Aktueller Stand meines Mängelexemplars
So. Aktueller Stand - wird ja sicherlich von den Flintenspannern wieder kleingeredet. Egal.
Hauptsache potenzielle Kunden erfahren, wie es laufen kann, wenn man einen Wagen wie meinen erwischt.
Gerichtstermin am 28 Oktober steht seit gestern. Das ist sehr lange, wenn man bedenkt, dass die Klimaanlage jetzt ungehindert kühlt.
Heute Anruf bei Land Rover Deutschland - "Customer Service" - hahahahaha.
Meine Bitte - die Klimaanlage ist noch immer defekt. Lassen Sie mich nicht bis zum Gerichtstermin hängen. Sprechen Sie intern mit Ihren Fachleuten. Lassen Sie sich bestätigen, dass ich nicht der Einzige mit diesem Mangel bin. Lassen Sie sich die Lösung geben. Geben Sie die an die Werkstatt und reparieren Sie den Wagen. Endlich!!!
Antwort - wir können Ihren Ärger verstehen. - hahahahah. Allerdings sagt Autohaus 1, dass die Klimaanlage funktioniert und deshalb nicht nachgebessert wird. Werkstatt 2 - bei der der Mangel dann erneut festgestellt wurde - Autohaus 1 also widerlegt hat - sagt jetzt, dass die Klimaanlage repariert wurde und funktioniert.
Essenz - zwar hat Autohaus 1 die Unwahrheit gesagt. Autohaus 2 hat das widerlegt sagt jetzt aber, dass der Fehler behoben wurde. Der Kunde sagt also die Unwahrheit. Erlebt man so auch eher selten.
Meine Anmerkung, dass ich einfach eine klare Handlungsanweisung für die Werkstatt haben möchte, damit der Wagen endlich repariert wird, wurde damit abgebügelt, dass man sich nicht in den bestehenden Rechtstreit einmischen könne und dürfe. Der gegnerische Anwalt kommt übrigens nicht aus Berlin, wo der Händler sitzt, sondern aus Köln - in Spuckweite zur LR-Zentrale. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Darauf sagte ich, dass ich LR nicht im Rahmen der Gewährleistung (Händler), sondern der Garantie (Hersteller) anrufe und um HILFE bitte. Man könne mich doch nicht fast eieinhalb Jahre mit größtenteils defekter Klimaautomatik fahren lasse, blieb inhaltlich unbeantwortet.
Ich darf jetzt also zu einem Händler fahren, den Mangel offiziell feststellen lassen und dann einen zweiten Termin zur Reparatur vereinbaren.
Muss jetzt halt wirklich ein Gutachter ran. Der bestätigt dann, wer von den Parteien lügt. Ich bin es nicht.
Willkommen in der Land Rover Experience! Wo die Werkstatt Recht hat und der Kunde lügt - oder seinen Garantieanspruch erstmal durch einen Extratermin beweisen muss.
Ich kann ganricht so viel essen, wie ich kotzen möchte!
Beste Antwort im Thema
Also ich würde an der Hütte gar nichts mehr machen lassen. Gerichtstermin, Beweisfeststellungsverfahren, Gutachter (also das volle Programm). Wenn das (oder die) Gutachten dem Richter vorliegt (bei mir musste der Gutachter zwar drei mal ran) und irgendwann mal abschließend als Beweismittel vorliegt, gibt es keine Diskussionen mehr.
Dann die Wertminderung und die Restwertbörse mitnehmen und wieder ein brauchbares Auto kaufen. Alles andere ist doch nur Nervenzehrerei.