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Alles redet von 30 Jahren Gurtpflicht - Gurt mit H-Zulassung

Themenstarteram 9. Dezember 2005 um 16:44

Hallo,

stimmt es, dass dei Gurtpflicht bereits 1976 eingeführt wurde???? Ich kann mich daran erinnern, dass meine Eltern stets unangeschnallt im Auto fuhren - auch noch in den frühen 80er-Jahren, ohne je eine Knolle kassiert zu haben. Oder galt die Gurtpflicht bereits, und es gab nur noch keine Bußgelder wenn man nicht angschnallt war?? Ich denke die Gurtpflicht (mit Bußgeld) kam erst in den frühen 80ern...ich weiß noch, dass es mir komisch vorkam, mich bei meinem Fahrschulauto anzuschnallen - war so ungewohnt...habe meinen Führerschein 1985 gemacht...

Lieben Gruß

Buckeltaunus

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Vorsicht mit Kindern. Der ADAC schreibt:

Die Kinder-Mitnahme in gurtlosen Fahrzeugen ist übrigens gesetzlich geregelt (Ausrüstungsvorschriften § 35a StVZO und Anschnallpflicht § 21a StVO). Demnach dürfen Kinder

unter drei Jahren überhaupt nicht an Bord gehenab drei Jahren nur auf der Rückbank Platz nehmen (wenn die nicht existiert, müssen sie ebenfalls draußen bleiben)vorne ab einer Körpergröße von 1,50 m sitzen – dann gelten sie entsprechend den Kindersitz-Vorschriften als Erwachsener

Hat das Auto zwar Rücksitze, aber nur vorne Gurte, ist es hingegen nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten, die Kleinen im Kindersitz (!) auf den Beifahrersitz zu packen

.

Zitat:

@Greenhornet schrieb am 9. Dezember 2005 um 22:27:34 Uhr:

Gurtpflicht gibt es schon sehr lange.......

Wenn ein Fahrzeug mit Gurt ausgerüstet ist,ist der Gurt anzulegen....egal welches Bj....

Ab dem 01.04.1974 hat der Gesetzgeber die Fahrzeuhersteller verpflichtet Gurte einzubauen......

Seit 1985 ist in Deutschland Anschnallpflicht,jedoch wurde kein Bußgeld verhängt..........aber seit c.a.1986 gibt es ein Bußgeld.........seit c.a. 1997 glaub ich wird es sogar mit einem Punkt geahndet...........aber berichtigt mich wenn ich daneben leige...............

Das stimmt so nicht: nur vorgeschriebene Gurte müssen angelegt werden,

mein Saab von 1967 hat bereits Gurte, da Gurte aber erst in den 70er vorgeschrieben

wurden, besteht für mich im Saab keine Anschnallpflicht

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