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anhängerkupplung eintragen lassen

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 12:45

hallo,

hoffe, dass ich hier dieses mal richtig bin mit meiner frage.

ich kaufe ein gebrauchtes auto ohne hängerkupplung,

es wird eine hängerkupplung angebaut.

wie aufwendig ist es, die hängerkupplung eintragen zu lassen,

und was kostet das ungefähr

wenn ich das auto dann auf meinen namen anmelde?

muss die überhaupt eingetragen werden in den fahrzeugbrief

oder in den fahrzeugschein,

oder reicht eine ABE

oder wie heißen die papiere, die dabei sind ?

viele grüße

reinhard

 

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Anhängerkupplungen ,wenn fahrzeugspezifisch ,sind Eintragungsfrei.

mfg

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am 12. Juli 2016 um 20:17

hallo - ich hab mal gelesen dass man Anhängerkupplungen nicht vom TÜV abnehmen lassen muss -- kann das denn sein -gibts denn so etwas.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

scho lang :)

nix besonderes mehr. Eher standard heute.

Sicherheit?

ungefähr so, wie wenn du das Abreisseil an einen abnehmbaren AHK-Hacken hängst

:confused:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

http://www.ebay.de/.../g.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

am 12. Juli 2016 um 20:25

Nicht alle. Nur solche mit EG-Typgenehmigung EC94/20 musst du nicht eintragen lassen, da reicht es, wenn du die Genehmigung im Fahrzeug mitführst. Sagt Rameder.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Auch Kupplungen mit nationaler ABG brauchen aus Gründen der Gleichbehandlung nicht mehr abgenommen/eingetragen zu werden. Selbst dann nicht, wenn das in der ABG eigentlich so vorgesehen ist. (siehe die verbindliche Arbeitsanweisung zu §19 StVZO)

Im Gegensatz zur ECE- oder EG-Genehmigung (ja, hier irrt Rameder!) muss die nationale Typgenehmigung aber mitgeführt werden. (siehe §19(4) StVZO)

Bei Kupplungen mit Einzelgenehmigung ist es komplizierter, hier kommt es auf die Festlegungen im Gutachten noch an. Hier kann eine Änderungsabnahme oder auch eine Einzelabnahme verlangt werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

am 12. Juli 2016 um 22:02

vielen Dank - das ist alles sehr sehr aufschlussreich. Super dass das jetzt einfacher ist. Danke nochmals

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Habe 2014 eine AHK im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen lassen. Da war es in der Tat so, dass eine Prüfnummer vom Prüfingenieur in die AHK eingeschlagen wurde und dass ich ein Gutachten bekommen habe, in dem auf genau diese Nummer Bezug genommen wurde. Das Ganze wurde dann in verkürzter Form in die ZB übernommen. Dieser Zinnober war aber nur notwendig, weil es sich um eine AHK eines in Kanada ansässigen Drittanbieters handelte, für die es außer der ebay-Annonce keine Papiere gab. Wegen der auf 180kg begrenzten Anhängelast hat's der Herr Ingenieur trotzdem abgenommen.

Was gewöhnliche EU/ECE-homologierte Zugvorrichtungen an normalen PKW angeht, ist es in der Tat so, dass eine Eintragung / Abnahme nicht mehr erforderlich ist.

Grüße

SpyderRyder

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

am 13. Juli 2016 um 6:38

Guck mal beispielsweise bei MVG, bei den Anhängerkupplungen musst Du auch nicht mehr zum TÜV, nur noch die mitgelieferte ABE im Auto mitführen. Ich hab beispielsweise die AHK für meinen Jeep dort gekauft:

https://www.mvg-ahk.de/.../

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Hab mir eine AHK von Bosal letzten Freitag drangebaut, abnehmbar (Opel Astra G). Da war auch nur das Teilegutachten/Typgenehmigung dabei, Handschuhfach, fertig.

Ist bestimmt schon 14-15 Jahre nicht mehr eintragungspflichtig. ;)

cheerio

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Juli 2016 um 08:33:51 Uhr:

...Wegen der auf 180kg begrenzten Anhängelast...

Fehlt da nicht eine Null? Nur 180 kg?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Eine AHK nur für Fahrradträger! :D (Aber, nur für max. ein Fahrrad!)

Die letzten 3 Kupplungen die ich verbaut habe, müssen auch nicht abgenommen werden! Sie werden bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eingetragen. (Sprich: Solange du nicht den Fahrzeugschein wegen was anderem ändern musst, muss da auch nichts eingetragen werden.)

MfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Zitat:

@4Takt schrieb am 18. Juli 2016 um 16:55:22 Uhr:

 

Fehlt da nicht eine Null? Nur 180 kg?

Ja, nur 182 kg / 400 lb. Es handelt sich um ein Trike vom Typ Can-Am Spyder RT, bei dem die AHK an der Schwinge des Hinterrades befestigt wird. Der Hersteller hat aus Gründen der Fahrstabilität und zum Schutz der fliehkraftgesteuerten Kupplung die Anhängelast begrenzt. Ist auch ausreichend, es ging mir nur um die Möglichkeit, den Hund mitzunehmen oder mal kleinere Lasten zu transportieren, wenn das Wetter zu schön ist für den Einsatz des PKW ;-)

Grüße

SpyderRyder

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Selbst mein Hundeanhänger wiegt leer ja schon 160 kg (2 Boxen, 1,40x1,40m Koffermaß). Daher ist das echt wenig, find ich.

cheerio

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Meiner ist selbstgebaut, Eigenmasse 59kg vom Hänger (Erdé 102) plus 10kg für eine Kunststoff-Hundehütte. Da bleibt noch genug übrig, um den 32kg-Labrador zu transportieren. Geht ja nur darum, dass er auf längeren Sonntags-Ausflügen mal mitfahren kann. Autobahn ist - auch wegen der Beschränkung auf 60 km/h außerorts - absolut tabu mit dem Tier. Für Urlaubsreisen mit Hund gibt es ja noch einen anständigen Kombi.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

Zitat:

@Johnes schrieb am 18. Juli 2016 um 22:58:39 Uhr:

 

Die letzten 3 Kupplungen die ich verbaut habe, müssen auch nicht abgenommen werden! Sie werden bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eingetragen. (Sprich: Solange du nicht den Fahrzeugschein wegen was anderem ändern musst, muss da auch nichts eingetragen werden.)

und wie willst du die Kupplung ohne ein Papier eine Prüforganisation in den Fahrzeugschein bekommen?

Laut Handlungsanweisung zu §19 ist eine Eintragung in die Papiere auch nur noch im Fall einer einzelgenehmigten Verbindungseinrichtung ohne festgelegten Verwendungsbereich notwendig. Dann ist aber in jedem Fall ein Abnahme (und zwar eine Einzelabnahme) erforderlich.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängerkupplung nicht TÜV-eintragspflichtig - gibts denn soetwas?' überführt.]

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