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Aufhebung Geschwindigkeitsregelung S6 Avant 5.2l

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 26. November 2006 um 16:30

hallo,

hat jemand erfahrungen, ob die aufhebung der geschwindigkeitsbeschränkung von 250 km/h beim s6 avant 5.2l auswirkungen auf die audi-garantie hat?

 

danke im voraus.

 

gruss

t-reg-v10

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55 Antworten

Wenns zu einem Schaden im Bereich Motor kommt und die werkstatt die änderung feststellt mit sicherheit.

Themenstarteram 26. November 2006 um 17:45

ich befürchte das auch, obwohl ich es nicht ganz nachvollziehen kann. schliesslich ist der motor technisch ja in der lage, eine höhere geschwindigkeit zu leisten - er wird ja nur elektronisch dran "gehindert".

werde morgen mal meinen freundlichen kontaktieren. mal sehen, was er zu dem thema sagt.

Zitat:

Original geschrieben von vagtuning

Wenns zu einem Schaden im Bereich Motor kommt und die werkstatt die änderung feststellt mit sicherheit.

Ist das so ??

Der Eingriff in die Endgeschwindigkeit hat doch nur für die Verkehrssicherheit einen Sinn. Dem Motor ist das doch Schnurz ob das Fahrzeug 250 oder 300Km/h fährt.

Ich dachte der Drehzahlbegrenzer ist hier das Mass aller Dinge.

Der erste der in diese Situation kommt darf sich gern melden....

Themenstarteram 26. November 2006 um 17:58

@ manfred f4: ich kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen. aber wenn natürlich was im motor ist, wird audi bestimmt alles versuchen, aus der garantie rauszukommen... naja, wie gesagt - ich werde morgen mal meinen freundlichen fragen und mich dann hier weider melden....

Zitat:

Original geschrieben von manfred f4

Ist das so ??...Ich dachte der Drehzahlbegrenzer ist hier das Mass aller Dinge.

Hallo,

wenn ihr über die Garantie redet, ist grundsätzlich Audi das Maß der Dinge ;)

Will sagen, dass solch ein Sachverhalt eigentlich in den Garantiebestimmungen geregelt sein sollte. Z.B. Verlust der Garantie durch Veränderungen in der Motorelektronik (was ja hier der Fall wäre).

MfG

roughneck

am 26. November 2006 um 20:35

Das aufheben einer Vmax-Abrieglung hat in keinster Weise Auswirkungen auf die Garantie. Vmax 250km/h ist eine in Deutschland freiwillig durchgeführte Maßnahme, der sich noch nicht mal alle Hersteller unterwerfen (siehe Porsche). BMW und Mercedes bieten von Haus aus eine Aufhebung gegen Aufpreis an.

Die Vmax-Beschränkung dient zu einer Art Scheinsicherheit im Straßenverkehr und ist nicht dazu da, um Fahrzeuge im Grenzbereich zu schonen.

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Das aufheben einer Vmax-Abrieglung hat in keinster Weise Auswirkungen auf die Garantie...Die Vmax-Beschränkung dient zu einer Art Scheinsicherheit im Straßenverkehr und ist nicht dazu da, um Fahrzeuge im Grenzbereich zu schonen.

Hallo,

grundsätzlich hast du Recht. Wollte nur sagen, WENN es Auswirkungen auf die Garantie hat, sollte dies in den Bestimmungen drin stehen. Denn da kann doch Audi eigentlich alles rein schreiben! Ob dies der Fall ist, weiß ich aber nicht!

MfG

roughneck

Eigentlich haben alle Recht ;). Aber...

Es ist nicht verboten über 250 km/h zu fahren.

Ein S6 kann schneller als 250 km/h fahren.

Man verliert durch das Fahren von über 250 km/h nicht die Garantie.

Der Punkt ist aber folgender, man bekommt keinen S6 der nicht abgeriegelt ist. Das geht nur über einen Eingriff in das Motorsteuergerät. Wenn Audi das nicht erlaubt (und das tun die nicht) kann Audi sich das extrem schwer tun, wenn es zu einem Garantiefall kommt, bei dem zB der Motor kaputt gegangen ist.

Es spielt bestimmt auch eine Rolle, wo man es machen lässt. Mein Verkäufer hat mir vorgeschlagen es bei ihm machen zu lassen, da dann der Händler in der Verantwortung steht wenn es Probleme geben sollte. Bei wem würdet ihr es machen lassen? MTM ist bestimmt auch eine gute Adresse, oder lieber ABT?

am 27. November 2006 um 6:57

Audi bietet eine 2 Jahre Garantie, Europaweit bei Audi Service Betrieben.

Dein Händler bietet 2 Jahre Gewährleistung wenn du Privatkunde bist, wobei du nach 6 Monaten erstmal die Beweislast selbst hast.

Bei Geschäftskunden....

Schon ein Unterschied, oder?

am 27. November 2006 um 8:08

Ob MTM oder ABT ist eigentlich egal. Ich persönlich finde ABT einfach "seriöser", speziell im Gewährleistungsbereich. Würde es da machen lassen.

Hier ein Zitat von "Karnin" aus einem anderen Forum:

"Mal ernsthaft: Laut dem Audi gibt es ab 2007 für alle S/RS-Modelle eine Vmax-An- oder gar Aufhebung unter Erhalt der Werksgarantie, und das Ganze soll ca. 1000 EUR kosten. Die Erstaustatter-Reifen sind schon freigegeben, angeblich laufen derzeit letzte Fahrtests.

Nur das sollte man sich VOR KAUF schriftlich geben lassen...... "

evtl. kann er hier etwas Licht ins Dunkle bringen;-)

Ob nun V-max Aufhebung oder anderes Tuning, es ist ein Eingriff in die Elektronik welche nicht von Audi genehmigt wird.

Rechtliche Sachen bzgl. Gewährleitung stehen hier und können meines Erachtens auch auf die V-max Aufhebung angewandt werden.

Was Garantie bzw. Gewährleistung angeht wird es bei den Tunern keine Unterschiede geben. Diese sind, was die Garantie angeht, auch nur Versichert. Kann also passieren das man den selben Schadensregulierer antrifft obwohl es verschiedene Tuner sind.

Die Gewährleistung auf das eigene Produkt ist ja gesetzlich Vorgeschrieben.

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