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Auffahrunfall

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 18. April 2013 um 15:27

Tach,

mir ist heute nach der Arbeit auf dem Parkplatz beim Firmengelände, ne Arbeitskollegin in die hintere Stoßstange gebrettert. Armer Golf :(

Würde gerne mal wissen was man so pauschal von der Versicherung bekommen könnte. Falls jemandem mal was ähnliches passiert ist. Die Stoßstangenhalterung ist hinüber und naja die Stoßstange auch halbwegs. Naja sieht man ja auf dem Foto.

Hat man da anspruch auf eine neue Stoßstange ?

Meinen Versicherungstypen konnt ich noch net erreichen. Sollt ich mir da nen Gutachter holen ?

Ahja sry aber ist nicht gewaschen. Fahre jeden Tag über 100km. Da wirds halt schnell schmutzig. Landstraße, Autobahn :P Aber den schaden sollt man glaub trotzdem erkennen können.

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17 Antworten

hey, ich kenn das noch vom unfall mit meinem t3, ich hatte ein anderes defecktes fahrzeug abgeschlepp, ca45km/h, und aus einer neben strasse kam damals ein anderes auto und hat mir die vorfahrt genommen. ich mußte bremsen und das geschleppte fahrzeug rollte bei mir auf. ich nächsten tag zum gutachter und den schaden ermitteln lassen. weil ich noch ne ahzv dran hatte kam die und die stoßstange mit rein, inkl anbau und lackieren. mein tip fahr mit dem unfallprotokoll zum gutachter und lass den schaden ermitteln. lass dich nicht auf den aufkauf des wagens ein, dann wird der von nen händler weiter verkauft und dir speisen die nur mit ein paar lausige euro ab und davon bekommste kein anderes fahrtüchtiges auto

Themenstarteram 18. April 2013 um 16:51

Zum Gutachter wollt ich eigentlich sowieso. Warte nur auf Rückruf von meinem Versicherungsberater. Aufkaufen kommt sowieso net in Frage. TÜV neu, Reifen neu, Bremsen vorn/hinten neu, Ölwechsel/Luftfilter neu, Auspuff neu, Domlager etc etc..

Zitat:

Original geschrieben von Kaze88

Tach,

mir ist heute nach der Arbeit auf dem Parkplatz beim Firmengelände, ne Arbeitskollegin in die hintere Stoßstange gebrettert. Armer Golf :(

Würde gerne mal wissen was man so pauschal von der Versicherung bekommen könnte. Falls jemandem mal was ähnliches passiert ist. Die Stoßstangenhalterung ist hinüber und naja die Stoßstange auch halbwegs. Naja sieht man ja auf dem Foto.

Hat man da anspruch auf eine neue Stoßstange ?

Meinen Versicherungstypen konnt ich noch net erreichen. Sollt ich mir da nen Gutachter holen ?

Ahja sry aber ist nicht gewaschen. Fahre jeden Tag über 100km. Da wirds halt schnell schmutzig. Landstraße, Autobahn :P Aber den schaden sollt man glaub trotzdem erkennen können.

Erstmal muss der Gutachter den Schaden, den Restwert und den Zeitwert vor Unfall ermitteln.

Der sagt dann genau, was fällig wird.

Themenstarteram 18. April 2013 um 17:24

Die Kosten für den Gutachter muss ich aber nicht selber tragen oder ?

Glaub aber kaum das er nen restwert von 200€ hat :D Ist ja noch Top in Schuss. 0 Rost oder mängel bis auf den Unfall heute.

Würd mir ja so 600-700€ erhoffen *lach*

Hi,

ein niedriger Restwert ist besser!

Wichtig ist ein hoher Wiederbeschaffungswert (also der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs ohne Unfall am Gebrauchtwagenmarkt.

Deine versicherung hat mit der Sache aber eigentlich nix zu tun.

Das ist ne Sache zwischen dir und der Versicherung der Unfallgegnerin.

Wahrscheinlich werden die auf jeden Fall ein Gutachten haben wollen,eben weil die Wahrscheinlichkeit besteht das der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Das hat es ja schnell bei einem alten Golf.

Als Beispiel:

Wert des Fahrzeugs vor Unfall 1000€

Reparaturkosten 1200€

Restwert 0€

Dann bekommst du eben nicht die 1200€ für die Reparatur sondern die 1000€ Wiederberscahffungswert.

Wenn der Restwert höher ist fällt dein Betrag entsprechend niedriger aus.

Gruß Tobias

wenn du nen unfallprotokoll hast dann steht der erste oben an und der ist der schuldige. der gutachter kann auch ohne dem zustimmen deiner versicherung den schaden ermitteln und den bezahlt dann der schuldige bzw. dessen versicherung. du kannst dir dann den schaden auszahlen lassen und unter der hand machen lassen,ohne rechnung, aber dann zahlt dir die gegnerische versicherung nur den nettowert ohne steuer aus. oder du läßt das alles beim lacker machen und du holst das auto nur noch mit nen lächeln ab. die regeln dann alles mit der versicherung und du brauchst dann kein geld mitnehmen zur werkstatt. ich brauchte damals den gutachter nicht bezahlen den mußte die generische versicherung zahlen.

bei Schadenauszahlung werden aber 19% umsatzsteuer abgezogen ;)

wenns nen totalschaden ist steht dir auch ein gewisser betrag für unkosten die durch die widerbeschaffung entstehen zu!

in der regel gilt ein schaden als totalschaden, wenn die reparaturkosten 70% des zeitwertes überschreiten... und bei ner lackierten stoßstange kannste bei VW locker nen 1000er für so eine reparatur einplanen...

Themenstarteram 18. April 2013 um 20:40

Also versteh ich das Richtig..

Wert des Fahrzeugs vor Unfall 1000€

Reparaturkosten 1200€

Restwert 0€

Würd ich dennoch 1000€ bekommen ?

Na ich würd das schon selber machen. Den Schaden reparieren. Schrotti z.b

Na meiner Versicherung muss ich den Schaden ja trotzdem melden oder nicht ? Hatte noch nie einen Unfall seit ich meinen Lappen habe (6Jahre)

Also ich wills definitiv nicht in einer Werkstatt machen lassen. Sondern selber. Gutachter holen und begutachten lassen. Oder kann ich nach VW fahren mit dem alten Golf und mir nen KVS holen und das der Versicherung einreichen und es dennoch selber reparieren ?

Hallo,

Du hast sogar bei einer bestimmten Besitzdauer - ich meine ab 6 oder 7 Jahren - das Recht auf eine Reparatur bei Überschreitung des Wiederbeschaffungswerts um bis zu 20-30%. So habe ich das letztens bei einem Fall im Bekanntenkreis vom Sachverständigen erzählt bekommen.

Bedenke aber, dass dann bei fiktiver Abrechnung auch wiederrum die Märchensteuer abgezogen wird und bei Auszahlung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (also bei wirtschaftl. Totalschaden) nicht.

Hi,

nein mußt du deiner versicherung nicht melden,wozu auch?

KVA einer Werkstatt reicht bei geringen Schäden normal aus, wenn es um alte Fahrzeuge geht verlangen die Versicherungen aber meistens ein Gutachten. Wenn der versicherung ein Kostenvoranschlag reicht kannst du dir den betrag auch ausbezahlen lassen (abzüglich 19%)

Mußt du mit denen also abklären,wenn die ein Gutachten wollen kannst du dir selbst einen Gutachter aussuchen,die schicken dir aber auch jemand wenn du damit einverstanden bist.

 

Also erst mal abklären ob KVW oder Gutachten und dann sieht man weiter.

Gruß Tobias

Themenstarteram 18. April 2013 um 21:22

Danke erstmal für die Zahlreichen Antworten.

Was ist also besser KVS oder Gutachter ? Würde selbstverständlich drauf bestehen mir einen eigenen Gutachter auszusuchen. Kenne wen der es preislich um einiges anheben würde. Versteht mich net falsch. Die mir hinten reingefahren ist, ist eine Arbeitskollegen die ziemlich "hinterfo....." ist.

Lästert über mich, läuft wegen jeder kleinigkeit zum Schichtleiter etc etc etc. Könnte hier Geschichten erzählen. Würd sie nun nur zu gern für Bluten lassen. Heißt ja nicht umsonst "Wer Schlechtes tut, dem Schlechtes geschieht" Wäre das jemand anders würd ich sagen gib mir 100-200€ und gut ist.

Aber nicht in dem Fall. Nein bin nicht arrogant oder egoistisch :)

Zitat:

Original geschrieben von Kaze88

... Heißt ja nicht umsonst "Wer Schlechtes tut, dem Schlechtes geschieht"

Moin,

in welche der Kategorien 'gut' und 'schlecht' fällt es eigentlich, was Du in dieser Situation jetzt vorhast?

 

zaph

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