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Anzeige erhalten wegen Fahrerflucht - OHNE Unfall

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 19:35

Folgendes Problem, wo ich absolut keine Ahnung von habe, mit umzugehen:

Ich habe eine Anzeige wegen "Entfernen vom Unfallort" bekommen, wo ich gleich dazu sage, dass es keinen Unfall gab, mit mir und meinem Auto.

Ich wusste aber sofort, von wem ich die Anzeige bekommen habe bzw. welche Situation:

Ich war auf einer Straße, bin in eine Seitenstraße eingebogen um die Fahrtrichtung zu wechseln, da ich mich verfahren hatte. So wendete ich und schaute wie immer nach links und rechts, auf die Vorfahrtsstraße, war frei und ich gab Gas und fuhr (langsam) rum, da kam ein AUto angeschossen, so schnell konnte ich es nicht sehen, da war ich schon halb umgebogen, es fuhr ungebremst (obwohl es mich offensichtlich egsehen hat) weiter und das ganz knapp an mir vorbei, ca nach 20 Meter hielt es langsam an, ich setzte meine Fahrt fort und hielt auf dieser Fahrspur hinter dem Auto an (alles mitten auf der Straße, in der Fahrspur).. eine hysterische Frau sprang halb aus ihrem Auto, zeigte Mittelfinger und schrie irgendwas, sah sehr agressiv aus, stieg aber nicht aus (sie drehte nur ihren Kopf und winkte und fuchtelte und zeigte irhe Mittelfinger).. ich verschloss meine Fenster und türen da ich richtig Angst hatte, so stand ich da 2 Minuten, bis sie ihre Tür schloss und die Fahrt fortsetzen wollte -zumindest teilte sie ncihts anderes mit. sie hat weder stark bremsen müssen, noch hab ich sie gestreift, noch ist sie wo gegen gefahren. Dann bin ich langsam an ihr vorbeigefahren, dachte, guck ich mal aus dem Auto raus, uns da sah ich nur einen Mittelfinger und ein agressives Gesicht. Habe sie dann langsam überholt - sie knallte ihre Tür zu- und fuhr hinter mir weiter, dann kam aber gleich eine Ampel, da stand sie bei Rot hinter mir - ich hatte schon Angst, gleich kommt sie raus aber kam nicht. So fuhr ich weiter geradeaus..sie bog ab und hat nochmall VOllgas gegeben.

Das ist alles. Nun hat sie mich angezeigt ;) Sie war so agressiv und so schnell in einer 30er Zone!!dass sie denk ich Wut hatte auf sich selbst..

Wie gehts jetzt weiter? Habe auf das Anschreiben der Polizei gleich geantwortet, ungefähr wie hier nur ausführlicher, alles ehrlich geschrieben. Ich bin die erste die hilft bei einem Unfall..daher trifft mich der Vorwurf schon sehr. Es war offensichtlich kein UNfall, sie wollte mich beleidigen, ich habe nicht alles verstanden, aber das Meiste waren BEschimpfungen. Und nicht "Ich bin verletzt" oder bleiben sie stehen" oder so.. und ich stand ja, 2 Minuten, bis sie selbst ihre tür schloss und den Motor an machte..

Ist es gut, dass ich keineN Anwalt eingeschalten habe?

Und wie konnte sie die Anzeige aufgeben, wenn kein Schaden da war, zumindest nicht von mir verursacht?

Das war eh ein altes Auto,wer weiß, wofür sie mich da beschuldigt, was schon uralt ist?

Bin über tipps dankbar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 10:14:26 Uhr:

 

Mit der Antwort an die Polizei würde ich mir Zeit lassen -

Ob der TE sich jetzt seit 2013 genug Zeit gelassen hat. :eek:

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Zitat:

Original geschrieben von hatschiii123

...

Ist es gut, dass ich keineN Anwalt eingeschalten habe?

Und wie konnte sie die Anzeige aufgeben, wenn kein Schaden da war, zumindest nicht von mir verursacht?

Das war eh ein altes Auto,wer weiß, wofür sie mich da beschuldigt, was schon uralt ist?

Bin über tipps dankbar

Es ist nicht gut, keineN Anwalt eingeschaltet (zumindest um Rat gefragt) zu haben.

Der nächste Fehler war, stattdessen hier um Rat zu fragen.

Wundert mich eigentlich, daß hier noch keiner Deine Geschichte angezweifelt, und Dir Unwahrheit unterstellt hat. Aber die dafür zuständig sind, haben wohl in andren Freds momentan genug zu tun.

Also: Bei der Beschuldigung "Unfallflucht" ist es sicher ratsam, erst mal juristischen Rat - vom Fachmann ! - einzuholen, statt selber Antworten zu formuliern, die ggf. am Ende als Schuldeingeständnis gewertet werden könnten.

Zumal die Anzeigerstatterin auch selber über Zeugen verfügt - also nichts von wegen "Aussage gegen Aussage".

Vielleicht sagt Dir der Anwalt auch, "erst mal abwarten und Tee trinken". Aber das würde ich von dem hören wollen, nicht von Usern bei MT.

Trotzdem kann man hier sowas fragen. Vielleicht war ein MT-User in der selben Situation und kann Rat geben.

Ob man den Ratschlägen hier in MT folgt, bleibt einem immer selbst überlassen.

Ausserdem, wo würden dann die Interessanten Themen bleiben?

Wilfried

Hallo TE,

ich würde die Angelegenheit sehr ernst nehmen und auf jeden Fall anwaltlichen Rat suchen. Du gibts zwar an, dass keiner einen Schaden erlitten hat, aber es muss je einen Grund geben, dass Du eine Anzeige erhalten hast.

Leider Gottes sehen immer noch einige Autofahrer eine Chance sich bei bestimmten Situationen das Auto auf Kosten anderer reparieren zu lassen.

Vielleicht klärt sich die Angelegenheit sehr schnell auf, wenn man(n)/frau feststellt, dass nun doch ein Anwalt aufgerufen wurde.

Schönes WE an alle

Wenn die Frau tatsächlich so ausgetickt ist wie es hier beschrieben wurde, dann würde ich ihr sogar zutrauen, dass sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug angegeben hat, der von einem anderen Unfall stammt oder einen den sie absichtlich herbeigeführt hat, um dem TE einen reinzudrücken.

Ein guter Gutachter sollte hier aber für Entschärfung sorgen, wenn am Auto des TE nichts zu erkennen ist.

Im Moment bleibt wohl nichts weiter als abwarten. Falls eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht, würde ich ggf. einen Anwalt hinzuziehen.

Ob der TE nach über 2 Jahren immer noch abwartet? Schwer vorzustellen …

Wahrscheinlich, weil's vermutlich im Sand verlaufen ist.

Vielleicht verrät uns @hatschiii123 ja noch wie es ausging.

Gruß Metalhead

Das wird den TE selber nicht mehr interessieren.

Nachdem er sich im Juni 2013 angemeldet hat, 13 Beiträge am gleichen Tag zu seinem Thread geschrieben, und dann untergetaucht .... :(

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 26. August 2015 um 16:30:34 Uhr:

Das wird den TE selber nicht mehr interessieren.

Nachdem er sich im Juni 2013 angemeldet hat, 13 Beiträge am gleichen Tag zu seinem Thread geschrieben, und dann untergetaucht .... :(

Wahrscheinlich sitzt er seitdem im Gefängnis - wegen Fahrerflucht.

:D

na, muss ja ein besonders schwerer Fall gewesen sein :D:D:D

Und dann schreibst du auf den Wisch deine Personalien drauf (die musst du angeben) und kreuzt bei der Frage ob du den Verstoß zugibst "nein" an. Im Freitext schreibst du dann "Bitte konkretisieren Sie den Tatvorwurf. Ich werde mich im Anschluß daran entweder selbst zum Sachverhalt äußern oder einen Rechtsanwalt mit meiner Verteidigung beauftragen." Unterschreiben, ab die Post.

nach über 2 Jahren? Schwer vorzustellen …

am Rande: wie wurde er denn ohne seine Personalien angeschrieben, wenn er sie erst noch angeben "muss"? Wie will man ihn denn bestrafen, wenn man ihn wegen Nichtangabe seiner eigenen Personalien nicht anschreiben konnte? ..... Manche Formulare sind einfach intelligenzfeindlich :D:confused::D

am 23. April 2017 um 8:14

Du solltest auf jeden Fall Deiner Versicherung den nicht entstandenen Schaden melden.

Mit der Weisung an die Versicherung den Schaden nicht zu bezahlen.

Deine Versicherung beauftragt dann einen Gutachter. Das sollte möglichst ein Gutachter sein der öfter für das für Dich in Frage kommende Gericht arbeitet. Dann wird das Gericht nicht noch einen eigenen Gutachter bestellen.

Mit der Antwort an die Polizei würde ich mir Zeit lassen - so viel Zeit bis ich eine Aussage vom Gutachter habe und dann entscheiden kann ob ich einen Anwalt aufsuche.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 10:14:26 Uhr:

 

Mit der Antwort an die Polizei würde ich mir Zeit lassen -

Ob der TE sich jetzt seit 2013 genug Zeit gelassen hat. :eek:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 23. April 2017 um 11:53:49 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 10:14:26 Uhr:

 

Mit der Antwort an die Polizei würde ich mir Zeit lassen -

Ob der TE sich jetzt seit 2013 genug Zeit gelassen hat. :eek:

:D :D :D Wiederbelebung der Toten :D :D :D

Aber vielleicht, weil es so schön in den (uralten...) Zusammenhang passt und es da auf den ersten beiden Seiten wohl Mißverständnisse gab:

Für das Vorliegen eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) reicht es aus, dass der mögliche Täter irgend einen Beitrag zu einem Unfall geleistet hat, also irgendwie in einen Geschehensablauf involviert sein könnte, der zu einem Unfall geführt hat. Nicht erforderlich ist dagegen, dass er selber oder sein Fahrzeug in den direkten Schaden verwickelt ist.

Das ergibt sich aus Absatz 5 der Vorschrift: "(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann."

Und geschütztes Rechtsgut ist das Feststellungsinteresse des Geschädigten, wer möglicherweise haftbar zu machen ist.

Die etwas mißglückte Vorschrift des § 142 StGB ist nur unter diesen Prämissen richtig verständlich.

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