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Ab wann darf man wieder schneller fahren?

BMW 5er G31
Themenstarteram 19. Januar 2021 um 17:21

Ich bin neulich von Nürnberg nach Berlin gefahren. Also A9. Mir ist an 2 Stellen aufgefallen, dass es zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 gab, aber diese ca. 5 Kilometer (vielleicht auch mehr) lang weder wiederholt, noch aufgehoben wurde. 3-spurig, keine Baustellen weit und breit.

Es gab also kein erneutes 120er Schild und auch kein VZ 278: "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" oder VZ 282: "Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote"

Im Head Up Display kam irgendwann das Zeichen VZ 282, obwohl es NICHT ausgeschildert war. Eventuell war es dem Auto auch zu blöd.... ;-)

Darum meine Frage: Muss eine Wiederholung des 120er Zeichens nach einer bestimmten Reichweite folgen, da ansonsten diese nach xx km automatisch aufgehoben wird oder gilt das 120er Zeichen dann weiter, auch wenn es (sagen wir mal) 10 oder 15 km nicht wiederholt wird?

Es gab ja auch einige Auffahrten, bei denen ich bei der Vorbeifahrt allerdings kein Verkehrszeichen erkennen konnte.

Wie ist hier also die Rechtslage? Danke.

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73 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 21. Januar 2021 um 14:18:55 Uhr:

Damit ist ja auch direkt begründbar, was ich ganz oben schon gesagt habe, daß ein Richter auch ein Bußgeld verhängen kann (obwohl das Schild fehlte), wenn der Fahrer ortskundig ist.

Ja, das ist schon klar, auf der Autobahn wird das aber schon mal schwieriger werden mit dieser Begründung.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 13:52

http://www.radarfalle.de/recht/gesetze/

Laut Absatz IV/3 wird vorgeschlagen ("sollte"), bei längeren begrenzten Abschnitten ein Zusatzzeichen zu verwenden, wie lang die Begrenzung gilt.

https://www.handelsblatt.com/images/autobahn/25595492/2-format2020.jpg

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 21. Januar 2021 um 14:52:55 Uhr:

Laut Absatz IV/3 wird vorgeschlagen ("sollte"), bei längeren begrenzten Abschnitten ein Zusatzzeichen zu verwenden, wie lang die Begrenzung gilt.

Hab ich noch nie live gesehen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:03:27 Uhr:

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 21. Januar 2021 um 14:52:55 Uhr:

Laut Absatz IV/3 wird vorgeschlagen ("sollte"), bei längeren begrenzten Abschnitten ein Zusatzzeichen zu verwenden, wie lang die Begrenzung gilt.

Hab ich noch nie live gesehen.

da würde ich mir aber Gedanken machen...

Zitat:

@bug99 schrieb am 21. Januar 2021 um 16:03:59 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:03:27 Uhr:

 

Hab ich noch nie live gesehen.

da würde ich mir aber Gedanken machen...

Warum, schein hier nicht weiter verbreitet zu sein.

TL mit Zusatzschild über Gültigkeit kenne ich nur bis 2km, aber nicht über längere Strecken.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 16:36:04 Uhr:

...

TL mit Zusatzschild über Gültigkeit kenne ich nur bis 2km, aber nicht über längere Strecken.

sorry, hatte dich so verstanden, dass du dieses Zeichen nie siehst...

 

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 19. Januar 2021 um 18:21:38 Uhr:

Ich bin neulich von Nürnberg nach Berlin gefahren. Also A9. Mir ist an 2 Stellen aufgefallen, dass es zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 gab, aber diese ca. 5 Kilometer (vielleicht auch mehr) lang weder wiederholt, noch aufgehoben wurde. 3-spurig, keine Baustellen weit und breit.

Heue war ich wieder auf der A9 zwischen Hermsdorf und Rippachtal.

Jetzt kommt da erst 120 (Straßenschäden) und dann 100 (Lärmschutz) und daaannn ... Trommelwirbel ... ein "Ende aller Streckenverbote"-Schild. Wurde also verbessert an der Stelle (und ich hatte mir diesemal die km-Angaben gemerkt und wollte da schon mal 'ne Mail schreiben :D).

PS. Schneller ging trotzdem nicht, auf der Mittelspur lagen 2cm Schnee. :o

Gruß Metalhead

Zusatzschild kenne ich auch nur aus dem Ausland, ist mir in Deutschland höchstens mal bei einer Baustellenbeschilderung aufgefallen, aber noch nie bei fester Beschilderung. Mag aber auch Regional unterschiedlich sein.

Ich bin eigentlich der letzte der ständig auf`s Gas tappt, fahre sehr gerne entspannt und gemütlich (war früher auch mal anders, aber man wird wohl ruhiger mit den Jahren).

Was ich mich jetzt trotzdem Frage, was heißt "Ortskundig" bzw. wie will das bewertet werden?

Ich nehme jetzt einfach mal ein kleines Beispiel:

-Ich wohne in einer Stadt an der Hauptstraße, diese nutze ich jeden Tag um von A nach B zu kommen.

-Nun wird die Hauptstraße aufgrund Bauarbeiten teilweise gesperrt und ich muss durch die Parallelstraße fahren.

-Die Parallelstraße ist eigentlich im Umkreis von 100 Metern zu meinem Wohnort, wurde aber nie von mir genutzt.

-nun ist das Beschränkungsschild in der P.Straße bei meiner ersten Fahrt dort zugeschneit und ich werde geblitzt.

Wird mir dann automatisch "Ortskenntnis" unterstellt obwohl ich diese Straße noch nie genutzt habe oder wie bitte soll so etwas geregelt werden?

Denke vor Gericht hätte ein solcher Strafzettel niemals bestand so weit ich nicht selbst so dumm bin zuzugeben das ich das Schild kenne, aber es heute morgen eben zugeschneit war.

Das Gleiche ist auch bei einer BAB Auffahrt bei der die Begrenzung nach der Auffahrt nicht wiederholt wird.

Zitat:

@Raglos schrieb am 24. Januar 2021 um 23:22:33 Uhr:

Zusatzschild kenne ich auch nur aus dem Ausland, ist mir in Deutschland höchstens mal bei einer Baustellenbeschilderung aufgefallen, aber noch nie bei fester Beschilderung. Mag aber auch Regional unterschiedlich sein.

Ich bin eigentlich der letzte der ständig auf`s Gas tappt, fahre sehr gerne entspannt und gemütlich (war früher auch mal anders, aber man wird wohl ruhiger mit den Jahren).

Was ich mich jetzt trotzdem Frage, was heißt "Ortskundig" bzw. wie will das bewertet werden?

Ich nehme jetzt einfach mal ein kleines Beispiel:

-Ich wohne in einer Stadt an der Hauptstraße, diese nutze ich jeden Tag um von A nach B zu kommen.

-Nun wird die Hauptstraße aufgrund Bauarbeiten teilweise gesperrt und ich muss durch die Parallelstraße fahren.

-Die Parallelstraße ist eigentlich im Umkreis von 100 Metern zu meinem Wohnort, wurde aber nie von mir genutzt.

-nun ist das Beschränkungsschild in der P.Straße bei meiner ersten Fahrt dort zugeschneit und ich werde geblitzt.

Wird mir dann automatisch "Ortskenntnis" unterstellt obwohl ich diese Straße noch nie genutzt habe oder wie bitte soll so etwas geregelt werden?

Denke vor Gericht hätte ein solcher Strafzettel niemals bestand so weit ich nicht selbst so dumm bin zuzugeben das ich das Schild kenne, aber es heute morgen eben zugeschneit war.

Das Gleiche ist auch bei einer BAB Auffahrt bei der die Begrenzung nach der Auffahrt nicht wiederholt wird.

Die Beamten, die den Blitzer installieren, prüfen vorher, ob die Beschilderung einwandfrei lesbar ist, denn sonst hätte, wie Du selbst schon bemerkt hast, der Strafzettel vor Gericht keinen Bestand.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

 

Die Beamten, die den Blitzer installieren, prüfen vorher, ob die Beschilderung einwandfrei lesbar ist, denn sonst hätte, wie Du selbst schon bemerkt hast, der Strafzettel vor Gericht keinen Bestand.

 

Grüße,

diezge

Naja, es kann aber ein fester Blitzer in der Straße stehen, mir ging es eher darum wie man denn "Ortskundig" definiert... nur weil ich in der Nähe einer bestimmten Stelle wohne, bedeutet das ja nicht das ich dort regelmäßig unterwegs bin..

 

Sy...sollte mit dem Zitat in ein Fenster

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 11:54:17 Uhr:

Ich dachte es gibt auch was mit Entfernung, aber das reicht ja eigentlich für den hier geschilderten Fall.

Steht im gleichen Passus, nur etwas weiter unten:

"Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1000 m zu wiederholen."

Dummerweise halten sich nicht alle Behörden nicht an diese "Empfehlung", so dass es durchaus viele Negativ-Beispiele gibt, bei denen man auch als aufmerksamer Fahrzeugführer nicht weiß, welches Limit gerade gilt.

In Hamburg gibt es auch so eine Stelle auf der A1. Da ist eine kurze Baustelle mit 60, danach erstmal kein Schild. 2km weiter steht dann 120. Ich fahre aber schon direkt nach der Baustelle wieder 120, bin damit aber oft der einzige. Verunsichert schon.

Manchmal ordnen die Behörden die Schilder auch nach der Logik "gilt bis zur Kreuzung oder Einmündung" an - also genau so, wie es auch viele Otto-Normal-Verkehrsteilnehmer fälschlicherweise annehmen. Wird z.B. ein Tempolimit nach einer Auffahrt nicht wiederholt, soll dies einer Aufhebung gleichgestellt sein. Wendet der Verkehrsteilnehmer diese Erkenntnis an einer anderen - vergleichbaren - Stelle an, macht es Blitz...

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