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Auto angemeldet: Eintragungen nicht im Fahrzeugbrief übernommen

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 8:11

Hallo,

ich habe ein Auto bei der Zulassungsstelle auf mich angemeldet. Das Auto hat davor rein rechtlich gesehen meinem Vater gehört, ich habe es immer gefahren. Es wurde sozusagen auf mich umgeschrieben, soviel zur Vorgeschichte.

Ich bin mit meinen Papieren hin, unter anderem der alte Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2, der große Wisch) und dem Teil 1, der Fahrzeugschein. Das Fahrzeug hatte Zusatzeintragungen wegen den Felgen, die sowohl im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein meines Vaters vermerkt waren.

Nun, habe ich auf dem Zulassungsamt einen neuen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten. Beide haben auch ein neues Layout, da es sich um ein altes Auto von 1998 handelt, waren die alten Dokumente auch dementsprechend veraltet. Soweit so gut.

In meinem neuen Fahrzeugschein (Teil 1) stehen die Eintragungen bezüglich der Felgen drin. In meinem neuen Fahrzeugbrief (Teil 2) stehen die Eintragungen allerdings NICHT drin. Es steht lediglich bei Bemerkungen die Fahrzeugbriefnummer des alten drin, und das der alte entwertet wurde. Den alten Fahrzeugbrief habe ich auch mitbekommen, der hat auch einen Stempel drin, dass er entwertet wurde.

Als ich den Beamten gefragt habe, warum im neuen Fahrzeugbrief keine Eintragungen steht, meinte er, dass wird in den neuen Fahrzeugbriefen nicht mehr eingetragen, außerdem steht es ja noch im alten Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein steht die Eintragung auch.

Macht für mich irgendwie trotzdem kein Sinn, dass ein entwertetes Dokument trotzdem noch Gültigkeit bezüglich Eintragungen hat. Außerdem sollten doch die Eintragungen im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief identisch sein.

Hat der Beeamte recht?

Wird das tatsächlich nicht mehr in den neuen Fahrzeugbriefen eingetragen?

Viele Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Februar 2020 um 09:18:24 Uhr:

Habe gefragt was denn die Polizei bei einer Kontrolle macht. Antwort war (das ist deren Problem). ;)

Der OP schreibt doch, dass die Eintragung nur im Brief fehlt, aber im Schein steht. Dadurch ist doch die Situation bei einer Kontrolle klar - den Brief hast du zu Hause zu lassen.

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Hatte ich auch bei der Umschreibung von alt auf neu.

Habe gefragt was denn die Polizei bei einer Kontrolle macht. Antwort war (das ist deren Problem). ;)

Hab dann den alten Fahrzeugschein gut aufgehoben und eine Kopie davon im Auto in meinen ABE-TÜV-Ordner geheftet.

Bei einer Kontrolle hätte ich die Info von der Zulassungsstelle so weiter gegeben (es kam aber nie dazu, da ich nie kontrolliert wurde).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Februar 2020 um 09:18:24 Uhr:

Habe gefragt was denn die Polizei bei einer Kontrolle macht. Antwort war (das ist deren Problem). ;)

Der OP schreibt doch, dass die Eintragung nur im Brief fehlt, aber im Schein steht. Dadurch ist doch die Situation bei einer Kontrolle klar - den Brief hast du zu Hause zu lassen.

Ok, das war bei mir definitiv nicht so, da wurde eine Reifengröße (die Serienmäßige) eingetragen und das war's.

Dann ist ja alles gut und das TÜV-Gutachten hat man ja normalerweise auch aufgehoben.

Gruß Metalhead

Das Vorgehen ist korrekt so, Eintragungen stehen nur noch im Schein.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 13:29

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2020 um 09:54:41 Uhr:

Das Vorgehen ist korrekt so, Eintragungen stehen nur noch im Schein.

Danke für die Information, das beruhigt mich :D.

Hat sich das mit der Umstellung auf die neuen Fahrzeugpapiere damals geändert?

Wieso soll man dann den alten entwerteten Fahrzeugbrief noch aufheben?

den alten Brief würde ich immer aufbewahren, um einem späteren Käufer die Historie meines Autos zeigen zu können. Ansonsten dient er nur noch der Dokumentation, wenn die Behörde vergessen haben sollte, irgendwelche Eintragungen zu übernehmen. So lange alles korrekt im Schein übernommen wurde, kann das aber nicht passieren.

Zitat:

Wieso soll man dann den alten entwerteten Fahrzeugbrief noch aufheben?

Bei neuen Fahrzeugen gehört die sogenannte COC zu den Fahrzeugpapieren.

Da stehen alle Daten, die früher im Brief standen drin.

Einfach mal die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen vergleichen. Dann weißt du, warum du den alten Brief entwertet zurückbekommst.

Felgen Sondergrößen und dazu gesondert abgenommene Reifengrößen, eventuell mit anderen Fahrwerksänderungen gehören aber nach wie vor in die mitzuführenden Papiere, also ZUB 1.

Also sollten die alten Eintragungen doch übernommen werden.

Alles was einer Prüforganisation zur Abnahme vorgestellt wurde muss auch in die neuen Papiere.

Moorteufelchen

Aber anders als früher halt nicht mehr in den „Brief“ (ZB II)

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 17:36

Ich habe gerade mal die Zusatzeintragungen aus dem alten Fahrzeugbrief mit den Eintragungen aus dem neuen Fahrzeugschein verglichen.

Im Brief stand mehr drin und auch ausführlicher.

In meinem alten Brief steht beispielsweise noch drin:

"Auch gen.: 205/55R16 91T A.Felge 7JX16H2, ET 37MM*, Ziff. 27 GEN.: E1 00-0086, Falls werkseitig montiert*"

 

Im neuen Fahrzeugschein fehlt der Eintrag komplett, da steht bei Felgen nur:

"225/45ZR17 A.Lm Räder, ALU-Tec, 8JX17H2, ET35"

 

Wird das nicht mehr so genau eingetragen oder liegt hier ein Fehler vor?

Zitat:

Wird das nicht mehr so genau eingetragen oder liegt hier ein Fehler vor?

Noch mal: Neuerdings steht sowas in der, zu den Fahrzeugpapieren gehörenden, COC.

Als 'Ersatz' für die COC bekommst du den alten Fahrzeugschein entwertet zurück.

COC --> EWG / EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Serienmäßige Felgen sind von der FZ-ABE erfasst und im CoC dokumentiert. Die werden nicht mehr eingetragen, die Polizei kann das bei einer Kontrolle abfragen.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 18:05

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 3. Februar 2020 um 18:41:50 Uhr:

 

Noch mal: Neuerdings steht sowas in der, zu den Fahrzeugpapieren gehörenden, COC.

Als 'Ersatz' für die COC bekommst du den alten Fahrzeugschein entwertet zurück.

COC --> EWG / EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Ich habe den alten Fahrzeugschein nicht bekommen, nur den alten Fahrzeugbrief. Und das würde ja wiederum bedeuten, dass ich ihn bei mir führen müsste im Falle einer Polizeikontrolle.

Ich wüsste nicht, dass der 22 Jahre alte W202 ein CoC Dokument hat, welches die Polizei abfragen kann.

Zitat:

dass ich ihn bei mir führen müsste im Falle einer Polizeikontrolle.

Nein.

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