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Angeblicher Schadenfund Jahre nach Verkauf?!

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 8. Juli 2018 um 15:50

Hallo

Vor knapp vier Jahren habe ich als privat Verkäufer eine Mercedes B-Klasse Bj.2005 an einen privaten Käufer verkauft. Ich hatte den Benz 2005, mit knapp 6000km von Mercedes übernommen und war bis zum Verkauf unfallfrei.

Der Wagen hatte das typische Rostproblem an Türen und der Heckklappe. Alle vier Türen wurden ungefähr 2008 auf Kulanz von Mercedes getauscht. Leider waren von Anfang an leichte Farbunterschiede zu sehen. (Das Auto war Silber)

Als der Käufer dann im Jahr 2014 meinen Wagen kaufen wollte, sprach er mich gleich auf die Türen an. Natürlich erzählte ich ihm was los war. Er wusste über die Rostprobleme aber auch Bescheid. Er ließ den Wagen in einer freien Werkstatt nochmal durchchecken. Ich hatte ja nichts zu verbergen. Die Werkstatt bestätigte einen tadellosen Zustand. Er kaufte das Auto letztendlich auch.

Nun, fast vier Jahre später, bekomme ich von ihm eine Mail, dass festgestellt wurde, dass beide Seiten nachlackiert worden sind und ich dazu Stellung nehmen soll, da er sonst einem Anwalt hinzuziehen würde und Schadensersatz fordern wolle, da der Wagen ja scheinbar einen Schaden/Unfall gehabt haben muss. Weder bei Mercedes, noch bei mir, hatte der Wagen einen Unfall. Auch durch die Versicherung nachweisbar. Ebenso könnte ich mir vorstellen, dass der Türentausch bei Mercedes auch nachzuvollziehen ist.

Wie gehe ich jetzt vor? Habe ihm noch nicht auf sein schreiben geantwortet.

Soll ich mich still und wartend verhalten oder muss ich schon irgendwelche Schritte einleiten? Habe keine Lust auf irgendwelche Anwaltsbesuche oder sonstiges.

Freue mich über eure Hilfe und Antworten!

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2018 um 19:38

Ich würde es ignorieren.

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Ich bin kein Anwalt - aber wenn Du nix zu verbergen hast - dann kann er nach 4 jahren sowieso nix mehr machen.

Der droht nur.

Du hast alles ehrlich und offen kommuniziert - und hoffentlich einen Vertrag.

Der hat unparteilich cheken lassen - und nix gefunden - damit bist Du m.E. aus dem Schneider.

Wenn Du Rechtsschutz hast - würde ich ihm sogar mit Gegenklage drohen, falls er kleine Ruhe guibt.

Das würde ich Ihm auch so schreiben.

Ich bin auch kein Anwalt, aber nach vier Jahren kann das nur eine leere Drohgebährde sein.

Es gibt keine Verpflichtung zu reagieren. Ich täte die email daher ignorieren.

Wurden die Türen damals tatsächlich getauscht, oder wurden sie teilweise nur überarbeitet? Das war bei meinem damals so. Verjährt könnte die Sache u.U. auch schon sein.

am 8. Juli 2018 um 19:38

Ich würde es ignorieren.

Ich vermute mal, dass der jetzige Eigner das Fahrzeug verkaufen will und seinerseits vom möglichen Käufer zu einem Nachlass gedrängt wird, da es ja wohl Farbabweichungen gab/gibt - frei nach dem Motto: versuchen kann man es ja mal bzw. ganz im Sinne des derzeitigen gesellschaftlichen mainstreams: Dreistigkeit hat Vorfahrt! :-(

Ich würde das ignorieren, sofern der Kaufvertrag von vor 4 Jahren entsprechende Klauseln beinhaltet.

Klare Ansage:

IGNORIEREN!

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 21:35

Zitat:

@jt29 schrieb am 8. Juli 2018 um 20:34:25 Uhr:

Wurden die Türen damals tatsächlich getauscht, oder wurden sie teilweise nur überarbeitet? Das war bei meinem damals so. Verjährt könnte die Sache u.U. auch schon sein.

Türen würden alle getauscht. Man konnte bei "falscher Sonneneinstrahlung" schon erkennen, dass die Türen etwas dunkler waren. Bei Mercedes hieß es damals, dass Silber eine undankbare Farbe ist, wenn es ums nachlackieren etc. geht.

Silber ist wirklich eine der undankbarsten Farben zum nachlackieren. Ich bin zwar kein Anwalt aber a) gehe ich davon aus, dass du den Wagen seinerzeit mit einen entsprechenden Kaufvertrag verkauft hast und b) gelten Gewährleistungsansprüche aus Verkäufen max. zwei Jahre. Damit solltest du die Drohung des Käufers bequem aussitzen können.

Bin auch kein Anwalt, daher können meine folgenden Gedanken zu dem Thema keine Rechtsberatung darstellen:

Ein Privatverkauf erfolgt ja üblicherweise unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. So sollte es im Kaufvertrag damals irgendwo genannt sein. Somit ist man als Verkäufer erstmal auf der sicheren Seite, es sei denn, es wurde ein Mangel arglistig verschwiegen. Dann hätte der Käufer in der Tat ein Recht auf Schadenersatzansprüche, jedoch verjähren derartige Ansprüche wohl spätestens nach drei Jahren.

Sollte der Käufer also nun meinen, Du hättest ihm angeblich arglistig einen Mangel verschwiegen, dürfte es jetzt für ihn ohnehin zu spät sein, noch einen Schadenersatz einzufordern. Da soll er mal schön zu seinem Anwalt rennen, der ihm das dann vermutlich auch so bestätigen wird.

Auf die eMail des Käufers brauchst Du aus meiner Sicht nicht zu reagieren.

Grundsätzlich stelle ich mir in diesem Zusammenhang aber die Frage, was man bei einem Autoverkauf als Verkäufer alles erzählen muss oder sogar schriftlich festhalten sollte, um nicht im Nachhinein solche Überraschungen zu erleben, denn auch bei unserem B200 sind hinten auf Kulanz zwei Türen erneuert worden und die Beifahrertür habe ich später noch ausgetauscht. Stellt das denn überhaupt einen "Mangel" in diesem Sinne dar, denn im Endeffekt sind ja neue Türen oder auch fachgerecht instandgesetzte und neu lackierte Türen unter Umständen ein besserer Zustand als dieser Schrott den MB da teilweise ab Werk verbaut hat.

Bei unserem Wagen habe ich auch aus der Heckklappe eine Delle rausmachen lassen, die schon bei Kauf da war. Keine Ahnung wie der Vorbesitzer die da reinbekommen hat, aber die Heckklappe ist somit auch nochmal lackiert worden.

Dann hat der Wagen auch eine neue Heckstoßstange bekommen, da mal jemand hinten leicht gegengerempelt ist. Wäre das dann ein reparierter Unfallschaden, den man nicht verschweigen sollte?

Vorne wurde vom Vorbesitzer mal was gemacht (Motorhaube, Kotflügel, Scheinwerfer). Auch sowas sollte dann wohl mit angegeben werden, zumal das auch im Kaufvertrag von unserem Kauf so drinsteht.

Die Fahrertür hat interessanterweise auch schon die neueren dauerelastischen Dichtnähte und komischerweise ist das die einzige Tür an dem Wagen, die noch keinen Rost ansetzt. Der Vorbesitzer hat nichts von einer neuen Fahrertür erwähnt und auch MB hat keine Dokumentation zu einem Kulanz- oder Garantietausch. Lackstärkenmessung hat ergeben, dass die Tür auch mehr Lack drauf hat als üblicherweise ab Werk und somit nachlackiert wurde. Die Tür ist vollkommen in Ordnung und mir ist kein Mangel an dem Teil bekannt. Sollte man sowas trotzdem angeben?

Hast du das nicht im Kaufvertrag vermerkt? Normalerweise macht man das bei nachlackierungen

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