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Auffahrunfall-keine Polizei blauäugig-Ausländisches Fahrzeug-wie weiter vorgehen?

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 19:02

Hallo zusammen ich hoffe ihr verzeiht mir das ich die vermutlich 100´ste frage stelle aber ich denke das ist etwas besonderes;

Und zwar kommt meine Freundin aus Ungarn, sie ist mit ihrem Ungarischen BMW nach Dt. gefahren jetzt ist ihr ein 2er Wagen hinten reingefahren> Beule an der Heckschürze.

Laut BMW ca.1.000-1.500€

Es gab keine Zeugen, es wurden Fotos gemacht allerdings keines wo beide Fahrzeuge drauf waren, der Unfallgegner und meine Freundin tauschten die Daten aus (Anschrift; Tel.Nr.; Nummernschild usw.)

Sie einigten sich das es ohne Polizei geht und evtl. auch ohne Versicherung, sie sollte die Rechnung ihm bringen dann zahlt er den Betrag.

Meine Freundin meitne das sie den Schaden in Ungarn richten lassen will da es da billiger für ihn wäre, er bedankte sich dafür und baht sie nochmals das SIE ihn nicht "verarscht" und nur diesen einen Schaden am Fahrzeug richten lässt.

So meine Meinung dazu ist das es ziemlich dumm und Blauäugig war es ohne Polizei zu regeln...

Jetzt die Frage wie sollte man weiter vorgehen? Also es der eigenen Versicherung melden bzw. die Gegnerische Ausfindig machen und den Schaden da melden bzw. wie mache ich die Gegnerischevers. ausfindig (Polizei mit Nummernschild?)?

Was wäre wenn der Unfallgegner auf einmal umschwenkt und behauptet von nichts zu wissen und auch nichts zahlen will?

Dumm gelaufen??

Meine Freundin fährt am Samstag wieder nach Ungarn und bleibt dann ca. 2Wochen da ist diese Zeitspanne ein Problem?

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Danke schon mal für die Antworten.

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10 Antworten
am 23. Januar 2012 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von r3d3

So meine Meinung dazu ist das es ziemlich dumm und Blauäugig war es ohne Polizei zu regeln...

... wenn sie denn überhaupt gekommen wäre.

Außerdem erschliesst sich mir nicht, warum die Sachlage im Rahmen einer polizeilichen Aufnahme anders aussehen sollte.

Unfallzeugen sind wichtig. Alles weitere lässt sich trotz polizeilicher Aufnahme später widerrufen.

Hier in Hamburg kommt bei dem Schadensbild die Polizei kaum noch. Kann ich durchaus nachvollziehen.

Wie bereits geschrieben: Unfallzeugen sind wesentlich wichtiger.

Klar wäre die Polizei da gekommen...

... ob sich der Unfallgegener nun aber im Weiteren korrekt oder unkorrekt verhält, werdet ihr sehen. Deine Freundin ist auf jeden Fall darauf angewiesen.

Ich gehe mal davon aus, dass sie sich seinen Ausweis hat zeigen lassen. Das gäbe eine gute Chance, dass Name und Adresse zumindest stimmen. Über das Kennzeichen könnte sie die Versicheung des Gegners herausbekommen und den Schaden geltend machen. Ob die Versicherung einer Instandsetzung in Ungarn das ok gäbe, weiß ich nicht.

Wenn man einen Unfall ohne Polizei abhandelt, sollte auf jeden Fall ein Unfallbericht angefertigt werden, der von beiden Beteiligten unterschrieben wird.

Wenn sie großes Pech hat, dann ist der Wagen des Gegners inzwischen repariert, er streitet alles ab und sie bleibt auf dem Schaden sitzen.

P.S. Wenn Fotos gemacht wurden, wovon? Du schreibst, dass die Unfallwagen nicht drauf sind. :confused:

Seh ich genau wie Rocket,

die Polizei wäre gekommen - das muß sie nämlich ;) Und bei der geringen Sache hätten Sie zumindest ein Kurzprotokoll aufgenommen.

Blöd ist ja das gar nix gemacht wurde... Nicht mal nen Schadensbericht...

Ich würd den Wagen reparieren lassen (was du ja warscheinlich sowieso willst) und dann die Rechnung reinreichen bei dem Unfallgegner. Wenn er dann den Kurs ändert - Pech - aber nicht mehr zu ändern...

Das mit den Fotos hab ich auch nicht verstanden....

Wenn ich Fotos mache, dann doch welche die Dokumentieren was passiert ist..

PS: Hätte meine Freundin sein können :D

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 11:57

So danke erst einmal, ja sie hat sich den Ausweis zeigen lassen.

Muss mir die Polizei die Versicherung den nennen wenn ich ihnen das alles erkäre oder wie komm ich an die Gegnerische Versicherung?

Es wurden zwar Fotos gemacht allerdings nicht wo beide autos gleichzeitig drauf sind/waren. Sprich es ist immer nur ein Auto drauf bzw. eine "Schadstelle".

Über den Zentralruf der Autoversicherer kommst Du an die Versicherung des Verursachers.

Link: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Was ich an deiner Stelle machen würde:

Eine schriftliche Schuld- Kostenübernahme vom Verursacher einfordern.

Immerhin will er ja den Schaden aus "eigener" Tasche bezahlen.

Wenn er sich im Nachhinein von der Schuld freispricht, nützt dir die gegnerische Versicherung nichts.

Gruß Cokefreak

am 24. Januar 2012 um 16:14

Dein Misstrauen in allen Ehren, aber woher rührt nun deine Befürchtung, dass der Unfallverursacher abspringt und sich rauswinden möchte? Ihr habt seine Anschrift und das Kennzeichen (?), im Zweifelsfall ließe sich gutachterlich klären, ob es zwischen den beiden Fahrzeugen zu einer Kollision kam. Warum nimmst du kein Kontakt mit dem Unfallverursacher auf? Wenn er sich auf einmal dumm stellt, kannst du ja immernoch den Weg über die Versicherung gehen. Als Verursacher käme ich mir etwas veräppelt vor, wenn auf einmal doch meine Versicherung über den Schadensfall in Kenntnis gesetzt wird. Gut, ist vernachlässigbar, da der Schaden ja rückgekauft werden kann, aber trotzdem sollte man sich doch an seine Absprachen halten. Bisher gibt es doch gar keinen Grund an der Bereitschaft des Verursachers den Unfall zu regulieren zu zweifeln.

(Ich wäre als Verursacher den Weg über die Versicherung gegangen, denn "ich lass das mal im Ausland reparieren und du zahlst" würde ich bei unbekannten Personen nie machen.)

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Über den Zentralruf der Autoversicherer kommst Du an die Versicherung des Verursachers.

Link: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Was ich an deiner Stelle machen würde:

Eine schriftliche Schuld- Kostenübernahme vom Verursacher einfordern.

Immerhin will er ja den Schaden aus "eigener" Tasche bezahlen.

Wenn er sich im Nachhinein von der Schuld freispricht, nützt dir die gegnerische Versicherung nichts.

Gruß Cokefreak

Ne Schuldanerkenntnis wäre ja gut für ihn - aber ich als "Schuldiger" an einem Unfall würde NIEMALS eine Schuldanerkenntnis abgeben, auch wenn ich den Schaden selber zahlen wollte. Denn nacher ist der Schaden höher als gedacht und mein Versicherungsschutz geht flöten...

Bei Anerkennung der Schuld ist der Versicherer nämlich von der Leistung befreit....

Zitat:

Original geschrieben von lahme schnecke

Bei Anerkennung der Schuld ist der Versicherer nämlich von der Leistung befreit....

Man lernt nie aus ....

Ok, jetzt werde ich aber neugierig.

Wenn ich einen Unfall verursache.....

eindeutig mein Fehler, wieso darf ich das nicht zugeben, ohne meinen Versicherungsschutz zu verlieren?

Man redet doch ständig von der Schuldfrage.

Wenn ich beim Unfall ein Strafzettel bezahle, wird das doch auch als "Schuldanerkenntnis" gewertet.

Oder irre ich mich?

Gruß Cokefreak

PS: im eigendlichen Sinn ging es darum, dass der TE "rein gar nichts" in der Hand hat.

am 25. Januar 2012 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von lahme schnecke

Bei Anerkennung der Schuld ist der Versicherer nämlich von der Leistung befreit....

Das sieht §105 VVG aber anders vor… die aktuelle Fassung der AKB enthält auch keine diesbzgl. Passagen (mehr).

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