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Auflieger selber bauen

Themenstarteram 18. Juli 2019 um 17:31

Hey ich bin neu in diesem Forum und hab direkt mal eine Frage:

Ich würde mir gerne für meinen unimog 404 eine sattelplatte einbauen vom teschnischen Aspekt her ist das kein Problem mir geht es eher um den tüv, der meinte er würde sie mir auch eintragen nur meinte er geht mein H Kennzeichen verloren. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?

Und zur zweiten Frage, ich hätte gerne einen auflieger mit ca 5to gg gibt es da etwas in der Größe? Falls nein, denn hab bisher nichts passendes gefunden würde ich einen selbst bauen. Was sagt denn der tüv dazu? Geplant ist ein Tieflader mit 2 Achsen und druckluftbremse. (Kennt jemand dl Achsen mit 2.5to gg?)

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

zum thema H

denke schon das es verloren geht

denn dann wird er uni umgeschlüsselt als zugmaschiene

gabs sowas von DB?

denke das es bei so einem weichen fahrwerk nich optimal ist

als sattelzug zu fahren

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18 Antworten
am 18. Juli 2019 um 20:57

Zu Deinem "H " Kennzeichen, wäre ein Anhänger nicht besser für Dich?

Dein Unimog ist eine Zugmaschine mit großer Anhängelast.

Wenn du diese nutzt dürftest du Dein Kennzeichen behalten dürfen.

(Annahme meinerseits)

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 3:12

Eine Anhängemaul habe ich ja mir ging es darum das ich eine sattelplatte schon habe und die zum rumliegen zu schade ist

Die Sattelplatte ist doch nur ne andere Anhängerkupplung. Anderen TÜV mal fragen.

https://www.fgs-systems.de/de/towtrans_sattelauflieger.html

https://heimann-fahrzeugbau.de/mini-sattelauflieger

Vielleicht haben die die Möglichkeit zu wissen wie das mit dem H Kennzeichen ist

Moin Moin !

Zitat:

mir geht es eher um den tüv, der meinte er würde sie mir auch eintragen nur meinte er geht mein H Kennzeichen verloren.

Quatsch

Zitat:

Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?

Prüfer mit Ahnung wählen

Zitat:

Eine Anhängemaul habe ich ja mir ging es darum das ich eine sattelplatte schon habe und die zum rumliegen zu schade ist

Ich besitze einen Strick (sogar mehrere) Hänge ich mich deswegen auf?

Zitat:

Dein Unimog ist eine Zugmaschine mit großer Anhängelast.

Richtig! Und auch ohne Sattelplatte viel universeller zu gebrauchen ! Anhänger gibts viel mehr für kleines Geld als kleine Auflieger. Ausserdem ist das Fahren mit Anhänger viel entspannter und angenehmer als mit Auflieger.

MfG Volker

zum thema H

denke schon das es verloren geht

denn dann wird er uni umgeschlüsselt als zugmaschiene

gabs sowas von DB?

denke das es bei so einem weichen fahrwerk nich optimal ist

als sattelzug zu fahren

Um nur die rumliegende Sattelplatte zu nützen, gleich noch einen Anhänger zu bauen ist schon bischen seltsam.

Wenns den Auflieger schon gäbe würde ich eher zu ner Deichselachse mit Sattelplatte tendieren. Das kurze weiche Fahrwerk wird wie o. schon gesagt kein Spass beim Fahren. Zulassung hat der als LKW oder Zugmaschine jetzt?

am 19. Juli 2019 um 7:35

Hallo Allerseits, nochmal meinen Senf dazu, ohne es belegen

zu können.

Richtig ist,der Unimog ist eine Zugmaschine, so ist Er homoligiert

und darauf beruht auch das H-Kennzeichen, Er muß bauart bedingt

original erhalten sein.

Wenn an Stelle der Ladefläche oder auf Ihr, eine Sattelkupplung

fest montiert wird, ist Das eine bauliche Veränderung, die es

damals so nicht ab Werk gab.(habe ich so auch noch nie gesehen)

Damit verliert der UNIMOG seine Originalität und damit das "H"-

Kennzeichen. Dann ist das Gerät wie ein Aktuelles zu versteuern

und zu versichern.

Das würde ich mir dreimal überlegen (wegen einer herumliegenden

Sattelkupplung) Wo doch Anhänger zu Hauf angeboten werden

und der Sattelanhänger vielleicht noch gebaut werden muß.

Gruss aus B......

Da es die Sattelplatten auch schon bei der Erstzulassung des Unimogs gab dürfte die Erhaltung des H Kennzeichen kein Problem sein. Anders sieht es aus wenn etwas verändert bzw angebaut wird was es erst seit kurzem gibt. Wie zb Led Beleuchtung.

Den Unimog gab es damals auch mit Sattelplatte.

Google Bildersuche "Unimog mit Sattelplatte" und dann sucht man sich etwas durch und findet ein paar Schwarz Weiß Bilder von vor 50 Jahren.

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 11:25

Er ist keine Zugmaschine er ist zugelassen mit Pritsche. Worum es mir ging ist das es viele Hänger gibt, ja da bei dem kleinen Motor viel mehr als 5 Tonnen aber keinen Sinn machen. Die angebotenen 5 Tonnen reichen mir zwar von der zuladung sind mir aber viel zu klein. Also kam ich auf die Idee selbst zu bauen und da war es dann meiner Auffassung mach egal ob Tandem oder Sattel bis auf das der Sattel deutlich besser aussieht.

Hallo

suche mal nach einer Dollyachse .

Anhängen,Auflieger ansatteln und Fahren.

Gesamtlänge beachten!

Mfg

https://m.ebay-kleinanzeigen.de/.../1149240622-276-2924

Moin Moin !

Zitat:

Er ist keine Zugmaschine er ist zugelassen mit Pritsche.

Abgesehen davon , dass das der erste Unimog wäre , der mir begegnet und keine Zugmaschinenzulassung hat , ist das völlig wumpe , denn für das H ist eine Umschlüsselung wurscht. Einzig zum Womo kann er ohne H-Verlust nicht umgeschlüsselt werden.

Zitat:

Richtig ist,der Unimog ist eine Zugmaschine, so ist Er homoligiert

und darauf beruht auch das H-Kennzeichen, Er muß bauart bedingt

original erhalten sein.

Völlig falsch

Zitat:

Wenn an Stelle der Ladefläche oder auf Ihr, eine Sattelkupplung

fest montiert wird, ist Das eine bauliche Veränderung, die es

damals so nicht ab Werk gab.(habe ich so auch noch nie gesehen)

Damit verliert der UNIMOG seine Originalität und damit das "H"-

Kennzeichen

ebenfalls falsch

Zitat:

Worum es mir ging ist das es viele Hänger gibt, ja da bei dem kleinen Motor viel mehr als 5 Tonnen aber keinen Sinn machen. Die angebotenen 5 Tonnen reichen mir zwar von der zuladung sind mir aber viel zu klein

Kannst du das mal bitte verständlich formulieren?

MfG Volker

am 22. Juli 2019 um 18:33

Hallo @schreyhalz ,

schön das Du Alles, was mir bisher bezüglich "H "-Kennzeichen

bekannt war, als Falsch mit Bekräftigung "wiederlegt" hast.

Leider hast Du aber die Richtigstellung vergessen.

Ach Bitte, sei so nett und reiche Diese nach. Das ist nämlich sehr

interessant............Danke für Deine Mühe

Moin Moin !

Zitat:

Ach Bitte, sei so nett und reiche Diese nach.

bitte schön :

https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf

Siehe 3.2.1.1 !

Vom AKE wurde dazu eine verbindliche Arbeitsanweisung erlassen, in dieser ist zu finden , dass es dazu eine Ausnahme gibt , die Umschreibung zum Womo muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ erfolgt sein. (oder aber selber schon mindestens 30 jahre her sein)

MfG Volker

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