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Audi RS5 Unfallschaden vom verkäufer verheimlicht

Audi RS5 8T & 8F
Themenstarteram 19. November 2015 um 19:24

Hey

Und zwar habe meinen RS5 im märz. 2015 gekauft.

Er ist Bj 2010 und hatte 106t km gelaufen beim kauf. Mittlerweile hat der rund 118t km runter.

Nun zum problem :

Letzten samstag hatte ich ne fehlermeldung getriebestörung rückwärtsgang wurde deaktiviert, und tpms systemstörung. Ich dachte mir alles klar mobilitätsgarantie, hat auch super geklappt, abgeschleppt +ersatzwagen. Montag bin ich direkt zu meinem freundlichen gefahren der mir dann sagte getriebe muss erneuert werden kosten nur teile ca 10t €. Ok dachte ich mir habe ja noch garantie und rufe mal den verkäufer an. Auf eine freigabe von der KFZ garantie warte ich noch aber der verkäufer meinte er würde sich keiner schuld bewusst und ich sollte das über die kulanz von audi klären. Gestern war ich also da und wollte einen kulanzantrag stellen mit dem audi zentrum bei mir. Alles schön und gut aber der kulanzantrag wurde heute zurückgewiesen da das auto sich im 6 laufjahr befindet. Ok dann hatte ich mit dem serviceleiter in die history vom fahrzeug reingeguckt, es kahm raus das das getriebe bei 103tkm drausen war und ein teil gewechselt wurde zusätzlich haben wir 2 unfälle gefunden wo der linke scheinwerfer gewechselt wurde + dach + seitenwand instandgesetzt worden ist.. Er war auch auch auf der Richtbank die türscheibe wurde gewechselt + die türdichtungen. Beim zweiten unfall war der aufprall hinten so heftig das der esd gewechselt wurde und er eingedrückt war bis zur reservemulde. Da waren rechnungen auf 21 seiten.. Der verkäufer hatte mir ledeglich von einem schaden an der heckstoßstange erzählt, wurde lackiert und im kaufvertrag steht da es lackiert wurde und man nix sehe und es ein bagatellschaden war : unfallfrei was anscheinend wegen dee verheimlichten vorschäden garnicht stimmt.

Das Auto steht jetzt bei Audi mit getriebeschaden und der Unfall Historie

Was meint ihr was soll ich machen? Ich bin total verwirrt jetzt :(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Audi - Fan schrieb am 19. November 2015 um 21:47:00 Uhr:

In diesem Fall gibt es nur eins, ab zum Anwalt und zwar sofort!!!

Wie seit Ihr denn drauf?? Natürlich erst mal reden mit dem Verkäufer. Anwalt geht dann immer noch wenn man sich nicht einig wird...:rolleyes:

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Da würde ich unter dem Titel "arglistige Täuschung" den Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Wobei zuerst würde ich den Verkäufer damit konfrontieren. Vielleicht sieht er die Sache richtig und bietet dir eine gute Lösung an.

Da würde ich ganz einfach vorgehen:

Vorbesitzer mit den Fakten konfrontieren und Fragen, wie man sich da einig wird andernfalls beim Anwalt anfragen, was zu machen ist und wie mann da vorgehen kann...

Hast ja im Endeffekt für einen Unfallwagen zu viel Geld bezahlt. Auch wenn der fachmännisch Instandgesetzt wurde.

Da geht im Prinzip nur eines: zum Anwalt gehen und den Schrottkarren zurückgeben !

Themenstarteram 19. November 2015 um 20:04

Ja habe mich im www auch ein wenig informiert und da steht :

"Auf die grundsätzlich vorrangige Nacherfüllung entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines Ersatzfahrzeuges kann der Käufer nicht verwiesen werden, weil sich der Charakter des Fahrzeuges als Unfallfahrzeug nicht korrigieren lässt und das konkrete Fahrzeug in der Gesamtheit seiner Eigenschaften in der Regel nicht gegen ein anderes austauschbar ist (BGH, Urteil v. 7.6.2006, VIII ZR 209/05)."

 

Also glaube nehme den Rat an und gehe morgen zum Anwalt da ich die schäden beweisen kann (durch mein audi zentrum was mir zur seite steht)

Sprich zuerst mit ihm. Auch wenn du 100% recht hast, ist eine gütliche Lösung möglich und die ist immer besser als Anwalt & co.

In diesem Fall gibt es nur eins, ab zum Anwalt und zwar sofort!!!

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Wenn nicht, kann ein Gespräch mit dem Vorbesitzer u.U. günstiger sein, denn so klar ist der Fall nicht.

Bei einem RS5 wird der Anwalt einen schönen Wert ansetzen, um fett Gebühren zu kassieren.

Du bist ja 12 tkm gefahren, ohne dass es Probleme gab, von daher könnte eine Rückgabe fraglich sein.

Denn zu welchen Konditionen? Kaufpreis -3600 Euro (30 ct/km oder mehr) für die km/Abnutzung?

Die Schäden wurden vom Fachhändler behoben und man sollte davon ausgehen, dass die bei Audi

wissen was sie tun. Das Getriebeproblem muss ja nicht mit den Unfällen zusammenhängen.

Eventuell wirst Du nur eine Wertminderung wegen des Unfalls geltend machen können.

Wenn sich da ein Rechtsstreit entbrennt, steht das Auto vielleicht monatelang bis zur Klärung rum,

weil keiner die Kosten vorstrecken (und drauf sitzen bleiben) will.

Alternativ könnte man sich vielleicht ein gebrauchtes Getriebe beschaffen+einbauen oder man sucht

sich eine Firma die Getriebe reparieren können. -Und der Vorbesitzer beteiligt sich an den Kosten.

Die Rückgabe des Wagens wäre wohl das gescheiteste, aber fragt sich ob das duchsetzbar ist.

Schade, dass sich Audi mal wieder einfach so aus der Affäre zieht.

Zitat:

@Audi - Fan schrieb am 19. November 2015 um 21:47:00 Uhr:

In diesem Fall gibt es nur eins, ab zum Anwalt und zwar sofort!!!

Wie seit Ihr denn drauf?? Natürlich erst mal reden mit dem Verkäufer. Anwalt geht dann immer noch wenn man sich nicht einig wird...:rolleyes:

Anwalt, je früher desto besser. Hab genug erlebt und ich würde nie wieder anders handeln.

Zitat:

@spuerer schrieb am 22. November 2015 um 14:43:41 Uhr:

Zitat:

@Audi - Fan schrieb am 19. November 2015 um 21:47:00 Uhr:

In diesem Fall gibt es nur eins, ab zum Anwalt und zwar sofort!!!

Wie seit Ihr denn drauf?? Natürlich erst mal reden mit dem Verkäufer. Anwalt geht dann immer noch wenn man sich nicht einig wird...:rolleyes:

Der Verkäufer wusste von dem Schaden. Wenn er es bewusst verschweigt, würde ich auch nicht die gutmütige Schiene fahren. Hier geht's nicht um einen Parkrempler

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 19. November 2015 um 23:53:01 Uhr:

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

Wenn nicht, kann ein Gespräch mit dem Vorbesitzer u.U. günstiger sein, denn so klar ist der Fall nicht.

Bei einem RS5 wird der Anwalt einen schönen Wert ansetzen, um fett Gebühren zu kassieren.

Du bist ja 12 tkm gefahren, ohne dass es Probleme gab, von daher könnte eine Rückgabe fraglich sein.

Denn zu welchen Konditionen? Kaufpreis -3600 Euro (30 ct/km oder mehr) für die km/Abnutzung?

Die Schäden wurden vom Fachhändler behoben und man sollte davon ausgehen, dass die bei Audi

wissen was sie tun. Das Getriebeproblem muss ja nicht mit den Unfällen zusammenhängen.

Eventuell wirst Du nur eine Wertminderung wegen des Unfalls geltend machen können.

Wenn sich da ein Rechtsstreit entbrennt, steht das Auto vielleicht monatelang bis zur Klärung rum,

weil keiner die Kosten vorstrecken (und drauf sitzen bleiben) will.

Alternativ könnte man sich vielleicht ein gebrauchtes Getriebe beschaffen+einbauen oder man sucht

sich eine Firma die Getriebe reparieren können. -Und der Vorbesitzer beteiligt sich an den Kosten.

Die Rückgabe des Wagens wäre wohl das gescheiteste, aber fragt sich ob das duchsetzbar ist.

Schade, dass sich Audi mal wieder einfach so aus der Affäre zieht.

Das ist hoffentlich nicht dein Ernst. Das was der VK hier gemacht hat ist glasklar Betrug.

Zitat:

@spuerer schrieb am 22. November 2015 um 14:43:41 Uhr:

Zitat:

@Audi - Fan schrieb am 19. November 2015 um 21:47:00 Uhr:

In diesem Fall gibt es nur eins, ab zum Anwalt und zwar sofort!!!

Wie seit Ihr denn drauf?? Natürlich erst mal reden mit dem Verkäufer. Anwalt geht dann immer noch wenn man sich nicht einig wird...:rolleyes:

Ich würde gar nicht erst mit dem VK sprechen. Wo kommen wir denn da hin? Der VK hat ihn betrogen und jetzt wo er es bemerkt, soll er freundlich beim VK anfragen? Fragt ihr jemand der euch beklaut hat auch erst, ob er euch die Sache ersetzt bevor ihr die Polizei ruft?

Sofort zum Anwalt.

Natürlich ist das mein Ernst -leider- denn die Rechtsverdreher werden ihm schon die Augen öffnen,

meist erst nachdem der Geldbeutel geleert wurde.

Es ist nicht immer so wie es der "gesunde Menschenverstand" sieht.

Nun gut, der Verkäufer hat einen Unfall verschwiegen, aber willst Du dem Gericht weis machen,

dass Audi das nicht beheben kann/konnte?

Und was hat das mit dem Getriebe jetzt zu tun? Vermutlich nichts.

Das gibt bestenfalls eine Wertminderung, weil eine Rückgabe nach 12.000 km vermutlich nicht

mehr möglich ist.

Meine Story:

Ich habe einen Gebrauchtwagen vom Händler mit neuem Motor gekauft - 0 km, vom Hersteller auf Kulanz

ausgetauscht. Nach sechs Monaten und 5.000 km ist einer der neuen Turbolader kaputt, leider wenige Tage

nach Überschreitung der Beweislast-Umkehr (Erste 6 Monate der Händler, dann der Käufer).

Reparaturkosten: Geschätzt 2.300 Euro Material inkl. Arbeitsstunden.

Gebrauchtwagen-Garantie: Turbolader ausgeschlossen, würden wegen km/Alter eh nur 40-50% zahlen.

Verkäufer: Kann ich nix für, Hersteller Schuld.

Hersteller: Tausch war auf Kulanz = keine Garantie, Pech gehabt (war zwar ein Neuteil, aber egal ...)

Ich: Premium-Wagen, Neuteile vom Hersteller eingebaut und ich hab' die A-Karte? Kann doch nicht sein.

Anwalt: Kein Problem, die kriegen wir ...

Ende vom Lied, der Rechtsanwalt konnte sich nicht durchsetzen, hat aber 500 Euro für's Briefe schreiben kassiert. Der Zirkus hat sich 3 Monate hingezogen, in denen der Wagen rumstand (Nur 80 km/h fahren

macht keinen Spaß).

Ich musste dann den Wagen im Notlaufprogramm 200 km bis zum Händler fahren, weil keiner den Transport

bezahlen wollte und ich nicht zur Hersteller-Filiale "um die Ecke" gehen durfte.

Der Hersteller hat am Ende die Kosten doch übernommen, aber nur weil ich 10-12x bei der Service Zentrale

angerufen habe und denen vorgejammert habe, dass ich doch schon seit 14 Jahren die Marke fahre und auch

dabei bleiben wollte. Zuvor waren alle Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt worden.

Auf den Rechtsanwaltskosten bin ich sitzen geblieben, einem RA Versagen nachzuweisen kann

man getrost vergessen. Die haben immer eine große Fresse und dann heißt es "Ja, aber....".

Unterm Strich: Alles A....löcher die nur Dein Geld haben wollen.

So sieht's leider meistens aus - Meine Erfahrung, selbst erlebt.

- Würde mich freuen wenn es für den TE besser läuft.

Natürlich kann einem das passieren, da die Anwälte auch keine heiligen sind. Jedoch sind es 2 komplett unterschiedliche Fälle.

Leider ist es D ja auch so, dass Recht haben und Recht bekommen selten Eintritt.

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