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Aufhebung Geschwindigkeitsregelung S6 Avant 5.2l

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 26. November 2006 um 16:30

hallo,

hat jemand erfahrungen, ob die aufhebung der geschwindigkeitsbeschränkung von 250 km/h beim s6 avant 5.2l auswirkungen auf die audi-garantie hat?

 

danke im voraus.

 

gruss

t-reg-v10

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55 Antworten

Nisse hats eigentlich gut getroffen.

Ist ja überall so dass die Garantie erlischt sobald man irgendwas verändert was durch den Hersteller vorgegeben ist.

Übrigens bieten BMW und Benz keine Aufhebung sondern eine Anhebung an.

Meines Erachtens ist das KEIN Tuning, sondern eine freiwillige Beschränkung des Herstellers. Sowas gibt es auch bei Motorrädern, man denke an "98PS-Klausel"! Wer mehr haben will muss das von einer zertifizierten Werkstatt "freischalten" lassen. Nur dann behält man die volle Garantie! Vielleicht sollte man das aber auch der Versicherung mitteilen, nur für den Fall der Fälle ... ;)

In diesem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von Lord of Rings

Meines Erachtens ist das KEIN Tuning, sondern eine freiwillige Beschränkung des Herstellers. Sowas gibt es auch bei Motorrädern, man denke an "98PS-Klausel"! Wer mehr haben will muss das von einer zertifizierten Werkstatt "freischalten" lassen. Nur dann behält man die volle Garantie! Vielleicht sollte man das aber auch der Versicherung mitteilen, nur für den Fall der Fälle ... ;)

In diesem Sinne

Schau dir nochmal meine kleine Zusammenfassung an ;). Hier werden verschiedene Dinge vermischt.

@Jason_V. es ist nun mal nicht so, das eine Veränderung gleich zum Erlöschen der Garantie führt. Ein Auto besteht aus mehr als einem Teil. Wenn du eine Handy Freisprecheinrichtung nachrüstes, wirst du weiter Garantie auf das Schiebedach haben. Nur bei kausalem Zusammenhang kann das Argumentiert werden.

Das ist so nicht mehr ganz richtig. In dem von mir gelistetem Link steht:

In den Neuwagenverkaufsbedingungen der deutschen Automobilhersteller befinden sich Regelungen, die einen Fortfall der vom Verkäufer zu leistenden Gewährleistung vorsehen, wenn ein Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass "in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist". Die Durchführung einer Chip-Tuningmaßnahme wird als eine nicht genehmigte Veränderung des Fahrzeugs angesehen. Die Vornahme einer Chip-Tuningmaßnahme hat also zur Folge, dass die vom Verkäufer eines Neufahrzeugs übernommene Gewährleistungspflicht entfällt. Ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, genauer gesagt gegen die inzwischen im BGB enthaltenen Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff.) ist nicht ersichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von Duck

Das geht nur über einen Eingriff in das Motorsteuergerät. Wenn Audi das nicht erlaubt (und das tun die nicht)...

Weisst Du denn ob der Eingriff direkt am Motor-STG gemacht werden muss? Und warum soll Audi sowas nicht machen??? Ich meine, wer einen S6 kauft, will nicht unbedingt an der Beschränkung 250km/h "hängen" bleiben? "Marketingtechnisch" wäre das unverantwortlich gegenüber anderen Marken:

Kunde: "Ich will das schnellste (teuerste) was sie haben!"

Verkäufer: "Tja, da haben wir hier den S6 mit 435PS"

Kunde: "Was fährt der so?"

Verkäufer: "Leider nur abgeregelte 250km/h, aber theoretisch 300."

Kunde: "Was heisst hier theoretisch, ich will 300."

Verkäufer: "Dann müssen sie leider zur Konkurrenz gehen. Auf Wiedersehen!" ;)

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! :D

In diesem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von Lord of Rings

"Marketingtechnisch" wäre das unverantwortlich gegenüber anderen Marken:

gegenüber welchen ?

Solange BMW & Mercedes das genauso machen und abrieglen (und auch gegen Geld und Erhalt der Garantie nicht aufmachen) sehe ich da keine Probleme.

Wer 300 km/h will kauft sich dann halt nen Ferrari, nen Lambo (?) oder nen Porsche (?) .... aber die, die sich solche Autos normalerweise kaufen, wollen eher keinen S6 .... und wer einen S6 Avant will, der wird sich eher auch keinen ferrari holen, nur weil er damit 4 mal im Jahr 300 statt 250 fahren kann.... jemand der nen S6 Avant will, hat nen Grund dafür - und das dürfte meistens sein: ich brauche neben der leistung auch noch Platz und/oder Komfort....

 

Übrigens, das wird immer gern durcheinander geworfen: Garantie ist vollkommen freiwillig was den Umfang und die Bedingungen betrifft. Audi kann festlegen, daß die Garantie nur bei schönem Wetter gilt....daß man 10 Liegestütze machen muß, um sie zu bekommen.... daß man sein Wägelchen regelmäßig zum Audi-Händler in Inspektion geben muß....

.... solange das in den schriftlichen Unterlagen (Prospekte) und Anpreisungen (Werbung) auch auch klar wird... wenn die also mit "Garantie bis 10 TKM/Jahr" werben, dann ist das in Ordnung und gilt so.

Nur: das, was sie zusagen, das müssen sie dann auch einhalten: also eine beim Kauf versprochene Garantie (auch wenn sie freiwillig / kostenlos ist) kann nicht so einfach nachträglich verweigert werden - jedoch muß man sich immer brav an die Bedingungen halten, um ein Recht drauf zu haben.

Resumee: ich würde den Eingriff machen lassen, wenn entweder Audi mir das schriftlich bestätigt oder der Händler das schriftlich bestätigt (und für den Fall einer Garantieablehnung von Audi mit Begründung 'Vmax aufgehoben' sich verpflichtet einzuspringen). Wenn ich natrülcih soviel Kohle hätte, daß ich mir nen S6 kaufen kann, dann wären mir 2000, 4000 oder 10000 EUR Reparaturkosten vielleicht auch egal.... und ich würd auf die Garantie pfeifen bzw. es drauf ankommen lassen *ggg*

(im Ernst: ich würde so nen Quatsch erst gar nicht machen lassen - es sei denn, ich fahre wirklich professionell oder hobbymäßig Rennen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes...)

 

6502

Hallo,

beim S6 Avant 5.2l meines Vaters wurde die Vmax-Begrenzung vom Händler in Zusammenarbeit mit Abt auf 280km/h erhöht.

Die Audi-Garantie bleibt komplett erhalten und Abt gibt eine Zusatzgarantie ab. Also auch hier kein Problem.

Kann ich nur empfehlen.

Gruß

Marc-Michl

Die Abregelung der Hersteller ist freiwillig, ja. Allerdings könnten diese auch sagen dass der Motor deswegen von vorn herein nur bis 250km/h auf Haltbarkeit getestet wurde und der Kunde selbst Schuld hat.

Themenstarteram 28. November 2006 um 15:24

Hallo Marc-Michl,

kannst du mir sagen, welcher Audi-Händler da mitgemacht hat?

Leider habe ich von meinem Händler noch keine Rückmeldung bezüglich der Garantie bekommen. Aber wie gesagt, so bald ich da etwas vorliegen habe, werde ich es hier posten!

 

Gruß

T-Reg-V10

Hallo T-Reg,

ich hab mich vor ein paar Wochen bei Audi bzgl. des Q7 beraten lassen.

Im Gespräch kamen wir auch auf die S/RS-Modelle und zwangsläufig auf die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Laut dem Verkaufsberater, bietet Audi auf Wunsch eine Anhebung der V-Max auf 280km/h an. Sicher nicht das Gelbe vom Ei (In Anbetracht dessen, was denn gehen KÖNNTE), aber immerhin... :D

Also, frag deinen Freundlichen mal danach. Solltest du eine andere Info (oder gar keine) bekommen, meld dich per PN. Im Ernstfall klingel ich den Audiheini nochmal an...

Gruß

Björn

Themenstarteram 28. November 2006 um 16:07

Hi bjoern1980,

danke für die Info - 280km/h wäre ja schon mal eine Ansage ;-) Wenn dann auch noch alles okay ist mit Garantie und Service von Audi - dann würde ich es machen!

Morgen, spätestens Donnerstag habe ich meinen Freundlichen wieder am Telefon und dann hoffentlich mit einer verbindlichen Aussage!

 

Gruß

T-Reg-V10

hallo auch,

ich denke mal das es wie bei einem computer ist.....ähnlichkeit besteht...

wenn irgendwelche veränderungen durch geführt werden... die die funktionsfähigkeit des gerätes beeinträchtigen(schädigen)...

entfällt sofort die garantie...

es wäre einfach zu sagen.... "ja, das teil habe ich eingebaut und jetzt ist mein netzteil durch gebrannt...ich brauch ein neues(reperatur durch garantie)"....

bei auto wäre es ähnlich...

nur das hier halt ein "teil" entfernt wird... eben die km/h-beschränkung....

interessant wäre das auch von der verischerung her...

das auto ist doch im fall mit 250km/h höhst geschwindigkeit zugelassen...

was würde passieren wenn man einen unfall auf der autobahn hat...und es wird nachgewiesen, dass man dem teilnehmer mit 300 sachen reingefahren ist??????

murph

Themenstarteram 28. November 2006 um 16:11

Hi DaMurph,

wenn ich jemandem mit 300 Klamotten über den Haufen fahre, dann ist es mir egal, was die Versicherung sagt. Hauptsache jemand kommt dann noch für meine Beerdigung auf....

Gruß

T-Reg-V10

Zitat:

Original geschrieben von 6502

 

(im Ernst: ich würde so nen Quatsch erst gar nicht machen lassen - es sei denn, ich fahre wirklich professionell oder hobbymäßig Rennen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes...)

 

6502

:confused: mit einem A6 :confused:

Hier werden ja wieder Sachen durcheinander gewirbelt...

Der PC Vergleich, so er denn ein Vergleich ist, ist auch noch falsch.

Wenn ich einen PC kaufe, da selber zB Speicher nachrüste, habe ich als Endkunde immer noch die volle Gewährleistung. Da sind einige Händler ja kreativ, machen Siegel drauf etc. Aber zum Glück haben wir da nicht nur ein Gesetz sondern auch die Auslegung der Gerichte.

Wenn aber Abt an das Steuergerät geht, dann ist das was anderes. Dann kann Audi sehr wohl sagen, das ist nicht mehr deren Problem. Wenn die Stossstange abfällt, dann muss Audi ran. Bläst es den Zylinderkopf weg, dann ist das nicht mehr ein Problem von Audi. Den Vertrag mit ABT würde ich gerne sehen :D. Vor allem die Rückseite mit dem kleingedruckten. ;)

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