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Auto gekauft, nach 40km Motorkontrolleuchte an!

Hallo zusammen,

Wir haben für meine Freundin einen Polo Bj. 2004 gekauft.

Nach dem wir das Auto abgeholt haben, hat auf dem Weg nach Hause ca. nach 40km Motorkontrolleuchte und EPC geleuchtet. Ich habe sofort den Verkäufer angerufen aber er hat nicht antwortet.

Am nächsten Tag war die Warnung weg..Nach ein paar Stunden ist sie aber wieder gekommen.

Dann habe ich den Fehlerspeicher in der Werkstatt auslesen lassen.

Da ergab sich:

- Schalter vom Geschwindigkeitsregelungsanlage defekt

- ein Fehler, dessen Grund ein defekter Luftmassenmesser sein kann.

Ich habe ihm gestern noch mal angerufen und gefragt, was das sein kann, was er machen können?

Der Verkäufer war ein Karroserieinstandsetzer und hat das Auto privat verkauft. Das Auto war nicht auf ihm zugelassen. Auf dem Kaufvertrag steht nichts über Garantie oder Gewährleistung.

Der Meinte, der kann den Fehlerspeicher bei der Nachbarwerkstatt löschen lassen..wenn es aber noch mal auftritt, dann haben wir Pech gehabt.

Ist es wirklich so?

Haben wir Pech gehabt oder haben wir rechtliche Ansprüche?

Es kann sein, dass der Fehler mit Luftmassenmesser nach dem Löschen nicht mehr vorkommt.

Aber der Schalter vom Tempomat ist 100% defekt.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Und wenn sich der Verkäufer weigert die Kosten zu übernehmen, muss ihm der TE nur diesen Screenshot unter die Nase halten, und ihm sagen dass HairyOtter gesagt hat er müsse zahlen.

Was er dann schreckensbleich natürlich sofort tut.

Oder wie stellst Du dir den Ablauf genau vor?

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59 Antworten

Wobei die Schrott-Teile evtl. zum Testen gut sein können, ob sich der eine oder andere Kauf nicht als unnötig erweist. Muß ja nicht noch 10 Jahre halten.

 

Ich habe gerne solche Teile im Regal liegen, um bei ner Störungssuche das eine oder andere Gerät mal rausnehmen zu können um die Ursache einzugrenzen.

Werkstätten tauschen gerne aus, aber das unnötige Tauschen geht dann ins Geld da Neuteile.

@TE Hole Dir den LMM mal vom Schrott und tausche. Dann kannst Du ansparen wenn nötig.

Mit den Schaltern wäre ich aber vorsichtig, bspw. wird der Bremspedalschalter bei der Montage automatisch eingestellt und verriegelt. Mit der Hand dran rumspielen zerstört das Teil sofort.

Sollte also im Fußraum ein solcher Schalter defekt sein, brauchst Du ein Neuteil.

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

 

- Wer einen Unfallwagen kauft blabala.....

Am Auto wurden zwei Teile nachlackiert. Was hat das mit dem genannten Mängel zu tun?

Ok, du hast Recht. Bei einem alten Fahrzeug MUSS ich Abstriche machen. Wie weit ich da Zugeständnisse mache, ist jedem natürlich selbst überlassen. "Nur nachlackiert"? Ok, kann sein, kann aber auch nicht sein und der Wagen hatte einen größeren Karosserieschaden. Bei DEM Alter wäre mir das allerdings auch egal. Bei meinem Beispiel war der ESCORT ein paar Jahre jünger und da spielt es schon eine Rolle ob der Unfallschaden erheblich war.

Wie meine Vorschreiber schon sagen, wäre mir das auch schnuppe wie alt das Teil ist. Und ob ich nach 40km schon die ersten Fehlermeldungen habe und diese tolerieren muß? NEIN!

Meine Liebste berichtete mir gerade etwas ähnliches. Sie kaufte einen gebrauchten FIAT PANDA, den der Verkäufer "im Namen der Mutter unter Ausschluß der Gewährleistung" verkaufte. Der Wagen hatte innerhalb kürzester Zeit nach dem Kauf Mängel, die der Verkäufer allerdings auf seine Kosten beseitigte, hatte die Käuferin doch eine Zusatzversicherung abgeschloßen. Bei einem Privatverkauf? Ok! Jedenfalls kamen mit der Folgezeit mehr Mängel, die dann unter Verwies auf eine mögliche Kündigung von Seiten der Zusatzversicherung, abgelehnt wurden. Schließt man als Gebrauchtwagenverkäufer bei einem als Privat verkauften Kfz eine Zusatzgarantieversicherung ab? Die "Mama" hatte angeblich keine Problem mit dem Auto ...

Klingt doch ähnlich wie beim TE und scheint auch Methode zu sein, um sich vor Garantie/Gewährleistungsansprüchen zu drücken und natürlich um die Steuer zu umgehen und die fällige Mehrwertsteuer in die eigene Tasche zu stecken.

Sicherlich habe ich auch keinen passenden Rat für den TE. Es hängt doch sehr viel davon ab, ob man den Nerv hat, auch eine längere Auseinandersetzung mit dem Verkäufer wegen eines alten Autos zu führen, bei dem man nun mal mit Altersbedingten Ausfällen rechnen muß. Andererseits habe ich ja gutes Geld für eine Ware ausgegeben, die nach kurzer Zeit bereits einen Defekt aufweist. Ist man nicht unbedingt Großverdiener sind 2500 Öhre viel Geld und da möchte ich zumindestens einige Zeit - länger als ein halbes Jahr - Fehler- und Störungsfrei fahren dürfen.

Sicherlich würde ich erst mal auf friedliche Art versuchen den Schaden beheben zu lassen. Wird der Verkäufer störrisch, wäre der nächste Weg ... NEIN ... NICHT Rechtsanwalt! In der Kfz Branche gibts eine Schiedsstelle, die sich solcher Fälle KOSTENLOS annimmt. DAS wäre für MICH der nächste Weg. Komme ich damit nicht weiter, kann der nächste Schritt immer noch Richtung Rechtsanwalt sein. Denn, dann gibt's richtig Haue für den Verkäufer. Die Ungereimheiten sind dann doch zu groß um die einfach zu übersehen.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

 

Problem ist nur: Was steht im Kaufvertrag? Ist der Vertrag nichtig, weil der Verkäufer ein Kfz-Gewerbe hat und unzulässig die Gewährleistung umgehen will? Das ist dann eher etwas für den Anwalt.

cheerio

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ist der dort abgedruckte Passus zum Ausschluss der Sachmängelhaftung ohnehin nichtig.

Wer ihn liest erkennt innerhalb einer Minute warum.

Trotzdem halte ich die beiden "Schäden" für Pillepalle, sofern sie zeitwertgerecht in Stand gesetzt werden.

Ein bisschen guter Wille gehört natürlich dazu.

Und natürlich kann man einen Rechtsstreit vom Zaun brechen.

Die Frage ist was dabei heraus kommt, und obs den Aufwand wert ist.

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

Wobei die Schrott-Teile evtl. zum Testen gut sein können, ob sich der eine oder andere Kauf nicht als unnötig erweist. Muß ja nicht noch 10 Jahre halten.

Das ist sicherlich richtig, allerdings bezweifle ich, dass seine Freundin Schrauberin aus Leidenschaft ist und das alles selbst machen würde.

Ich habe zwei ähnliche Fahrzeuge daheim und tausche auch mal was durch, wenn es erforderlich wäre, aber das ist ja nicht die Regel.

Eine gute Idee wäre aber, die Teile zu besorgen und vom Verkäufer einbauen zu lassen. Ich glaube bei einem LMM oder einem Kupplungsschalter usw. ist für einen Fachmann der Aufwand sehr überschaubar... und der gute Mann will ja auch seine Ruhe bzw. den Polo endgültig vom Hof haben. ;)

Kommt aber aufs Verhandlungsgeschick an und ob man sich noch "grün" ist.

cheerio

beim Verkäufer freundlich nachfragen wie man das Problem unkompliziert und zur Zufriedenheit beider lösen kann. Wenn er dann mit Privatverkauf kommt, kann man freundlich seine Meinung kund tun, dass man selbst der Meinung ist, dass das eben kein Privatverkauf ist weil ...

Vernünftige Menschen kommen auch zu vernünftigen Lösungen.

sl

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

Vielen Dank für euere Antworte

Die sind sehr hilfreich..

Aber manche Kommentare kann ich nicht verstehen:

 

- Wenn das Auto keinen hohen Wert hat, muss man auf seine Rechte verzichten?

Es kostet wahrscheinlich 300-400eu, wenn ich diese Mängel beheben lassen möchte.

 

Das Thema ist nicht, dass wir das Tempomat nutzen wollen.

Das ist ein Defekt am Auto, das nicht erwähnt wurde und deswegen ist die MKL an und es ist kein gutes Gefühl nach einem Autokauf sofort die MKL leuchtet.

Wenn dazu noch LMM defekt ist, dann haben wir später seriösere Probleme mit dem Motor.

und wenn ich irgendwann das Auto verkaufen soll, dann hat es mit leuchtender MKL relativ niedrigen Wert.

 

Ich habe das Thema erstellt um zu wissen, wie die rechtliche Lage aussieht..ob ich Pech oder Recht habe :)

Du hast kein Recht weil es ein Verkauf zwischen 2 Privatpersonen ist unter Ausschluss der Gewährleistung. Somit hast du ganz einfach Pech, völlig unabhängig vom Wert des Fahrzeugs.

Der Fahrzeugwert taugt aber sehr wohl zur Ralation: Du hast ein billiges Auto gekauft, und wer ein billiges Auto kauft hat keinen Anspruch auf einen Neuwagen. So einfach ist das. Oh Wunder, an einem Gebrauchten geht hier und da mal was kaputt, egal ob verschleissteil oder nicht.

Du kannst keineswegs erwarten das du ein Schnäppchen machst und der Verkäufer auf seine Kosten Teile für dich tauscht. Du musst mal von dieser wiederlichen nehmermentalität weg!

Du hast wenig bezahlt, also bekommst du auch wenig. So einfach ist das.

Du hättest den Wagen vor dem Kauf ja bei einem Sachverständigen prüfen lassen können wenn du keine Ahnung hast was du da kaufst.

 

Um den Wiederverkaufswert brauchst du dir wegen der MKL keine Gedanken zu machen, der Wagen ist in ein paar Jahren ohnehin nur noch nen Tausender Wert, egal was damit ist. Davon abgesehen lässt sich das defekte Teil für ein paar Euro vom Schrotti besorgen und ist Kinderleicht selbst zu wechseln.

 

Und WTF sind seriöse probleme? Wolltest du das aus dem Englischen ableiten? :p

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen einem defekten LMM und ernsthaften Motorproblemen. Das sind peanuts, mehr nicht. Also besorg dir so ein Teil und gut ist. Neupreis liegt übrigens bei ca. 30€ bei ebay...

Manche machen hier echt aus jeder Mücke nen Mammut :rolleyes:

"... ich habe das Thema erstellt um zu wissen, wie die rechtliche Lage aussieht ... ob ich Pech oder Recht habe ..."

Du hast Pech hier zum Teil doofe Kommentare zu erhalten.

Du kannst Recht in Deinem Fall bekommen, musst aber etwas dafür tun.

Ich für meinen Teil weiß schon, warum ich hier keine Fragen mehr stelle. ;)

Man redet sich Fransen an den Mund und die Leute überlesen es trotzdem. Oder schreiben irgendwas Unpassendes dazu.

Ich nehme nicht an, dass sich der TE die Hose mit der Kneifzange anzieht, also braucht man ihn auch nicht pauschal so anzuschreiben. Alles wundert sich über den Ton im V+S, aber anfangen will dann doch keiner.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Ich für meinen Teil weiß schon, warum ich hier keine Fragen mehr stelle. ;)

Man redet sich Fransen an den Mund und die Leute überlesen es trotzdem. Oder schreiben irgendwas Unpassendes dazu.

Ich nehme nicht an, dass sich der TE die Hose mit der Kneifzange anzieht, also braucht man ihn auch nicht pauschal so anzuschreiben. Alles wundert sich über den Ton im V+S, aber anfangen will dann doch keiner.

cheerio

Da stimme ich Dir ohne Einschränkung zu.

Mein Eindruck ist, dass eher viel mehr Stimmungsaufsätze geschrieben werden, als dass eine Bereitschaft besteht, sich fachlich mit einer Frage auseinanderzusetzen.

Das ist andererseits auch verständlich, denn es hat halt nicht jeder das Fachwissen, aber eine Meinung, ob begründet oder nicht.

Ich verfüge, gerade im Vertragsrecht, durch meine Profession über ein ausgezeichnetes Fachwissen, halte mich aber hier damit bewusst zurück, denn die Reaktionen darauf sind bekannt und ich will und darf hier keine Rechtsberatung leisten. Gebe Ansätze zum Nachdenken, aber nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Ob man bei einem 75 PS-Polo wirklich einen funktionierenden Tempomat braucht, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Das ist genauso wie der Spruch "is' ja kein Neuwagen". Sicherlich ist er das nicht.

Aber: Was dran ist und nicht als vorher defekt bekannt, hat entsprechend des Alters zu funktionieren. Egal ob 34 PS oder 612 PS. Und wenn das Auto einen Tempomaten hat - also hat der zu funktionieren. ich habe auch einen Tempomaten im elf Jahre alten Kompaktklassewagen, der funktioniert tadellos.

Also, was ist denn das für ein Argument?

:confused:

cheerio

Okay, so gesehen bin ich ja ganz bei dir, noch dazu ist der Geschwindigkeitsregler in diesem Falle ja anscheinend maßgeblich entscheidend für den anderen Fehler.

Das hatte ich anfangs wohl irgendwie überlesen.

Fakt ist, dass der Verkäufer die Sachmängelhaftung als Gewerbetreibender überhaupt nicht hätte ausschließen dürfen. Streng genommen ist der Kaufvertrag damit nichtig.

Käufer u. Verkäufer wohnen ja gerade mal knapp 50 KM voneinander entfernt.

Ich würde entweder die Mängel vom Verkäufer beseitigen lassen - und das bedeutet mehr als nur den Fehlerspeicher löschen - oder aber den Kaufvertrag als solches bemängeln und den Handel rückgängig machen.

Wo siehst du hier eine Nichtigkeit?

Wobei ich mir nicht sicher bin ob wir uns hier darüber auslassen sollten was es wohl ist. ;)

 

Edit:

für die Fortbildung:

Unter bestimmten Voraussetzungen hat es das AG München als möglich angesehen, daß ein Autohändler/Werkstattbetreiber die Gewährleistung ausschließen kann.

http://dejure.org/.../rechtsprechung?Text=212+C+23532%2F06

AG Urteil, sehr spezielle Voraussetzungen - und vor Gericht und auf hoher See...

Aber theoretisch...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wo siehst du hier eine Nichtigkeit?

BGH, Urteil vom 13. Juli 2011, Az.: VIII ZR 215/10

Viel Spaß beim Lesen und beim selbst weiter bilden ;)

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Du hast kein Recht weil es ein Verkauf zwischen 2 Privatpersonen ist unter Ausschluss der Gewährleistung. Somit hast du ganz einfach Pech, völlig unabhängig vom Wert des Fahrzeugs.

Hättest du mal auch nur einen anderen Post, außer deinen eigenen gelesen, wüsstest du, dass du Unsinn schreibst.

Von Kaufrecht keine Ahnung und nur leere Sprechblasen absondern. Hauptsache mal was dagegen geschrieben.

User wie du kotzen mich langsam hier echt nur noch an. Wenn du nichts zu sagen hast, dann schalt doch den PC aus und fahr ne Runde Auto, aber verschone uns mit deinem Halbwissen. Da muss man sich ja schon fremdschämen.

@TE

Du hast hier ja genug seriöse Tipps bekommen, wie du weiter vorgehen kannst. Ich wünsch dir viel Erfolg dabei.

am 5. September 2013 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

User wie du kotzen mich langsam hier echt nur noch an. Wenn du nichts zu sagen hast, dann schalt doch den PC aus und fahr ne Runde Auto, aber verschone uns mit deinem Halbwissen. Da muss man sich ja schon fremdschämen.

Vielleicht solltest einfach Du den PC ausschalten, wenn Dich die Beiträge Anderer so ankotzen... :rolleyes: Wenn einem ein Beitrag eines Anderen, aus welchen Gründen auch immer, nicht passt, dann ignoriert man diesen entweder, oder man antwortet sachlich darauf. Antworten wie die Deine hingegen sind keineswegs hilfreich, das oft kritisierte Klima im V&S zu verbessern.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wo siehst du hier eine Nichtigkeit?

BGH, Urteil vom 13. Juli 2011, Az.: VIII ZR 215/10

Viel Spaß beim Lesen und beim selbst weiter bilden ;)

Ich bin da nicht sicher ob du dir sicher bist was "nichtig" bedeutet. :confused:

 

In dem ganzen Urteil kommt das nicht einmal vor.

Das sagt eher etwas darüber aus was für eine Art von Vertrag das dann ist und welche Rechte - aber auch Pflichten - sich daraus ergeben haben.

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