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ALKO Kupplung passt nicht auf AHK

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 15. Februar 2012 um 22:33

Meine ALKO 2004 passt nicht auf die vom Werk verbaute klappbare AHK, es fehlen 10 mm Höhe (Betriebsanleitung ALKO) von Kugelmitte zur Oberkante Kupplung. Brauche genaue Maße der AHK um einen passenden Ersatz für die Alko zu kaufen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. März 2012 um 18:48

hallo alle die noch Interesse haben,

jetzt kommt der Hammer. Alko hat wohl im Sep. 2011 einen Test mit der 3004 gemacht und jetzt, nach dem ich nochmals angefragt habe und wohl ein etwas besser informierter Mitarbeiter von diesem wußte,

wurde dieser mir heute zugesand.

Bei diesem Test ist ALKO zu dem Ergebnis gekommen, dass es im normalen Betrieb keine Probleme auftreten werden.

Habe gleich nachgefragt ob man den Test auf die 2004 übertragen kann. Antwort ja

Ob der Test offiziell die Bedienungsanleitung aufhebt konnte mir bis jetzt niemand bestätigen.

Hänge den Test mit den Bildern an.

Nach dem ich erfahren hatte, dass Alko troz meiner Korospondens im Unternehmen wohl immernoch die Standartantworten raus gibt, konnte ich mich nicht zurückhalten und habe nochmal mit Nachdruck

darum gebeten die Sachlage im Unternehmen nachzugehen. Darauf dann diese Meldung!

Gruß

Dortmunder 65

 

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am 16. Februar 2012 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Digermulen

@ lofottroll

Dem Troll der Lofoten empfehle ich im Moment: S k r e i (Winterkabeljau)

Das Spektakel wollte ich mir schon immer mal auf den Lofoten ansehen. Bisher hat es leider immer nur im Sommer auf die Lofoten geklappt.

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 19:53

Hallo zusammen,

erstmal Danke für die Alkoseite aus der Bedienungsanleitung, im Bild 2 sieht man die geforderten 60 mm.

Bei der ab Werk klappbaren wie gesagt nur 50mm

Gut man kann WW anhängen und fahren, nur im Schadensfall wer zahlt. Herstellerangaben sind bindent.

Bei ALKO wohl bekannt nur VW gibt sich ahnungslos.

Die DIN 74058 normt die Kugel, die Abflachung oben auf der Kugel, den kurzen abgedrehten Halz unterhalb der Kugel und die Abstandsmaße zu anderen Anbauteilen des Zugfahrzeug. Ausserdem regelt sie noch diverse Freilaufwinkel zusammen mit einer EG Norm.

Die AHK erfüllt die Normen nur hat VW die weit verbreitetn ALKO Kupplungen nicht bedacht.

Bei der Winterhoffkuplung ist der kurze Hals unterhalb der AHK entscheident die braucht 35 mm ab Kugelmitte, die DIN sieht hier mindestens 32mm als erforderlich. Nun ist die Frage erfüllt die AHK nur die DIN oder hat sie mehr, läst sich wegen diverser Radien nicht genau von Hand messen.

Ich habe auch nicht gedacht, dass VW einen der größten Kupplungsanbieter nicht berücksichtigt.

Hoffe jetzt nicht zuviel Staub aufgewirbelt zu haben

Gruß Dortmunder 65

Zitat:

nur VW gibt sich ahnungslos.

Also Standardverhalten.....

OK... jetzt wissen wir es, dass es Probleme geben könnte. Und nu?

Korregiert mich bitte. Mir ist bis jetzt kein Fall in meiner Laufbahn mit WW bekannt, dass ich auch nur annähernd an die technische Grenze beim befahren eines Platzes gekommen bin. Bei den geforderten 25° würde ich mich schon unwohl fühlen wegen der Inneneinrichtung und beim Auto wegen der Kupplung. ;)

Also kann diese Situation ja nur für Unfälle o.ä. gelten, oder? Wenn's das Dingen hinten so herumschwenzelt, ist es egal ob er 20° oder 25° Freillauf hat. Ist beides nicht gut für den Zugwagen auf der Autobahn, richtig?

Zitat:

Original geschrieben von Dortmunder 65

Hoffe jetzt nicht zuviel Staub aufgewirbelt zu haben

Hallo Dortmunder 65,

Nee, ist schon interessant das Thema. Hab‘ das jetzt auch verstanden. Die alte Weisheit „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ hat sich hier mal wieder bestätigt. :p Leider weiß ich im Moment nicht, welche ALKO Kupplung mein WoWa hat, da er z. Z. noch mit allen Papieren drin im Winterquartier ist. Werde mir das aber demnächst mal anschauen.

Aber wie gesagt: Bislang habe ich nichts Beinträchtigendes feststellen können. :rolleyes:

Gruß Hans

 

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 19:58

hi,

mir ist auch kein Fall bekant, der auf grund der nicht einhaltung der Norm, nicht reguliert wurde.

Ich fand halt beim anhängen die Abstände sehr klein und habe mich deshalb mit der Bedienungsanleitung und den Normen beschäftigt.

Fakt ist nunmal, dass die AHK die Norm erfüllt, aber Alko ein Maß vorgibt die diese nicht erfüllt.

Es muss jeder selber wissen ob er das Risiko eingeht den Versicherungsschutz zu verlieren oder vieleicht nur von der Polizei bei einer Technikkontrolle am weiterfahren gehindert zu werden.

Wir können uns hier über jeden Punkt einer Norm auslassen, aber diese sind halt zu beachten, genau wie Herstellerangaben.

ALKO hat auf meine Anfragen noch keine Antworten gegeben.

Bei Winterhoff wurde ich mit einem Techniker verbunden, diesen habe ich eine Skizze gefaxt, mit den von mir gemessenden Maßen. Inerhalb 30 min. hatte ich einen Rückruf und ein Fax mit einer Techn. Zeichnung. Der Rat des Technikers war bei einem Händler die W 3000 anzuhängen und diese dann

rechts, links, vorn und hinten (anheben, runterdrücken,seitlich abwinkeln) an der AHK anschlagen zu lassen. Schlägt die AHK im Bereich des abgedrehten Kupplunghalses an ist die Herstellervorgabe erfüllt.

Habe es nun ausprobiert und bei mir kann ich sie einsetzen, wurde sogar von einer Fachwerkstatt mit Bremsen überprüfen und einstellen erledigt. Nun werde ich mal sehen was mein freundlicher meint, aber viel Hoffnung habe ich nicht etwas ersetzt zu bekommen, da AHK DIN erfüllt.

Guter Nebenefekt ist bei der Winterhoff, dass beim starken einlenken diese auch dem E Stecker nicht zu nah kommt.

weiterhin gute Fahrt

Hallo,

das Versicherungsthema sollte doch ganz einfach zu händeln sein:

 

Teile deiner Versicherung mit, dass du ein versichertes Fahrzeug mit Ausstattung AHK (VW blablabla) und einem versicherten WW mit ASK(blablabla) fährst und bittest um Versicherungsbestätigung!

Mache ich bei Boothaftpflichversicherungen (Führerscheinpflicht Deutschland--Norwegen keine Erlaubnis nötig) auch!

So manifestiert ist man dann auf der sicheren Seite!

Gruß

Digermulen

Zitat:

Original geschrieben von Builder62

Ich hab auch einen WW mit Alko. Allerdings bin ich nicht auf die Idee gekommen bei verriegelter Kupplung zu messen wieviel Spiel der Kopf hat.

Bisher gab es im Betrieb keine Probleme. Also gege ich davon aus das die nur in Extremsituationen auftreten können.

Manche Leute haben halt Langeweile. Also unser Tiger und unser Bürstner mit ALKO, überhaupt gar kein Problem. Wir waren damit in Frankreich und Holland und haben mehrere Tausend Kilometer abgespult. Fehlender Freilauf ? Muß ein theoretisches Problem sein.

Also wenn ich mir die ALKO Skizze so ansehe, wenn mein WoWa soweit eingeschwenkt ist, wie auf der Zeichnung, hat meine Stoßstange und mein Kotflügel bereits den WoWa kleingeschreddert. Dann ist es eh zu spät. Und im normalen Anhängerbetrieb fallen mir so auf Anhieb wenige Situationen ein, wo der WoWa sich 25° zur Seite neigt und das Zugfahrzeug nicht. Also wo liegt denn dann das Problem ?

Bist Du Beamter oder Lehrer :D ?

DUCK UND WEG ...

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 22:42

hi,

ich bin weder Beamter noch Lehrer, nur musste ich beruflich vor Gericht schon belegen, dass Bedienungsanleitungen, Herstellerangaben und Normen eingehalten wurden.

Hatte aber fast immer etwas mit Gas zu tun. Nur fand ich es interesant, dass sich noch niemand über diesen Sachstand geäußert hat. Mir ist auch bewusst, dass die meisten den WW ankuppeln und losfahren im vertrauen darauf, dass alles seine richtigkeit hat. Ich hoffe auch für alle, dass sie keine Problem bekommen und weiterhin ohne Schaden ihren TIGI nutzen.

Ich möchte niemanden belehren! Ich wollte nur auf etwas hinweisen, seine Schlüsse kann jeder selber daraus ziehen. Leider habe ich immer noch keine bemaßte Zeichnung der AHK, vieleicht schaft es mein Freundlicher noch eine zu besorgen.

Da fand ich den Hinweis mit meiner Versicherung den Sachstand abzuklären schon mal für hilfreich.

Auch hier bleibt es jedem überlassen ob er diesen Weg wählt.

immer gute Fahrt

Wollte dich doch nur ärgern. ;)

Es ist ja richtig, daß man solch ein Thema anspricht, wenn man es festgestellt hat. Der Tipp mit der Versicherung ist wirklich gut. Im Alltag auf normalen Straßen wirst Du jedoch sicher nicht in die Situation kommen, daß sich der Anhänger so weit neigt, daß der Kupplungskopf an der Anhängerkupplung reibt. Auch in einer Notsituation sprich Schlingern wird dies kein Problem sein. Und wenn der WoWa abhebt und sich so stark neigt ... dann ist ohnehin zu spät. Im Gelände wirst Du Deinen WoWa sicher nicht bewegen, daß Du eine solchen Neigungswinkel erzeugen würdest.

Schreibe mal, was Deine Versicherung gesagt hat.

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 19:54

Hallo zusammen,

kurzer Zwischenbericht. Meine Versicherung lehnt eine Zusage ab, da das geforderte Maß ein Bestandteil der Zulassungsprüfung der ALKO ist und zu befürchten sei die gesetzlichen Normen

sind nicht einzuhalten. Nur eine Freigabe des Herstellers oder TÜV könnte den Versicherungsschutz

sicher stellen.

Mit ALKO und VW stehe ich weiterhin in Kontakt, wobei ALKO sehr bemüht ist.

Allzeit gute Fahrt

am 23. Februar 2012 um 4:12

Hallo allerseits,

von meiner Versicherung soll ich heute oder morgen meine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen (d.h. solange ich orginal Teile wie Anhängerkupplung und ALKO 3004 ohne irgendwelche Modifikationen) verwende, scheint alles in Ordnung zu sein. Mein Kontakt mit Alko verlief auch erst mal positiv, d.h. die haben von Problemen bei einem Passat oder so mal gehört, mehr aber nicht, es soll aber eine Art Hebel oder so geben, um das Problem zu lösen. VW kennt das Problem anscheinend gar nicht und unternimmt dementsprechend auch erst mal nichts, ich warte jetzt auch erst mal ab.

mit freundlichen Grüßen

Manfred

am 24. Februar 2012 um 2:14

Naja, diese weiter oben gezeigte Zeichnung bezieht sich auf eine rechtwinklig abgewinkelte AHK. Die vom Tiguan ist dies aber nicht.

Es geht da ja wohl darum, daß die Kupplung des Hängers bei einer "Bodenwelle" etc., eine vertikale Bewegungsfreiheit von 25° hat.

Auf der Strasse wird man wohl eher nie in so eine Situation kommen. Höchstens in schwierigem Gelände. Und wenn, dann ist möglicherweise die Lichtleiste des Hängers auch in Gefahr.

Mich würde interessieren, wie hier die besagten 50 Millimeter gemessen wurden.

Entscheidend ist da in meinen Augen, daß das Auto waagrecht stehen kann, während der Hänger auf einer 25° Rampe steht (über 55% Steigung), und an der Kupplung dann noch nichts aneckt, was dazu führen könnte, daß die Kupplung von der Kugel gehebelt wird.

Da es sich hier um eine DIN-Norm handelt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß VW eine AHK durch die Typ-Prüfung bringt, die diese Norm nicht erfüllt.

@Suedwest: Dachte eigentlich, die Werksseitige AHK wäre von Oris...?

Oris-Matic

so long...

Themenstarteram 24. Februar 2012 um 19:06

Hallo,

die 60 mm haben mit keiner Norm etwas zu schaffen, werden nur laut Bedienungsanleitung von ALKO gefordert. Weiter oben habe ich kurz beschrieben, was von der Norm gefordert wird und diese Mindestanforderung erfüllt ja die AHK vom TIGI.

Der Hersteller ist Oris, die verweisen aber auf VW Wolfsburg.

Zitat Oris - WIR BAUEN DIE AHK NACH ANGABEN VON VW UND DÜRFEN KEINE ANGABEN MACHEN, BITTE WENDEN SIE SICH AN VW WOLFSBURG.

Von meinem Freundlichen habe ich nun eine schöne Zeichnung, nur die Maße sind mit ca. angegeben.

So sieht keine technische Zeichnung aus, entweder wird auf ein Mindestmaß hingewiesen oder das Maß hat eine Toleranzangabe. In der Zeichnung wird das Maß mit ca. 48 mm angegeben. Diese ungenauen Angaben kann ich mit meinen Gerätschaften selber nachweisen.

Alko spricht vom freien Raum unter der Kupplungskugel, hier wird nicht bezug auf die Form der AHK genommen. Oberkante ist Oberkante egal welche Form die AHK hat.

weiterhin gute Fahrt

am 25. Februar 2012 um 1:47

Falsch!

Die DIN 74058 schreibt vor, daß hier ein sogenanntes Freiraum-Maß von 60 Millimetern eingehalten werden muss. Das ist keine zusätzliche Forderung von ALKO, sondern Bestandteil der Norm und damit auch Voraussetzung zu der erfolgreichen Typ-Prüfung einer dieser Norm entsprechenden AHK.

Dieses Maß muss übrigens vom Kugelmittelpunkt aus zu allen Fahrzeugteilen eingehalten werden, und nicht nur nach unten zu dem waagrecht abgewinkeltem Teil der AHK (wie in dem angehängten Ausschnitt der weiter oben schon mal geposteten Illustration von Alko). Doch die AHK vom Tiguan ist gar nicht waagrecht abgewinkelt, daher würde ich immer noch gerne wissen, wie da eine Messung von weniger als 60 mm zustandekommt...

Letztlich geht es bei dieser Norm u.A. darum, die um 25° nach oben geneigte Kupplung frei auf der Kugel bewegen zu können.

Ich nehme mal an, daß diese gesamte Diskussion sowieso nur darauf beruht, daß Alko hier vorsichtshalber Richtlinien an die Hand gibt, für Leute, die sich ihre AHK selbst bauen, denn da gibt es z.B. sogenannte Kugelkopfbolzen, die man irgendwo (z.B. an einen Traktor) anschrauben kann, um damit einen Hänger zu ziehen (siehe zweites Bild).

Im Endeffekt kann ich mich aber nur wundern, daß da sowohl der Fahrzeug-Hersteller, als auch der des Hängers, bzw der Hängerkupplung bei sowas in Erklärungsnot geraten, denn die Eckdaten dieser Norm sind für jeden frei zugänglich.

so long...

Zitat:

Original geschrieben von Dortmunder 65

hi,

ich bin weder Beamter noch Lehrer, nur musste ich beruflich vor Gericht schon belegen, dass Bedienungsanleitungen, Herstellerangaben und Normen eingehalten wurden.

Hatte aber fast immer etwas mit Gas zu tun. Nur fand ich es interesant, dass sich noch niemand über diesen Sachstand geäußert hat. Mir ist auch bewusst, dass die meisten den WW ankuppeln und losfahren im vertrauen darauf, dass alles seine richtigkeit hat. Ich hoffe auch für alle, dass sie keine Problem bekommen und weiterhin ohne Schaden ihren TIGI nutzen.

Ich möchte niemanden belehren! Ich wollte nur auf etwas hinweisen, seine Schlüsse kann jeder selber daraus ziehen. Leider habe ich immer noch keine bemaßte Zeichnung der AHK, vieleicht schaft es mein Freundlicher noch eine zu besorgen.

Da fand ich den Hinweis mit meiner Versicherung den Sachstand abzuklären schon mal für hilfreich.

Auch hier bleibt es jedem überlassen ob er diesen Weg wählt.

immer gute Fahrt

Hallo Gemeinde,

ich bin auch kein Beamter oder Lehrer aber doch etwas beunruhigt bezüglich der Freiraummaße. Auch eine Absprache mit der Versicherung finde ich eigenartig.

Sicherlich sind die Freiraummaßen und Winkel Theorie. Was ist aber wenn ein Gutachter nach einem Unfall, deren Ursache nicht in den Freiraummaßen zu suchen ist, feststellt, dass die WW Kupplung nicht mit der Zugwagenkupplung passt. Wie wäre da die Haftung im Bezug auf Schäden vor allem an Anderen Unfallbeteiligten?

VW hält die Norm mit ca. 48 mm gegenüber mind. 32 mm ein. Der Lieferant der WW Kupplung gibt seine Einbaúmaße mit 60 mm an und ist auch fein raus.

Jetzt muß der Gespannfahrer diese Abweichungen erkennen und bei Nichtbeachtung haften (oder eine WS 3000 kaufen).

Toll von VW bei der sehr "seltenen" AlKo Kupplung.

Vielleicht bin ich zu vorsichtig. Wäre aber eine schöne Diskussion.

Gruß Camper2611

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