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ABE verloren

Rex 50 ccm RS
Themenstarteram 5. Mai 2018 um 4:14

Hallo an die Runde; ich bin oft hier, meist jedoch nur,um mich zu informieren- vielen Dank an die "Wissenden"!

Zum Problem, mit dem der eine oder andere Rollerfahrer möglicherweise schon zu tun hatte: ABE für einen gebrauchten 25er Roller ist nicht auffindbar. Si-Zweirad kontaktiert: jawoll, machen wir-gegen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Und jetzt geht der Wahnsinn los:

In manchen Bundesländern druckt man sich eine Blanko-Bescheinigung aus, geht zur Polizei oder Zulassungsstelle, läßt sich bescheinigen, das der Roller sauber ist, und fertig.

Nicht so in Thüringen.

Ich habe mit dem Leiter der Verkehrsbehörde gesprochen und mit der Zulassungsstelle: das kennen wir nicht, machen wir nicht, haben wir noch nie was von gehört. Mein Argument: Ja aber in anderen Bundesländern.... Antwort: Polizei ist Ländersache, wir machen es nicht! Gehen sie zum TüV.

TüV angerufen: Haben Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Wieder Polizei angerufen: Antwort: Der TüV soll uns anrufen, und wir sagen denen dann Bescheid....(Ich war vorab schon auf der Wache und habe die mündliche Bestätigung,das der Roller sauber ist)

Also um es kurz zu machen: Gibt es einen Rollerfahrer aus einem Bundesland, der hier insofern aushelfen könnte, das er anhand meiner FG.Nummer zu seiner Polizei geht und sich diese Bescheinigung ausstellen läßt? Der Roller ist original, nichts dran gebastelt, die Drosseln sind alle noch drin. Der ältere Herr, der mit ihm unterwegs war, ist verstorben, die Papiere nicht mehr auffindbar. Man muß die 25er ABE immer dabei haben, sonst wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Roller ist für einen Bekannten, der vor 1965 geboren ist und unter diese Regelung fällt. Bin für Rat und Hilfe dankbar, Kontakt mit persönlichen Daten bitte per PN.

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16 Antworten

Das ding stemmst du wohl selber.

Roller ohne BE gekauft, das Risiko war eigentlich gekannt...

Ich würde das von hinten aufziehen. Der TÜV soll besorgen... Du unterschreibst alle nötigen Dokumente...

Ggf immer eine stufe der Hierarchie hoch. Wenn sie eine Unbedenklichkeitsbestätigung nicht kennen, umschreibst du es, bis die inhaltlich auf das kommen was du willst...

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 5:33

Ja vielen Dank, es geht um die Kosten. Ich muß einen Transporter mieten,20 km zum nächste TüV fahren, Prüfgebühr 120 €. Macht zusammen 200 oder mehr. Das übersteigt den Wert. Das Fahrzeug ist technisch top, gut gewartet und wenig Kilometer. Dennoch sollte das Ganze im Rahmen bleiben. SI Zweirad will 45 € für die ABE. Der freundliche Helfer solls auch nicht umsonst machen.

Und Ätsch Kommentare bitte vermeiden. Hier geht es um eine Anfrage zu Hilfe, Belehrungen zum Thema hab ich genug im Netz gesammelt.

am 5. Mai 2018 um 8:13

Die Polizei ist hier tatsächlich die falsche Anlaufstelle. Ich weiß jetzt nicht, wie das bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist, aber eigentlich geht man damit zum KBA (Kraftfahrtbundesamt). Natürlich nicht persönlich, ist von Thüringen aus ja ein ganzes Stück ;)

Vielleicht kann auch das örtliche Straßenverkehrsamt aushelfen.

Das wären auf jeden Fall die zuständigen Stellen, einfach mal anrufen.

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 8:44

Danke für die Antwort. Ich habe sowohl Polizei als auch Zulassungsstelle dazu befragt. Darüber hinaus auch an das KBA eine Anfrage gestellt. Keiner zuständig. Das KBA bietet ABE s nur für Fahrzeuge des ehemaligen Ostblock an ( Simson,MZ, Jawa) etc, oder für Firmen, die nicht mehr existieren. Im Falle Rex, Baotian usw. gibt es den Importeur oder einen Rechsnachfolger noch. Schwarzer Peter für den Konsumenten. Zumindest, wenn er im falschen Bundesland wohnt...

am 5. Mai 2018 um 9:03

Ja nee, die ABE bekommst du vom KBA auch nicht, aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Habe ich schon für diverse Oldtimer (PKWs und Motorräder) durch.

Zitat:

@BenGio schrieb am 05. Mai 2018 um 10:44:55 Uhr:

Das KBA bietet ABE s nur für Fahrzeuge des ehemaligen Ostblock an ( Simson,MZ, Jawa) etc,

Ich kenn in diesem Fall auch nur den Weg über Polizei zwecks Unbedenklichkeitsbescheinigung und dieses Schriftstück dann zum Hersteller.

 

Aber nur mit der Fahrgestellnummer nachfragen reicht nicht, die wollen schon das Fahrzeug dazu sehen. Deshalb ist in Deinem Fall eine Hilfe aus einem anderen Bundesland schwierig.

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 11:04

Ich war bei der Polizei, dort wurde ohne Wenn und Aber im System nachgeschaut. Eine Bestätigung gabs allerdings nicht. Wie auch immer, ich hab jetzt eine seriöse Lösung dank eines erfahrenen Forenmitgliedes gefunden. Es ist schon bezeichnend für Deutschland, das jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.

Und es ist bezeichnend für Deutschland, dass es nichts kosten darf... Was erwartest du? Ne 0 nummer zu deinen gunsten?!

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 13:13

Bitte nochmal meine Antwort von heute morgen lesen, Papstpower. Da steht doch wohl deutlich, das der freundliche Helfer es auch nicht umsonst macht. Oder?? Das Thema ist ohnehin durch. Es gibt zum Glück noch Macher. Nicht nur .....

Zitat:

@BenGio schrieb am 5. Mai 2018 um 07:33:01 Uhr:

Ja vielen Dank, es geht um die Kosten. Ich muß einen Transporter mieten,20 km zum nächste TüV fahren, Prüfgebühr 120 €. Macht zusammen 200 oder mehr. Das übersteigt den Wert.

Genau das ist der Knackpunkt. Manchmal ist geschenkt eben doch zu teuer. Oder man ist halt bereit es zu investieren. Hier kommen regelmäßig die Leute an, die ihre "Schnäppchen" meinen für lau wieder mit Papieren ausstatten zu können.

Dazu musst du halt in der Lage sein, bei den Behörden entsprechend aufzutreten. Manchen einer kann das nicht, manch einer schon...

Zitat:

@BenGio schrieb am 5. Mai 2018 um 15:13:48 Uhr:

Das Thema ist ohnehin durch. Es gibt zum Glück noch Macher. Nicht nur .....

@BenGio

Die Lösung deines Problems könnte wie nachfolgend aussehen, die Kosten dafür werden im Falle der Fa. Epple auch genannt.

 

Ich zitiere hier einen Kollegen: “... ist es mit Sicherheit nicht so dass jedes Bundesland ein eigenes Süppchen kocht, zuständig für eine EU-COC ist laut EU und Bundesgesetz der Hersteller oder Importeur, denn dieser hat das Original der Typengenehmigung alias COC, und der Hersteller/Importeur kann eine (neue) Ausfertigung erstellen; unterschiedlich sind eigentlich die Handhabungen der Hersteller/Importeure ; erforderlich ist ein Eigentums-Nachweis und eine Eidesstattliche Erklärung dass das Original-COC unauffindbar/verloren oder sonstig verlustig ist, zu diesen beiden Bescheinigungen benötigt man idR die FIN (Fahrgestellnummer) und einen Bericht der Schengenfahndung über dieses Fahrzeug bzw Fin, die FIN-Fahndung oder Schengenfahndung, kann die Polizei machen aber auch der Händler - Hersteller - Importeur.

 

Ich hatte keine Kaufbescheinigung, Roller wurde mir ohne Papiere geschenkt und der Schenker ist unauffindbar!

Ich habe dem 'Hersteller' EPPLE zwei Eidestattliche Erklärungen gesendet

a) dass der Roller mir geschenkt wurde und in meinem Besitz ist und der vorbesitzende Türke nicht auffindbar ist

b) dass für den Roller mit der besagten FIN keine COC in meinem Besitz ist

 

EPPLE hat Zugriff auf die Schengen-Listen,

mit den beiden Wischs habe ich gegen Vorkasse von 77€uro nagelneue Papiere bekommen;

[es ist eigentlich eine Frechheit so einen Massen-Druck auf 80Gr-Papier Dokument zu bezeichnen].

Besitzer müssen in den COC für zulassungsfreie KFZ nicht ein getragen werden, die COC ist auch so kein Eigentumsnachweis.“

Damit sollte das Vorgehen ausführlich beschrieben sein.

Gruß Wolfi

Themenstarteram 7. Mai 2018 um 17:57

Vielen Dank, Wolfi, das Vorgehen ist soweit bekannt. Nur diese Unbedenklichkeitsbescheinigung möchte hier keine Behörde ausstellen. Doch das hat sich nun erledigt. Ein Prüfer hat mich kontaktiert und eine kurzfristige und finanziell vertretbare Lösung angeboten. Es ging in erster Linie nur darum, die Bescheinigung nach Paragraph 41 StVZo zu erhalten, damit der ältere Kollege, dem ich den 25er Roller schenken will, bei einer Kontrolle den nötigen Nachweis vorzeigen kann.

Themenstarteram 7. Mai 2018 um 17:59

...der Prüfer hat die Anfrage nach Fahndung telefonisch erledigt. War sauber. Alles gut.

Zitat:

@BenGio schrieb am 7. Mai 2018 um 19:57:05 Uhr:

nach Paragraph 41 StVZo zu erhalten,

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 41 Bremsen und Unterlegkeile"

Wozu 41? Wegen Vmax Steigerung auf 45?

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