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Airbags ausgelöst - Steuergerät zurücksetzen ?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 10:10

Hi

Hatte vor ein paar Tagen einen Auffahrunfall mit meinem Golf IV bei dem "leider" auch die Airbags ausgelöst haben. Außer Blechschaden ist Glück nichts passiert. Jedoch haben Fahrer- und Beifahrerairbag ausgelöst. Die Reparatur bzw. der Austausch der Airbags kostet ca. 2000 Euro, da zusätlich die Airbag-Steuergeräte ausgetauscht werden müssen. Die Gurtstraffung wurde zum Glück nicht ausgelöst, da ich mit einem Schroth-Gurt angeschnallt war. Ich habe was davon gehört dass die Steuergeräte auch bis zu 3 mal zurückgesetzt werden können. Jedoch weis ich nicht ob das bei meinem 4er auch möglich ist. Dabei handelt es sich um den Golf IV 90 PS TDI Bj.12/99 Will nämlich so wenig Geld wie möglich in das Auto stecken. Zudem hab ich was von einem Airbag-Rückrüstkit gelesen (mit ABE). Dabei werden Adapter verbaut die einen Airbag simulieren und man kann ein normales Sportlenkrad ohne Airbag einbauen. Will das Auto so günstig wie möglich wieder fahrbereit machen.

Was sagt ihr dazu ? Steuergeräte kosten nicht gerade wenig soweit ich weis. Genau wie Airbaglenkräder.

MfG

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17 Antworten

egal wie oder was du vorhast, du machst dich damit strafbar!

Gezündete Airbageinheiten müssen komplett lt. Gesetzgeber erneuert werden!

Du kannst versuchen die Airbags auszutragen, was dies für den Wert des Fahrzeugs allerdings bedeutet...

mfg

Steuergeräte können bis zu 3mal zurückgesetzt werden...aber alles auf eigenes Risiko!!!...immer dran denken!

am 28. Dezember 2006 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

Du kannst versuchen die Airbags auszutragen, was dies für den Wert des Fahrzeugs allerdings bedeutet...

naja, unfallwagen ist´s so oder so... und bei dem baujahr ist nicht mehr viel drin. nehmen wir an er möchte nur damit fahren - so wir er berichtete.

nun ist noch zu klären was alles hinüber ist.

meine annahme, da die airbags gezündet haben, ist das auf jedenfall die schürze, min. ein scheinwerfer, die motorhaube, der grill, min. ein Kotflügel was abbekommen haben.

also wenn du mich fragst ist´s nen wirtschaftlicher totalschaden. also mit dem rest noch kohle machen (wird gern nach osteuropa verschifft so nen golf) und nen nicht unfaller rangeholt.

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl

Steuergeräte können bis zu 3mal zurückgesetzt werden...aber alles auf eigenes Risiko!!!...immer dran denken!

legeln nachdem die airbags ausgelöst wurden?

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 11:02

Also das mit dem Airbag-Rückrüstkit hat sich erledigt. Ist zwar für Golf 1-3 erlaubt, aber ab Golf 4 nicht mehr da die Airbags Serienausstattung sind.

Dass man die Steuergeräte zurücksetzen kann hab ich von einem Karosseriebauer und einem Werkstattbetreiber gehört. Jedoch waren sie sich nicht sicher ob das beim Golf IV auch geht. Bei neueren Autos geht sowas auf jeden Fall.

Am Golf sind Motorhaube, Frontschürtze, linker Scheinwerfer, linkter Kotflügel, Fahrertür und hintere linke Seitenscheibe kaputt. Scheibe und Scheinwerfer zahlt die Versicherung. Den Rest werd ich soweit wie es geht selbst besorgen, austauschen und reparieren. Bekomme auch nicht mehr als 2000 Euro für den Golf. Wenn überhaupt.

Steuergeräte zurückstellen ist legal soweit ich weis, aber nicht bei allen Autos.

ja ist legal und wie gesagt geht auch...kein Thema...

Hallo,

das Steuergerät kann zurückgesetzt werden, legal ist so etwas auch, aber jemand gewissenhaftes würde das nicht zurücksetzen, denn obs danach noch funktioniert ist nicht gesagt...

Warum eigentlich?

Ist der Beschleunigungssensor dadrin so empfindlich, dass der kaputt gehen kann oder wieso sollte man das Steuergerät nicht mehr verwenden?

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 14:15

Hi

Also kann das Steuergerät vom Airbag beim Golf IV Bj.99 zurückgesetzt werden, richtig ? Wenn ja dann würde ich mir dadurch einiges an Reparaturkosten sparen.

Warum das Steuergerät nicht zurückgesetzt werden sollte, würde mich auch mal interessieren. Hab leider keine Ahnung von dem ganzen.

Danke für die schnellen Antworten.

MfG

am 28. Dezember 2006 um 16:40

Bei dem Baujahr (Golf IV Bj.99 ) ist das Steuergerät nicht einfach zurücksetzbar !

Es müssten die gespeicherten Crashdaten gelöscht werden und der im Steuergerät vorhandene Crashsensor ersetzt werden (es handelt sich dabei noch um einen "Kugelzünder"), dann müsste jemand dafür auch noch die Garantie übernehmen, daß das Steuergerät danach noch korrekt arbeitet !

Preislich dürfte da nicht der große Unterschied zu einem Neuteil sein !

Weiterhin sind logischerweise die ausgelösten Airbageinheiten gegen Neuteile zu ersetzen !

Bezüglich Gurtstraffer:

Wenn in dem Fahrzeug noch originale Gurte vorhanden sind, haben auch die Gurtstraffer ausgelöst !

Gurtstraffer lösen i.A. aus, bevor der Airbag auslöst !

Da im Golf IV keine Sitzbelegungserkennung vorhanden ist, ist davon auszugehen, daß auch die Gurtstraffer / Gurte vorn für Fahrer und Beifahrer zu ersetzen sind.

Das kann durch auslesen des Fehlerspeichers festgestellt werden .

Weiterhin ist die Verkabelung sowie die Steckverbindungen zu den Airbageinheiten und Gurtstraffern auf Beschädigung zu prüfen.

Da diese Dinge für Privatpersonen ohne geeignete Prüfwerkzeuge nicht genau zu prüfen sind, sowie es für Privatpersonen nicht zulässig ist, diese Instandsetzung durchzuführen, wirst Du um eine Fachwerkstatt nicht umhinkommen !

verkauf das auto nach osten, so kommst du am günstigesten hin oder versteiger dein auto in teilen bei ebay. kommst am günstigsten davon und hol die einen tdi mit etwa160tkm für 6000€, das würde ich machen. bevor du den ärger mit der reparatur und den airbargs hast.

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 23:42

Muss ich die Gurtstraffer auch erneuern wenn Schrothgurte im Auto verbaut sind ? Ärgerlich dass sich das Steuergerät doch nicht so einfach zurückstellen lässt. Wird also doch teurer als ich dachte.

Werden morgen nochmal nachsehen was genau alles am Airbagsystem ausgetauscht werden muss.

Noch ärgerlicher, hab erst vor 2 Wochen ca. 1000 Euro für einen Zahnriemenwechsel und Kühlerwechsel ausgegeben.

MfG

also nochmal...die Steuergeräte lassen sich zurücksetzen...das du die ausgelösten Einheiten ersetzen musst, ist dir ja klar *gg*

schwere Entscheidung ich weiß...raparieren oder verkaufen....

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 11:33

Ja ist wirklich eine schwere Entscheidung worüber ich mir schon seit Tagen den Kopf zerbreche.

Aber werde das Auto den Winter über trotzdem wieder aufbauen. Hab zum Glück einen Karosseriebauer in der Verwandschaft und einen Kollegen der in einer Kfz-Werkstatt arbeitet. Das einzige Problem sind die Airbags. Wenn die nicht ausgelöst hätten wäre der Sachschaden um einiges geringer ausgefallen. Immerhin bekomme ich die Scheibe und Lichter von der Versicherung ersetzt.

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