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Abgemeldetes Auto , Vorbesitzer bekam Brief vom Landratsamt!

Themenstarteram 3. Juni 2009 um 20:36

Hallo,

Habe mein Auto abgemeldet und es mit den alten Schildern des Vorbesitzers(Verkäufer) stehen lassen da es nicht mehr angesprungen ist in einer Seitenstraße.Stand ca 6 Wochen .Ein Nachbar rief die Polizei und der Vorbesitzer hat heute einen Breif bekommen vom Landratsamt das das Fahrzeug verschorttet werden soll also das man es irgndwie einen Verschrottungsnachweis bringen muss. Es stand nur so lange dort da ich Zündkabel bestellen musste und ich aufem Privatgrundstückl kien Platz hatte..

Was kommt da auf mich zu ? Habe das Auto ja enfernt.. vor 1 Woche..

Weil verschorttet wird das Auto ja nicht ... deswegen verstehe ich den Brief des Landratsamts nicht..

Muss man eine Strafe zahlen bzw wie gehts weiter?

Ruf morgen mal da an und sag das ich ihn wegestellt hab..

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2009 um 17:33

Naja, das Problem ist ja eben die Tatsache, dass das Auto abgemeldet, also auch ohne jeglichen Versicherungsschutz auf öffentlichem Strassengrund stand. Und das ist definitiv verboten...

 

Habe allerdings auf die Schnelle in den gängigen Bußgeldrechnern nichts zu entsprechenden Strafen gefunden.

49 weitere Antworten
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49 Antworten
am 4. Juni 2009 um 9:58

Zitat:

Wie warascheinlich ist es das von der Polizei noch was kommt?

Was willst du eigentlich von der Polizei? Das geht entweder zur Bußgeldstelle oder wie bei mir damals zum Ordnungsamt.

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 9:59

d.h ich bekomme mit Sicherheit ein Busgeld vonner Gemeinde und vom Ordnungsamt also 40 euro +1 Punkt ? + dann noch die 200 euro an die Gemeinde ???Verdammt...

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Doch ist ein Weltuntergang .. weil ich dann fast 600 euro zahlen muss ..

und 2 Jahre Probezeitverlängerung habe .. und und und...

Wie warascheinlich ist es das von der Polizei noch was kommt?

Was soll EInspruch einlegen bringen ? Es stand ja da..

Welche Kriterien führen dazu, das ein Aufbauseminar besucht werden muss?

Da sollte es doch eine Liste mit Verstößen geben.

 

Gruß

Frank

Ab einem Busgeld von 40euro...

am 4. Juni 2009 um 10:04

Zitat:

d.h ich bekomme mit Sicherheit ein Busgeld vonner Gemeinde und vom Ordnungsamt also 40 euro +1 Punkt ? + dann noch die 200 euro an die Gemeinde ???Verdammt...

Wenn was kommt, dann schon aber zu den momentanen Kosten kann ich dir nichts sagen. Deshalb sollst du ja auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen!!

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 10:08

Okay.

Kann ich selber Einspruch einlegen oder bräuchte ich en Anwalt?

Und bringen wird es ja nicht viel , da sie ja wissen das des Auto dort stand.

Wie warscheinlich ist es das da ein Bußgeld vom Ordnungsamt und Gemeinde kommt?

Wurde ja schon vor 5 Wochen gemeldet.Den Brief hatte der Vorbesitzer aber erst vor 2 Tagen bekommen.

am 4. Juni 2009 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Ab einem Busgeld von 40euro...

Das ist bitter. Einspruch einlegen, wogegen?

Hast die "Tat" ja begangen.

Also kannst du nur abwarten. Wenn von der Polizei nichts kommt sondern nur vom Ordnungsamt, solltest du aus dem Schneider sein.

Nur mal so am Rande, wenn ich als nicht Führerscheinbesitzer ein Fahrzeug so abstellen würde.

Dann kann ich doch schlecht Punkte bekommen oder?

Das Ordnungsamt würde trotzdem sein Geld bekommen.

Gruß

Frank, dessen Oma früher die abgemeldeten Fahrzeuge auf der Straße abgestellt hat. ;)

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 10:14

ja =(

 

Aber der vom Umweltamt im Landratsamt meinet es hängt davon ab wie die entscheiden in der Gemeinde.ob ich die 150-200euro zahlen muss.

Aber mir gehts es ums Ordnungsamt wenn da was kommt bin ich erledigt.. 40euro der Punkt ist mir da egal..

dann Aufbauseminar ..400eu...+ 2 Jahre Probezeitverlängerung usw...

Ich seh des nicht ein wegen so ner Kleinigkeit..

 

Da fahr ich ja lieber mit 250 innen Blitzer rein echt .. =(

ihr müßt schon unterscheide zwischen B und A Verstoß...

Auto abgemeldet rumstehen lassen ist ein B Verstoß.

Erst beim 2. B Verstoß gehts in die verlängerte Probezeit.

 

Was von der Gemeinde noch kommt und wieviel kann keiner sagen. Und ob die Bußgeldstelle ne Meldung bekommen hat eben auch keiner.

Wenn du Glück hast weiß die Bußgeldstelle nichts und die Gemeinde sagt - ok wenn er weg kommt und wirklich kein Schrott ist drücken wir nen Auge zu.

Wenn du Pech hast sind beide hinter dir her.

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von haschee

ihr müßt schon unterscheide zwischen B und A Verstoß...

Auto abgemeldet rumstehen lassen ist ein B Verstoß.

Erst beim 2. B Verstoß gehts in die verlängerte Probezeit.

 

Was von der Gemeinde noch kommt und wieviel kann keiner sagen. Und ob die Bußgeldstelle ne Meldung bekommen hat eben auch keiner.

Wenn du Glück hast weiß die Bußgeldstelle nichts und die Gemeinde sagt - ok wenn er weg kommt und wirklich kein Schrott ist drücken wir nen Auge zu.

Wenn du Pech hast sind beide hinter dir her.

okay also im Schlimmsten Falle wäre es ein B verstoß.. d.h dann die 40euro zahlen aber keine Auswirkungen auf Probezeit ? Muss ich baer dann en Aufbauseminar machen?

Er ist ja schon weg seit 1,5 Wochen ;)

Da kommt nur vom Ordnugnsamt was.. Lesen bildet.

 

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR

bis 30 Minuten 5,- EUR

bis zu einer Stunde 10,- EUR

bis zu zwei Stunden 15,- EUR

bis zu drei Stunden 20,- EUR

länger als drei Stunden 25,- EUR

 

 

 

Zur Probezeit:

 

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

 

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

am 4. Juni 2009 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Moerdn

Da kommt nur vom Ordnugnsamt was.. Lesen bildet.

 

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR

bis 30 Minuten 5,- EUR

bis zu einer Stunde 10,- EUR

bis zu zwei Stunden 15,- EUR

bis zu drei Stunden 20,- EUR

länger als drei Stunden 25,- EUR

Was willst du uns damit jetzt sagen???

Der Fall, um den es hier geht kommt doch da gar nicht vor. Oder hab ich den bloß überlesen?

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 16:59

also kann man das in einen B verstoss einordnen ?

D.h keine Auswirjungen auf Aufbauseminar und Probezeit?

am 4. Juni 2009 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

also kann man das in einen B verstoss einordnen ?

D.h keine Auswirjungen auf Aufbauseminar und Probezeit?

Wenn B Verstoß, dann der Erste. Noch ein B Verstoß ......

Gruß

Frank

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 17:10

Jo .. wäre der erste B Verstoß..

Der wird dann automatisch gelöscht wenn die Probezeit vorbei ist oder?

Dann hat man schonmal 400euro aufbauseminar.. hätte man erspart wenn die mich anschreiben sollten ..

dann noch des Geld für die Gemeinde =(

Ich hoff das ich nix zahlen muss..

Zitat:

Original geschrieben von AnnLauLou

Zitat:

Original geschrieben von Moerdn

Da kommt nur vom Ordnugnsamt was.. Lesen bildet.

 

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 5,- EUR

bis 30 Minuten 5,- EUR

bis zu einer Stunde 10,- EUR

bis zu zwei Stunden 15,- EUR

bis zu drei Stunden 20,- EUR

länger als drei Stunden 25,- EUR

Was willst du uns damit jetzt sagen???

Der Fall, um den es hier geht kommt doch da gar nicht vor. Oder hab ich den bloß überlesen?

Eben, höchstens Parken mit Behinderung, länger als 1h, könnte angekreidet werden, was mit 35€ zu Buche schlägt, selbst das wäre kein B-Verstoß. Ich wüsste nicht, dass es unerlaubt wäre sein Fahrzeug abzustellen, außer halt in oben genannten Bereichen.

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