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anhängerkupplung eintragen lassen

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 12:45

hallo,

hoffe, dass ich hier dieses mal richtig bin mit meiner frage.

ich kaufe ein gebrauchtes auto ohne hängerkupplung,

es wird eine hängerkupplung angebaut.

wie aufwendig ist es, die hängerkupplung eintragen zu lassen,

und was kostet das ungefähr

wenn ich das auto dann auf meinen namen anmelde?

muss die überhaupt eingetragen werden in den fahrzeugbrief

oder in den fahrzeugschein,

oder reicht eine ABE

oder wie heißen die papiere, die dabei sind ?

viele grüße

reinhard

 

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Anhängerkupplungen ,wenn fahrzeugspezifisch ,sind Eintragungsfrei.

mfg

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Hallo!

Anhängerkupplungen ,wenn fahrzeugspezifisch ,sind Eintragungsfrei.

mfg

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 12:49

cooooooooool DANKE !

Mit der gekauften AHK kriegst du ein Papier vom Hersteller, für welche Autos diese Kupplung zulässig ist. Das soll man im Auto haben, steht drauf. Der Tüv schaut das gar nicht an.

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 12:55

diese website is ja der hammer, antworten in wenigen minuten,

ihr seid echt abgefahren !

DANKE !

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 13:01

D.h., ich kann mir eine anhängerkupplung für mein auto bei rameder bestellen

und selber dranschrauben ?

ich hatte bei ford angerufen, die sagten "....aaaaah, ooooh, die verkabelung, stecker, adapter, bla bla..."

aber ich denke, das sollte ich als elektriker doch hinbekommen, oder ?

Wenn man nicht komplett zwei linke Hände hat und von Elektrik was versteht ,sollte das schon klappen.

Die Anschraubpunkte sind auch unter dem Fahrzeug schon vorhanden ,nur die Heckstoßstange ,je nach Kupplung ,muss u.U. bearbeitet werden.

P.S. Und alles schön festziehen.;)

mfg

Themenstarteram 13. Oktober 2014 um 13:27

ich denke auch, ich hab auch früher schon vw-bus motor raus und wieder rein,

2cv motor raus und wieder rein, usw.....

ich bestell mir einfach so'n teil und schraub das an ;)

....mit stoßstange bearbeiten meinste,

mit der kleinen puksäge eine kleine kerbe o.ä. reinsägen....

Ja oftmals sind Ausschnitte nötig. Dafür gibt es dann Teilweise auch Vorlagen.

Am einfachsten ist es wem man einen E-Satz ordert die spezifisch für das Fahrzeug ist. Dann ist das sehr einfach zu machen.

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 13. Oktober 2014 um 14:48:04 Uhr:

Hallo!

Anhängerkupplungen ,wenn fahrzeugspezifisch ,sind Eintragungsfrei.

mfg

Quatsch, mit Fahrzeugspezifisch hat das nix zu tun.

Die Anhängerkupplung muss ne ABE haben.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:26:19 Uhr:

 

Quatsch, mit Fahrzeugspezifisch hat das nix zu tun.

Die Anhängerkupplung muss ne ABE haben.

Naja ,weil aber nur die Fahrzeugspezifischen AHKs eine für "das" Fahrzeug/Karosse gültige ABE haben ,kann man sagen ich habe nichts anderes behauptet.;)

Oder hat z.B. eine AHK für einen Golf 5 auch ne ABE für einen z.B. Volvo V40?

AHKs die nicht spezifisch für ein Fahrzeug sind ,müssen eingetragen werden.

Zumindest was PKWs angeht.

Abgesehen davon dass ich außer bei Nutzfahrzeugen keine "nicht spezifischen Anhängerkupplungen" kenne, umfasst deine Beschreibung die Aussage das eine fahrzeugspezifische Anhängerkupplung nicht eingetragen werden muss und genau die ist eben falsch.

Es gibt zahlreiche fahrzeugspezifische Anhängerkupplungen welche nur eine BE haben, sprich, eine Betriebserlaubnis und die müssen natürlich eingetragen werden.

Naja ,es gibt diese AHKs ohne BE schon ,aber wie Du schreibst gibt es auch welche mit extra ABE.

Für eine eintragungsfreie AHK braucht man aber lediglich die "EG-Typgenehmigung EC94/20".

Und die ,die diese nicht haben ,bekommt man als normal Suchender eh kaum hier zu kaufen.

Edit: Zumindest was PKW AHKs angeht.

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 13. Oktober 2014 um 14:48:04 Uhr:

Hallo!

Anhängerkupplungen ,wenn fahrzeugspezifisch ,sind Eintragungsfrei.

mfg

Nur dann, wenn sie ein e-Prüfzeichen besitzt.

(kleines e auf dem Typenschild, gefolgt von einer Nummer)

DoMi

Typenschild-ahk-neu-mit-e
Ahk-typenschild-alt-ohne-e

Da hast Du Recht.

Aber um das Thema letztendlich zu komplettieren muss für eine eintragungsfreie AHK ,das Fahrzeug eine EU-Zulassung haben.

Heisst ,ein EC Prüfzeichen auf den Typenschild des Fahrzeugs muss vorhanden sein.

Mehr ist aber wirklich nicht mehr nötig ,ausser ein vernünftiger Einbau der AHK. :)

mfg

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