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ADAC - Panne nur Beifahrer ist Mitglied

Themenstarteram 9. Januar 2016 um 23:13

Hallo Forum,

vorab, ich weiß nicht ob ich das Thema richtig platziert habe. Wenn nicht bitte verschieben :D

Es geht um folgende Situation:

Ich bin gestern also am 9.4 mit meiner Freundin zu meiner Mutter gefahren. Das sind etwa 150 km. Ungefähr 8 km bevor wir ankamen fing plötzlich der Motor an zu ruckeln, kurz darauf Blinken der Abgaswarnleuchte und bevor ich halten konnte ging diese ins Dauerlicht über. Ab dann lief der Wagen sehr unruhig. Ich fuhr die restlichen Kilometer dann weiter und hatte wenig Leistung. Ich habe dann etwas recherchiert und kam zur (vermutlichen) Diagnose: Zündspule. Mein Auto ist ein Golf 4 Bj. 2002. Das ist dort wohl ein häufiger Fehler.

So jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wir wollen natürlich morgen gerne nachhause fahren. Ich bin allerdings kein Mitglied Automobilclub, meine Freundin allerdings schon. Mein Gedanke war, den Service über ihre Mitgliedschaft in Anspruch zunehmen, schließlich steht sie ja auch hier :D

Ich würde meinen verdacht am Telefon äußern, vielleicht hat der ADAC eine Zündspule greifbar und das Problem wäre schnell erledigt.

Also ist es in solch einer Situation möglich den ADAC Kostenfrei zu nutzen?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

MFG chains1

Beste Antwort im Thema

Ist kein Problem. Ich zahle meine 90 Eur Clubbeitrag gerne für solche Klemmsäcke wie Dich.

Diese Einstellung, immer alles auf Kosten anderer haben zu wollen, ist das Letzte.

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Zitat:

@Devil8x4 schrieb am 11. Januar 2016 um 00:39:49 Uhr:

 

Die ganze Diskussion führt mal wieder - wie hier so oft - an der eigentlichen Frage vorbei und der TE ist hier auch schon längst wieder ausgestiegen...

Warum?

So ein ADAC Pannen-Engel ist nun mal ein Experte am Auto und die haben auch entsprechende Diagnosemöglichkeiten. Mit der Zündspule ist ja nur eine Vermutung vom TE, evtl. möchte er wenn es feststeht selber wechseln?

Beim TE handelt es sich wohl um eine Beziehung mit seiner Freundin, da finde ich das das normalste der Welt das die freundin mit ihrer Mitgliedschaft einspringt, insoweit ist dem TE sehr wohl damit geholfen zu erwähnen, das es völlig unerheblich ist auf wem das Fahrzeug zugelassen ist. Und der Pannendienst kommt auf jeden Fall zur Heimatadresse, wenn was mit dem Wagen nicht stimmt. Übrigens zweite Frage vom TE beantwortet.

 

Ich möchte mal wissen, ob bei einigen Moralkeulenschwingern hier, selbige ihren Partnern oder guten Freunden eiskalt abweisen würden, wenn diese nach dieser Möglichkeit fragen würden?? Scheinbar ja, ansonsten würden die hier nicht frustriert ständig was von Betrug schreiben... aber so ist der Michel, gönnt dam anderen nicht mal dem Schmutz unterm Fingernagel. Ich denke richtige Freunde zu haben und würde ohne zu zögern selbst nach Bitten für diese einsprigen, dass ist für micht selbstverständlich.

Da dann gleich Betrug zu unterstellen ist doch nur Neid, weil man selber zu dämlich ist diese Möglichkeiten zu erkennen und bitte, als wenn der Club nicht wüsste das sowas läuft. Über diese Variante werben die doch auch extrem viele neue Mitglieder.

am 11. Januar 2016 um 8:35

Ich würde keine Straftat für meine Freunde begehen.

Deswegen haste bestimmt auch keine.....:D

Straftat:eek:, bitte werfe nicht mit Wörtern rum wovon du keine Ahnung hast.;)

Man sollte einfach mal die Kirche im Dorf lassen, mehr fällt mir dazu nicht ein.....

Zitat:

@tartra schrieb am 11. Januar 2016 um 10:13:16 Uhr:

Straftat:eek:, bitte werfe nicht mit Wörtern rum wovon du keine Ahnung hast.;)

Ich bitte dich. Das war ja jetzt so, als würdest du den lieben Gott persönlich beleidigen. Ich bin schockiert.

Ob Hafi wohl beim ADAC arbeitet, weil ihn das so nervt, dass der Kunde auch mal den Spieß einfach umdreht?

Nochmal ganz deutlich:

Zitat:

2. Welches Fahrzeug ist geschützt?

Geschützt ist das von Ihnen als ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf einer öffentlichen Straße einschließlich der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze liegen ge- blieben ist und der Schadenort mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfsfahrzeugen erreichbar ist.

Zum Zeitpunkt des Schadens geführte, NICHT Zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens geführte.

Wenn die Freundin sich reinsetzt, den Motor startet und die Warnleuchte nicht ausgeht, ruft sie den ADAC und gut ist. Wer sagt, dass die Freundin was von dem Fehler gewusst hat? Der TE muss doch nicht alles erzählen?

 

am 11. Januar 2016 um 9:36

Durch das Verdrehen von Tatsachen wirds trotzdem nicht legal.

Es ist nie illegal gewesen. Wann der Fehler das erste mal auftritt ist unerheblich. Sobald die Freundin mit dem Auto fährt, und ihr der Fehler auffällt, hat sie das Recht den ADAC in Anspruch zu nehmen.

Wenn dir das nicht passt, schreib an den ADAC sie sollen ihre Bedingungen genauer formulieren.

am 11. Januar 2016 um 10:05

Zitat:

@A43 schrieb am 11. Januar 2016 um 10:25:53 Uhr:

Nochmal ganz deutlich:

Zum Zeitpunkt des Schadens geführte, NICHT Zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens geführte.

Wenn die Freundin sich reinsetzt, den Motor startet und die Warnleuchte nicht ausgeht, ruft sie den ADAC und gut ist. Wer sagt, dass die Freundin was von dem Fehler gewusst hat? Der TE muss doch nicht alles erzählen?

1. Zum Zeitpunkt des Schadens ist als das Auto während der Fahrt stehen blieb.

2. Da die Freundin auf den Beifahrersitz saß, wusste sie natürlich von dem Schaden.

Es ist also wissentlicher Betrug der damit gemacht wird!

Zeitpunkt des Schadens = Zeitpunkt an dem ein Schaden besteht, nicht wann er das erste mal auftritt.

Egal ob die Freundin das wusste oder nicht.

am 11. Januar 2016 um 10:46

Macht mal ruhig weiter! Der TE ist inzwischen schon wieder zu Hause.

Ja, dem ADAC sei dank :D

am 11. Januar 2016 um 11:05

Es ist eindeutig Betrug, wenn es so gemacht wird.

Da gibts nichts zu drehen.

Gut, dann schick mir dein Muttiheft und ich trag dir ein Bienchen im Fach Sozialkunde ein, ok?:D:D

Auf das dieses Verbrechen an der Menschlichkeit auf´s Höchste vorm Hohem Gericht bestraft wird...:rolleyes:

am 11. Januar 2016 um 11:26

Auch Polemik machts nicht legal ;)

Hat sich erledigt. Ich wähle lieber einen anderen Weg

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