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Handschuhschrauber
Kommt drauf an, wo du wohnst
Diese ominöse 6-Km/h Regelung gibt es schon einige Jahre nicht mehr, musste auch mein Nachbar einsehen, der auf allen Fahrzeugen das 6Km Schild hatte und somit immer rumgefahren ist. Seit ein paar Jahren geht das nicht mehr...
Bei uns hier ist es aber so, bei Traktoren oder Aufsitzmähern sagt keiner was. Die fahren im ganzen Dorf auf der öffentlichen Straße rum und keinen stört es. Ist sicher nur auf dem Dorf möglich, in Stadtnähe oder der Stadt selbst hat man sicher gleich die Jungs der Rennleitung angelockt...
1xDanke für ein Posting. Ich habe mich auch schon etwas gewundert, warum ich in der aktuellen StVZO nur noch Sondervorschriften bei bis 6km/h bzw. Verbandskasten und noch so ein paar eher weniger grundlegende Dinge finde...
Zum Thema fahren auf dem Geweg weißt du nicht zufällig auch noch was?
notting
Aufsitzrasenmäher im Straßenverkehr?
Moin Moin !
aus der FZV :
""
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.
folgende Kraftfahrzeugarten:
a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, ""
"" § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. ""
"" (4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen ""
""5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ""
"" (6) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug
1.
einem genehmigten Typ nach Absatz 1 nicht entspricht oder eine Einzelgenehmigung nach Absatz 1 nicht erteilt ist ""
Wohl gemerkt,gilt nur,wenn das Teil unter 20 km/h schnell ist.
Nebenbei empfiehlt sich dabei eine Privathaftpflicht.
MfG Volker
Ich glaube kaum, dass es da irgendwie eine (Einzel-)Genehmigung gibt, weil dazu das Ding doch ansatzweise StVZO-konform sein müsste, oder? Außerdem wiegt das Dinge gerade mal ein paar hundert Kilo. Trotzdem danke.
Schade, dass es noch keine eindeutige Antwort zum Thema "auf dem Gehweg fahren" gab.
notting
Warum nicht einfach dahin schieben?
Altmetallbesitzer
Die Antwort fällt mehr als deutlich aus: Auf dem Gehweg haben Fahrzeuge aller Art nichts verloren, nur Kinder mit Fahrrädern bis 7 Jahre. Normal haben da selbst die Rentner-Elektrokarren nichts zu suchen.
Weil man dann die Kiste defakto nicht bremsen kann, weil man wenn man schiebt nicht ans Bremspedal kommt und die Kiste zu schwer ist, um sie schnell durch festhalten zu bremsen.
notting
Aufsitzrasenmäher im Straßenverkehr?
Sicher, dass mit Fahrzeug nicht implizit StVZO-konforme Fahrzeuge gemeint sind bzw. Fahrzeuge, die nie und nimmer auf einen normgerechten Gehweg passen? Und was ist mit diesen elektrisch angetriebenen Kinderfahrzeuge?
EDIT: Es ist falsch, was du schreibst: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html
notting
Altmetallbesitzer
Auch nicht. Verletzt du damit jemanden, fröhliches zahlen. Gehweg ist für Fußgänger ( und geschobene Rollstühle ) . Aber wo kein Kläger da kein Richter.Ich verstehe ja deine Lage,die ist schlichtweg blöd. Denn auch zugelassene Fahrzeuge haben da nichts verloren, weder zum parken noch zum fahren.Versuch doch bei der Gemeindeverwaltung eine Ausnahme zu bekommen, die kostet zwar was, aber dann kann dir keiner was.
Ich habe oben gerade noch was ergänzt: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html Absatz 2.
notting
Es wurde jetzt entschieden, dass es im Endeffekt wohl einfacher ist, den Rasen doch mit einem Rasenmäher zum Schieben zu mähen, auch wenn's länger dauert.
Trotzdem vielen Dank an alle!
notting
helvetophil
Dann investiert doch 1x 1h Zeit und probiert, ob Ihr eine Genehmigung kriegt. Ich meine, ist doch besser als es nicht probiert zu haben und das Dingen dann stundenlang einmal die Woche da rumzuschieben
cheerio