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Anzeige trotz Unschuld!?!?!?!

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 17:43

Hallo Gemeinde,

ich hoffe ich habe meinen Fall in das richtige Forum gestellt.

Es geht darum:

Ich habe vor kurzem eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und verkehrswidrigem Verhalten erhalten.

Zu der Anzeige eine nette Geschichte was mir vorgeworfen wird. Alles was in dieser Anzeige steht ist Unsinn und habe ich niemals getan! Ich soll angeblich mit Warnblinkanlage auf der rechten, einer drei Spurigen Autobahn gefahren sein. Gleichzeitig wollte mich mein Kläger auf der Mittleren Spur überholen (gleiche höhe) und im selben Moment soll ich sofort und ohne jegliche Vorwarnung mit Warnblinkanlage von der Rechten auf die Linke Spur gewechselt haben. Durch diese Aktion musste der Kläger eine Vollbremsung vollziehen, wodurch ein schwerer Verkehrsunfall in einem Tunnel verhindert werden konnte!!!!! Nach der Vollbremsung hätte er gehupt und ich hätte ihm darauf hin den Mittelfinger gezeigt!

Ich war einfach Sprachlos als ich die Anzeige vor mir liegen hatte!

Den Fall hat nun mein Anwalt übernommen und heute in der Post lag ein Brief von Ihm.

Meine Versicherung würde den Fall nicht vollständig übernehmen da es sich um Nötigung und Beleidigung handelt!

Ich bin Unschuldig und soll nun Geld Investieren um mich zu verteidigen, was niemals passiert ist?!?!?

Ich versteh die ganze Geschichte nicht!

Bitte um Hilfe!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann

Danke für die ganzen Antworten!

Ich werde auf jedenfall weiterhin berichten wenn sich in der Sache etwas neues ergibt!

Und? Gibts was Neues? Wäre schön, wenn die Threads nicht immer einfach so sterben und die TEs uns am Ausgang der Sache teilhaben lassen!

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Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann

Hallo Gemeinde,

Ich versteh die ganze Geschichte nicht!

Bitte um Hilfe!!

In dem Schreiben steht ja auch noch Datum und Uhrzeit.

Warst du zu diesem Zeitpunkt an besagtem Ort?

Wenn Nein dann Anwalt auch wenn du selber zahlen musst.

Wenn Ja dann überlegen ob Anwalt was retten kann.

am 11. Oktober 2012 um 17:53

Ich verstehe die ganze Geschichte auch nicht. Warst du zu der Zeit auf der Autobahn unterwegs? Was für einen Schaden will die Versicherung nicht begleichen, wenn gar kein Unfall passiert ist? Was sagt denn dein Anwalt dazu, den würde ich ja vor MT fragen, wenn der eh schon involviert ist.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Ich verstehe die ganze Geschichte auch nicht. Warst du zu der Zeit auf der Autobahn unterwegs? Was für einen Schaden will die Versicherung nicht begleichen, wenn gar kein Unfall passiert ist?

Gemeint ist vermutlich die Rechtsschutzversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Was für einen Schaden will die Versicherung nicht begleichen, wenn gar kein Unfall passiert ist?

Den "Schaden" Anwalt :D

Er meint seine Rechtschutz .

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 18:02

Danke für die Antworten!

Also die Anzeige kam vor 2 Wochen oder so und der besagte Tag ist der 28.04.2012 um 18:50 UHR gewesen.

Woher zum Teufel soll ich Wissen ob ich da überhaupt unterwegs war ^^

Und selbst wenn ich Unterwegs war, vielleicht auch verwechselt oder so keine Ahnung ... Ich bin jedenfalls Unschuldig!

Und ja damit meine ich meine Rechtsschutzversicherung :)

am 11. Oktober 2012 um 18:03

Die Realität ist leider so, dass die Rechtsschutzversicherung nicht alles deckt. Ich habe auch schon einige Fälle wo sie nicht deckte und aus Eigner Tasche zahlen konnte.

Bei meiner neuen Versicherung die ich jetzt habe, habe ich darauf geachtet das Mietrecht und Strafrecht mit dabei ist.

am 11. Oktober 2012 um 18:03

Anzeige/Anwalt beauftragt.....Versicherung hat von einem Vorgang der hier nicht genannt wurde ebenso Kenntnis.....nun; nix mehr zu machen....die Sache geht seinen Weg!

Viel Glück!

;)

 

P.S. Soll der Unschuldige siegen! Wer das sein könnte, keine Ahnung...war von hier keiner dabei!

Wenn du dir deiner Unschuld sicher bist, würde ich das meiner RV sagen. Die geben dir dann normalerweise eine vorläufige Deckungszusage. Wirst du dann verurteilt, musst du natürlich zahlen. Stellt sich deine Unschuld heraus, müsste die Versicherung eigentlich übernehmen. Es geht wahrscheinlich um sogenannte Vorsatzdelikte, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Ich würd aber erst mal mit einem Rechtsanwalt sprechen. Der wird sich dann mit deiner Versicherung auseinandersetzen.

am 11. Oktober 2012 um 18:08

ich kenne einen ähnlichen fall, im kern waren es die gleichen anschuldigungen. der beschuldigte hatte enorme probleme das die anschuldigungen vom staatsanwalt nicht weiter verfolgt wurden. die einstellung des verfahrens gelang nur mit hilfe eines erfahrenen anwalts und dem glücklichen umstand das der kläger und seine 2 weiteren zeugen sich an jedes noch so kleine detail erinnern konnten, aber den fahrer völlig falsch beschrieben haben und das betreffende fahrzeug welches der beklagte gelenkt hat ein anders war als die 3 !!! zeugen bei der anzeige angaben. vermutlich hat sogar der staatsanwalt gemerkt das bei der geschichte was gestunken hat und hat die sache dann glücklicherweise ohne verhandlung eingstellt. laut demjenigen dem es passiert ist und die aussage seines anwalts wäre er in einer gerichtsverhandlung vermutlich nicht ohne eine empfindliche strafe raus gekommen, da wohl die meisten richter in solchen fällen eher den "anzeigern" mit zeugen glauben schenken. kurz um, sofern du dich als fahrer zum fraglichen zeitpunkt geoutet hast, kommst du nicht mehr so einfach aus der sache raus. solltest du die fahrereigenschaft noch nicht eingeräumt haben würde ich nichts ohne rücksprache mit einem erfahrnen anwalt für verkehrsrecht unternehmen.

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 18:08

Ich schreibe nicht hier rein um meine Unschuld zu beteuern sondern ich verstehe dieses System nicht!!

Ich kann also im Prinzip einfach jemanden Anzeigen und er muss dann Zahlen obwohl er unschuldig ist?!?!

Ich bitte euch ... das kann doch nicht sein?!

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Die Realität ist leider so, dass die Rechtsschutzversicherung nicht alles deckt. Ich habe auch schon einige Fälle wo sie nicht deckte und aus Eigner Tasche zahlen konnte.

Bei meiner neuen Versicherung die ich jetzt habe, habe ich darauf geachtet das Mietrecht und Strafrecht mit dabei ist.

In so einem Fall zahlt der Verkehrsrechtsschutz und den wird der TE wohl haben. Ausgenommen bei Vorsatzdelikten. Die sind bei fast allen Versicherungen ausgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann

Ich schreibe nicht hier rein um meine Unschuld zu beteuern sondern ich verstehe dieses System nicht!!

Ich kann also im Prinzip einfach jemanden Anzeigen und er muss dann Zahlen obwohl er unschuldig ist?!?!

Ich bitte euch ... das kann doch nicht sein?!

Wenn er sich nicht gegen die Anschuldigungen wehrt und alles so hin nimmt, ja.

Themenstarteram 11. Oktober 2012 um 18:12

Die Autobahn die in der Anzeige beschrieben ist, fahre ich immer nur um zu einem Bestimmten Ort zu kommen.

Und ich fahre IMMER mit den gleichen 2 Personen dort hin.

Die können sich auch an sowas nicht erinnern. .... Naja abwarten...

Das Rechtssystem hat große macken ....

am 11. Oktober 2012 um 18:13

Das angelsächsische Rechtssystem sieht vor dem Beklagten die Schuld beweisen zu müssen! Du musst hier keine Unschuld beweisen!

Aber das kennt jeder billige Anwalt...der soll seinen Job machen und gut ist!

 

Und ja; jeder kann wegen X jemanden anzeigen...und? Tut nicht weh....:cool:

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