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45Jahre unfallfrei nicht anerkannt

Toyota Hiace 1 (H 10)
Themenstarteram 9. November 2022 um 11:34

In Deutschland bin ich ueber 20 Jahre lang unfallfrei gefahren,danach habe ich 25 Jahre im Ausland

gelebt und auch diese 25 jahre lang keinen Unfall gehabt.Zurueck in Deutschland habe ich versucht,ein Auto auf mich zuzulassen,aber ich muesste den Hoechstsatz an Versicherung bezahlen,weil meine deutsche unfallfreie Zeit so lange zurueck liegt.Was kann ich tun ? Gibt es eine Autoversicherung,bei der ich normale

Beitraege zahlen muesste und nicht wie ein Fahranfaenger behandelt werde ? Bernie

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24 Antworten

Wo hast Du gelebt und hattest Du einen laufenden Versicherungsvertrag im Ausland?

Da die deutschen Versicherer i.d.R. nicht mit Deinen ausländischen Vorversicherern vernetzt sein dürften, wird es vermutlich schwer, den Nachweis für diese 25 Jahre unfallfreies Fahren zu erbringen.

Oder hast Du selbst lückenlose, nachvollziehbare Belege dafür, dass Du im Ausland 25 Jahre unfallfrei gefahren bist?

Auf "Vertrauensbasis" wird Dir das vermutlich niemand anerkennen

Für die Deutschen Versicherungen bist Du seit 25 Jahren ein weißes Blatt. Die können höchstens nachvollziehen, dass Du vor 25 Jahren 20 unfallfreie Jahre hattest.

Die Versicherungen können (wollen?) ja nicht einmal anerkennen, wenn man jahrelang unfallfrei Fahrzeuge bewegt hat, die nicht auf einen selber versichert waren (Firmenwagen), obwohl so ein Nachweis sicher möglich wäre. Darum wechsel ich mich bei unserem Zweitwagen ja auch alle paar Jahre mit meiner Frau als Versicherungsnehmer ab, damit unsere beiden SFR erhalten bleiben.

am 9. November 2022 um 13:19

Zitat:

Die können höchstens nachvollziehen, dass Du vor 25 Jahren 20 unfallfreie Jahre hattest.

Wegen Datenschutz kann man das vergessen. Daten dieser Kategorie müssen nach 10 Jahren gelöscht werden.

Zitat:

@Bernie777 schrieb am 9. November 2022 um 12:34:45 Uhr:

Gibt es eine Autoversicherung,bei der ich normale

Beitraege zahlen muesste und nicht wie ein Fahranfaenger behandelt werde ? Bernie

Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Du wirst nicht als Fahranfänger behandelt, sondern als Versicherungsanfänger.

Und solange du nicht in schriftform das Gegenteil beweisen kannst, solange fängst du von vorne an.

Wenn ich so rechne, Alter 18 Jahre plus über 20 Jahre hier und plus 25 Jahre im Ausland, dann dürftest du so langsam an die 65 Lebensjahre kommen.

Und somit wirst du in der Berechnung der Beiträge noch mit Alterszuschlag "bestraft".

Wir hatten das selbe Problem als wir nach England gezogen sind. Es hat ewig gedauert bis wir eine Versicherung gefunden haben, die meine Schadens freien Jahre anerkannt hat. Und das trotz schriftlicher Bestätigung auf Englisch von unserer Deutschen Versicherung...

Wenn man eine Bestätigung von seiner ausländischen Versicherung über seinen Schadensverlauf beibringt, wird der i.d.R. von deutschen Versicherungen anerkannt

Ein paar mehr Informationen.

Bei welcher Gesellschaft, wurde bis wann, die Jahre in Deutschland gefahren. Liegen evtl. noch alte Beitragsrechnungen vor?

Hast du dir damals eine Bescheinigung ausstellen lassen.

 

Auf welchen Namen, bei welcher Gesellschaft, in welchen Land, wurden die Jahre im Ausland gefahren?

Liegen von den Jahren im Ausland Beitragsrechnungen vor? Dann Bescheinigung des Versicherers im Original anfordern.

 

Wir können nur helfen wenn genug Infos vorliegen.

Auf Zuruf wird keine Versicherung die Jahre übernehmen.

Themenstarteram 9. November 2022 um 20:47

Bei der HUK Coburg wurden die ersten 20 oder mehr Jahre versicherrt.Dazu habe ich noch eine Art Abmeldebescheinigung.

Danach 25 Jahre in Neuseeland,wo eine Versicherung nicht Pflicht ist und deshalb kein Database fuer niemanden vorliegt,wo eine entsprechende unfallfreie Zeit bescheinigt sein wuerde. Aber eine eidesstattkiche Erklaerung sollte doch wohl helfen.

Gibt es dort auch keinerlei Beitragsrechnungen etc?

Zitat:

@Bernie777 schrieb am 9. November 2022 um 21:47:17 Uhr:

Bei der HUK Coburg wurden die ersten 20 oder mehr Jahre versicherrt.Dazu habe ich noch eine Art Abmeldebescheinigung.

Danach 25 Jahre in Neuseeland,wo eine Versicherung nicht Pflicht ist und deshalb kein Database fuer niemanden vorliegt,wo eine entsprechende unfallfreie Zeit bescheinigt sein wuerde. Aber eine eidesstattkiche Erklaerung sollte doch wohl helfen.

Eine eidesstattliche Erklärung nutzt nichts, nur Versicherer können Bestätigungen erstellen. Diese müssen dann im Original vorliegen, sonst könnte das Dokument beliebt oft verwendet werden.

Somit sind die Jahre aus Neuseeland nicht nachvollziehbar.

 

Also bleibt nur noch die HUK. So weit mir bekannt ist, würde die HUK nur die Jahre innerhalb von den letzten 10 Jahren bestätigen, außer du hast die SFR Bestätigung nach Abmeldung im Original bekommen.

 

Um was für eine Abmeldebestätigung handelt es sich?

 

Sonst andere Lösungen suchen, SFR Übertragung von Familie, Zweitwagenregelung Lebenspartner, Familie.

Die letzte Möglichkeit wäre noch die Führerscheinregelung.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Du die 25 Jahre in Neuaseland gänzlich ohne KFZ Haftpflicht Versicherung gefahren bist?

(Oder zumindest einen größeren Zeitraum davon?)

Dann dürfte es aus dieser Zeit im Ausland keine Möglichkeiten geben, hier irgendetwas anerkannt zu bekommen.

Also bliebe wirklich nur das Gespräch mit der HUK ob da aus Kulanz was zu machen ist.

Wenn du noch den letzten Nachtrag zum Versicherungsschein der HUK hast, würde ich eine Mail an info@huk-coburg.de schreiben und den Versicherungsschein anhängen.

Schreibe noch weiter rein, das du die letzten 25 Jahre in Neuseeland warst.

Es ist durchaus Möglich das die HUK die 20 Jahre noch findet oder sie dir aus Kulanz anerkennt

Was bedeutet den der Versicherungs "Neuanfang" in Euro/Jahr für was für ein Auto für dich?

Es gibt zwar etliche andere Tarifmerkmale und die Preise schwanken heftig, aber grob könnte man einschätzen, ob es halbwegs im Rahmen ist...

Ansonsten stimme ich der Mehrheit hier zu, das ist doch nur noch Kulanz, ob da was besser eingestuft wird oder nicht ... Und selbst wenn die Huk irgendwas aus den tiefen 1990 anerkennt, würde ich trotzdem vergleichen, ob nicht eine andere Versicherung trotz 0 Rabatt günstiger/besser ist ...

Man kann hier wieder den Klassiker Hinweis bringen, egal was für Rabatt, Sondereinstufungen, Kulanz, Treuepunkte oder sonstwas .. zählen tut doch eigentlich nur der Versicherungsumfang und das was man letztendlich in EURO für´s Versicherungsjahr zahlen muss...

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