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Ab wann spricht man jetzt genau von Fahrerflucht?

Themenstarteram 18. Mai 2021 um 16:36

Hallo. Leider ist mir heute was ziemlich dummes passiert oder besser, ich hab was ziemlich dummes gemacht.

Ich habe leider einen Spielzeugkinderwagen angefahren.

So einen für Puppen. Keine Sorge dem Kind geht es gut.

Es war gottseidank nicht in der nähe der Straße und ist stehen geblieben als es mein Auto gesehen hat.

Situation war so:

Ich war in der 30zone unterwegs. Hab schon 50 m vorher gesehen das da eine Oma mit zwei kleinen Mädels läuft. Beide ca. 3 und beide mit Spielzeugkinderwagen.

Eins ging an Omas Hand, die andere lief auf der Innenseite des Gehwegs neben Oma her. Ich, mit der erwartung das die kleine die nicht an der Hand war gleich auf die Straße rennt, schon runtergebremst und immernoch bremsbereit.

Als ich ungefähr auf 10 bis 15 m an sie heran gefahren bin lässt die kleine die nicht an der Hand war plötzlich den Wagen mit einem Schubs los und er rollt quer auf die Straße. Es mach einen Dotz auf der Beifahrerseite und es knirscht. Die Oma schaut mich an, hebt die Hand kurz und winkt mich meines erachtens weiter. Sie hat sich als ich vorbei war auch nicht mehr ungedreht und die Enkelin geschimpft. Zumindest hab ich nicht gesehen das sie sich umgedreht hat. Im Rückspiegel sah ich noch das der Puppenwagen gerade stand, jedoch ein paar Plastikspliter daneben lagen.

Hätte ich trotzdem anhalten müssen auch wenn sie mich vorbeigewunken hat? Hab ich damit schon Fahrerflucht begangen? Ich hab das gefühl das ich hätte anhalten solln...

Meinungen wären sehr hilfreich.

Schonmal danke im vorraus????

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16 Antworten

Wie @Berlin-Pul richtig sagt, gibt es eine Geringfügigkeitsklausel, ab der win Unfall erst ein Unfall ist. Die lag mal bei 30.-€, wird aber heute je nach Gericht auch höher angesetzt. Ob der Kinderbuggy diesen Wert hatte?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Mai 2021 um 10:51:18 Uhr:

Wie @Berlin-Pul richtig sagt, gibt es eine Geringfügigkeitsklausel, ab der win Unfall erst ein Unfall ist. Die lag mal bei 30.-€, wird aber heute je nach Gericht auch höher angesetzt. Ob der Kinderbuggy diesen Wert hatte?

Vermutlich nicht. Nur sollte man diese Grenze nicht so verstehen, dass ich als Verursacher entscheide wie hoch der Fremdschaden ist und mich dann dementsprechend entferne oder eben bleibe. Aber das dürfte ja auf der Hand liegen. Das entscheiden dann andere Leute, wenn das Geschehen bekannt geworden ist.

Ich kann nur jedem raten, die Polizei hinzuzuziehen, wenn es zu einer "Kollision" gekommen ist, auch wenn man meint, dass der Schaden unterhalb dieser Grenze ist, unabhängig vom aktuellen Fall hier.

Oft stellt auch die Polizei fest, dass der Schaden unterhalb der Grenze ist, oder überhaupt kein Schaden feststellbar ist. Und ja, es ist mir bekannt, das die Polizei dazu nicht ausgebildet ist. Aber zumindest wird dann sichergestellt, dass der vermeintlich Geschädigte, die Personalien des Verursachers erhält, um, falls dann doch noch ein Schaden festgestellt wird, die zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern. Als Verursacher ist man dann aber zumindest hinsichtlich des 142 StGB aus dem Schneider. Und darum geht´s hier ja.

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