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225/45 235/45 Preisdifferenz

Themenstarteram 22. September 2014 um 22:12

Hallo Forum

Ich brauche die eure Hilfe bei meinem ersten Radkauf :)

Ich fahre einen Passat B6 Variant und möchte mir diesen Winter neue Alukompletträder kaufen, da ich beim Gebrauchtwagenkauf nur glanzgedrehte Alufelgen bekommen habe, welche nicht wintertauglich sind.

Momentan habe ich noch Winterreifen in den Dimensionen 235/45 R17, die haben jedoch nur noch jeweils 5mm Profil, so dass ich mir überlege diese gar nicht mehr auf die neuen Felgen aufziehen zu lassen. Felge und neue Reifen als Komplettrad bestellen sollte günstiger sein.

Nun zu meiner Frage: Eingetragen sind für den Passat mit 17" nur die 235/45 Dimension, die neue gewünschte Felge RC27 von Brock ist aber auch für 225/45 freigegeben. (siehe Screenshot)

Mit Erstaunen musste ich beim Onlinereifenhändler feststellen, dass ich pro Reifen CHF 50 (~41€) sparen kann wenn ich zu den 1cm schmaleren Reifen greife. Habe ich das alles richtig verstanden oder gibt es irgendwo einen Haken? Da die 225 keine Serienbereifung ist (und ich für die Schweiz kein Gutachten finde) müsste ich wahrscheinlich zum Strassenverkehrsamt in der Schweiz? Laut Reifenrechner sollte ja der Abrollumfang auch im Toleranzbereich liegen http://www.reifenrechner.at/index.html?...

Screen-shot-2014-09-22-at-23-36-06
Beste Antwort im Thema

Dem ist nichts hinzuzufügen. Felge hier preiswert:

http://www.reifen-profis.de/alufelgen-details.php?...

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Dem ist nichts hinzuzufügen. Felge hier preiswert:

http://www.reifen-profis.de/alufelgen-details.php?...

Ruf beim Strassenverkehrsamt an, die können dir sagen was du auf dem Auto fahren kannst. Dein Passat wird wohl kaum mit 17-Zöllern typengeprüft worden sein, da könnte es sein, dass deine jetzigen Reifen schon an der Grenze des zulässigen Abrollumfang sind.

Eintragen musst du die Reifengrösse nicht, wenn zugelassen. Wenn nicht zugelassen müsstest du den Tacho angleichen lassen, was wahrscheinlich die Ersparnis der günstigeren Reifen wieder auffrisst, also nicht praktikabel.

Fremdherstellerfelgen musst du aber beim STVA eintragen lassen.

Themenstarteram 23. September 2014 um 7:40

@jjt14, doch ist eine Originale VW Le Mans Felge welche beim Passat mit 235/45 R17 zugelassen ist.

Zitat:

Original geschrieben von simonnelli

@jjt14, doch ist eine Originale VW Le Mans Felge welche beim Passat mit 235/45 R17 zugelassen ist.

Ok, dann reicht ja eventuell schon ein kurzes Telefonat. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von simonnelli

 

Nun zu meiner Frage: Eingetragen sind für den Passat mit 17" nur die 235/45 Dimension, die neue gewünschte Felge RC27 von Brock ist aber auch für 225/45 freigegeben.

Die Brock RC 27 7,0Jx17 gibt´s mit 3 unterschiedlichen Einpreßtiefen (ET)

mit Gutachten + ABE > gültig für alle EU-Länder.

ET 35 " TÜV-Abnahme" + Karosseriearbeiten

ET 42 und ET 47 "TÜV-Abnahme"-frei

Die Verwendung von Schneeketten ist bei allen 3 ET nicht möglich.

Gemäß ABE sind alle 3 ET "eintragungsfrei"

Zitat:

Habe ich das alles richtig verstanden oder gibt es irgendwo einen Haken?

" Kein Haken "

 

Zitat:

Da die 225 keine Serienbereifung ist (und ich für die Schweiz kein Gutachten finde) müsste ich wahrscheinlich zum Strassenverkehrsamt in der Schweiz?

Ob Gutachten + ABE anerkannt wird, regelt jeder Kanton individuell

Zitat:

Laut Reifenrechner sollte ja der Abrollumfang auch im Toleranzbereich liegen

ja, stimmt, zumindest für die EU-Länder.

Hier kannst Du Dir die einzelnen Gutachten downloaden

http://www.brock.de/Gutachten/RC-Design/RC27/7.0x17/5x112/

Zitat:

Original geschrieben von jjt14

Wenn nicht zugelassen müsstest du den Tacho angleichen lassen, was wahrscheinlich die Ersparnis der günstigeren Reifen wieder auffrisst, also nicht praktikabel.

Eine Tachoangleichung ist nicht notwendig, da die 225/45 R17 nur geringfügig kürzer abrollen als die 235/45 R17, diese Differenz liegt innerhalb der Toleranz.

Themenstarteram 23. September 2014 um 10:31

Danke für die zahlreichen Antworten. Ich habe mich inzwischen für eine andere Felge entschieden, welche den Dimensionen der Serienfelgen entsprechen. Die 7x5x17" ET47 Modell P69 von Platin http://www.platin-wheels.com/de/platin-felgen.php?id=67 . Jetzt kläre ich beim Strassenverkehrsamt noch ab ob ich für 225er etwas eintragen muss oder nicht.

Für die 225er gibt es viel größeren Absatz und eben höhere Stückzahl in der Herstellung als die 235er. Ich habe die 235er vor vielen Jahren mal gefahren und mich immer geärgert nicht auf die 225er zugreifen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von jjt14

Ruf beim Strassenverkehrsamt an, die können dir sagen was du auf dem Auto fahren kannst. Dein Passat wird wohl kaum mit 17-Zöllern typengeprüft worden sein, da könnte es sein, dass deine jetzigen Reifen schon an der Grenze des zulässigen Abrollumfang sind.

Eintragen musst du die Reifengrösse nicht, wenn zugelassen. Wenn nicht zugelassen müsstest du den Tacho angleichen lassen, was wahrscheinlich die Ersparnis der günstigeren Reifen wieder auffrisst, also nicht praktikabel.

Fremdherstellerfelgen musst du aber beim STVA eintragen lassen.

Das ist so nicht korrekt. Das StVa hat nichts damit zu tun, sondern der TÜV ist die richtige Anlaufstelle. Und natürlich ist der Passat auch mit 17" geprüft worden, denn er wird auch mit dieser Felgengröße mit Sommerreifen und Winterreifen ausgeliefert.

Und nicht jede Reifengröße, die nicht in der CoC eingetragen ist, muss eine Tachoangleichung nach sich zeihen, dafür gibt es das Gutachten, in dem alle Infos stehen. 225/45R17 als Winterreifen ist völlig unproblematisch.

@TE

Ich würde mir an deiner Stelle das Vielspeichen-Design noch einmal überlegen, zwecks einfacher Pflege. Pflegeleicht und robust, und preiswert, ist die Ronal R42:

http://www.reifen-profis.de/alufelgen-details.php?...

Themenstarteram 24. September 2014 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Zitat:

Original geschrieben von jjt14

Ruf beim Strassenverkehrsamt an, die können dir sagen was du auf dem Auto fahren kannst. Dein Passat wird wohl kaum mit 17-Zöllern typengeprüft worden sein, da könnte es sein, dass deine jetzigen Reifen schon an der Grenze des zulässigen Abrollumfang sind.

Eintragen musst du die Reifengrösse nicht, wenn zugelassen. Wenn nicht zugelassen müsstest du den Tacho angleichen lassen, was wahrscheinlich die Ersparnis der günstigeren Reifen wieder auffrisst, also nicht praktikabel.

Fremdherstellerfelgen musst du aber beim STVA eintragen lassen.

Das ist so nicht korrekt. Das StVa hat nichts damit zu tun, sondern der TÜV ist die richtige Anlaufstelle. Und natürlich ist der Passat auch mit 17" geprüft worden, denn er wird auch mit dieser Felgengröße mit Sommerreifen und Winterreifen ausgeliefert.

Und nicht jede Reifengröße, die nicht in der CoC eingetragen ist, muss eine Tachoangleichung nach sich zeihen, dafür gibt es das Gutachten, in dem alle Infos stehen. 225/45R17 als Winterreifen ist völlig unproblematisch.

@TE

Ich würde mir an deiner Stelle das Vielspeichen-Design noch einmal überlegen, zwecks einfacher Pflege. Pflegeleicht und robust, und preiswert, ist die Ronal R42:

http://www.reifen-profis.de/alufelgen-details.php?...

Ich denke in der Schweiz stimmt das Strassenverkehrsamt schon als Ansprechpartner, nicht?

Dass eine Felge mit mehr Speichen etwas schwieriger zu reinigen ist, ist mir bekannt. Leider gefallen mir die meisten 5-Speichendesigns nicht. Finde ich zu grob.

Themenstarteram 24. September 2014 um 9:08

Habe soeben mit dem SVA des Kanton Bern telefoniert und 225/45 auf einer 7.5/17 ET47 Felge geht auch ohne Eintragung in Ordnung. Keine Ahnung wie viele das hier interessiert, aber vielleicht liest ja mal ein anderer Schweizer mit :)

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