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Airbag austauschen ?

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 16:38

Hallo. Heute habe ich mal eine Frage an die Mercedes-Fan-Gemeinde und hoffe darauf, dass man mir helfen kann. Ein Bekannter hat einen 500 E. Es ist sein Traumwagen und er nutzt ihn auch nur bei schönem Wetter und daher sehr selten. Nun sagte man ihm im Rahmen der Inspektion, dass Fahrer- und Beifahrerairbag ausgetauscht werden müßten, weil die 5 Jahre Garantie abgelaufen seien. Dies soll 1600 Euro kosten. Der Wagen ist Bj 91. Die neuen Airbags seien dann unbegrenzt " haltbar ". Habt Ihr sowas schonmal erlebt, gehört, etc ? Gibt es keine andere Möglicheit ? Ist das Risiko hoch, wenn man den Austausch nicht vornehmen läßt ? Mercedes will dies nur unterlassen und den wagen herausgeben, wenn man per Unterschrift einen Haftungsausschluß bestätigt.

Guß ans BS, TypB

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23 Antworten

Hallo, kann ich mir nicht vorstellen.

Bei sämtlichen MB-scheckheftgepflegten 124er, 126er, 210er, 202er und 190er die ich kenne kam so eine Aktion von MB noch nie vor. Alter dieser Autos: 5-20 Jahre.

Häh? Wagen nicht herausgeben? Auf welcher Grundlage?

Der Wagen ist SEIN Eigentum, und niemand hat den Wagen einzubehalten...Ausnahme: Dein Freund bezahlt seine Werkstattrechnung nicht. Dann hat die Werkstatt ein Pfandrecht an dem Fahrzeug. Aber das liegt ja scheinbar hier nicht vor.

Wär ja noch schöner, wenn eine Werkstatt mal eben so auf diese Weise Unterschriften abnötigen könnte...

Hab mal was gehört, dass Airbags nach 15 Jahren als nicht mehr zuverlässig gelten, was das Öffnen im Notfall angeht. Es fehlen halt Langzeittests. Aber dann hat Dein Freund im Notfall halt einfach nur keinen auslösenden Airbag.

Und haftbar ist MB für den eventuellen Schaden sowieso nicht, wenn Dein Freund die Airbags nicht wechselt. Auch ohne besondere Freistellungserklärung. Ich denke, da spielt die Werkstatt ein wenig mit der Angst der Kunden...

Hallo!

Ja, das hat man mir auch gesagt: DC hat die "Haltbarkeit" der Airbags von 10 auf 15 Jahre verlängert und will nicht für das evtl. Versagen eines Airbags haften. Die Airbags jüngerer Herstellung sind angeblich dank besserer Materialien oder so... unbegrenzt haltbar.

Ich habe das Schreiben gesehen, das DC an alle Niederlassungen geschickt hat, daß die die Kunden darauf aufmerksam machen müssen, daß nach 15 Jahren die Dinger ausgetauscht werden müssen. Wenn der Kunde dies nicht will, muß er einen Wisch unterschreiben, das Risiko ist damit auf den Kunden abgewälzt.

Das Risiko, daß ein Airbag nach mehr als 15 Jahren nicht aufgeht, ist m. E. sehr gering, aber es bleibt halt immer ein kleiner schaler Nachgeschmack. Stell' Dir vor, deralte Sack geht nicht auf, hätte aber das Leben des Beifahrers retten können...

Gruß, mg

am 11. Mai 2006 um 17:49

Das Risiko, daß ein Airbag nach mehr als 15 Jahren nicht aufgeht

 

könnte aber auch genau so groß sein,

wie das ein neuer nicht aufgeht ;)

Von mir hat auch keiner eine Unterschrift,

wie auch ?

16 Jahre und nienicht in einer Werkstatt :eek:

denn, da kommt mir kein anderer dran :D

Themenstarteram 11. Mai 2006 um 19:36

Naja, vielleicht hat er das mit der Herausgabe auch zu drastisch dargestellt bzw falsch verstanden. Das was lotusbluete007 schreibt, geht ja in die gleiche Richtung. Mal sehen, wie er sich entscheidet. Erstmal danke für die schnellen Reaktionen.

Hallo Zusammen!

Was lotusbluete007 schreibt, mit den 10 Jahren, ist wirklich so bei allen Fabrikaten. Habe meinen Neffen gefragt, der schraubt beruflich und ist in solchen Dingen immer sehr fit. Nur DB hat dieses für seine Autos auf 15 Jahre hochgesetzt. Aber eine gesetzliche Regelung gibt es dafür (noch) nicht, sondern es ist eine Empfehlung der Airbaghersteller.

Nette Grüsse von Andreas

Irgendwer hart hier mal verbreitet, dass vor einigen Jahren ne S-Klasse aus den frühen 80ern vor die Wand gefahren wurde um die airbags zu testen. Beide lösten vorschriftsmäßig aus.

MfG Lars

am 19. Mai 2006 um 9:04

inwiefern bin ich denn als kunde "gezwungen" soetwas zu unterzeichnen?

würde mich dagegen im ersten moment streuben.

gruss

 

sascha

Hallo sascha,

zwingen kann dich keiner, da es noch kein Gesetz über den Austausch gibt. Es kann höchstens ein Schrieb der Werkstatt sein, wo sie dich informieren, dass der Hersteller meint, nach 10 Jahren die Airbags sicherheitshalber tauschen zu lassen, da evtl. eine eigeschränkte Funktion nach der Zeit möglich ist, und du dieses mit deiner Unterschrift zur Kenntniss genommen hast. Damit halten sich die Werkstätten bei Problemen nach 10 Jahren den Rücken frei.

Gruß Andreas

am 2. Juli 2012 um 20:39

Hallo Gemeinde!

Der Fred ist zwar schon uralt, meiner Meinung nach aber nicht erledigt. Bin aus Zufall darauf gestossen und kann als Daimler MA eine Antwort darauf geben:

Wenn bei einem Werkstattbesuch festgestellt wird, das die Haltbarkeit des oder beider Airbags überschritten ist, MUSS ein anständiger Mechaniker den Kunden NATÜRLICH darüber aufklären, daß eine erneuerung aus sicherheitsgründen anzuraten ist.

Lehnt der Kunde diese Reparatur ab, muss der Kunde eben Unterzeichnen, das er darauf verwiesen wurde. Und dann geht das Auto heraus.

Sollte bei einem Unfall der Airbag tatsächlich nicht auslösen, was zumindest Theoretisch möglich ist, gibt es leider genügend Zeitgenossen die dann ihrem Anwalt erzählen:

"Daimler ist schuld! Das Auto war vor einer Woche bei der Wartung! Man hätte mich darauf hinweisen müssen!"

Es ist also eine reine Absicherung, kein böses Unterfangen!

Mit dieser Unterschrift bestätigt man lediglich, das man auf ein Sicherheitsrisiko hingewiesen wurde. Nicht mehr.

Lg

Christoph

Zitat:

Original geschrieben von schopy

Häh? Wagen nicht herausgeben? Auf welcher Grundlage?

Der Wagen ist SEIN Eigentum, und niemand hat den Wagen einzubehalten...Ausnahme: Dein Freund bezahlt seine Werkstattrechnung nicht. Dann hat die Werkstatt ein Pfandrecht an dem Fahrzeug. Aber das liegt ja scheinbar hier nicht vor.

.......

Und haftbar ist MB für den eventuellen Schaden sowieso nicht, wenn Dein Freund die Airbags nicht wechselt. Auch ohne besondere Freistellungserklärung. Ich denke, da spielt die Werkstatt ein wenig mit der Angst der Kunden...

Genauso isses.

Ich würde mit der Angst der Werkstatt spielen und eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe androhen. Zusätzlich Schadensersatz wegen Nutzungsausfall. Sind beim 124er 43 Euro am Tag oder Mietwagenkosten.

am 3. Juli 2012 um 5:06

Wo, bitte schön, liegt denn das Problem? Der Meister legt ein Formular vor, mit dem man bestätigt KENNTNIS über ein eventuelles Sicherheitsrisiko zu haben. Unterschrift drunter und gut ist. Oder? Jedem Paketdienst muss man doch auch den Empfang einer Sendung quittieren, damit es hinterher keine Unstimmigkeiten gibt. Und hier handelt es sich nun einmal nicht um eine defekte Kennzeichenleuchte, sondern um Bauteile, die Menschenleben retten können.

Zitat:

Original geschrieben von asmodi_1

Wo, bitte schön, liegt denn das Problem? Der Meister legt ein Formular vor, mit dem man bestätigt KENNTNIS über ein eventuelles Sicherheitsrisiko zu haben. Unterschrift drunter und gut ist. Oder? Jedem Paketdienst muss man doch auch den Empfang einer Sendung quittieren, damit es hinterher keine Unstimmigkeiten gibt. Und hier handelt es sich nun einmal nicht um eine defekte Kennzeichenleuchte, sondern um Bauteile, die Menschenleben retten können.

Letztlich hast Du Recht. Mich macht nur immer das dumme Geschwätz rasend, wenn sie (vor allem ATU) dann darauf hinweisen:" ...sonst können wir Ihnen das Fahrzeug nicht aushändigen, so dürfen wir Sie nicht auf die Straße lassen."

Moin,

die EINZIGE Institution, die ein Auto "nicht mehr auf die Straße lassen" kann /darf - ist der TÜV (Dekra, etc.), falls solche gravierenden Mängel bestehen, daß das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist. Das hat aber mit einem älteren Airbag absolut nichts zu tun ;)

Werkstätten bestimmt NICHT...!!! Wenn mir da einer die Herausgabe meines Autos verweigern würde, legte ich das Geld für die Rechnung auf den Tisch, angle mir den Schlüssel hinter dem Schreibtisch hervor - und WEHE dem, der mich da aufhalten möchte.... Hatte aber zum Glück noch keinen solchen Fall :cool:

LG, Mani

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