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Abschlepp Schäden/ Polizei
Hallo, vor etwa 3 Wochen wurde meine Harley beschlagnahmt wegen zu laufen Auspuff. Habe das Motorrad wieder abgeholt und wieder einen Normalen Auspuff drauf gemacht. Im dem Polizeibericht von dem Abschlepp Unternehmen, steht drine : Schäden am Fahrzeug keine, so wurde auf dem Abschlepp Bericht vermerkt.... als ich das bike wieder abholen wollte, habe ich einige Schäden bemerkt! Kratzer am Tank, am Heck
, an der Felge und an der unteren Abdeckung! Tag der abschleppung wurden auch keine Fotos von dem Bike gemacht, also bevor es abgeschleppt wurde... die Schäden waren vorher nicht!!! Wie gehe ich am
Besten vor!
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Warum muss ich den Kopf schütteln? Da beklagt sich einer über Kratzer an seinem Liebling, der auf der anderen Seite unbeteiligte Personen mit illegalen Krawalltüten belästigt?
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38 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 24. April 2018 um 20:01:20 Uhr:
Das Sicherstellungsgelände der Polizei befindet sich allerdings ebenfalls auf dem Gelände des Vertragsabschleppers. Zumindest ist es bei uns so. Ein Sicherstellungsgelände der Polizei bei der Polizei gibt es nicht. Der Ort ist aber egal. Eine Sicherstellung beinhaltet eine amtliche Verwahrung, die mit der Unterbringung auf dem Sicherstellungsgelnde der Polizei auf dem Gelände des Abschleppers gegeben ist.
Gibt es auch, wie ich schon schrieb, sieht die Lage auf einem Sicherstellungsgelände anders au,wobei mmer noch nicht klar ist, wer veranlasst hat, die Karre dort abzustellen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 24. April 2018 um 20:02:30 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 19:54:10 Uhr:
SirDonald, auch das ist nicht erheblich für die Haftung der Kommune. Es ist deren Verantwortungsbereich. Das genügt.
Was hat die "Kommune" mit der POLIZEI und deren Maßnahmen zu tun? Nix.:p
Und wenn schon. Auch das muss den TE nicht interessieren. Die Behörde, die die Sicherstellung des Motorrades veranlasst hat, haftet für den Schaden. Welche das ist, kann der TE dem Schriftverkehr entnehmen. Wir brauchen es nicht diskutieren.
Grüße vom Ostelch
Was meint ihr wie gehe ich am besten vor? Als ersten Schritt habe ich erstmal einen Gutachter beauftragt... oder was meint ihr, mein Gutachter wollte morgen vorbei kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Da trifft die Standardantwort zu: geh zum Anwalt.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 24. April 2018 um 20:02:30 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 19:54:10 Uhr:
SirDonald, auch das ist nicht erheblich für die Haftung der Kommune. Es ist deren Verantwortungsbereich. Das genügt.
Was hat die "Kommune" mit der POLIZEI und deren Maßnahmen zu tun? Nix.:p
Mein Gott, nun häng Dich mal nicht so an dem Wörtchen auf. Ich hab doch sowieso Recht. :D
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 22:27:29 Uhr:
... Ich hab doch sowieso Recht. :D
Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann ...:cool:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 22:27:29 Uhr:
1. Mein Gott, nun häng Dich mal nicht so an dem Wörtchen auf.2. Ich hab doch sowieso Recht. :D
1.Ich bin der Herr, dein Gott. Gut, daß du das einsiehst. Daraus folgt 2., daß ICH immer recht habe. :D
@TE : halte uns Normalos ( und die Götter hier :D ) bitte auf dem Laufenden :)
Mach ich! Danke für die zahlreichen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen