Ärger mit Privatkauf
Hallo Zusammen
Habe mir gerade einen DB gekauft. Folgendes ist passiert...Standard Vertrag von mobile de.
Am Donnerstag angeschaut und auch nach allem gefragt was wichtig war. TÜV hat der Wagen neu..somit waren schon einige Dinge geklärt.Ich frage nach der Klimaanlage..wurde angeblich nie benutzt..ok..sagte dann Hauptsache eins Schiebedach oder Klima funktionieren.danach fragte ich nach den Vorbesitzern, was mit der 3 im Vertrag steht.Sind nun nach Einsicht in den Brief aber 5.Auch stimmt der Km stand um 1000 km nicht überein.was der TÜV Bescheid belegt.
verkauft mit 8 fach Bereifung nur haben die Sommerferien keine Bolzen.Diese wollte er mir zusenden was natürlich nicht passierte.wie ich nun erfahre haben die Felgen keine Betriebsgenehmigung.
Als er das Auto brachte klemmte das Schiebedach und lässt Sich Nicht öffnen.Da der Wagen nicht abgemeldet wurde ,sagte ich zu diesen nicht bis zur Klärung zurühren. Tja nun habe ich meinen jedoch verkauft und sitze ohne da.Er untersagte mir Telefonisch noch einmal das Fahren.meine Frage kann ich unter diesen Umständen vom Kauf zurücktreten?Denn anmelden macht so keinen SINN.Denke nun damit ist noch einiges mehr im Argen.Warum sonst keine Antworten auf meine Mails etc.
ich bin auf ein Wagen beruflich angewiesen.
Habe ihm nun genug Chancen für eine Klärung geboten.der glaubt eher ich klicke ein.
1. FRAGE bringt es mir etwas einen Anwalt einzuschalten.
2.kann ich ihn wegen Gefährdung anzeigen.Denn nur der ZUFALL hat mich bewährt mit nicht zugelassenen Felgen zufahren
Vg . kaycharie
Beste Antwort im Thema
Mein Gefühl sagt, das Mädel ärgert sich über sich selber und gibt jetzt halt das trotzige Kind.
98 Antworten
Ich denke die TE hat hinterher gemerkt, dass das Auto sie eigentlich gar nicht mag.
Was also nun tun?
Mängel suchen und versuchen darüber das Auto zurückzugeben ... so scheint die Taktik zu lauten.
Nur dumm, dass der Verkäufer nicht will (und auch noch im Recht damit ist).
Ich denke nicht das die TE das Auto nicht will.
Eher im gegenteil, sie wollte es unbedingt haben und hat es mit der Rosaroten Brille gekauft.
Und nun ist der "getrübte" Blick klar geworden.
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Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 12. April 2015 um 21:21:48 Uhr:
Ich denke nicht das die TE das Auto nicht will.
Eher im gegenteil, sie wollte es unbedingt haben und hat es mit der Rosaroten Brille gekauft.
Und nun ist der "getrübte" Blick klar geworden.
Klar, du kannst es so oder so rum drehen.
Irgendwie ist ihr klar geworden, dass das 17 Jahre alte Ding nicht der fast Neuwagen ist, den sie sich vorgestellt hat.
Und deshalb will sie es nicht mehr.
Da stecken wir alle nicht drin, ausser die TE.
Also sollte man mit solchen aussagen sparsam umgehen.
Die letzten 5 Seiten haben mir gelehrt "verkaufe kein Auto an eine Frau"
Hoffentlich liest Alice Schwarzer nicht mit.
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 17:10:26 Uhr:
Hier wird wieder von zurueck geben geredet. Laeuft der Thread andersrum und der Verkaeufer sagt das er Probleme mit dem Kaeufer hat und dieser das Fahrzeug zurueckgeben will, heisst es hier immer,,zuruecklehnen, der kann dir nix!'' Werdet euch mal einig 🙂
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 18:03:51 Uhr:
Bj 98 hab ich nun rausgefunden. Nach Adam Ries macht das 17 Jahre. Da lohnt kein Ahnwalt und kein Stress.
Zitat:
@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 09:37:43 Uhr:
Bei einem 17 Jahre alten Auto so ziemlich alles. Wer so ein Fahrzeug kauft sollte von vornherein wissen das er zusaetzlich zum Kaufpreis Geld in die Hand nehmen muss.
Zitat:
@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 17:09:02 Uhr:
Wenn ich Verkaeufer waere, wuerde ich mich entspannt zurueck lehnen.
Soso, der MT-Fachmann spricht mal wieder.
Wie siehts aus Mattalf, wenn ich dir rechtsverbindlich nachweise, daß die TE sehr wohl Regreßansprüche ggü. dem Verkäufer hat; zahlst DU dann? Oder ist es dann plötzlich vorbei mit der grossen Klappe?
😉
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 13. April 2015 um 01:06:48 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 17:10:26 Uhr:
Hier wird wieder von zurueck geben geredet. Laeuft der Thread andersrum und der Verkaeufer sagt das er Probleme mit dem Kaeufer hat und dieser das Fahrzeug zurueckgeben will, heisst es hier immer,,zuruecklehnen, der kann dir nix!'' Werdet euch mal einig 🙂
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 13. April 2015 um 01:06:48 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 18:03:51 Uhr:
Bj 98 hab ich nun rausgefunden. Nach Adam Ries macht das 17 Jahre. Da lohnt kein Ahnwalt und kein Stress.
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 13. April 2015 um 01:06:48 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 09:37:43 Uhr:
Bei einem 17 Jahre alten Auto so ziemlich alles. Wer so ein Fahrzeug kauft sollte von vornherein wissen das er zusaetzlich zum Kaufpreis Geld in die Hand nehmen muss.
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 13. April 2015 um 01:06:48 Uhr:
Soso, der MT-Fachmann spricht mal wieder.Zitat:
@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 17:09:02 Uhr:
Wenn ich Verkaeufer waere, wuerde ich mich entspannt zurueck lehnen.Wie siehts aus Mattalf, wenn ich dir rechtsverbindlich nachweise, daß die TE sehr wohl Regreßansprüche ggü. dem Verkäufer hat; zahlst DU dann? Oder ist es dann plötzlich vorbei mit der grossen Klappe?
😉
Ui, auf mich eingeschossen Invisible ghost? 😉 Aber mach mal los mit deinem rechtsverbindlich. Oder besser noch, Vertrete doch einfach die TE Gerichtlich und komm dann mal mit deinem Erfolgsergebnis. Heisse Luft kam in dem Thread jetzt leider nur von dir mit deiner komischen Drohung.
Ich wuerde mich weiterhin als Verkaeufer zuruecklehnen 😉
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 17:10:26 Uhr:
Hier wird wieder von zurueck geben geredet. Laeuft der Thread andersrum und der Verkaeufer sagt das er Probleme mit dem Kaeufer hat und dieser das Fahrzeug zurueckgeben will, heisst es hier immer,,zuruecklehnen, der kann dir nix!'' Werdet euch mal einig 🙂
Dafür ein
dickesdanke!
Hättest du das nicht geschrieben, hätte ich es getan.
Im umgekehrten Fal ist der Tenor hier IMMER (teils von den gleichen Leuten):
Lehn dich zurück, ignoriere alle Anfragen, das ist übliche Masche bei diesen Betrügern.
Nun ist mal die Käuferseite betroffen, somit ist nach Forenlogik die TE entweder
A: Selbst eine dieser üblichen Betrügerinnen die auf den schnellen € im Nachgang aus ist.
oder
B: Sind die üblichen Betrüger oftmals vielleicht doch keine und haben berechtigte Ansprüche.
Für welches Schweinderl entscheiden Sie sich?
P.S.: an die TE:
Wenn das von dir aufgeführte tatsächlich die einzigen "Probleme" sind, die dein 17 Jahre W210 aus Privathand hat, dann möchte ich dir zu einem Schnäppchen gratulieren.
Wenn der Preis gepasst hat, war das offenbar ein sehr guter Kauf.
Zitat:
@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:43:11 Uhr:
Aber gut ich werde diesen Wagen wieder verkaufen und zwar mit allem was ich darüber weiß.und zeigen werde ich es auch ...da habe ich mit Sicherheit Verlust...aber ich muss mich nicht übergeben...und einen Brief vom Anwalt bekommt der trotzdem..
Aber warum eigentlich?
Einen Satz Felgen für einen Altmercedes bekommst Du für 50€ beim Schrotti, passende Radbolzen wirft er dir gleich mit hinterher.
Was bleibt? 1000km falscher Kilometerstand (macht 58km Unterschied pro Jahr).
Ein oder zwei Vorbesitzer mehr oder weniger machen bei so einer Altmöhre den Kohl ebenfalls nicht weniger fett.
So wie Du schreibst klingt es für mich nach etwas ganz anderem:
Du hast gemerkt das falsche Auto gekauft zu haben, bzw. hat dich jemand darauf hingewiesen.
Nun suchst du nach einer möglichst eleganten Möglichkeit, ihn wieder los zu werden.
Ein paar Ungereimtheiten im Vertrag kommen da gerade recht.
Alles in allem eine Trotzreaktion, vielleicht nicht ganz unüblich bei einem Mädchen Anfang 20.
Ins schwarze getroffen?
Zitat:
@Matsches schrieb am 13. April 2015 um 07:24:45 Uhr:
Aber warum eigentlich?Zitat:
@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 17:43:11 Uhr:
Aber gut ich werde diesen Wagen wieder verkaufen und zwar mit allem was ich darüber weiß.und zeigen werde ich es auch ...da habe ich mit Sicherheit Verlust...aber ich muss mich nicht übergeben...und einen Brief vom Anwalt bekommt der trotzdem..
Einen Satz Felgen für einen Altmercedes bekommst Du für 50€ beim Schrotti, passende Radbolzen wirft er dir gleich mit hinterher.
Was bleibt? 1000km falscher Kilometerstand (macht 58km Unterschied pro Jahr).
Ein oder zwei Vorbesitzer mehr oder weniger machen bei so einer Altmöhre den Kohl ebenfalls nicht weniger fett.So wie Du schreibst klingt es für mich nach etwas ganz anderem:
Du hast gemerkt das falsche Auto gekauft zu haben, bzw. hat dich jemand darauf hingewiesen.
Nun suchst du nach einer möglichst eleganten Möglichkeit, ihn wieder los zu werden.
Ein paar Ungereimtheiten im Vertrag kommen da gerade recht.
Alles in allem eine Trotzreaktion, vielleicht nicht ganz unüblich bei einem Mädchen Anfang 20.Ins schwarze getroffen?
Nein falsch...ich hatte mich bewusst für so einen Wagen entschieden...Nur wenn mir der Spaß in so einer Form genommen wird..kaufe und verkaufe ich...Meine Autos waren und sind immer gepflegt
Auch bei Möhren !
Trotz Nein aber der Spaß und die Freude sind futsch. ..Stress habe ich genug..da muss mir kein Kerl noch so Dumm kommen...
Im übrigen Er ist eingeknickt. .
Zitat:
@Kaycharie schrieb am 13. April 2015 um 15:25:46 Uhr:
Im übrigen Er ist eingeknickt. .
Was, auch noch Federbruch?
Zitat:
@trouble01 schrieb am 13. April 2015 um 17:24:18 Uhr:
Was, auch noch Federbruch?Zitat:
@Kaycharie schrieb am 13. April 2015 um 15:25:46 Uhr:
Im übrigen Er ist eingeknickt. .
Der Verkäufer!!!!!Kein Federbruch nur ihm ist etwas gestutzt worden...ignorieren ist nicht immer der bessere Weg..
tja nun wedder ehner der Frau kennengelernt hat...aber ich Danke euch allen für die unterschiedlichen Meinungen. ..und trotzdem bleibe ich nun weiter ich...und kehre nichts unter den Teppich...