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Auspuff zu laut - Rücknahme Louis - Hurric MP-One

Yamaha
Themenstarteram 9. April 2014 um 14:04

Hallo,

ich habe mir am 29.03. einen Hurric MP-One bei Louis, Online gekauft.

Dieser hat eine E-Nummern und passt lt. Website von Louis zu meiner FZ1 und darf daran betrieben werden.

Hurric MP-One

Nun kam mir dieser wesentlich zu laut vor und habe bei der DEKRA eine Geräuschpegel-Messung machen lassen.

Dies wurde ohne Protokoll und unentgeltlich gemacht. Die Messung erfolgte wie bei einer üblichen Verkehrskontrolle der Polizei mit dem Messgerät, 50cm entfernt vom Auspuff, bei der Hälfte der Nenndrehzahl (7.000~ UpM).

Eingetragen im Fahrzeugschein sind 95dB.

Gemessen wurden 115dB. Abzüglich 5dB Messtoleranz, sind es 15dB zu viel. Durch die Überschreitung der Lautstärke erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads.

Nun habe ich bereits telefonischen Kontakt mit dem Händler gehabt, welcher nun auf ein Messprotokoll der DEKRA pocht. Ich habe dem Mitarbeiter die Lage erklärt und auch mitgeteilt, dass eine vollwertige Geräuschpegelmessung mit Protokoll in 3 verschiedenen Situationen (Vorbeifahren, im Stand etc.) 100-150€ kostet. Darauf meinte die Mitarbeiterin, dass ein Messprotokoll vorliegen muss, weil der Auspuff niemals zu laut sein kann, weil EG/BE etc..

Dass es auch Endschalldämpfer mit Zulassung gibt, die trotzdem viel zu Laut sind, wollte sie anscheinend nicht wahr haben. Auf die Frage, ob ich denn die Kosten für das Messprotokoll erstattet bekommen würde, wurde mir nur gesagt, dass sie das Protokoll + den Endtopf zum Zwischenhändler/Hersteller schicken würden und der das bezahlen würde. Schriftlich wollte sie mir dies aber nicht geben.

 

Nun weiß ich nicht, wie ich weiter agieren soll. Meines Erachtens nach, wurde ich

1. Falsch beraten, weil das Produkt nicht an meinem Motorrad betrieben werden darf, da viel zu Laut und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.

2. Ein Mängel des Produktes vorliegt und der Händler dies ausbessern muss (Was er denke ich nicht kann).

Ich habe den Endtopf dennoch über die Filiale(Hannover) einschicken lassen mit dem Vermerk, dass er zu laut sei. Ich wurde aber darauf hingewiesen, dass dieser gebraucht ist und sie (Hauptsitz in Hamburg) den nicht zurücknehmen werden bzw. ich nur einen Teil erstattet bekomme (Aus Erfahrungen im Bekanntenkreis 50% des Kaufwertes).

 

mfg

 

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16 Antworten

Nur als Frage, aber den dB-Absorber dazu hast du gekauft und montiert?

http://cdnxl1.louis.de/.../0613.pdf?...

http://www.louis.de/.../index.php?...

quote]

Original geschrieben von Slay0r

HalDeine FZ1 dreht 14000 U/m? – Nenndrehzahl-

Wenn du dir so einen Schmrren kaufst, der nur Krawall macht und außerdem –weniger- Leistung bringt, solltest du dich vielleicht vorher erkundigen was Sinn macht und nicht nur auf die Optik schauen.

ich habe mir am 29.03. einen Hurric MP-One bei Louis, Online gekauft.

Dieser hat eine E-Nummern und passt lt. Website von Louis zu meiner FZ1 und darf daran betrieben werden.

Hurric MP-One

Nun kam mir dieser wesentlich zu laut vor und habe bei der DEKRA eine Geräuschpegel-Messung machen lassen.

Dies wurde ohne Protokoll und unentgeltlich gemacht. Die Messung erfolgte wie bei einer üblichen Verkehrskontrolle der Polizei mit dem Messgerät, 50cm entfernt vom Auspuff, bei der Hälfte der Nenndrehzahl (7.000~ UpM).

Eingetragen im Fahrzeugschein sind 95dB.

Gemessen wurden 115dB. Abzüglich 5dB Messtoleranz, sind es 15dB zu viel. Durch die Überschreitung der Lautstärke erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads.

Nun habe ich bereits telefonischen Kontakt mit dem Händler gehabt, welcher nun auf ein Messprotokoll der DEKRA pocht. Ich habe dem Mitarbeiter die Lage erklärt und auch mitgeteilt, dass eine vollwertige Geräuschpegelmessung mit Protokoll in 3 verschiedenen Situationen (Vorbeifahren, im Stand etc.) 100-150€ kostet. Darauf meinte die Mitarbeiterin, dass ein Messprotokoll vorliegen muss, weil der Auspuff niemals zu laut sein kann, weil EG/BE etc..

Dass es auch Endschalldämpfer mit Zulassung gibt, die trotzdem viel zu Laut sind, wollte sie anscheinend nicht wahr haben. Auf die Frage, ob ich denn die Kosten für das Messprotokoll erstattet bekommen würde, wurde mir nur gesagt, dass sie das Protokoll + den Endtopf zum Zwischenhändler/Hersteller schicken würden und der das bezahlen würde. Schriftlich wollte sie mir dies aber nicht geben.

 

Nun weiß ich nicht, wie ich weiter agieren soll. Meines Erachtens nach, wurde ich

1. Falsch beraten, weil das Produkt nicht an meinem Motorrad betrieben werden darf, da viel zu Laut und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.

2. Ein Mängel des Produktes vorliegt und der Händler dies ausbessern muss (Was er denke ich nicht kann).

Ich habe den Endtopf dennoch über die Filiale(Hannover) einschicken lassen mit dem Vermerk, dass er zu laut sei. Ich wurde aber darauf hingewiesen, dass dieser gebraucht ist und sie (Hauptsitz in Hamburg) den nicht zurücknehmen werden bzw. ich nur einen Teil erstattet bekomme (Aus Erfahrungen im Bekanntenkreis 50% des Kaufwertes).

 

mfg

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen !

Schau bitte mal auf das Typenschild an Deiner Yamaha.Dort steht unten auf dem Schild,bei welcher Drehzahl es wie laut sein darf.So muß auch geprüft werden.

Ganz unten auf dem Typenschild steht auch die EG-Betriebserlaubnisnummer.Die vergleichen mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung.

Wenn Dein Auspuff wirklich zu laut ist,lass Dich auf keinen Abzug beim Verkäufer ein.

Dir steht der volle Kaufpreis als Rückerstattung zu.

In Vorkasse gehen wegen dem Gutachten würde ich nicht.

Falls Du nicht weiterkommst,behalte den Auspuff als Beweis und schicke die Betriebserlaubnis in Kopie mit kurzer Beschreibung des Sachverhalts an das Kraftfahrtbundesamt nach Flensburg.Der Hersteller des Auspuffs wird kein großes Interesse haben,dass es überprüft wird wegen eines Fertigungsfehlers.Das würde ich dem Verkäufer so verklickern.Solltest Du Recht haben,muß er seine Ware vom Markt nehmen.

 

Gruß

Mattzedes

am 9. April 2014 um 21:01

* Schriftlich Reklamieren

* genügt dein geschilderter Grund dem Verkäufer nicht, kann er das Gutachten vrrlangen - hat die Kosten aber zu übernehmen falls du recht hasr

* du hast den Pott im Laden gekauft, nicht beim Hersteller. Die Kontaktaufnahme zu diesem ist Sache des Händlers

* er darf dir zunächst Ersatz stellen, gelingt es nach 2 Versuchen nachzubessern nicht, die Sache aus der welt zu schaffen muss er zurückerstatten

Aber..

ruf bei Louis Hauptsitz an. Die sind eigentlich total kulant

Themenstarteram 10. April 2014 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von tza

Nur als Frage, aber den dB-Absorber dazu hast du gekauft und montiert?

http://cdnxl1.louis.de/.../0613.pdf?...

http://www.louis.de/.../index.php?...

Dies ist der Originale Ersatz DB-Eater, der beim Auspuff bereits dabei war.

Es soll noch ein etwas "leiserer DB-Eater" ins Programm kommen in 2-3 Wochen.

 

Zitat:

Original geschrieben von herbertatom

HalDeine FZ1 dreht 14000 U/m? – Nenndrehzahl-

Wenn du dir so einen Schmrren kaufst, der nur Krawall macht und außerdem –weniger- Leistung bringt, solltest du dich vielleicht vorher erkundigen was Sinn macht und nicht nur auf die Optik schauen.

Dieser Auspuff ist seit 02/14 gelistet und es gibt keine Berichte oder Videos zu der FZ1 mit diesem Auspuff.

Gemessen wurde schon nach Vorschrift, das ist deren tägliches Brot bei der DEKRA.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

* Schriftlich Reklamieren

* genügt dein geschilderter Grund dem Verkäufer nicht, kann er das Gutachten vrrlangen - hat die Kosten aber zu übernehmen falls du recht hasr

* du hast den Pott im Laden gekauft, nicht beim Hersteller. Die Kontaktaufnahme zu diesem ist Sache des Händlers

* er darf dir zunächst Ersatz stellen, gelingt es nach 2 Versuchen nachzubessern nicht, die Sache aus der welt zu schaffen muss er zurückerstatten

 

Aber..

ruf bei Louis Hauptsitz an. Die sind eigentlich total kulant

Leider sind sie bei dem gebrauchten Auspuff nicht so kulant wie ich es erwartet hätte.

Ich gehe dem Tip mit dem KBA mal nach und schreibe denen parallel dazu eine E-Mail mit dem Sachverhalt.

Die sollen mir mal erklären, nach welchen Kriterien so ein Auspuff eine E-Nummer erhält.

Hi,

meiner Meinung nach hat das mit Kulanz nicht das Geringste zu tun.

Du hast ein Produkt gekauft, welches bestimmte Merkmale erfüllen sollte, u.a die Zulassungsfähigkeit in DE.

Wenn die in DE zulässigen Geräuschemissionen nicht eingehalten werden (und dabei spielt die e- Nummer -genau wie bei einer polizeilichen Geräuschmessung- keine Rolle) erfüllt das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften.

Anders gesagt hat das Produkt einen Mangel und muss zurückgenommen werden.

Bei einer Weigerung reicht hin und wieder schon die Andeutung die Angelegenheit rechtlich kären zu lassen, wenn es denn nicht anders geht...

Themenstarteram 10. April 2014 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von SP41B

Hi,

meiner Meinung nach hat das mit Kulanz nicht das Geringste zu tun.

Du hast ein Produkt gekauft, welches bestimmte Merkmale erfüllen sollte, u.a die Zulassungsfähigkeit in DE.

Wenn die in DE zulässigen Geräuschemissionen nicht eingehalten werden (und dabei spielt die e- Nummer -genau wie bei einer polizeilichen Geräuschmessung- keine Rolle) erfüllt das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften.

Anders gesagt hat das Produkt einen Mangel und muss zurückgenommen werden.

Bei einer Weigerung reicht hin und wieder schon die Andeutung die Angelegenheit rechtlich kären zu lassen, wenn es denn nicht anders geht...

Die Frage die ich mir einfach stelle ist, was die E-Nnummer zu bedeuten hat.

Was bescheinigt die E-Nummer? Welche Kriterien/Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Auspuff eine solche E-Nummer erhält?

Letztens war ein interessanter Bericht im TV.

Im Detail bekomme ich das nicht zusammen, aber die e-Nummer sagt aus, dass das Bauteil in irgendeinem europäischen Land getestet wurde und die geforderte EU- Norm erfüllt hat.

Allerdings können andere Begleitumstände (z.B. Klima) oder schon eine kurzfristige Nutzung zu anderen Ergebnissen führen.

Jedenfalls wurde eindeutig klargestellt, dass du bestraft wirst wenn der Auspuff die Geräuschnorm nicht erfüllt.

Dabei ist es völlig unerheblich ob der Auspuff eine e-Nummer hat und auch sonst nicht manipuliert wurde.

Der Fahrer / Halter ist für die Einhaltung der Emissionswerte verantwortlich und darf sich nicht auf die Angaben des Herstellers (e-Nummer) verlassen.

In deinem Fall liegt also ein Mangel vor, da der Auspuff nicht entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann.

Themenstarteram 10. April 2014 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von SP41B

Letztens war ein interessanter Bericht im TV.

Im Detail bekomme ich das nicht zusammen, aber die e-Nummer sagt aus, dass das Bauteil in irgendeinem europäischen Land getestet wurde und die geforderte EU- Norm erfüllt hat.

Allerdings können andere Begleitumstände (z.B. Klima) oder schon eine kurzfristige Nutzung zu anderen Ergebnissen führen.

Jedenfalls wurde eindeutig klargestellt, dass du bestraft wirst wenn der Auspuff die Geräuschnorm nicht erfüllt.

Dabei ist es völlig unerheblich ob der Auspuff eine e-Nummer hat und auch sonst nicht manipuliert wurde.

Der Fahrer / Halter ist für die Einhaltung der Emissionswerte verantwortlich und darf sich nicht auf die Angaben des Herstellers (e-Nummer) verlassen.

In deinem Fall liegt also ein Mangel vor, da der Auspuff nicht entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann.

Das ein Mängel vorliegt, ist soweit klar.

Nun fordert der Händler aber, dass ich diese Mängel anhand von Belegen (in dem Fall ein Messprotokoll) beweise.

Das Messprotokoll kostet aber 100-150€. Kann ich nun trotzdem von meinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen, auch wenn ich diesen nicht durch ein Messprotokoll belegen kann?

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