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Auslauf Hybrid Förderung

Audi A6 C8/4K
Themenstarteram 30. Juli 2022 um 9:07

Nun ist es ja amtlich, ab 2023 werden Hybridfahrzeuge nicht mehr gefördert. Es gilt dabei nicht der Bestellzeitpunkt sondern die Zulassung… was echt eine Sauerei der Bundesregierung ist. Die langen Lieferzeiten sind bekannt, konnte man aber 2021 bei Bestellung nicht vorhersehen.

Frage nun: Reicht die Zulassung bis 31.12.2022 oder muss noch etwas beachtet werden? Ich habe gehört der Förderantrag muss bis 31.12.2022 gestellt werden und dieser benötigt die Zulassung. Bei mir ist es ein Firmenwagen, keine Ahnung wer den Förderantrag stellt.

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56 Antworten

Gut so

Ist doch in Ordnung, dass die Förderung ausläuft. Was sich am Markt nicht ohne Subventionen vom Staat durchsetzt, braucht der Markt eben nicht. Der Hybrid wurde doch bestellt wegen dem Mix aus beiden Welten (Verbrenner/Elektro) und nicht um Fördergelder zu holen.

Über die Förderung kann man ja unterschiedlicher Meinung sein, aber dass ein in 2021 bestelltes Fahrzeug keine Förderung mehr bekommt, ist schon grenzwertig. Es gibt ja auch genug Fahrer, die einen Hybrid sehr viel elektrisch bewegen.

Es wurde ja lange genug darüber diskutiert und irgendwo muss der Cutoff ja gemacht werden. Und dass die Förderung der Hybrid Autos vor allem den Geldbeuteln der Nutzer und nur rudimentär der Umwelt dient, dass wissen ja auch alle schon länger. Sicherlich ärgerlich für den einzelnen Betroffenen, aber wenn eine staatliche Förderung den gewünschten Zweck nicht erfüllt, dann sollte sie nicht fortgeführt werden.

Und nebenbei bemerkt.... Die 0,5 Prozent Regelung ist davon nicht betroffen. Damit sind die meisten ja schon wieder besänftigt. Dann ist der Herstelleranteil ja vertraglich eingepreist. Insofern sollte man den nicht verlieren, wenn man 2021 bestellt hat. Dann geht es am Ende um den Anteil des Staates. Ja mei. Dann ist der halt weg.

Themenstarteram 30. Juli 2022 um 16:24

Das sind einige tausend Euro die ich extra zahlen muss. Eine Übergangsregelung für alle länger bestellten Fahrzeuge (wo die Situation nicht absehbar war) wäre mehr als fair gewesen.

MEINE FRAGE war aber eine andere… Was muss ich beachten wenn der Wagen im Dezember geliefert wird (siehe Punkte Eingangsthreat)?

Ich würde sagen, das Datum der Zulassung ist ausschlaggebend, warum sollte es das Datum des Förderantrags sein?

Themenstarteram 30. Juli 2022 um 19:03

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 30. Juli 2022 um 21:01:22 Uhr:

Ich würde sagen, das Datum der Zulassung ist ausschlaggebend, warum sollte es das Datum des Förderantrags sein?

Weil ich das erzählt bekommen habe. Brauche eine verbindliche Klärung was ich zu beachten habe wenn der Wagen im Dezember kommt. Hoffe hier kennt sich jemand damit aus.

Und da möchtest Du Dich auf die Aussage/Behauptung irgend eines Users hier verlassen?

Warum nicht einfach selbst auf der bafa Seite nachlesen?

Da steht übrigens "Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden"

Wenn du da was verbindliches brauchst solltest du einen Anwalt konsultieren.

Einen Anwalt braucht man nicht, die steuerlichen Vorteile bleiben, die Förderung läuft aus

Themenstarteram 30. Juli 2022 um 21:11

Zitat:

@Car-Mayday schrieb am 30. Juli 2022 um 21:23:16 Uhr:

Und da möchtest Du Dich auf die Aussage/Behauptung irgend eines Users hier verlassen?

Warum nicht einfach selbst auf der bafa Seite nachlesen?

Da steht übrigens "Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden"

zugelassen UND beantragt… genau das ist die stolperfalle. oder läuft der antrag automatisch mit der zulassung?

M.E. muss er bis zum 31.12. beantragt sein. Und die Förderung beantragen kann man erst nach der Zulassung, oder?

Ergo muss beides bis zum 31.12. erfolgen.

Der 31.12.22 ist ein Samstag, sieht schlecht aus :-)

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