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Antschlingerkupplung mit Abnehmbare AHK

Mercedes Viano W639
Themenstarteram 1. Juli 2011 um 20:17

Hallo Zusammen!

Würde gern meinen Hänger mit 100km/h fahren.

Ist dies mit meiner Abnehmbaren AHK möglich ?

Habe nämlich gehört das eine Abnehmbare AHK mit

Antischlingerkupplung nicht geht.

Brauch ich überhaupt eine Antischlingerkupplung ?

Der Hänger hat eine Auflaufbremse und Stoßdämpfer.

DANKE

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11 Antworten

Hallole zusmmen

Für die 100 km/h Freigabe benötigt man noch etwas mehr. Eine Zugmaschine mit entsprechendem Gewicht und Ausstattung ( ABS usw )

dann kannst du das gánze als Geschlossnes Gespann im Fahrzeugschein eintragen lassen und bekommst die hunderter zulassung aber eben nur im Verbund. #

Frage deinen Prüfer odr beim Tüv was du alles dazu benötigst. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers ist Grundlage und dann kommt der gesammte kladradatsch dazu was man so alles braucht. Mein Autotransportanhänger hat zwar die Bauartbedingte Hunderter Zulassung mit Schlingerkupplung Einzelradaufhängung aber ich darf es trozdem so nicht fahren obwohl ein 320 Benz w 210 mit ESP ABS ASR usw,davor hängt der 2,1 To ziehen darf.

Geht nicht ganz so einfach wie man gerne machen würde. Behördenmühlen mahlen langsam.

Die abnehmbare Kupplung hat nur mit der Stützlast zu tun aber nix mit der km/h Begrenzung zu tun darauf sollte man achten. Meine ist auch Abnehmbar. Jol.

Hallo,

bei ESP sollte/darf man keine Schlingerbremse einbauen.

Das mit der 100km/h Zulassung wurde immer wieder geändert. Am besten Du frägst beim TÜV nach.

Mein Schwager war auch beim TÜV und war alles recht unkompliziert, man braucht keine 100er Aufkleber mehr usw.

Gruß

Chris

am 2. Juli 2011 um 6:58

Also...

Letztes Jahr haben wir unseren Wohnwagen zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt war für die 100er Zulassung wichtig:

Der Anhänger muss vom Anhängerhersteller aus für 100 zulassungsfähig sein, Anhängekupplung mit Schlingerdämpfer, Zugfahrzeug mit ABS (Anhänger ESP nicht notwendig). Eine "Gespannbindung" gibt es nicht mehr! Die Bedingungen für die 100er  Zulassung wird in den Fahrzeugschein des Hängers eingetragen und dann darf man mit jedem Zugfahrzeug, welches die Bedingungen erfüllt 100 fahren. Das "Mindestgewicht" des Zugfahrzeuges, welches letztes Jahr noch galt, wurde auch geändert (eigentlich fast abgeschafft). Am besten dazu bei TÜV/DEKRA oder auch sinnvol, bei der Zulassungsbehörde nachfragen. Die tragen das ja schließlich ein und sind daher auf dem neuesten Stand.

 

Für jede AHK mit Schlingerdämpfer gibt es Maße (Freiräume), die eingehalten werden müssen. Abstand Kugel vom Stoßfänger, Winkel nach da und Winkel nach dort, damit sich die Hebel usw. bewegen können.

Vielleicht gibt es da bei dir Einschränkungen??

 

Uwe 

Zitat:

Original geschrieben von chrisss240

Hallo,

bei ESP sollte/darf man keine Schlingerbremse einbauen.

wer erzählt den sowas? eine Anti-Schlingerkupplung ist IMMER empfehlenswert - egal ob das Fahrzeug Anhänger ESP hat oder nicht....

Aber jetzt mal von vorne - ich habe das ganze vor ca. 4 Wochen erst gemacht. Bei Wohnanhängern gibt es folgende Regeln:

- Antischlingerkupplung wenn das Zugfahrzeug kein "Anhänger-ESP" hat (haben die meisten Autos NICHT! - normales ESP aber so gut wie jedes neueres Fahrzeug)

- Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (Produktionswoche anhand DOT Nummer)

- Hängerfahrgestell muss Stoßdämpfer haben

- Leergewicht Zugfahrzeug >= zul. Gesamtgewicht Wohnwagen

That's it - 100er Schild gibts beim Umschreiben des KFZ-Scheins auf der Zulassungsstelle (da ist ein Siegel drauf)

wers genau wissen will - siehe [url=GTÜ - 100er Zulassung für Hänger]http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2010-12.pdf[/url]

So long....

Tom

Zitat:

Original geschrieben von fusslhirn

- Antischlingerkupplung wenn das Zugfahrzeug kein "Anhänger-ESP" hat (haben die meisten Autos NICHT! - normales ESP aber so gut wie jedes neueres Fahrzeug)

- Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (Produktionswoche anhand DOT Nummer)

- Hängerfahrgestell muss Stoßdämpfer haben

- Leergewicht Zugfahrzeug >= zul. Gesamtgewicht Wohnwagen

soweit richtig. Wie einer der Vorredner sagte, ist das Mindestgewicht des Fahrzeugs herunter gesetzt worden. Es muss das 0,8-fache des maximalen Wagengewichts betragen.

Und nochmal zur Ausgangsfrage. Ich habe mir vor zwei Wochen eine Westfalia-AHK nachrüsten lassen. Abnehmbar. 2.500 kg Zuglast und 150 kg Stützlast. Mehr als ich von MB bekommen hätte und das zum halben Preis (430 EUR inkl. Einbau).

Die abnehmbare AHK hat keine Nachteile, außer dass sie abgenommen sein muss, wenn sie nicht in Benutzung ist (sonst Bußgeld, Haftung für Schäden bei Unfällen auch ohne eigene Schuld...)

Und übrigens ist eine nicht-fahrzeugspezifische Frage zum Anhänger im Wohnwagen-Forum hier möglicherweise besser aufgehoben.

am 10. Juli 2011 um 17:06

"Die abnehmbare AHK hat keine Nachteile, außer dass sie abgenommen sein muss, wenn sie nicht in Benutzung ist (sonst Bußgeld, Haftung für Schäden bei Unfällen auch ohne eigene Schuld...)"

Das ist mir jetzt komplett neu und ich fahre seit 25 Jahren sehr oft Gespann. Was unterscheidet eine abnehmbare von einer starren Kupplung, dass sie abgeneommen werden muss? Ich bin so schon zum TÜV gefahren und nie fiel eine Bemerkung in diese Richtung. Beim Wildunfall letzten Oktober hat die Polzei auch nichts gesagt.

Danke für eine Antwort

ami 56

am 11. Juli 2011 um 11:05

Es gibt Fahrzeuge, bei denen verdeckt eine AHK das hintere Kennzeichen. Z.B. beim Opel Meriva ist das so. Wird mit so einem Fahrzeug ohne Anhänger o.ä. gefahren, muss die AHK abgenommen werden, damit das Kennzeichen lesbar ist.

 

 

Uwe 

Das mit der Kupplung abnehmen ist schon richtig. Wissen aber nur die wenigsten.

Das hängt zum einen mit der lesbarkeit des Nummernschildes zusammen sowie auch damit das bei unfällen mit Heckaufprall durch die montierte Kuppplungskugel massiv höhere Schäden im Vorderwagen des Unfallgegners entstehen die vermeidbar sind.

Die Frage nach dem Sinn bleibt aber erhalten da das Problem ja bei ner starren Kupplung ebenfalls besteht.

am 11. Juli 2011 um 11:16

Den Meriva kenne ich nicht. Was mich verwundert, dass bei der Fahrzeugkonstruktion und -abnahme solche Dinge nicht bedacht werden. Gerade diese kleinen Autos brauchen öfters mal zusätzliche Transportmöglichkeiten. Dann dürfte es den Meriva nur mit abnehmbarer Kupplung geben, denn eine starre würde permanent das Kontrollschild verdecken oder eben das Kontrollschild weiter oben befestigt werden.

Unsere Tochter hat einen Toyota Yaris mit fester Kupplung, die endet gerade so unter dem Nummernschild.

Verdeckt werden darf das Kontrollschild natürlich nicht. Das leuchtet ein.

ami 56

am 11. Juli 2011 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von ami 56

Den Meriva kenne ich nicht.

Opel Meriva ist ein Minivan (eigentlich eher Microvan) auf Basis des Opel Corsa. War aber nur ein Beispiel, weil wir genau so einen als Einkaufs.- u. Hundetransport-Ersatzauto haben und ich daher aus direkter Erfahrung berichten kann. Es durfte auch nur die Abnehmbare angebaut werden.

 

Uwe

Zitat:

Original geschrieben von igs165

soweit richtig. Wie einer der Vorredner sagte, ist das Mindestgewicht des Fahrzeugs herunter gesetzt worden. Es muss das 0,8-fache des maximalen Wagengewichts betragen.

Das ist nicht richtig - es ist genau andersherum: mit Schlingerkupplung darf das zul. Gesamtgewicht des Hängers maximal das 1,0 fache des Zugfahrzeugleergewichts haben - ohne Schlingerkupplung nur das 0,8 fache. Siehe auch mein Link zum GTÜ im Post oben...

Zitat:

Und nochmal zur Ausgangsfrage. Ich habe mir vor zwei Wochen eine Westfalia-AHK nachrüsten lassen. Abnehmbar. 2.500 kg Zuglast und 150 kg Stützlast. Mehr als ich von MB bekommen hätte und das zum halben Preis (430 EUR inkl. Einbau).

Das ist genau diesselbe Kupplung, die auch von MB verbaut wird (steht sogar Westfalia drauf). An meinem Viano ist eine ab Werk verbaut - ebenfalls 150kg Stützlast. Dass die woanders billiger ist als bei MB glaub ich dir sofort! Der Preis ist super - wo hast du das machen lassen?

Übrigens hängt die Stützlast nicht nur von der Kupplung ab - sondern auch ob das vom Fahrzeug her geht. Beim Viano OK - aber bei vielen anderen Fahrezeugen kann die AHK auch 150kg - das Fahrzeug aber nicht.

Zitat:

Die abnehmbare AHK hat keine Nachteile, außer dass sie abgenommen sein muss, wenn sie nicht in Benutzung ist (sonst Bußgeld, Haftung für Schäden bei Unfällen auch ohne eigene Schuld...)

siehe Link ganz unten....

Tom

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