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Auspuffanlage eintragen

Themenstarteram 14. April 2009 um 8:36

Hallo zusammen!

Ich habe ein Frage an euch.

Und zwar habe ich nun meine Anlage kompett so wie ich sie haben wollte.

Ich habe von MTM das Mittelrohr (70er Durchmesser) mit dem kleinen Schalldämpfer dran [für den S3] und von CSC einen Endschalldämper [für den TT]. Beides besitzt ein E Zeichen. Jedoch habe ich keinen Papiere.

Meine Frage, wie sieht es aus bezüglich eintragen?

Muss es sein, und wie geh ich da am besten vor?

Danke im Vorraus.

Gruß

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19 Antworten
Themenstarteram 14. April 2009 um 10:45

Hat da keiner Erfahrungen mit gemacht?

wenn die teile ne e-nummer haben brauchste die nicht eintragen

Themenstarteram 14. April 2009 um 14:46

Dankeschön!

Dann bin ich ja beruhigt.

am 14. April 2009 um 15:05

Die e Nummer bezieht sich aber auf ein bestimmtes Fahrzeug...

Themenstarteram 14. April 2009 um 15:07

Und wo steht für welches Fahrzeug?

Auf dem beiden Töpfen steht jeweils eine Nummer drauf, jedoch kein Hersteller sowwit ich gesehen habe.

am 14. April 2009 um 15:16

Du fährst einen 1.8T, ich nehme an Fronttriebler. Die Auspuffteile sind für einen Quattro und darauf bezieht sich die Nummer. Der Hersteller hat die Teile für bestimmte Fahrzeuge "freigegeben". Die e Nummersoll ja den ganzen Aufwand des Eintragens entzerren, weil es ja eigendlich keine Kunst ist einen Auspuff zu tauschen, das braucht kein Ingenieur überprüfen. Wenn es danach ginge, daß man alles ver bauen darf, was eine e Nummer hat, dann fahren bald die ersten Opel mit VW-Auspoffanlagen rum..;)

Themenstarteram 14. April 2009 um 15:20

Also ich fahre einen 1.8t quattro und nun die Frage, meinst du ich brauch mir da keine Sorgen machen bezüglich eintragen da diese E-Nummer da ist?

Leider habe ich deine Ironnie im Ende nicht so ganz gerafft @a3cruiser1981 :confused:

Wie kommst darauf das ich einen Fronttriebler fahre?

am 14. April 2009 um 15:31

Wenn nirgends was von Quattro steht, gehe ich vom Fronttriebler aus..

Die e Nummer besagt nur, daß dieses Teil an einem bestimmten Fahrzeug an einer bestimmten Stelle verbaut werden darf. Wenn Du die Hersteller kennst, schicke denen doch eine email, vielleicht können die Licht ins Dunkel brinken.

Hält Dich die Polizei an und Du kannst außer einer e Nummer nichts vorweisen, hast Du ein Problem, weil keiner den Polizisten sagen ob das Ganze auch wirklich zusammengehört. Scheinwerfer haben auch nur ein e Prüfzeichen, weil die halt nur in ein Fahrzeug passen und auch nur auf eine Position, aber dennoch gibt es zu dem e Prüfzeichen noch eine Auflage, nämlich daß die Leuchtmittel StvZO konform sein müssen. Das wird bei Auspuffanlagen ähnlich sein, aber über die Hersteller bekommst Du eine ABE oder eine EBG, dann brauchst Du nichts eintragen zu lassen. 

Themenstarteram 14. April 2009 um 15:36

Okay, nun hat´s klick gemacht.

Also bei CSC habe ich schon einmal angefragt, die verlagen jedoch 40,-€ glaub ich und MTM wird da sicherlich auch noch was verlagen und da war halt die Frage von mir ob ich da nicht gleich eine Eintragung machen soll oder was würde da kostenmäig auf mich zukommen?

am 14. April 2009 um 15:42

Eine Abnahme nach §21 wäre möglich, da sich aber auch der Schallpegel ändern wird, wird das wahrscheinlich nicht nur etwas teurer als die beiden Gutachten...

Themenstarteram 14. April 2009 um 15:45

Mh.. das ist jetzt aber scheiße.

Ich meine wenn die Gutahaben für den TT und für den S3 sind bringen sie mir ja im demsinn nichts, oder?

am 14. April 2009 um 15:51

Das ist nicht gesagt, zumindest brauchst Du sie für die Einzelabnahme nach §21 um die die Schallmessung zu ersparen.

 

Nochmal zum e Prüfzeichen:

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

 

Und das ist eben das Problem, der Verwendungszweck.

Themenstarteram 14. April 2009 um 15:57

Ja wenn es aber heißt das man kein Gutachten/ABE/EWG oder sonst was benötigt wie kann man dann nachweisen zu welchem PKW das E-Prüfzeichen gehört?

Ich meine die Anlage ist nicht wirklich laut, um nicht leise zu sagen und wenn man sich unter´s Auto legt sieht man das sie einfach angebracht ist ohne groß was verändert zu haben.

am 14. April 2009 um 16:05

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

 

 

Die E Nummer ist so oder so drauf, selbst wenn es eine ABE oder EBG Bescheinigung gibt. Im idealsten Fall bekommst Du eine ABE in der dein Fahrzeug aufgeführt ist (vom Hersteller), ansonsten dient sie als Grundlage für die Einzelabnahme und Du sparst Dir die Schallmessung.

 

Wenn Du meinst, ohne Abnahme damit zu fahren, ist das sicher Deine Sache, aber es wird Dir keiner garantieren, daß das nicht irgendwann ma doch auffällt und Du Ärger bekommst.

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