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Auto bestellt, Kreditvertag kündigen ?

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 15:38

Hallo miteinander,

hab ein Problem in der Weihnachtszeit.:rolleyes:

Am 24.11.2010 hab ich mir einen Neuwagen bestellt und über die Autobank finanziert.

Fahrzeug wird steht ca. März 2011 zur Auslieferung bereit.

Durch die lange Laufzeit und den Kaufpreis werde bekommt die bank über 5000 Euro Zinsen.

Nach einem gestrigen Gespräch mit meinem Schwiegervater, der meine "Dummheit" bezügl. Autofaible nicht versteht,

wäre sofort bereit, mir ein zinsfreies Darlehen für den Kaufpreis zu geben.

Also hab ich gestern sofort noch eine E-Mail bezüglich Widerruf des Kreditvertages abgeschickt, obwohl mir bewußt ist

das die 14-tägige Widerruffrist bereits um 14 Tage abgelaufen ist.

Im Vertrag ist beim Zahlungsplan jedoch ein Fehler drin: Da steht 1. Rate vorauss. am 1.5.2010, was allerdings 2011

heißen müßte....

Was passiert nun? Muß ich die Bearbeitungsgeb. i.H.v. 880 Euro tragen, eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, oder

soll ich den Vertrag mal 6 Monate laufen lassen und dann vorzeitig ablösen ?

Dem Händler wirds ja egal sein, der bekommt ja sein Geld und sein Auto vom Hof.

Es handelt sich um keine Aktionsfinanzierung mit Händlerbeteiligung.

Wie soll ich mich am besten verhalten ?

 

Grüße von Patrick

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von paddy3103

 

Nein ist eine klassische Finanzierung mit 84 Monatsraten bei eff. 6,99% Zins.

Welche Beweggründe gibt es eigentlich so einen Vertrag abzuschließen?

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Vorzeitige Rückzahlung bei Kündigung von Kreditverträgen

 

Verbraucherdarlehen können ohne Einhaltung einer Frist jederzeit vorzeitig gekündigt werden. Bei Verträgen mit Abschluss vor dem 11. Juni 2010 war noch eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Verbraucherdarlehens ist auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bzw. auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr) beschränkt worden. So können Verbraucher selber entscheiden, ob sie mit der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung besser gestellt sind als mit einer Fortführung des Kredites. Der Kreditnehmer kann auch Teilbeträge als Sondertilgungen zurückzahlen. So können Verbraucher bei befristeten Verträgen, die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.

 

Die geänderten Kündigungsfristen für Verbraucherkredite und Darlehen sind in der Tat sehr verbraucherfeundlich. Verbraucher können nun unbefristete Kredite jederzeit kündigen. In einem Darlehensvertrag darf dann für den Kreditnehmer nur noch eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat vereinbart werden. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist.

Bei einem befristeten Kredit erhält der Kreditnehmer das Recht, einen Kredit jederzeit vollständig oder in Teilen zurückzahlen. Wie dargelegt, darf ein Kreditgeber maximal ein Prozent Zins auf den vorzeitig zurückgezahlten Darlehensbetrag als Entschädigung (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) vom Kreditnehmer fordern.

 

Verbundene Verträge

 

Verbundene Geschäfte (verbunde Verträge) liegen insbesondere beim finanzierten Abzahlungskauf (entgeltliche Finanzierungshilfen) vor. So bildet ein mit dem Kaufvertrag verbundener Darlehensvertrag eine verbundene Einheit, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Dies gilt auch für Darlehensverträge zur Finanzierung anderer Leistungen. Der Verbraucher hat nach § 359 BGB das Recht, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.

Widerruf und Rücktritt vom Kreditvertrag (Widerrufsrecht)

 

Außerdem wurden die bestehenden Vorschriften über das Widerrufsrecht (vgl. § 495 BGB) und Rückgaberecht neu geordnet. Hiervon sind nicht nur Verbraucherverträge, sondern - durch eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes - auch Versicherungsverträge betroffen. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt frühestens mit Vertragsschluss aber nicht bevor der Darlehensnehmer alle für den Kreditvertrag gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten hat. Dazu gehören auch die Hinweise zur Widerrufsfrist und wie der Widerruf zu erklären ist.

 

Bei wiederkehrenden Leistungen wird auf den Tag der ersten Teilleistung abgestellt. Wenn die Banken und Sparkassen die fehlenden Angaben nachreichen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat statt der normalen Frist von 14 Tagen (vgl. § 355 BGB). Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.

 

 

http://www.finanztip.de/.../...aucherkreditrecht-verbraucherschutz.htm

Wie schaut es denn dann eigentlich mit der Schufa aus?

Es ging mal die Nachricht durchs Netz, dass ein vorzeitiges Rückzahlen eines Kredites einen negativen Schufa-Eintrag nachsich ziehen kann. Ist da was dran, oder ist das Unfug?

Mfg Zille

Im folgenden Thread gibt es auch ein paar Infos zu dem Thema:

http://www.motor-talk.de/.../...zahlung-bei-finanzierung-t2235327.html

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wie schaut es denn dann eigentlich mit der Schufa aus?

Es ging mal die Nachricht durchs Netz, dass ein vorzeitiges Rückzahlen eines Kredites einen negativen Schufa-Eintrag nachsich ziehen kann. Ist da was dran, oder ist das Unfug?

Mfg Zille

Ist Unfug.

Themenstarteram 25. Dezember 2010 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Vorzeitige Rückzahlung bei Kündigung von Kreditverträgen

Verbraucherdarlehen können ohne Einhaltung einer Frist jederzeit vorzeitig gekündigt werden. Bei Verträgen mit Abschluss vor dem 11. Juni 2010 war noch eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Verbraucherdarlehens ist auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (bzw. auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr) beschränkt worden. So können Verbraucher selber entscheiden, ob sie mit der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung besser gestellt sind als mit einer Fortführung des Kredites. Der Kreditnehmer kann auch Teilbeträge als Sondertilgungen zurückzahlen. So können Verbraucher bei befristeten Verträgen, die nicht durch ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.

Die geänderten Kündigungsfristen für Verbraucherkredite und Darlehen sind in der Tat sehr verbraucherfeundlich. Verbraucher können nun unbefristete Kredite jederzeit kündigen. In einem Darlehensvertrag darf dann für den Kreditnehmer nur noch eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat vereinbart werden. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist.

Bei einem befristeten Kredit erhält der Kreditnehmer das Recht, einen Kredit jederzeit vollständig oder in Teilen zurückzahlen. Wie dargelegt, darf ein Kreditgeber maximal ein Prozent Zins auf den vorzeitig zurückgezahlten Darlehensbetrag als Entschädigung (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) vom Kreditnehmer fordern.

Verbundene Verträge

Verbundene Geschäfte (verbunde Verträge) liegen insbesondere beim finanzierten Abzahlungskauf (entgeltliche Finanzierungshilfen) vor. So bildet ein mit dem Kaufvertrag verbundener Darlehensvertrag eine verbundene Einheit, wenn der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Dies gilt auch für Darlehensverträge zur Finanzierung anderer Leistungen. Der Verbraucher hat nach § 359 BGB das Recht, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.

Widerruf und Rücktritt vom Kreditvertrag (Widerrufsrecht)

Außerdem wurden die bestehenden Vorschriften über das Widerrufsrecht (vgl. § 495 BGB) und Rückgaberecht neu geordnet. Hiervon sind nicht nur Verbraucherverträge, sondern - durch eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes - auch Versicherungsverträge betroffen. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt frühestens mit Vertragsschluss aber nicht bevor der Darlehensnehmer alle für den Kreditvertrag gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten hat. Dazu gehören auch die Hinweise zur Widerrufsfrist und wie der Widerruf zu erklären ist.

Bei wiederkehrenden Leistungen wird auf den Tag der ersten Teilleistung abgestellt. Wenn die Banken und Sparkassen die fehlenden Angaben nachreichen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat statt der normalen Frist von 14 Tagen (vgl. § 355 BGB). Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.

 

http://www.finanztip.de/.../...aucherkreditrecht-verbraucherschutz.htm

Vielen Dank für die Info , aber was bedeutet das jetzt konkret in meinem Fall ? Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% fällig und

wie sieht es mit den Bearbeitungsgebühren des Kreditinstitutes aus?

Wozu die Aufregung, sag deinem Händler das du bar zahlst und das war`s, eine Herstellerbank berechnet keine Vorfälligkeitsentsch. und Bearbeitungsgebühren sind noch gar keine angefallen denn bis jetzt ist ja nur eine Anfrage gemacht worden, der Kreditvertrag wird ja erst bei Auslieferung eingereicht.

Brauchst deinen Kreditvertrag noch nicht mal kündigen, denn er kommt ja nicht zustande ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von paddy3103

 

Vielen Dank für die Info , aber was bedeutet das jetzt konkret in meinem Fall ? Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% fällig und

wie sieht es mit den Bearbeitungsgebühren des Kreditinstitutes aus?

Das kläre am besten selbst in Schriftform mit der Bank ab.1% von der Kreditsumme kann man bei deiner Ersparnis wohl verschmerzen.

 

Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog.

Die VFE fällt in dem Fall an, in dem der Kunde das Darlehen kündigt. Erfolgt die Kündigung durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, so entsteht ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Kunden, der analog der VFE berechnet wird.

 

( Wikipedia)

Fahr zum Händler, wenn es eine besonders günstige Finanzierung ist, sind die sicher froh, wenn du barzahlen willst. So eine Finanzierung ist doch eine Verkaufsförderung, die der Händler und der Hersteller bezahlen. Die sind eigentlich froh, wenn sie nicht zahlen müssen und trotzdem ein Auto verkaufen.

 

BEN

Themenstarteram 26. Dezember 2010 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Fahr zum Händler, wenn es eine besonders günstige Finanzierung ist, sind die sicher froh, wenn du barzahlen willst. So eine Finanzierung ist doch eine Verkaufsförderung, die der Händler und der Hersteller bezahlen. Die sind eigentlich froh, wenn sie nicht zahlen müssen und trotzdem ein Auto verkaufen.

 

BEN

Nein ist eine klassische Finanzierung mit 84 Monatsraten bei eff. 6,99% Zins.

Ich hoffe nicht das der Händler nun beim Barzahlen mehr berechnen will, da dem Verkäufer

jetzt sicherlich die Finanzierungsprovision flöten geht...

Zitat:

Original geschrieben von paddy3103

 

Nein ist eine klassische Finanzierung mit 84 Monatsraten bei eff. 6,99% Zins.

Welche Beweggründe gibt es eigentlich so einen Vertrag abzuschließen?

Themenstarteram 26. Dezember 2010 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von paddy3103

 

Nein ist eine klassische Finanzierung mit 84 Monatsraten bei eff. 6,99% Zins.

Welche Beweggründe gibt es eigentlich so einen Vertrag abzuschließen?

Hab für meinen Alten einen sehr guten Inzahlungsnahmepreis bekommen und zusätzlich 20 % Rabatt auf den Neuen.

Eine günstige Finanzierung war dann halt einfach nicht mehr drin.

Ruf Morgen meinen Freundlichen an, um die Sache zu klären...

Ich würde Dir raten, einfach mit der finanzierenden Bank zu sprechen. Arbeite ja selbst bei einer Autobank. Bei uns ist es Usus, dass ein Widerruf auch nach Ablauf der Widerrufsfrist akzeptiert wird, wenn seitens der Bank noch kein Geld an den Händler geflossen ist. Somit wärst Du aus der Sache kostenfrei raus. Höflich nachfragen und die Beweggründe schildern. Würde mich sehr wundern, wenn die Bank auf Erfüllung des Vertrages bestehen würde.

Es gibt überhaupt kein Problem, zahl bar und dein Händler soll den Darlehnsantrag zerreißen das wars, niemand, weder Händler noch Bank besteht auf Erfüllung des Darlehnsvertrages, den Fall hab ich vielleicht ca. 30 mal im Jahr ;)

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 13:30

Hat geklappt , dem Händler wars egal. Danke für Eure wissenwerten Unterstützungen;)

 

Patrick

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