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  7. 5 Monate Differenz zwischen Datum Erstzulassung und Serviceintervallanzeige

5 Monate Differenz zwischen Datum Erstzulassung und Serviceintervallanzeige

BMW 3er F30
Themenstarteram 12. März 2013 um 20:58

Guten Abend allerseits!

Ich habe vor ein paar Tagen meinen privat geleasten (36/30000) F30 320i in einer BMW Niederlassung abgeholt. Das Fahrzeug ist ein Vorführer, Erstzulassung Dezember 2012 mit gut 5.000 KM Laufleistung. Soweit alles prima, das Fahrzeug gefällt und es funktioniert alles erwartungsgemäß.

Was mir allerdings aufgestossen ist, ist das die Serviceintervallanzeige 30.000Km und 7/2014 als spätesten nächsten Servicetermin anzeigt. Meines Wissens ist das Ziel-Datum des Serviceintervalls nach Erstzulassung 24 Monate, also wäre 12/2014 und nicht 7/2014 der korrekte Termin.

Ich habe daraufhin meinen Verkäufer kontaktiert, welcher mir sagte, dass vermutlich bei der Erstauslieferung vergessen wurde das Datum der Anzeige zurückzusetzen und er wolle die Technik kontaktieren und mich dann zurückrufen.

Zusätzlich sagte er noch das es sein könne, dass der Wagen auf Halde gestanden habe oder auch in einem Verkaufsraum stand. Den Produktionsmonat 7/2012 teilte er mir ebenfalls noch mit was sich mit dem Termin der Serviceintervallanzeige 7/2014 deckt.

Der zugesagte Rückruf erfolgte auch, nun teilte mir der Verkäufer jedoch mit, dass dieses Rücksetzen der Anzeige aufgrund der fortgeschrittenen Zeit (technisch) nicht mehr möglich sei.

Mich stört hier weniger, dass der Wagen bereits in 7/2012 statt in 12/2012 produziert wurde. Mich stört vor allem, dass der Servicetermin nun 5 Monate früher ist und abhängig von meiner Fahrweise ich nun im Worst Case mit drei statt zwei Serviceterminen während des Leasings rechnen muss.

Kennt jemand von Euch hier die Rechtslage, sprich liegt ein Versäumnis der Niederlassung vor für die ich eine Korrektur oder eine Kompensation einfordern kann? Muss die Serviceanzeige auch am Erstzulassungsdatum starten oder kann diese vom Händler im Produktionsdatumsmonat belassen werden?

Ich hoffe noch auf eine kooperative Lösung durch die Niederlassung sofern technisch keine Korrektur der Anzeige vorgenommen werden kann, z.B. erste Inspektion gratis. Auf einen Rechtsstreit oder sontigen Zank möchte ich definitiv verzichten.

Danke für Meinungen

Gruss

Bonanza

Beste Antwort im Thema

Die Fakten wie sie sich mir darstellen: Du hast einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug mit der Erstzulassung Dezember 2012. Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug wesentlich früher produziert wurde. Es ist die Rede von 07/2012. Damit ist das zwar ein älteres Fahrzeug, jedoch existiert zunächst einmal kein Mangel. Es ist so, dass erst mit der Erstzulassung und nicht mit dem Produktionsdatum das Fahrzeug "auf die Welt kommt". Erst mit diesem Tag begint es zu altern - zumindest auf dem Papier.

Vergewissere dich selbst. Tippe mal die sieben letzten Zeichen der Fahrgestellnummer (findest du im Fahrzeugschein) auf http://bmwvin.com/ ein. Dort sieht du das exakte Produktionsdatum wie zum 02.07.2012. Wenn das Produktionsdatum und die Erstzulassung weit auseinander liegen, handelt es sich wahrscheinlich um ein Lagerfahrzeug, das zum Beispiel in Garching (bei München) auf der Halde stand oder um ein Ausstellungsfahrzeug ohne Zulassung und oder späterer Erstzulassung in 12/2012 usw. Und jetzt schau' mal in den Fahrzeugschein. Steht da 12/2012 als Erstzulassung, ist leider alles in Ordnung. Wenn da 07/2012 als Erstzulassung steht, handelt es um eine arglistige Täuschung, die nicht den Vertragskonditionen deines Leasingvertrags enstsprechen. Davon gehe ich aber nicht aus.

Egal, definitiv hat man dir einen älteren Gaul angedreht, wovon du nichts wissen konntest. Und offensichtlich hat man es dir auch verschwiegen. Das ist Fakt. Nun hast du einen Schaden erlitten. Das sind jedoch nur die erhöhten Kosten für völlig unvorhersehbare Servicetermine innerhalb der vereinbarten Leasing-Laufzeit. Du kannst leider nur um diese Kosten streiten. Und mit diesem Wissen im Gepäck, würde ich um ein Gespräch mit deinem Verkäufer bitten. Mach ihm deutlich, dass du das mit dir nicht machen lässt und verlange die Übernahme der Kosten für den zusätzlichen Servicetermin. Dazu musst du im Vorfeld überprüfen, ob es innerhalb der vereinbarten 30.000 km übrhaupt zu einem dritten Servicetermin kommt und welche Arbeiten dann bei dieser Kilometerleistung durchgeführt werden. Die sind leider unterschiedlich. Lass dir die volle Kostenübernahme bestätigen!

Sehr wichtig: Bei einem Leasingvertrag bitte alle Servicetermine peinlichst genau einhalten. Bist du auch nur einen Tag drüber, geht der Motor nicht kaputt oder das Auto aus. Doch das Überschreiten des Servicetermins wird in mehreren Steuergeräten deines F30 vermerkt sowie im Schlüssel (diese Fernbedienung) auch. Diese Fernbedienung ist dein elektronisches Serviceheft. Da die Daten auf mehreren Steuergeräten parallel gespeichert werden, ist dieses Verfahren für BMW im Vergleich zum Serviceheft in Papierform relativ fälschungssicher. Mit dem Autoschlüssel kann der Händler den geplanten Servicetermin sehen und auch sehen, wann er dann auch durchgeführt wurde. Warum ich noch diesen Absatz schreibe? Kommt es beispielsweise innerhalb der Leasingzeit zu einem Schaden und man kann dir nachweisen, dass du zu spät beim Service warst, kann dir dein Händler bzw. BMW eine Mitschuld am Schaden anhängen und dich an der Schadenshöhe beteiligen. Das ist leider alles schon passiert - rein rechtlich leider okay. BMW schützt sich so vor Autofahrern, die ihren Servicetermin absichtlich hinauszögern, prinzipiell nie machen oder immer wieder vergessen.

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Zitat:

Original geschrieben von F30328i

Es ist so, dass erst mit der Erstzulassung und nicht mit dem Produktionsdatum das Fahrzeug "auf die Welt kommt". Erst mit diesem Tag begint es zu altern - zumindest auf dem Papier.

Zitat:

Egal, definitiv hat man dir einen älteren Gaul angedreht, wovon du nichts wissen konntest. Und offensichtlich hat man es dir auch verschwiegen.

Widersprichst Du dir da nicht selbst? Er hat einen Vorführer mit Erstzulassung 12/2012 geleast - das Produktionsdatum ist nicht relevant - die Serviceintervallanzeige sollte ab dem Tag der Erstzulassung laufen - das ist - genauso wie es die Niederlassung gesagt hat - meines Erachtens das einzige Problem hier.

Je nach Fahrleistung ist ja ev. sowieso nur der Bremsflüssigkeitswechsel davon betroffen - den kann ja die Niederlassung zu 5/24 übernehmen, dann ist alles gut.

Zitat:

Vorweg: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von BMW.

Aber was ändert das in diesem Fall? Da bedeutet nur, dass BMW die Garantie bei Vertragsabschluss nicht hätte geben müssen, da sie sie aber freiwillig geben, sind sie natürlich auch rechtlich dazu verpflichtet sich daran zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von Marc25121971

Das Fahrzeug ist von Produktion Datum 11/2011 !!! aber ohne Zulassung (habe angerufen).

Jetzt meine Frage, wenn das Fahrzeug jetzt theoretisch bis 11/2013 noch stehen sollte……

(24 Monate sind rum) dann muss ich zum Service, obwohl es noch keine 100km gelaufen ist.

Wenn ich das Fahrzeug theoretisch 11/2013 kaufen würde.

Auf die Antwort bin ich gespannt und hoffe ich kann die Antwort auf logischen Wege nachzuvollziehen kann.

Danke für eine Antwort.

nein; wenn das fahrzeug noch nicht in betrieb war ist da noch nichts hinterlegt. die daten für den ersten servicintervall werden erst per software bei zuslassung/übergabe an den kunden im system configuriert....dazu muss das fahrzeug an die diagnosebuchse und wird codiert....

ab werk ist das da alles ncoh "nackig"....

Zitat:

Original geschrieben von F30328i

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von BMW. Nichts damit zu tun hat die Sachmängelhaftung. Die ist vom deutschen Staat vorgeschrieben. Die muss vom Verkäufer, also dem Händler, zwingend erfüllt werden. Bitte nicht verwechseln.

Seit wann gibt es auf in Deutschland verkaufte BMW-Neufahrzeuge eine Garantie?

Meines Wissens ist BMW der einzige Kfz-Hersteller, der eine solche freiwillige Leistung NICHT erbringt.

Gegenüber dem Händler bzw. der Niederlassung hat man als deren (nicht gewerblich tätiger) Vertragspartner beim Neufahrzeukkauf zunächst nur einen rechtlichen Anspruch auf die 2-jährige Gewährleistung.

Die Beweislast, ob die Ursache für einen reklamierten Mangel von Anfang an vorgelegen hat, trägt hierbei nur im ersten halben Jahr der Händler als Vertragspartner. Danach trägt der Kunde die Beweislast.

Wenn ich das richtig sehe, drückt sich BMW im Vergleich zu anderen Herstellern, was eine freiwillig gewährte Garantie betrifft und schiebt den schwarzen Peter in Richtung Fachhandel.

Dieser muss als BMW-Vertragspartner in dieser peinlichen Situation mit einer Ersatzlösung einspringen, die mit "Qualitätsbrief" bezeichnet wird.

Mit dem sog. Qualitätsbrief erhält man als Neufahrzeugkäufer lediglich eine erweiterte Gewährleistungszusage vom verkaufenden BMW-Vertragshändler oder der verkaufenden BMW Niederlassung.

Diese Händlergewährleistung geht zwar über die Mindestvorgaben der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, ist aber kein Garantie-Ersatz im eigentlichen Sinne.

Vergleicht man BMW mit anderen Unternehmen der Branche, drückt sich m.E. BMW als Kfz-Hersteller mit dieser Variante vor den marktüblichen Gepflogenheiten und wälst statt einer Garantie den sog. Qualitätsbrief auf die Vertragshändler ab.

Die Niederlassungen gehören zwar zum Hersteller, werden aber m.W. gleich behandelt, damit sich die Fachhändler nicht beschweren können (z.B. über eine Wettbewerbsverzerrung).

(Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung, da ich kein Jurist bin.)

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

Zitat:

Original geschrieben von F30328i

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von BMW. Nichts damit zu tun hat die Sachmängelhaftung. Die ist vom deutschen Staat vorgeschrieben. Die muss vom Verkäufer, also dem Händler, zwingend erfüllt werden. Bitte nicht verwechseln.

Seit wann gibt es auf in Deutschland verkaufte BMW-Neufahrzeuge eine Garantie?

Meines Wissens ist BMW der einzige Kfz-Hersteller, der eine solche freiwillige Leistung NICHT erbringt.

Gegenüber dem Händler bzw. der Niederlassung hat man als deren (nicht gewerblich tätiger) Vertragspartner beim Neufahrzeukkauf zunächst nur einen rechtlichen Anspruch auf die 2-jährige Gewährleistung.

Die Beweislast, ob die Ursache für einen reklamierten Mangel von Anfang an vorgelegen hat, trägt hierbei nur im ersten halben Jahr der Händler als Vertragspartner. Danach trägt der Kunde die Beweislast.

Wenn ich das richtig sehe, drückt sich BMW im Vergleich zu anderen Herstellern, was eine freiwillig gewährte Garantie betrifft und schiebt den schwarzen Peter in Richtung Fachhandel.

Dieser muss als BMW-Vertragspartner in dieser peinlichen Situation mit einer Ersatzlösung einspringen, die mit "Qualitätsbrief" bezeichnet wird.

Mit dem sog. Qualitätsbrief erhält man als Neufahrzeugkäufer lediglich eine erweiterte Gewährleistungszusage vom verkaufenden BMW-Vertragshändler oder der verkaufenden BMW Niederlassung.

Diese Händlergewährleistung geht zwar über die Mindestvorgaben der gesetzlichen Gewährleistung hinaus, ist aber kein Garantie-Ersatz im eigentlichen Sinne.

Vergleicht man BMW mit anderen Unternehmen der Branche, drückt sich m.E. BMW als Kfz-Hersteller mit dieser Variante vor den marktüblichen Gepflogenheiten und wälst statt einer Garantie den sog. Qualitätsbrief auf die Vertragshändler ab.

Die Niederlassungen gehören zwar zum Hersteller, werden aber m.W. gleich behandelt, damit sich die Fachhändler nicht beschweren können (z.B. über eine Wettbewerbsverzerrung).

(Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung, da ich kein Jurist bin.)

Solange Du dich als Kunde nicht mit BMW als Hersteller direkt auseinandersetzen willst, macht das doch absolut Sinn. Wie bei der Gewährleistung ist Dein Ansprechpartner der Händler, auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten wird verzichtet. Somit hast Du als Kunde sogar noch mehr als eine Garantie - Du kannst Reklamationen beim Händler geltend machen, bekommst Abschleppkosten erstattet und Deine Mobilität wird erhalten.

Um den Händler brauchst Du dir keine Sorgen zu machen - der freut sich über jede Garantiereparatur, da er die von BMW erstattet bekommt. Mit dem Verfahren stellt BMW lediglich sicher, dass man als Hersteller nicht direkt die Garantiefälle abwicklen muss, was ja auch Sinn macht, da man die Fahrzeuge nicht direkt verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Flipper2001

Zitat:

Original geschrieben von Jürgen325

Hi,

ich gehe mal davon aus, dass dir insofern gar kein Schaden entsteht.

Du fährst 3 Jahre und 10 tkm pro Jahr?

Dann musst du während des Leasings einmal zum Öl-Service und einmal Bremsflüssigkeit tauschen. Bei deiner Nutzung dürfte das jeweils nach 2 Jahren sein. Bei dir jetzt dann 7/2014 anstelle 12/2014. Der nächste Service wäre dann in 7/2016. du gibst das Fhzg. aber schon 12/2015 wieder ab.

Von daher alles perfekt. Mich würde viel mehr stören, dass sie dir es nicht gesagt haben, dass der Wagen schon so lange stand.

Gruß

Jürgen

Hi,

die Rechnung ist nicht ganz korrekt, ich habe den Wagen ja gerade erst als Vorführer für 3 Jahre übernommen, also gebe ich den Wagen in 3/2016 zurück. Abhängig von meiner Fahrweise kann der Service durchaus auch schon eher sein, es gibt also schon die Möglichkeit, dass ich einen dritten Service haben könnte.

Gruss

Hi,

es geht also im wesentlichen um 5 Monate. Denn dass der Wagen im Dez. zugelassen wurde, war dir ja bekannt.

Hm .... könnte dumm rausgehen ....

Gruß

Jürgen

Zitat:

nein; wenn das fahrzeug noch nicht in betrieb war ist da noch nichts hinterlegt. die daten für den ersten servicintervall werden erst per software bei zuslassung/übergabe an den kunden im system configuriert....dazu muss das fahrzeug an die diagnosebuchse und wird codiert....

 

ab werk ist das da alles ncoh "nackig"....

Ist so nicht ganz richtig: die Erstzulassung wird i.d.R. bei der Übergabeinspektion eingetragen (die bei einem Vorführer natürlich schon vor Übergabe an den Kunden erfolgt ist). Falls der Händler / die Niederlassung im vorliegenden Fall also diese Inspektion bei Anlieferung des Fahrzeugs (kurz nach Produktion - also im Juli oder August 2012) durchgeführt hat (was der Fall gewesen sein dürfte, denn sonst kann man das Fahrzeug nicht in den Showroom stellen (Stichwort "Transportmodus" -> eingeschränkte Funktionalität...)), dann wird er vermutlich auch entsprechende Werte eingetragen haben (zunächst mal auf Verdacht, die dann später - bei der eigentlichen Zulassung - korrigiert werden sollten). So machen wir es jedenfalls bei uns im Haus....

 

Davon abgesehen geht es bei der Serviceanzeige auch um das Alter der Betriebsflüssigkeiten - hier im Speziellen um die bekanntermaßen hygroskopische Bremsflüssigkeit, welche nach BMW-Vorgaben nach 2 Jahren gewechselt werden muss / soll. Dabei spielt es keine Rolle, WANN das Auto zum ersten Mal genutzt wird, denn Wasser zieht sie auch, wenn sie einfach nur "da" ist - also schon direkt nach der Produktion / Erstbefüllung. Das bedeutet aber nicht, dass mit dem Bremsflüssigkeitswechsel auch gleichzeitig eine Inspektion / ein Ölwechsel durchgeführt werden muss. DAS hängt letztlich auch von der Fahrweise ab.

 

Es ist zwar ärgerlich, dass man in solchen Fällen einen "Lagerwagen" kauft, aber rechtlich ist da wenig auszurichten. Bei Vorführern bzw. Ausstellungsfahrzeugen lohnt sich die Frage nach dem TATSÄCHLICHEN Fahrzeugalter immer..........

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Solange Du dich als Kunde nicht mit BMW als Hersteller direkt auseinandersetzen willst, macht das doch absolut Sinn. Wie bei der Gewährleistung ist Dein Ansprechpartner der Händler, auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten wird verzichtet. Somit hast Du als Kunde sogar noch mehr als eine Garantie - Du kannst Reklamationen beim Händler geltend machen, bekommst Abschleppkosten erstattet und Deine Mobilität wird erhalten.

Um den Händler brauchst Du dir keine Sorgen zu machen - der freut sich über jede Garantiereparatur, da er die von BMW erstattet bekommt. Mit dem Verfahren stellt BMW lediglich sicher, dass man als Hersteller nicht direkt die Garantiefälle abwicklen muss, was ja auch Sinn macht, da man die Fahrzeuge nicht direkt verkauft.

Mir ging es in erster Linie um den verbreiteten Irrtum, dass es angeblich seitens BMW i.Z. mit dem Kauf eines Neufahrzeugs eine Garantie geben soll.

Alle anderen mir bekannten Hersteller geben auf ihre Kfz eine Garantie. Mir ist kein Fall bekannt, wo sich der Endverbraucher bei Inanspruchnahme von Garantieleistungen mit dem Hersteller auseinandersetzen muss. Das ist vertraglich zwischen dem Hersteller und den Autohäusern so geregelt.

Auf die Gewährleistung bin ich nur in ihrer gesetzlich geregelten Form eingegangen.

Dass hier der sog. Qualitätsbrief den Kunden besser stellt als die gesetzlich geregelte Gewährleistung, ist mir bekannt und gilt wohl mangels Herstellergarantie als selbstverständlich.

Bei mehreren der dort zugesicherten Leistungen bin ich quasi über mein eigenes Versicherungspaket doppelt versichert (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug Hotelkosten).

Beim Ersatzfahrzeug mit bis zu 7 Tagen bin ich sogar besser versichert als beim Qualitätsbrief.

Der Versicherungsschutz ist hierbei im Gegensatz zu dem BMW-Angebot nicht an eine bestimmte Laufzeit ab Kauf des Fahrzeugs gekoppelt.

Der Kostenanteil für diese im Gesamtpaket versicherten Zusatzleistungen liegt bei ca. 3 EUR im Jahr (allerhöchstens 6 EUR; die Vers.-Bedingungen liegen mir gerade nicht vor). Für Eigentümer "alter Pkw-Gurken" wäre das der absolute Preisknaller.

Insofern ist der Qualitätsbetrief (mit seinen Leistungszusagen) im Vergleich zu einer normalen Garantiezusage des Herstellers in meinem Fall nur von sehr geringem Wert, obwohl er kalkulatorisch im Fahrzeugpreis sicher einen großen Posten ausmacht. Gäbe es statt dessen eine Garantie des Herstellers, würde ich den Qualitätsbrief eigentlich nicht brauchen.

am 13. März 2013 um 15:09

Nö, also theoretisch kannst du bescheissen: Auch beim F30 kann man die Serviceintervallanzeige zurücksetzten, auch "Einzeln" für Ölwechsel, Bremsflüssigkeit, TÜV/ASU etc.

Weiss ich zwar nicht im Detail, aber suche mal nach "Geheimmenü" mit der Suche bei Motor-Talk.

Sollte auch bei den F-Modellen funktionieren.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Testfahrer

Mir ging es in erster Linie um den verbreiteten Irrtum, dass es angeblich seitens BMW i.Z. mit dem Kauf eines Neufahrzeugs eine Garantie geben soll.

Ist der weit verbreitete Irrtum aber nicht eher der, dass es bei BMW nur eine "normale" Gewährleistung gäbe, weil BMW die eigenen Zusagen nicht "Garantie" nennt? ;)

Zitat:

Alle anderen mir bekannten Hersteller geben auf ihre Kfz eine Garantie. Mir ist kein Fall bekannt, wo sich der Endverbraucher bei Inanspruchnahme von Garantieleistungen mit dem Hersteller auseinandersetzen muss. Das ist vertraglich zwischen dem Hersteller und den Autohäusern so geregelt.

Genau - aber aus dem Grund ist es eigentlich falsch von einer "Herstellergarantie" zu sprechen, was BMW eben nicht macht. Die üblichen Leistungen, die man landläufig von einer Garantie erwartet bietet BMW.

Zitat:

Insofern ist der Qualitätsbetrief (mit seinen Leistungszusagen) im Vergleich zu einer normalen Garantiezusage des Herstellers in meinem Fall nur von sehr geringem Wert, obwohl er kalkulatorisch im Fahrzeugpreis sicher einen großen Posten ausmacht. Gäbe es statt dessen eine Garantie des Herstellers, würde ich den Qualitätsbrief eigentlich nicht brauchen.

Ich verstehe Deinen Punkt nicht. Welchen Vorteil hätte der Kunde, wenn BMW die Leistungszusagen, die es momentan gibt "Garantie" nennen würde? Der Qualitätsbrief ist genau das, was es bei anderen als Garantie gibt. Da es sich hierbei immer um freiwillige Vereinbarungen des Herstellers handelt, gibt es auch nicht sowas wie eine "normale Garantie".

Das Ding heißt bei BMW einfach "Gewährleistung mit verlängerter Beweislastumkehr" (nämlich genau 2 Jahre) - nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Flipper2001

Mich stört hier weniger, dass der Wagen bereits in 7/2012 statt in 12/2012 produziert wurde. Mich stört vor allem, dass der Servicetermin nun 5 Monate früher ist und abhängig von meiner Fahrweise ich nun im Worst Case mit drei statt zwei Serviceterminen während des Leasings rechnen muss.

Dein Großmut ist unfassbar. Der Händler hat Dich um 5 Monate (!) gelinkt, und Du nimmst das einfach so hin. Wirklich unfassbar.

Zitat:

Original geschrieben von GNetz

Zitat:

Original geschrieben von Flipper2001

Mich stört hier weniger, dass der Wagen bereits in 7/2012 statt in 12/2012 produziert wurde. Mich stört vor allem, dass der Servicetermin nun 5 Monate früher ist und abhängig von meiner Fahrweise ich nun im Worst Case mit drei statt zwei Serviceterminen während des Leasings rechnen muss.

Dein Großmut ist unfassbar. Der Händler hat Dich um 5 Monate (!) gelinkt, und Du nimmst das einfach so hin. Wirklich unfassbar.

Das ist nicht korrekt! Der Händler hat ihn nicht gelinkt, er hat einen Vorführwagen mit EZ 12/2012 verkauft und die EZ bestimmt das Alter des Wagens. Das Problem ist, dass der Händler den Auslieferungscheck nicht korrekt gemacht hat und das nicht reversibel ist. Es kann hier aber kein Vorsatz unterstellt werden.

Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmts Produktionsdatum, das ist auch bei keinem anderen technischen Gerät so - lediglich die beim Kauf zugesicherten Eigenschaften müssen erfüllt sein - in dem Fall wären es 2 Jahre bis zur nächsten Inspektion.

am 16. Juni 2017 um 14:22

Hi.

Ist es eigentlich technisch ein Problem wenn der Wagen längere Zeit beim Händler steht?

Ich habe ein Angebot für ein BMW mit 25%.

Seht halt schon länger.

Welcher Zeitraum ist mit "Steht halt schon länger" gemeint?

Sind das 3 Monate, 1 Jahr oder gar noch länger?

Aber selbst bei einem Jahr dürfte es "technisch" kein Problem geben. Auzßerdem hat man ja bei einem Neufahrzeug die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Allerdings fließen neben den Veränderungen im LCI auch sonst häufiger während der Produktion Verbesserungen in den Herstellungsprozeß ein. Reine SW Updates sind zwar oft auch nachträglich möglich, aber Hardwae kann oft nicht ohne weiteres auf den neuesten Stand gebracht werden. Man sollte also beim Kauf eines Ladenhüters sich genau vom Verkaufshändler erklären lassen, worin sich das angebotene Fahrzeug von einem aktuell produzierten technisch unterscheidet.

am 17. Juni 2017 um 16:42

Produktion Datum ist der 08.03.2016.

Nicht gerade frisch.

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