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Audi S3 8V Limo - Gebrauchtkauf Gewährleistungsfall

Audi S3 8V Limousine
Themenstarteram 14. Juli 2020 um 15:29

Guten Tag zusammen,

ich habe am 19.06.2020 einen S3 8V Limo (EZ 05/2014) in Bremervörde bei Audi gekauft. Km Stand ~74580.

Ich habe mehrere Probleme mit dem Wagen gehabt, und ich hätte gerne einen Rat zur weiteren Vorgehensweise.

Ist es vertretbar den Wagen durch eine AudiWerkstatt prüfen zu lassen, um den Befund dann an das Autohaus wo der Wagen gekauft wurde weiterzugeben?

Bekanntlich ist es ja so das Reparaturen, insbesondere in Gewährleistungsfällen, immer minimal und nur nach erfolgreicher "reproduktion des Fehlers" passieren. Bei einigen der Fehlern die Auftreten, ist eine zuverlässige reproduktion allerdings nicht möglich (1./5. Gang geht sporadisch bei voll durchgetretener Kupplung nicht rein, Kardan macht schleifgeräusche beim lastwechsel nach Rückwärts ausparken und im 1. Gang anfahren).

Ich würde lieber wenn es sein muss sogar eher jetzt aus eigener Tasche paar Hundert Euro bezahlen damit eine Fachwerkstatt das Getriebe, die Kupplung und den Kardan/Haldexpumpe auseinander nimmt, ausbaut/öffnet und prüft - als nachher in einem Jahr ein paar Tausender für die Reparatur aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Ich vertraue dem Autohaus einfach nicht mehr. Am Tag nach dem Kauf habe ich in der letzten Wartungsliste im Checkheft gesehen dass bei Motor, Getriebe, Antrieb das Feld "n.i.O" angekreuzt war - und "Behoben" nicht. Erst nach Anfrage beim Autohaus wurde mir dann ein Screenshot geschickt das wohl eine Gelenkscheibe im Kardan "ein bisschen defekt" war und getauscht wurde. Der Mechaniker hätte wohl "vergessen" das anzugeben in der Wartungsliste. Kostenpunkt intern laut Screenshot: rund 700€. Ich will nicht wissen wie das für mich als Kunde nachher ausgesehen hätte auf der Rechnung...

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19 Antworten

Baujahr ? Hersteller Garantie existiert noch ?

Hat das Fahrzeug denn noch Werksgarantie?

Also Gewährleistung muss der Händler dir geben, das ist Gesetz...in den ersten 3 Monaten ist er der jenige, der dir beweisen muss, dass der Mangel erst nach Auslieferung an dich aufgetreten ist, was für ihn schwer sein wird.

 

Aber ein "Gutachten" von einem anderen Audi Autohaus bringt dir Null...wenn dann von einem Gutachter ala TÜV oder DEKRA etc.

6 Monate, nicht 3 Monate?

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 17:24

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 14. Juli 2020 um 17:34:44 Uhr:

Baujahr ? Hersteller Garantie existiert noch ?

Erstzulassung war 16.05.2014, somit hat der Wagen keine Hersteller Garantie mehr. Das Audi Autohaus hat mir zwar noch eine 1 Jahr Garantie gegeben, aber Gewährleistung nimmt Vorrang über Garantie (da Garantie von mir ausgeht, Gewährleistung aber vom Autohaus).

Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, das weiß und kenne ich schon. Mir geht es eher darum das ich mich nicht darauf verlassen kann (leider) dass dieses Autohaus sich wirklich um die Probleme kümmert bis auf das was sehr offensichtlich und leicht zu belegen ist (Navi).

 

Prinzipiell geht es mir weniger um die Beweislast, und mehr darum überhaupt erstmal die Werkstatt dazu bekommen sich der Probleme anzunehmen bzw. diese zu korrigieren. Ich denke jeder von uns kennt den wunderbaren Vorführeffekt - man will gerade zeigen was schief läuft und plötzlich läuft alles normal. Ist mir jetzt schon mit einem Arbeitskollegen passiert. Am ersten Tag der mitfahrt wollte ich es ihm zeigen und nichts, zwei drei Tage später hatte ich dann das "Glück" dass er gerade im Wagen war als der Gang nicht sauber rein ging.

Und genau diese "sporadischen" Probleme machen mir sorgen. Weil diese auf Dauer zunehmen werden, und in 6 Monaten liegt erstmal die Beweislast bei mir - in einem Jahr kann ich ganz aufgeben vom Autohaus jegliche Ansprüche anerkannt zu bekommen.

Daher brauchst Du einen Anwalt. Der Ablauf der Gewährleistung wird dann durch ein entsprechendes Scheiben gehemmt und dann läuft Dir die Zeit nicht mehr davon.

 

Wenn Du eh schon Geld für eine recht sinnlose Voruntersuchung ausgeben wolltest, kannst Du das Geld auch stattdessen in die SB der RS investieren.

 

Wenn die Fehler größtenteils sporadisch auftreten, ist die Chance auf Behebung bzw. den Prozess zu gewinnen, eh recht gering. Daher nicht ohne Kostendeckung der RS loslegen. Ist das geregelt, kann kommen was will. Im schlimmsten Fall gehst Du leer aus. Im besten Fall wirst Du die Karre quit und hast kaum Kosten gehabt.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 14. Juli 2020 um 18:27:34 Uhr:

6 Monate, nicht 3 Monate?

Hast Recht, da habe ich mich vertan, sorry.

 

 

 

@luke95g Du kannst, bevor du irgendwelche Kohle in die Hand nimmt, dich bei deiner zuständigen Schiedsstelle der Kfz Innung über deine Möglichkeiten informieren bzw. wie du am besten jetzt vorgehs.

 

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Wieso nimmt Gewährleistung Vorrang ? Wenn es Garantie auch noch gibt, kann es dem Kunden egal sein, unter welchem Titel das repariert wird, solange es nichts kostet. Allerdings muss man das bei dem Verkäufer machen lassen, wenn es keine Hersteller Garantie mehr gibt, sondern nur noch die Garantie des Händlers.

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 8:20

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 14. Juli 2020 um 20:12:44 Uhr:

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 14. Juli 2020 um 18:27:34 Uhr:

6 Monate, nicht 3 Monate?

Hast Recht, da habe ich mich vertan, sorry.

 

@luke95g Du kannst, bevor du irgendwelche Kohle in die Hand nimmt, dich bei deiner zuständigen Schiedsstelle der Kfz Innung über deine Möglichkeiten informieren bzw. wie du am besten jetzt vorgehs.

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Vielen Dank für diese Info, das war mir so noch gar nicht bekannt! Wenn ich mit dem Meister aus dem Autohaus gesprochen habe und nach dem Eingriff den Eindruck habe das nicht vernünftig auf die Problematik eingegangen wird, werde ich wohl zuerst diesen Weg gehen.

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 8:22

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 14. Juli 2020 um 20:57:51 Uhr:

Wieso nimmt Gewährleistung Vorrang ? Wenn es Garantie auch noch gibt, kann es dem Kunden egal sein, unter welchem Titel das repariert wird, solange es nichts kostet. Allerdings muss man das bei dem Verkäufer machen lassen, wenn es keine Hersteller Garantie mehr gibt, sondern nur noch die Garantie des Händlers.

Gewährleistung nimmt Vorrang weil je nach Garantie diese nur für Gewisse Bauteile erteilt wird, und im Kleingedruckten finden sich dann Angaben zur Kostenübernahme bei verschiedenen Km-Ständen. So z.B. werden im Falle der Garantie die für mein Fahrzeug läuft ab 80 Tsd Km nur noch rund 50% der Kosten übernommen. Meines Erachtens ist diese "Garantie" somit den Namen kaum wert. Das liegt daran dass das Autohaus die Garantie nicht selbst erteilt sondern eher "vermittelt" und die Kosten im Kaufpreis wahrscheinlich integriert (ich bezweifle das ein Autohaus die selbst trägt). Somit gibt es quasi ein zweites Schreiben zum Kaufvertrag dazu, von der externen Garantiestelle, mit den jeweiligen Bedingungen usw. Das Autohaus verpflichtet sich jedoch die Ansprüche selbst geltend zu machen - sprich der eigene Ansprechpartner bleibt weiterhin das Autohaus.

Die Gewährleistung geht allerdings von Gesetzes her vom Händler aus ohne jegliche Beteiligung des Kunden. Somit ist sie besonders in den ersten 6 Monaten aus meiner Sicht viel mehr Wert als die Garantie.

Genau so ist es.

am 15. Juli 2020 um 9:56

Wobei sich dann allerdings die Frage stellt, warum hier nicht einfach nach dieser richtigen Erkenntnis gehandelt wird. Mängel auflisten (schriftlich mit Zugangsnachweis) und Frist zur Beseitigung setzen. Diese Möglichkeit muss dem Verkäufer gegeben werden. Dann ist er am Zug und dann wird sich zeigen, ob er nachbessert und welches Ergebnis die Nachbesserung hat. Je nachdem, ist dann das Problem behoben oder es kommt der nächste Schritt (nach Wahl des Käufers Rückabwicklung oder Preisminderung).

Natürlich schadet es nicht, vorher in einem freundlichen Gespräch eine Lösung zu suchen. Wenn das zielführend ist, dann ist es in Ordnung. Wenn dabei aber nichts sinnvolles herauskommt, geht es eben auf die zuvor beschriebene Weise weiter.

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 11:17

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 15. Juli 2020 um 11:56:19 Uhr:

Wobei sich dann allerdings die Frage stellt, warum hier nicht einfach nach dieser richtigen Erkenntnis gehandelt wird. Mängel auflisten (schriftlich mit Zugangsnachweis) und Frist zur Beseitigung setzen. Diese Möglichkeit muss dem Verkäufer gegeben werden. Dann ist er am Zug und dann wird sich zeigen, ob er nachbessert und welches Ergebnis die Nachbesserung hat. Je nachdem, ist dann das Problem behoben oder es kommt der nächste Schritt (nach Wahl des Käufers Rückabwicklung oder Preisminderung).

Natürlich schadet es nicht, vorher in einem freundlichen Gespräch eine Lösung zu suchen. Wenn das zielführend ist, dann ist es in Ordnung. Wenn dabei aber nichts sinnvolles herauskommt, geht es eben auf die zuvor beschriebene Weise weiter.

So werde ich es wohl machen. Die Mail hat das Autohaus von mir bekommen, eine Antwort seitens des Verkaufsleiters sich am Folgetag des ganzen anzunehmen sollte wohl als Zugangsnachweis reichen. Ich habe vorläufig für Samstag einen Termin zur Abgabe des Autos am Autohaus bekommen (ca. 140km entfernt).

Meine Sorge dass sich der Probleme nicht ernsthaft angenommen wird werde ich dem Meister Vorort kund tun und darauf bestehen eine begleitete "Proberunde" zu drehen mit ihm zusammen um die Probleme selbst ihm direkt noch mal zu schildern. Ebenso werde ich versuchen eine Zustimmung zur Dokumentation des Zustandes durch Bilder zu bekommen - so dass ich genau weiß was gemacht wurde, und wie der aktuelle Zustand ist.

Ich werde direkt klar machen dass es sich bereits um den zweiten Werkstatt aufenthalt in unter einem Monat besitz handelt, und dass wenn dieser (voraussichtlich) mehrtätige aufenthalt die Probleme nicht endgültig löst ich mich im folgenden einfach an meinen Rechtschutz wenden werde um die Rückabwicklung oder Preisminderung zu erarbeiten. Ich persönlich tendiere da eher zur Preisminderung da der Wagen an sich mir eigentlich gefällt. Aber Meinungen eurerseits dazu würde ich gerne auch zu herzen nehmen und in den Entscheidungsprozess miteinbeziehen falls es dazu kommt.

@ luke95g

Jetzt habe ich verstanden, wie du das meinst.

Das stimmt natürlich, man wird immer das nehmen, was geringere Kosten verursacht !

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 11:54

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 15. Juli 2020 um 13:21:15 Uhr:

@ luke95g

Jetzt habe ich verstanden, wie du das meinst.

Das stimmt natürlich, man wird immer das nehmen, was geringere Kosten verursacht !

Und manch ein Autohaus / Werkstatt wird versuchen dir auch während der Gewährleistung noch eine Reparatur über die Garantie anzubieten. Wenn man darauf reinfällt bzw. sich da über den Tisch ziehen lässt, zahlt man selber noch drauf. Das will ich auf jeden Fall vermeiden.

Mein aktueller Optimalfall?:

- Ich gebe das Auto am Samstag ab und wenn ich es nächste Woche abhole sind die Fehler behoben. Neueste Turbo Revision verbaut, Wastegateklammer gesetzt um das Schleifen/klirren zu vermeiden. Schaltgestänge / Kupplung geprüft und ggf. korrigiert - und Kardanantrieb geprüft und ggf. korrigiert. Wer weiß, vllt kam das Geräusch ja von der Haldex Pumpe die den Geist aufgibt...

Sollten die Fehler bestehen bleiben:

- Werde ich wohl eine Preisminderung über den Rechtschutz erkämpfen, mindestens in der Höhe der Kosten für einwandfreie Komponenten und Arbeitszeit, damit ich den Wagen in einer anderen Fachwerkstatt oder beim Tuner des Vertrauens instandsetzen lassen kann. Sprich: Turbotausch auf neueste Revision (hierzu gibt es schon mehrfache TPI bei Audi/VW wegen der Geräusche), Prüfung/ggf. Austausch der Kupplung falls nötig, ggf. Austauschgetriebe oder korrektur des Gestänges um diese "es hakt" Probleme zu lösen; und natürlich Prüfung der Haldex Pumpe, des Siebes vor der Pumpe und des Antriebstrangs.

Ich denke es wäre für das Autohaus definitiv günstiger direkt von vornherein vernünftige Arbeit mit vernünftiger Prüfung der Komponenten zu machen und das ganze entsprechend aktuellem Zustand zu dokumentieren.

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