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Auto aus den Niederlande kaufen ??? Ja oder nein ?

Themenstarteram 7. Dezember 2011 um 19:08

Hallo.

Ich bin auf der suche nach einen neuen Bulli für mich , jetzt habe ich durch zufall gesehen das in den Niederlande ganz andere Angebote sind wie hier in D ... sehr schöne Autos zu guten Preisen.

Meine Frage ,was muss ich beachten wenn ich mir einen (z.B. diesen hier :

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=ckzrhhpjosn3 )

kaufen würde ?

Kommen da noch irgend welche kosten auf mich zu ? Könnte ich den einfach mit Kurzzeitkennzeichen rüber holen oder gibt es da extra ausfuhrkenzeichen ?

Würde mich über ein par Ratschläge und erfahrungen freuen.

Stefan

Beste Antwort im Thema

Vorsicht, die Antwort oben ist Unsinn, so gehts definitiv NICHT. Du willst das Fz ja importieren, nicht exportieren. Wenn also Exportkennzeichen, dann müsste es ein Niederländisches sein. Deutsche Exportkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen darfst Du legal nur für solche Fahrzeuge verwenden, die in Deutschland zugelassen sind oder waren.

Ich habe kürzlich ein gebrauchtes Fz aus GB importiert, das ist allerdings nochmal was Anderes: Ich habe beim ADAC eine sog. "Grenzversicherung" abgeschlossen und bin dannn mit den britischen Kennzeichen nach Deutschland gefahren. Im Falle der Niederlande kann es durchaus anders sein!

Wenn das Fahrzeug erst hier ist, ist alles ganz einfach: Ab zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle. Wichtig ist allerdings, dass Du für den Wagen die EU-Konformitätserklärung des Herstellers brauchst, die speziell für die Fahrgestellnummer des einzelnen Fahrzeugs ausgestellt sein muss. Das Papier ist also sehr individuell.

Im Falle eines Gebrauchtwagens dürfte keine Mehrwertsteuer anfallen, für Neuwagen gilt das oben schon gesagte.

Mit einem Neuwagen dürfte ohnehin alles recht einfach sein, da Du damit NICHT zum TÜV musst. Du gehst einfach mit Kaufvertrag und Konformitätserklärung zur Zulassungsstelle Deines Heimatortes und lässt das Fz ganz normal zu. Dann setzt Du Dich mit den Kennzeichen in den Zug und holst Dein Auto. Mit den deutschen Kennzeichen fährst Du ganz normal heim. Das Wichtigste ist immer die Konformitätserklärung!

VERBINDLICHE Auskunft kann Dir übrigens Deine Zulassungsstelle geben, dort gibt es in der Regel einen Spezialisten für Importwagen. - Anruf genügt!

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Gute Entscheidung.

Hallo,

ich möchte gerne ein niederländisches Wohnmobil hier in Deutschland zulassen. Das Wohnmobil habe ich schon über ein Jahr rumstehen weil einige Änderungen gemacht wurden. Es wurde ein Gutachten mit neuer HU gemacht.

Nun wollte ich es zulassen aber die Zulassungsstelle will eine Zulassungsbescheinigung Teil 1B haben. Den Verkäufer erreiche ich nicht mehr.

Zulassungsbescheinigung Teil 1A und Teil 2 sind vorhanden.

Weiß jemand woher ich diese Zulassungsbescheinigung Teil1B bekomme?

Danke für Tips und Infos

Wolfgang

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

Ich habe mal nach "Kentekenbewijs" gegoogelt und folgende Links gefunden:

https://nl.m.wikipedia.org/wiki/RDW_(Dienst_Wegverkeer)

https://nl.m.wikipedia.org/wiki/Kentekenbewijs

https://www.rdw.nl/particulier/voertuigen/auto/het-kentekenbewijs

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

am 28. Januar 2019 um 0:13

Hallo,

Die Unterlagen vom dem Holländischen "Kenteken" bestehen in deinem Fall aus:

Teil 1A : Fahrzeugdaten

Teil 1B: Halterdaten

Teil 2: Wird benötigt um in Holland das Fahrzeug auf einen neuen Halter umschreiben zu können.

Was dir jetzt fehlt ist das Blatt mit den Halterdaten.

An sich kein Problem.

Es gibt hier zwei möglichkeiten:

- Du beantragst in Holland ein neues "Kenteken" mit begründung: 'Verlust bei Export'. Vorher aber telefonisch nachfragen weil es könnte sein das diese Prozedur nicht mehr möglich ist da der eigentliche Export schon länger her ist. Telefonnummer: +31 598 39 33 30

Auch erwähnen das der letzt Holländische Halter nicht mehr erreichbar ist und das neue Kennzeichen nach Deutschland geschickt werden muss.

- Sollte die erste möglichkeit nicht mehr möglich sein besteht noch eine Möglichkeit wobei das Deutsche Strassenverkehrsamt tätig werden muss. Die müssen dan per Email eine Bestätigung anfragen beim Holländischen RDW. Viele Mitarbeiter des Amtes kennen diese Prozedur nicht aber mal eine Etage höher nachfragen hilft. Das Holländische Amt ist mit diese Prozedur vertraut und wird die Bestätigung nach Deutschland schicken.

Natürlich sind hiermit Kosten verbunden die bezahlt werden müssen aber die halten sich in Granzen. Ein neues "Kenteken" kostet in Holland 2,90 Euro plus eventuelle Versandkosten.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

am 28. Januar 2019 um 0:22

Noch ein kleiner Nachtrag !!!

Oder besser gesagt: Nachfrage...

Ist das Fahrzeug schon aus Holland Exportiert????? Besser gesagt hast du neben Teil 1A und 2 auch eine Exporterklärung ???

Wenn du das Kennzeichen noch hast kann man das nachsehen in Internet.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

@hancr

Vielen Dank für deine ausführlichen Infos.

Ich habe vor 2 Wochen das RDW angeschrieben.

Antwort:

Kopie kann keine ausgestellt werden, aber die deutsche zulassungsbehörde soll sich per E-Mail an das RDW wenden. Dort wird bescheinigt dass der Zulassung im Ausland ihrerseits nichts im Wege stehen würde.

Nun war ich bei der zulassungsstelle, sie haben das RDW angeschrieben, Antwort steht noch aus

Auto ist schon exportiert.

Das Kennzeichen ist noch vorhanden, wo kann die exporterklärung nachgeschaut werden?

Danke vorab für infos

Wolfgang

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

am 28. Januar 2019 um 9:52

Hallo Wolfgang,

Es ist also die Email Prozedur geworden. Das wird klappen. Is eigentlich das gleiche wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA.

 

Geh ins Internet und öffne folgende Seite:

www.rdw.nl

Auf der Startseite siehst du unten 2 gelbe Eingabefelder die aussehen wie Nummernschilder.

Gebe dein Kennzeigen inclusieve "-" (zB GF-91-BH) in das rechte Feld. (Da steht "Tik hier")

Dann klicke auf den Button rechts daneben ("vraag gegevens op")

Es öffnet sich eine neue Seite wo alle Fahrzeugdaten nachzulesen sind.

Jetz sind ein Wenig deine Kenntnisse der Holländische Sprache gefragt :) Aber ich gehe mal davon aus das das klappen wird :)

Solltest du erfolglos bleiben schreib mir kurz an und dann telefonieren wir mal kurz.

Gruss

Johan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

Hallo Johan,

hab gestern Nachricht von der Zulassungsstelle bekommen, die meinten dass der Zulassung nichts im Wege stehen würde. Also bin ich hin und tatsächlich hat die Zulassung geklappt. Danke für die Infos

Wolfgang

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug aus Niederlande zulassen fehlende Zulassungsbescheinigung Teil 1B' überführt.]

Hallo, ich habe auch eine Frage. Wenn ich das Auto in Holland beim Privat kaufe, muss ich dan in Deutschland die Mehrwertsteuer bezahlen?

Übrigens das fahrzeug ist aus dem Jahr 2000.

Zitat:

@Diman11 schrieb am 14. September 2019 um 21:21:56 Uhr:

Hallo, ich habe auch eine Frage. Wenn ich das Auto in Holland beim Privat kaufe, muss ich dan in Deutschland die Mehrwertsteuer bezahlen?

Übrigens das fahrzeug ist aus dem Jahr 2000.

Nein musst du nicht

Zitat:

@Diman11 schrieb am 14. September 2019 um 21:21:56 Uhr:

Hallo, ich habe auch eine Frage. Wenn ich das Auto in Holland beim Privat kaufe, muss ich dan in Deutschland die Mehrwertsteuer bezahlen?

Übrigens das fahrzeug ist aus dem Jahr 2000.

Die Mehrwertsteuer (heißt übrigens Einfuhrumsatzsteuer) fällt nur bei NEUwagen an. ich denke mal das ein Auto aus 2000 keines der Kriterien erfüllt was einen neuwagen ausmacht.

Inbd bei einem Kauf von Privat hat sich das Thema sowieso erledigt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. September 2019 um 19:34:36 Uhr:

Zitat:

@Diman11 schrieb am 14. September 2019 um 21:21:56 Uhr:

Hallo, ich habe auch eine Frage. Wenn ich das Auto in Holland beim Privat kaufe, muss ich dan in Deutschland die Mehrwertsteuer bezahlen?

Übrigens das fahrzeug ist aus dem Jahr 2000.

Die Mehrwertsteuer (heißt übrigens Einfuhrumsatzsteuer) fällt nur bei NEUwagen an. ich denke mal das ein Auto aus 2000 keines der Kriterien erfüllt was einen neuwagen ausmacht.

Inbd bei einem Kauf von Privat hat sich das Thema sowieso erledigt.

Das ist leider nicht ganz richtig.

Die Steuer wird auch dann erhoben wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.( Sonst könnte ja ein Jahreswagen oder eine Kurzzeitzulassung steuerbefreit gehandelt werden.)

Zur Ermittlung der zu zahlenden Steuer wird sowohl der Kaufvertrag, wie auch eine Kostenschätzung aufgrund üblicher Marktpreise, herangezogen.

Wenn es sich jedoch um ein Fahrzeug BJ 2000 handelt, kann es ggf. unter die Bagatellgrenze fallen.

Auskunft sollte die zuständige Zulassungsstelle, in jedem Fall aber das Hauptzollamt geben können.

Wenn es sich nicht gerade um einen sehr seltenen Oldtimer oder ein seltenes Luxusgefährt handelt, wird das ziemlich unkompliziert abgewickelt.

Ein Neuwagen muß nicht immer ein Fabrikneuer Wagen sein. Steuerlich ist ein Neuwagen einer der entweder ein bestimmtes Alter noch nicht hat (es waren mal 6 Monate ob das noch aktuelleist weiß ich nicht) oder der eine bestimmte KM-Grenze noch nicht überschritten hat (ich gaube 3.000 km). Somit fallen Jahreswagen oder Tageszulassungen STEUERLICH durchaus noch in die Kategorie Neuwagen.

Aber wie gesagt: bei Privatkauf hat sich das eh erledigt.

Zitat:

Ein Neuwagen muß nicht immer ein Fabrikneuer Wagen sein. Steuerlich ist ein Neuwagen einer der entweder ein bestimmtes Alter noch nicht hat (es waren mal 6 Monate ob das noch aktuelleist weiß ich nicht) oder der eine bestimmte KM-Grenze noch nicht überschritten hat (ich gaube 3.000 km). Somit fallen Jahreswagen oder Tageszulassungen STEUERLICH durchaus noch in die Kategorie Neuwagen.

 

Aber wie gesagt: bei Privatkauf hat sich das eh erledigt.

Ich Frage ist jetzt ziemlich spät. Aber ich möchte einen Gebrauchten beim Händler kaufen. Die Preise sind Netto angegeben. Also ohne BTW. Muss ich anschließend Mehrwertsteuer zahlen, sobald ich den anmelde?

 

Danke falls das noch jemand ließt und darauf antwortet

Du solltest den Händler fragen, ob er dir das Auto überhaupt, ohne Berechnung der NL-Mehrwertsteuer, verkaufen darf.

Hier ein Link dazu:

https://www.zeit.de/.../...rt-auto-pkw-kauf-neuwagen-wareneinfuhr-zoll

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