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2 Probleme mit unserem / Meriva 1,6 L

Themenstarteram 20. Juli 2009 um 17:08

Hallo Leute,

nach aktuellem Garantiefall haben wir erst ein neues Motorsteuergerät in unseren Meriva bekommen !

Und wie soll es anders sein kommt bekanntlich eins nach dem anderen,  ist nun das Abgas

rückführventil dran.

Tja wenn die Garantie nicht greift sind 170 €uro fällig ;-( wenn ja dann passt ja alles !

 

Aber zu meinen Fragen:

 

-wie kann ich nachvollziehen ob ein neues Motorsteuergerät verbaut wurde und woran sieht man es ?

 

-und kann mir jemand sagen ob er auch Probleme mit den hinteren Bremssattelträger hat ?

das klappert wenn ich über ne Kopfsteinpflasterstrasse fahre - Autohaus sagt Bremssattel i.O

Bremssattelhalter Müll :-(

 

Danke für eine Antwort und viele Grüße der Enrico

 

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51 Antworten

Hallo Ulf.

Für welches Fahrzeug denn und ab Werk bei OSV umgebaut?

Gruß Werner

Zitat:

Original geschrieben von hwd63

Hallo.

Also dein Fahrzeug verliert nicht die Betriebserlaubnis, das lass dir von mir mal sagen.

Ich habe bei meinem Z16SE auch das AGR Ventil stilllegen lassen.

Und, keine Probleme beim TÜV bzw. bei der ASU und der Motor schnurt wie eine 1!

Was der da erzählt ist Blödsinn, sage ihm doch mal er soll mal eine aktuelle Software aufspielen.

Dann wird er sehen, das es im Tech2 Menü gibt einen Punkt gibt, wo steht AGR Ventil deaktivieren!

Welches Bj. ist denn dein Meriva?

Wenn er Bj. 2003- 2004 ist kannst du es stilllegen lassen.

Gruß Werner

Hallo Werner,

sag mal bitte, ob man AGR Ventil bei Z16SE AT Bj 2002 stilllegen lassen kann. Z.B. ein Haendler aus Hattingen sagte, dass es bei Motoren mit Automatik nicht moeglich ist.

Danke,

Wladimir.

Hallo Wladimir.

Welchen Wagen hast du denn, ich gehe mal von einem Astra G aus mit AT- Getriebe.

Denn im Meriva gab es den Z16SE nur mit MT- Getriebe.

Ja das AGR darf nur bei MT- Getrieben stillgelegt werden.

Bei AT- Getrieben gibt es ein geändertes AGR Ventil.

Hier die T. Nr. 17 200 272.

Gruß Werner

Zitat:

Original geschrieben von hwd63

Hallo Wladimir.

Welchen Wagen hast du denn, ich gehe mal von einem Astra G aus mit AT- Getriebe.

Denn im Meriva gab es den Z16SE nur mit MT- Getriebe.

Ja das AGR darf nur bei MT- Getrieben stillgelegt werden.

Bei AT- Getrieben gibt es ein geändertes AGR Ventil.

Hier die T. Nr. 17 200 272.

Gruß Werner

Hallo Werner,

danke fuer die Antwort. Ja, genau. Es handelt ueber ASTRA G Z16SE AT. Bei uns (Russland) gibt es AGR Ventil mit der Nr 08 51 038. Ob es dasselbe oder nicht? Ich stellte ein von Pierburg (5000 km), das andere von Delphi. Hab mal es geputzt. Aber es scheint das zweite wird auch nicht lange am Leben bleiben.

Kannst du mal Rat geben was zu tun?

Gruss,

Wladimir.

Danke

 

Hallo Wladimir.

08 51 038 ist die Katalog Nr., es ist das richtige Ventil, also die neue Version.

Dieses muss du nehmen.

Gruß Werner

Hallo, Werner!

Danke fuer die Antwort. Also Ventilwechsel - die einzige Loesung?

MfG,

Wladimir.

Zitat:

Original geschrieben von RicosAstra

Hallo Leute,

ich verstehe euch ja !

Nur letztlich,  was bleibt mir als Kunde übrig - mit dem Kopf nicken wie ein wackel Dackel !!!

Wenn ich dem das sage bekomme ich zur Antwort - na dann fahr dahin wo sie es dir abstellen - wobei ich sagen muß, das dieser OH sowieso einen Ruf hat der eh am A.... ist !

viele Grüße der Enrico !

Laß mich mal raten, ... fängt mit 'M' an und hört mit 't' auf, Oder?! Wenn ja, dann wo inTrotha oder Haneu??

keine Angst bin keiner von denen, habe aber genug Erfahrung (ca.15 Jahre) bei dieser "Firma" sammeln dürfen. 75%= :-((((((

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