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Unfallfrei stellt sich als Totalschaden heraus.

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 14:27

So... nun hat es uns auch erwischt.

Meine Holde hatte ( verschuldet ) einen kleinen Unfall.

Auto wurde im März 2022 als unfallfrei gekauft.

 

Okidoki... Versicherung angerufen, Schaden gemeldet.

Der Sachbearbeiter teilte uns mit, das dass Auto im Oktober 2021 als Totalschaden gemeldet worden ist.

Aus diesem Grund könnte man die Eigenen Reparatur noch nicht freigeben.

Man müsste auf die Reparaturnachweise wie was wo repariert worden ist oder ob damals fiktiv abgerechnet worden ist.

 

Wie lange dauert es im Schnitt, bis die damalige Versicherung sich meldet.

Vorher kann man nichts reparieren.

 

Direkt zum Anwalt?

Rücksbwicklung... ?

Anzeige?

 

Bin stinksauer.

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46 Antworten

Alle 3 Fragen: ja.

RS-Versicherung wäre sinnvoll. Sonst halt selbst versuchen.

Eigentlich wäre vor der Antwort eine Frage angebracht - wie ist denn die Unfallfreiheit im Vertrag formuliert und von wem (Halter/Händler) wurde das Auto gekauft?

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 15:00

Auto wurde von einem Händler ( Kies und Fähnchen ) gekauft.

Im Vertrag ist "unfallfahrzeug" NICHT angekreuzt.

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 15:01

RS vorhanden

am 16. Februar 2024 um 15:36

Zitat:

Im Vertrag ist "unfallfahrzeug" NICHT angekreuzt.

Das heißt aber nicht "Unfallfrei". Das heißt nur, dass es keine sichtbaren Unfallschäden hat.

Merke: Nur unfallfrei ist unfallfrei

Ein Totalschaden wäre offenbarungspflichtig, auch wenn der händler ihn nicht kennt. Die Nichtangabe reicht dann schon für die Rückabwicklung.

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 16:09

Ich habe jetzt glücklicherweise den Vorbesitzer über den Fz-Brief ausfindig machen können und mit ihm telefoniert.

Er war so nett und hat mir das damalige Unfallgutachten geschickt. Beim Anblick der Bilder bin ich aus allen Wolken gefallen.

Dann hast du optimale Voraussetzungen für die Rückabwicklung.

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 16:30

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Februar 2024 um 17:22:05 Uhr:

Dann hast du optimale Voraussetzungen für die Rückabwicklung.

@berlin-paul

Auch nach fast genau 2 Jahren?

 

Ehrlich gesagt, haben wir noch 0,0 Lust auf das Auto :rolleyes:

Zitat:

@yellwork schrieb am 16. Februar 2024 um 17:09:26 Uhr:

Ich habe jetzt glücklicherweise den Vorbesitzer über den Fz-Brief ausfindig machen können und mit ihm telefoniert.

Er war so nett und hat mir das damalige Unfallgutachten geschickt. Beim Anblick der Bilder bin ich aus allen Wolken gefallen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor. Frag doch mal den Vorbesitzer, an wenn er das Unfallfahrzeug (vermutlich unrepariert) verkauft hat.

Dein Verkäufer wird mit ziemlicher Sicherheit argumentieren, dass ihm vom Unfall nichts bekannt war.

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 16:38

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Februar 2024 um 17:31:32 Uhr:

Zitat:

@yellwork schrieb am 16. Februar 2024 um 17:09:26 Uhr:

Ich habe jetzt glücklicherweise den Vorbesitzer über den Fz-Brief ausfindig machen können und mit ihm telefoniert.

Er war so nett und hat mir das damalige Unfallgutachten geschickt. Beim Anblick der Bilder bin ich aus allen Wolken gefallen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor. Frag doch mal den Vorbesitzer, an wenn er das Unfallfahrzeug (vermutlich unrepariert) verkauft hat.

Dein Verkäufer wird mit ziemlicher Sicherheit argumentieren, dass ihm vom Unfall nichts bekannt war.

Das Auto wurde über den damaligen Gutachter versteigert und dann letztendlich unrepariert verkauft.

 

Davon kannst du ausgehen, das dieser so argumentieren wird.

Dann versuche mal herauszufinden, wer es gekauft hat.

Zitat:

@yellwork schrieb am 16. Februar 2024 um 17:30:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Februar 2024 um 17:22:05 Uhr:

Dann hast du optimale Voraussetzungen für die Rückabwicklung.

@berlin-paul

Auch nach fast genau 2 Jahren?

Ehrlich gesagt, haben wir noch 0,0 Lust auf das Auto :rolleyes:

Ja das geht.

Themenstarteram 16. Februar 2024 um 17:08

@PeterBH es gab laut Gutachten 3 Angebote. Das höchste hat den zuschlag bekommen und die Anschrift steht im Gutachten auch.

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