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A.T.U. bietet mir 120€ Gutschein bei Scheibentausch? Ist das legal?

Themenstarteram 10. Januar 2007 um 17:07

Hallo,

ich bin heute bei ATU gewesen weil ich meine Buchsen an der Hinterachse machen lassen wollte.

Da sagte der Verkäufer zu mir als er meinen kleinen Riss in der Scheibe gesehen hat, das er die Scheibe für 75 € mit machen könnte. Ich dann, wieso 75€, ich hab 150€ SB in der TK. Er erklärte mir das er mir nachdem ich meine 150€ an SB für die Frontscheibenreparatur bezahlt habe einen Gutschein für 75 € ausstellt den ich dann mit meiner anderen Reparatur verrechnen lassen kann! Da mir der Riss aber noch nicht sonderlich wichtig ist und erstmal andere Rechnungen bezahlt werden müssen lehnte ich ab. Darauf bot er mir zuerst einen 100€ Gutschein und dann einen 120€ Gutschein an! So das ich nur noch 30€ drauflegen muss um zu meiner Buchsenreparatur noch meine Scheibe gemacht zu bekommen! Ich sagte ich überleg mir das und melde mich nochmal.

Ich will nichts mit Versicherungsbetrug zu tun haben, ist das denn konform was ATU mir da angeboten hat?

MfG Martin

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20 Antworten
am 13. Januar 2007 um 10:09

HY = Hoyerswerda, Stadt

Grüße

G.o.

Danke !!

da hätte ich natürlich auch selber drauf kommen können (schäm)

Güßle

Hallo zusammen,

ATU und die Gutscheinaktionen !!!

Im Prinzip wurde bereits alles gesagt, aber ein paar kleine Infos dazu habe ich noch.

Gegen die Drei Grossen Buchstaben besteht bereits eine Einstweilige Verfügung gegen diese Machenschaften, so dass sie dieses gar nicht mehr tun dürften. Eine Gerichtsverhandlung läuft im Moment noch.

Das Problem ist nur, dass dort immer noch weitergemacht wird. Dies liegt daran, dass der erwartete Gewinn durch diesen unlauteren Wettbewerb höher ausfällt, als eine Strafe.

Zu dem Thema stehen mehrere Gerichtsurteile in dem Thread den gutachteronline bereits verlinkt hat zur Verfügung.

Da es dort allerdings etwas mühsam ist, die einzelnen Urteile zu finden habe ich hier zwei Links :

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Gegen die Drei Grossen Buchstaben besteht bereits eine Einstweilige Verfügung gegen diese Machenschaften, so dass sie dieses gar nicht mehr tun dürften. Eine Gerichtsverhandlung läuft im Moment noch.

Das Problem ist nur, dass dort immer noch weitergemacht wird. Dies liegt daran, dass der erwartete Gewinn durch diesen unlauteren Wettbewerb höher ausfällt, als eine Strafe.

Ist der Gewinn wirklich höher?

Verstößt man gegen eine Einstweilige Verfügung, zahlt man pro Verstoß.

Da kann doch kein Gewinn mehr hängen bleiben.

am 19. Januar 2007 um 7:37

Ich hab letztens auch die Scheibe im Rahmen einer Inspektion im Autohaus tauschen lassen, ebenfalls mit 150 Euro Selbstbeteiligung, das habe ich dem Autohaus mitgeteilt und die haben meinen Versicherungsvertrag kopiert.

Ich bekam letztendlich zwei Rechnungen zugeschickt, eine "zur Kenntnisnahme" für den Scheibentausch und die für die Inspektion. Auf keiner Rechnung taucht die SB auf....ich hab dann nur die für die Inspektion bezahlt, die unter der Selbsbeteiligung liegt und hab seit dem nix mehr gehört.

Bei solchen Dingen kann man dann auch einfach mal..............schweigen ;)

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