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A- Teilenummern für AMG-Felgen aus dem Sportpaket + Zulässige Bereifungen/Felgengrößen

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 23. Februar 2014 um 11:24

Hallo,

ich bin hier schon "ewiger" Leser und habe mich nun angemeldet, weil ich auf meine Fragen keine Antworten finde.

Ich habe einen C250 CDI-Kombi Bj2013 mit dem AMG-Sportpaket (Code 950) und den AMG-Felgen (Code 784) in 17" Zoll.

Die Teilenummern konnte ich nun in diesem Dokument finden:

http://www.mercedes-benz.de/.../C_Klasse_Typ_204_AMG_110802.pdf

Demzufolge ist die 7,5J x 17 ET 47-Felge mit der Teilennummer die A 204 401 4502 vorne

und die 8,5J x 17 ET58-Felge mit der Teilenummer A 204 401 4602 hinten drauf.

Im moment habe ich Sommerreifen mit vorne 225/45 R17 91W und hinten 245/40 R17 91W in den Papieren eingetragen.

Nun habe ich zwei Fragen,

erste Frage:

Kann ich hier auch Winterreifen ringsrum mit 225/45 R17 montieren?

Die Kombination 225 vorne und hinten, trotz unterschiedlicher Felgenbreite steht drin und ist somit möglich, allerdings muss man gemäß der oben verlinkten Herstellerbescheinigung (Seite 2) auch den Zusatz "#)" zu beachten.

Dieser sagt aus: "Der jeweils erforderliche Geschwindigkeitskennbuchstabe (V/W/Y) ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen".

Das verwirrt mich nun etwas. In den Papieren ist den Kennbuchstabe "W" drin, aber in "W" gibt es keine Winterreifen.

Ist es nun rechtlich zulässig ohne Eintragung oder muss ich eine Abnahme machen, weil der Kennbuchstabe der Herstellerbescheinigung nicht den Papieren entspricht?

Zweite Frage:

Da ich wie gerade erwähnt auf diese Felgen Winterreifen drauf machen wollte, würde mir gerne aus dem AMG-Sportpaket Plus (Code 956) die AMG-Felgen (Code 760) in 18" Zoll für Sommerbereifung montieren.

Laut Herstellerbescheinigung müssten dies die 7,5J x 18 ET 47-Felgen mit der Teilennummer die A 204 401 0604 vorne

und die 8,5J x 18 ET54-Felgen mit der Teilenummer A 204 401 0704 hinten sein.

Meine konkrete zweite Frage ist, ob jemand diese 18"-Felgen (mit dem normalen AMG-Paket oder ganz ohne AMG-Paket) mit 225/40 R18 und 255/35 R18 drauf hat und berichten kann?

Mich interessiert vor allem, ob diese 18" AMG-Felgen wirklich problemlos ohne sontige veränderungen am Kotflügel oder anderen Dingen passt, also 17" runten und 18" drauf?

Danke euch für die Antworten, Christof

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17 Antworten

Soweit mir bekannt, steht das W für die Mindestanforderung. D.h. alles was drüber ist, kannst du ebenfalls montieren.

Jedoch kannst du meines Wissens auf die hinteren Felgen keine 225er montieren, da es sich nicht wie vorne um 7,5J sondern um 8,5J Felgen handelt. Da müssen die 245er drauf.

So wie es in der PDF steht ist das zulässig mit 225er auf VA U. HA trotz unterschiedlicher Felgenbreite.

Man darf den Speedindex bei Winterreifen unterschreiten wenn man sich einen Aufkleber klebt wo die maximal erlaubte Geschwindigkeit drauf steht.

Zum Thema 225er Ringsrum.

Möglich ist dies natürlich aber

1. du musst es eintragen lassen.

2. sieht es richtig bescheuert aus wenn der Reifen sich auf einer 8,5er Felge hinten streckt und vorne nicht.

 

Also entweder noch mal Vorderachse Felgen kaufen und die Kombi eintragen lassen oder gleich auf Zubehörfelgen zurück zu greifen.

Empfehlen kann ich da Rial M10. Habe ich selber auf meinen Coupe und sind für Mercedes gebaut und hier passen auch die Nabenkappen.

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von s204cruiser

Soweit mir bekannt, steht das W für die Mindestanforderung. D.h. alles was drüber ist, kannst du ebenfalls montieren.

Das ist klar, aber ich will keine Winterreifen drauf machen, deren Zulassung für höhere Geschwindigkeiten sind, als die Sommerreifen:-)

Zitat:

Original geschrieben von s204cruiser

Jedoch kannst du meines Wissens auf die hinteren Felgen keine 225er montieren, da es sich nicht wie vorne um 7,5J sondern um 8,5J Felgen handelt. Da müssen die 245er drauf.

Also kann man die verlinkte Herstellerbescheinigung, in der die Zulässigkeiten der Reifenbreiten mit unterschiedlichen Felgen explizit erwähnt wird in den Müll werfen???

Zitat:

Original geschrieben von CSchnuffi5

Zum Thema 225er Ringsrum.

Möglich ist dies natürlich aber

1. du musst es eintragen lassen.

2. sieht es richtig bescheuert aus wenn der Reifen sich auf einer 8,5er Felge hinten streckt und vorne nicht.

Also entweder noch mal Vorderachse Felgen kaufen und die Kombi eintragen lassen oder gleich auf Zubehörfelgen zurück zu greifen.

Zum Thema unzulässig: Auf welcher (dokumentierten) Basis beruht Deine Erkenntnis, dass dies unzulässig ist?

Zum Thema "bescheuert" aussehen: Ich möchte keine 6 Felgen kaufen (4 x 18" für Sommer + 2 weitere 17" für Winter) und wie gesagt, will ich die vorhandenen 17" mit Winterreifen betrieben.

Winterreifen in 245 /40 R17 gibt es nur eine Hand voll, also ist die Auswahl (mal vom Preis abgesehen) um ein vielfaches (!) geringer als bei 225/40 R17!

Und bescheuert sieht es für mich mit Zubehörfelgen aus, daher will ich zusätzlich AMG für den Sommer und die aktuellen für den Winter nutzen!

Eben genau aus dem Grund, damit es nicht bescheuert aussieht.

Ist wie man sieht Ansichtssache, was "bescheuert" aussieht oder nicht:-)

Zitat:

Original geschrieben von CSchnuffi5

Man darf den Speedindex bei Winterreifen unterschreiten wenn man sich einen Aufkleber klebt wo die maximal erlaubte Geschwindigkeit drauf steht.

Diese Info hat mir gefehlt, aber ich denke Du hast Recht.

Klingt echt ganz logisch! Werde mich nochmal informieren, aber wird schon so sein wie Du sagst.

Danke Dir für den Hinweis!

Zitat:

Original geschrieben von sssternsssammler

So wie es in der PDF steht ist das zulässig mit 225er auf VA U. HA trotz unterschiedlicher Felgenbreite.

Ich wüsste nicht, warum ich daran zweifeln sollte.

Zur Sicherheit werde ich wohl immer eine Kopie dabei haben, damit ich im Falle einer Kontrolle keine unnötigen Diskussionen führen muss, wenn diese zulässigen Rad/Reifenkombinationen nicht im Fahrzeugschein drin stehen:-)

Ich denke meine erste Frage ist nun hinreichend beantwortet.

Wäre nett wenn es noch jemanden gibt, der mir aus dem Eröffnungsbeitrag 1 etwas zu meiner zweiten Frage sagen kann?

Zitat:

Original geschrieben von CSchnuffi5

1. du musst es eintragen lassen.

Mal wieder Blödsinn. Steht doch in dem Dokument drin, dass es zulässig ist. Lesen müsste man können... :(

Zu Frage 2: Ich habe so eine Kombi zwar nicht auf einem W204, aber ich denke, da bleibt sogar noch Platz für Spurverbreiterungen. Mach Dir keine Sorgen. Die 18"-Felge ist ja nicht breiter als die 17", und mit 255er Bereifung sowie ET54 statt 58 kommt die hintere Reifenflanke rechnerisch 9mm weiter nach außen. Soviel Luft ist bei Serienbereifung immer!

Grüße

Erstens mal habe ich mir das Dokument gar nicht angesehen da man diese sowieso in der Pfeife rauchen kann da es bestenfalls ein Gutachten bzw. einer ABE gleich kommt aber mehr auch nicht.

Einzig und Alleine seine Fahrzeugpapiere und hier die COC sind ausschlaggebend und hier müssen ebend nicht die Größen drin stehen die vielleicht auf einen Allgemeinen Mercedes Dokument drin stehen.

Solange es nicht in der COC oder den Fahrzeugschein steht darf man es nicht fahren solange dies Dokument nicht als ABE bezeichnet wird

Du schreibst wie ein Anwalt oder Einkäufer :D. Keine Ahnung, aber drauf los labern.

Es wird damit aber nicht richtiger. Nur für Dich: Auf folgenden Webseiten findest Du alle vom Werk freigegebenen Rad- und Reifenkombinationen für alle möglichen Mercedesmodelle.

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0001.html

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0004.html

 

Noch mal.

Diese Dokumente bringen dir nichts wenn es nicht in deinen Papieren steht.

Wenn Daimler jetzt schreibt es sind 11 Zoll Felgen freigegeben sind es diese noch lange nicht.

Als Erstes gelten die Fahrzeugpapiere und die COC.

Alle weiteren Dokumente müssen dann entweder eine ABE sein bzw. ein Gutachten welches eingetragen werden muss.

Diese Dokumente sind ja gut und schön aber nicht Modellspezifisch und erst recht nicht Fahrzeug und somit ist es zwar ein guter Anhaltspunkt aber es führt kein Weg an den Fahrzeugpapieren vorbei.

Themenstarteram 23. Februar 2014 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von CSchnuffi5

Noch mal.

Diese Dokumente bringen dir nichts wenn es nicht in deinen Papieren steht.

Wenn Daimler jetzt schreibt es sind 11 Zoll Felgen freigegeben sind es diese noch lange nicht.

Da ich der Themenstarter bin, erlaube ich mir einfach mal, dass ich was dazu sage:

WENN es so wäre, dann wären diese selbstverständlich und eintragungsfrei zulässig, solange für diese Felgen keine weiteren Einschränklungen in der entsprechenden Herstellerfreigabe enthalten ist!

Zitat:

Original geschrieben von CSchnuffi5

Diese Dokumente sind ja gut und schön aber nicht Modellspezifisch und erst recht nicht Fahrzeug und somit ist es zwar ein guter Anhaltspunkt aber es führt kein Weg an den Fahrzeugpapieren vorbei.

Etwas behaupten ohne nachzuschauen? Sehr hilfreich für alle...Kopfschüttel...

Auch das stimmt genauso wenig wie Deine andere Behauptung!

Diese Dokumente sind nicht nur modellspezifisch, sondern gehen noch viel weiter und sind sogar innerhalb einer Modellbaureihe sogar spezifisch auf die Modellnummernfolge begrenzt, was bedeutet Du darfst eine bestimmte Rad/Felgenkombination auf einer S204 Baureihe nutzen, auf eine andere scheinbar "gleiche" S204-Baureihe nicht, wenn die Serientypnummer nicht explizit die in der Freigabe identische ist.

Ratschlag ohne das es ironisch oder böse gemeint ist, sondern dass man anderen zukünftig keine falsche Dinge schreibt:

Einfach mal mit dem TÜV, dem Hersteller reden was zulässig ist und was nicht!

Und mal erklären lassen in welchen Fällen man EIntragungen benötigt und in welchen nicht.

In meinem Fall werden nicht mal das mitführen von Gutachten benötrigt und das obwohl die Felgen (und je nach Wunsch auch die Reifen) unterschiedliche Breiten haben!

Und nochmal um Missverständnisse zu vermeiden, wir reden dabei immer von Original Herstellerfelgerfelgen (also keine Zubehöranbieter!) und Rad/Reifenkombinationen die der Hersteller aufgrund der Freigabe durch des Kraftfahrtbundesamtes für bestimmte Fahrzeuge genehmigt bekommen hat.

Weitere Voraussetzung ist natürlich der Originalzustand des Fahrzeuges. Also wenn Du nach dem Kauf ein anderes Lenkrad oder eine andere Bremsanlage einbaust, dann gilt die Allgemeinfreigabe aller möglichen Rad/Reifenherstellerkombinationen selbstverständlich nicht mehr!

Dann gilt natürlich nur die jeweils eingetragene(n) Kombination(en), um die es in meiner Anfrage aber weder ging noch geht.

Gruß Christof

Das COC hat niemand bei sich. Und im Fahrzeugschein steht heute nur irgendeine Größe, selten die, die gerade montiert ist.

Anhand von was die Rennleitung das heute kontrolliert, keine Ahnung. Vielleicht kann Nessuma dazu was scheiben...

Und wenn die Dokumente nicht modellspezifisch sein sollen, möchte ich wissen, was Du modellspezifisch nennst??? Du hast Dir die Dinger immer noch nicht angeguckt, oder?

Doch habe ich und zu einen richtigen Gutachten gehören ein paar mehr Angaben als in diesen Dokumenten.

Es gehören unter anderen EG-Typengenehmigungen dazu die aufzeigen für welchen Geltungsbereich dieses wirklich gilt.

Dies ist z.B. nicht vorhanden und somit kann man es auch nicht als verbindliches Dokument werten.

Zitat:

Original geschrieben von CSchnuffi5

Es gehören unter anderen EG-Typengenehmigungen dazu die aufzeigen für welchen Geltungsbereich dieses wirklich gilt.

Dies ist z.B. nicht vorhanden und somit kann man es auch nicht als verbindliches Dokument werten.

Doch. Die stehen da drin.

Dann schein ich Blind zu sein denn ich finde keine.

Dies sollte im übrigen ungefähr so aussehen.

Achtung Beispiel und kein Mercedes Modell aber egal da der Aufbau immer gleich ist.

e11*2001/116*0230*;

e11*2007/46*0012*..;

e11*2007/46*0243*..;

e11*2007/46*0244*..

Also sowas wie "Stand: e1*2001/116*0431*27", wie im Dokument zu den Rad-Reifenkombinationen des W/S204?

:D

Die AMG-Freigabe bezieht sich auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG. Die ist noch relativ neu, auch für mich. Kurz und interessant zu lesen. Und wirft alles bisher bekannte über den Haufen... :(

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