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3 Autos zusammengeschoben, Unfallflucht …

Themenstarteram 2. Februar 2022 um 22:05

… aber der Fahrer wurde wahrscheinlich ermittelt.

Hallo zusammen,

heute abend vor unserer Haustür passiert: Ein LKW fährt durch unsere enge Wohnstraße, die beidseitig längs beparkt ist. Er fährt zu weit rechts und trifft das erste Fahrzeug auf Höhe der hinteren Tür und schrammt daran entlang. Durch die Wucht wird dieses 1. Fz. (Peugeot) noch auf ein weiteres (Volvo), und dieser dann auf ein 3. Fz. (unser C-Max aus der Signatur) geschoben. Nach kurzem Zögern fährt er weg.

Ich komme ca. 15-30 min später hinzu, da war die Polizei schon vor Ort, und hatte wohl auch schon Zeugen befragt. Während der Aufnahme bekomme ich mit, dass jemand ein Handyfoto vom LKW gemacht hat und das Kennzeichen bekannt sei. Im weiteren Verlauf der Aufnahme sagt die Beamtin, dass „ein Fahrer ermittelt wurde, er würde auf dem nächsten Rastplatz anhalten und dann dort befragt werden“.

Zu den Schäden: Naja, der erste Peugeot ist richtig kaputt, den zweiten(Volvo) kann ich nicht einschätzen und unser C-Max hat (nur noch) Lackkratzer an der Stoßstange. Mir ist klar, dass erstmal die Täterschaft ermittelt werden muss, bevor hier irgendwas mit Versicherung geregelt werden kann.

Aber angenommen, der Unfallfahrer wird ermittelt, was kann/sollte/muss ich tun?

Ich habe mal was von „Bagatellgrenze“ gehört, trifft das hier für den C-Max zu? Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Art der Begutachtung (Kostenvoranschlag/Kurzgutachten/Gutachten). Was wäre hier konkret die wahrscheinlich beste Wahl für uns?

Wie vermeide ich, dass ich irgendwas finanziell vorstrecken muss?

Danke vorab fürs Lesen, ich freue mich auf Anregungen, gerne auch Kostenschätzungen Pi mal Daumen.

Peugeot später
Volvo später
C-Max
+4
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10 Antworten

Wie immer: eigener Gutachter und Anwalt. In der Praxis wirst du in der Konstellation wohl nichts vorstrecken müssen. Ob der Fahrer ermittelt wird, das ist nicht wichtig. Entscheidend ist, dass das verursachende Fahrzeug feststeht und das wird auch pflichtversichert sein. Das komplette Schadenbild siehst du ohnehin erst vernünftig bei Tageslicht. Die Bagatellgrenze wird mit einer Stoßstange schon überschritten, gerade wenn Abstandswarner etc. vorhanden sind.

edit:

den Gutachter der gegnerischen Versicherung lässt man nicht ans Auto

Für den Schaden haftet die Versicherung des LKW und nicht der Fahrer . Den Schaden an Deinem Fahrzeug ist schlecht einzuschätzen. Ab einer Schadenshöhe von 1000 Euro schickt die Versicherung einen Gutachter. Da die Polizei diesen Sachverhalt aufgenommen hat, wird die Versicherung nach Akteneinsicht auch Deinen Schaden ersehen. Die senden Dir dann auch einen Fragebogen zu. Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann wäre jetzt die Möglichkeit diese zu nutzen.

Und das ganze dauert. Solange die Po,izei die Akte nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat, kann die Versicherung diese nicht einsehen.

Auf jeden Fall wird Dein Schaden reguliert.

Themenstarteram 2. Februar 2022 um 23:55

Danke schonmal, logisch, (nur) das Unfallfahrzeug muß bekannt sein. Hatte ich nicht auf dem Schirm. Na, dann hoffen wir mal. Wie gesagt: Das jemand ermittelt wurde, ist bisher nur vorläufig.

Die Beamten waren ca. 1 Std. da, aufgrund der größeren Anzahl an Anwesenden, haben sie uns gebeten/mitgeteilt, dass sie alles Schriftliche auf dem Revier erledigen, und uns dann Aktenzeichen usw. später geben. (wörtlich: in den Briefkasten werfen)

Ja, meine Fotos sind Mist, weiß ich, hatte leider keine bessere Gelegenheit. Ich schaue es mir morgen nochmal genauer an.

Nein, kein PDC oder sonstiger teurer Schnickschnack verbaut. Eher im Gegenteil: Stoßstange war vorher schon verschrammt mit deutlichen Gebrauchsspuren. Bis jetzt (bevor mein Gutachter da war, im Dunkeln vielleicht nur die Hälfte gesehen) bin ich eher auf dem Trip „fiktiv abrechnen“, evtl. smart repair. Aber ich lese gerade die FAQ bzgl. Vorschäden, hoffentlich fällt mir das nicht auf die Füsse: 2014 gab es einen Parkplatzrempler, da war die Stoßstange auch schon Bestandteil. Ich habe damals auch nichts repariert, weil es leider dann doch 50:50 ausgegangen ist.(siehe Foto). Kosmetische Sachen hatte ich durch Polieren und Lackstift akzeptabel hingekriegt.

2014

Zitat:

@Didi149 schrieb am 2. Februar 2022 um 23:48:33 Uhr:

Ab einer Schadenshöhe von 1000 Euro schickt die Versicherung einen Gutachter.

Und als Geschädigter läßt man genau diesen Gutachter von der generischen Versicherung NICHT an sein Auto, sondern sucht sich selber einen unabhängigen aus.

Wenn man nicht weiß wo man einen suchen muß hilft sicher die eigene Werkstatt wo man auch sein Fahrzeug Warten läßt. Die haben sicher einen an der Hand, da sie öfters damit zu tun haben.

Themenstarteram 3. Februar 2022 um 18:23

So, nach 24h ein kleines Update, wen es interessiert:

Heute war die pol. Unfallmeldung im Postkasten. Darauf, unter „01“ die Daten des Fahrers und des Halters (eine GmbH). Sie haben ihn also gekriegt (dank der Zeugin mit dem Handyfoto). Textteil: „01 touchierte den geparkten 02 und schob diesen gg. 03. 03 wurde gg. 04 (wir) geschoben. Lichtbilder und Skizze gefertigt, SpurFix-Folie wurde verwendet“. Übrigens ein recht großer LKW mit Anhänger (Iveco AS440T/P/BA3C)

Durch ein Telefonat mit der Fa. habe ich nun die Vers.-gesellschaft (Allianz) und eine Schadennummer. Der Einfachheit halber habe ich bei meinem GTÜ-Büro, da wo ich immer zur HU hinfahre, einen Termin vereinbart.

Muss ich mir Gedanken machen, und fragen, ob er ein „ö. b.u.v.“ Sachverständiger ist? Oder reicht es, wenn er auf seiner Webseite „qualifizierte Schadengutachten“ anbietet?

Demnächst wird sich wohl die Versicherung melden. „Schadenmanagement“ bzw. „wir regeln das für Sie“, blocke ich ab, korrekt? Wie erreiche ich dennoch schnell eine Haftungszusage?

"Für den Schaden haftet die Versicherung des LKW und nicht der Fahrer."

Muss wohl ganz neu sein, bisher ging ich immer von einer Haftung des Fahrers aus (unerlaubte Handlung) und der Versicherung (Pflichtversicherungsgesetz). Und das nennt man dann "gesamtschuldnerische Haftung".

Vor Gericht macht sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger meist etwas besser, als ein "nur" Sachverständiger. Dieser Begriff ist nämlich nicht geschützt und so dürfte sich auch mein Opa nennen...

In der Praxis habe ich es aber noch nicht erlebt, dass das Gutachten eines "qualifzierten" Sachverständigen nicht akzeptiert wurde. Wird ohnehin von der Versicherung bei fiktiver Abrechnung gekürzt, auch wenn die das "überprüfen" nennen.

Am Besten alles einem Anwalt regeln lassen. Das minimiert die übliche Gefahr über den Tisch gezogen zu werden.

Geht schon mal Steine sammeln.... :D

 

Wenn der Stoßfänger vorher schon recht "benutzt" war, dann kann der Weg über das Schadensmanagment der Versicherung (Partnerwerkstatt der Versicherung ohne Gutachten ohne Anwalt) ohne Probleme zu einer neuen Lackierung des Stoßfängers, einem Leihwagen und einem gesaugtem Innenraum sowie einem gewaschenen Auto führen.

 

Bei einer fiktiven Abrechnung wird es ein langer Weg werden bis etwas Geld auf dem Konto ist.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. Februar 2022 um 23:10:57 Uhr:

Geht schon mal Steine sammeln.... :D

Wenn der Stoßfänger vorher schon recht "benutzt" war, dann kann der Weg über das Schadensmanagment der Versicherung (Partnerwerkstatt der Versicherung ohne Gutachten ohne Anwalt) ohne Probleme zu einer neuen Lackierung des Stoßfängers, einem Leihwagen und einem gesaugtem Innenraum sowie einem gewaschenen Auto führen.

Bei einer fiktiven Abrechnung wird es ein langer Weg werden bis etwas Geld auf dem Konto ist.

Grüße

Steini

Das kann ich nur bestätigen.

Ich hatte in den letzten 15 Jahren 5 Kaskoschäden, davon einer selbst verursacht.

Alle als nicht select Kunde in Partnerwerkstatt reparieren lassen.

Super Arbeit und kostenfreier Mietwagen.

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