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9000€ Schaden und ausländischer Versicherer nicht zu ermitteln?

Themenstarteram 18. November 2010 um 19:37

Vor 3 Monaten hatte ich einen Unfall auf der AB, wo ich verkehrsbedingt abbremsen musste und mir ein holländisches Fzg. hinten reingefahren ist. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Für mein Auto wurde ein Schadengutachten erstellt, aufgrund dieses Gutachtens habe ich auch reparieren lassen. In der Reparaturzeit hatte ich zudem einen Mietwagen.

Über das Deutsche Büro Grüne Karte wurde aufgrund der Angaben des Unfallgegners (Versicherung "A_NL") der deutsche Schadenabwickler "A_D" ermittelt. Nachdem nun der Reparaturbetrieb (mit meiner Schadenabtretungserklärung) seine Kosten gelten machen wollte, hieß es plötzlich von A_D, dass das Fahrzeug nicht bei A_NL, sondern bei B_NL versichert wäre.

Hier bin ich nun zum Anwalt gegangen, weil ich das nicht mehr alleine durchfechten wollte.

Er hat den deutschen Abwickler B_D angeschrieben und die haben geantwortet, dass sie alle erforderlichen Unterlagen von der Polizei und B_NL anfordern würden.

Dann passierte ewig lange: nichts. Erst nach neuerlicher Anfrage des Anwalts bei B_D hieß es nun, dass sie das Fahrzeug nicht zuordnen können und es nicht bei B_NL versichert wäre.

Ganz tolle Wurst!

Der Reparaturbetrieb hat nun auch die Geduld verloren und will seine Rechnung von mir. Insgesamt so um die 9000€!

Ich bin begeistert! Wie gehe ich mit so einer Forderung um? Es dürfte leicht nachzuvollziehen sein, dass ich so eine Summe nicht mal eben aus dem Handgelenk schütteln kann.

Wie bekommt man denn zuverlässig die Versicherung eines in der EU versicherten Fahrzeugs raus? Das kann doch nicht soo schwierig sein, zumindest für einen Anwalt?

Beste Antwort im Thema

Wie lange soll denn die Werkstatt noch auf ihr Geld warten, nur weil dem TE hier geraten wird, die Kasko nicht in Anspruch zu nehmen?

 

Und wer soll die Kosten tragen, wenn die Werkstatt die Geduld verliert und ihre Forderung per Rechtsanwalt und Mahnbescheid titulieren lässt?

 

Wenn die Rechnung bezahlt ist, spricht doch nichts dagegen, die vom Kasko-Versicherer nicht zu tragenden Positionen weiter bei einem -noch gar nicht ermittelten (!!!)- Versicherer in Holland einzufordern.

Inklusive SB und Rückstufungsschaden.

Aber das sollte dann ein Anwalt wirklich wissen und dem TE die Möglichkeiten aufzeigen.

 

Außerdem ist dem Kaskoversicherer der Schaden normalerweise innerhalb einer Woche zu melden.

Es ist also eine schlechte Idee, die Meldung noch weiter zu verzögern.

 

Hafi

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am 26. November 2010 um 9:48

hallo, habe hier gelesen, dass die vollkasko den schaden bezahlen würde.

Nun stellt sich mir die frage warum ich eine auslandsschadenschutz versicherung habe, die zahlungsausfall bei nicht verschuldeten unfällen im ausland decken soll. Der einzige vorteil wäre vielleicht, daß dann meine vk nicht hochgestuft wird.

Würde meine vk auch unverschuldete unfälle mit nicht gedeckten kfz im ausland übernehmen?

Wenn du sowas hast, dann benutze sie. Vollkasko ist sinnvoll, wenn die Sachlage unklar ist (Haftungsaufteilung), der Unfallgegner unbekannt oder nicht versichert ist und man sein Geld schnell haben möchte.

Die Schadenschutzversicherung ist ja mehr eine Art Beschleuniger, damit du nicht monatelang aufs Geld warten musst (was bei ausländischen Versicherungen die Regel ist).

Themenstarteram 23. Juni 2011 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von feelfree

Kurzes Update:

Unglaublich, aber wahr: Die Polizei hat das Kennzeichen des Unfallgegners falsch aufgenommen. Um ein Haar wäre das ein für mich seeehr teurer Fehler geworden. Jetzt habe ich Anlass zur Hoffnung, dass sich doch noch schnell alles zum Guten wendet.

Letztes Update: Nach nun ziemlich genau 10 Monaten hat die ausländische Versicherung letztendlich fast alles bezahlt, nachdem sie zuvor noch die Mietwagenkosten (Tarif und Dauer) anzweifelte.

"Sitzen geblieben" bin ich letztendlich auf 10% der Mietwagenkosten (150€, wg. "ersparter Eigenaufwendungen am eigenen Fahrzeug") und auf ca. 200€ Zinsen, die die Werkstatt mittlerweile verlangt hatte und die gegenüber der Versicherung erst gar nicht in voller Höhe geltend gemacht wurden. Zusammen mit dem vom Gutachter errechneten Wertverlust bleibt aber unterm Strich immer noch ein postives Ergebnis (der Wertverlust ist ja rein fiktiv, solange ich das Fahrzeug nicht verkaufe).

Ich kann jedem nur raten, in so einem Fall von Anfang an einen Anwalt zu nehmen - er kostet ja auch nichts. Und alleine hätte ich das sicher nicht geschafft.

Zitat:

Original geschrieben von feelfree

Ich kann jedem nur raten, in so einem Fall von Anfang an einen Anwalt zu nehmen - er kostet ja auch nichts. Und alleine hätte ich das sicher nicht geschafft.

da sind viele anderer meinung :rolleyes:

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