1mm Lackstärke beim Nachlackieren kann das sein?

Mercedes E-Klasse W212

War heute im Autohaus meinen gebrauchten E500 abholen. Mir ist aufgefallen das die Seite wo der Tankdeckel sitzt Nachlakiert wurde. Man misst so um Die 230ym um den Tankdeckl. Aber jetzt kommts unterhalb vom Tankdeckel ist ja der Radkasten. Hier ist die Schichtdicke so 190 nur an einer Stelle ist sie etwa 1mm dick. Die Stelle ist kleiner als ein IPhone 5s und sie ist nur an der vorderen Kante vom Radlauf. Entfernt man sich von der Radlaufkante ein paar mm (aber man ist noch auf der planen Radlauffleche) hat der Lack noch eine Schichtdicke von 350ym. Der Meister meinte dem Lackierer sei der Lack ungünstig davon gelaufen! Kann das sein bei 1mm Schichtdicke? Man erkennt auch eine lange Nase die sich im inner bis zum Ende vom Radlauf weitergeht.

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Zitat:

@ompre schrieb am 5. März 2016 um 21:25:36 Uhr:


... Der Meister meinte dem Lackierer sei der Lack ungünstig davon gelaufen! Kann das sein bei 1mm Schichtdicke? Man erkennt auch eine lange Nase die sich im inner bis zum Ende vom Radlauf weitergeht.

Dreister geht es nun wirklich nicht. Wenn einem Lackierer der Lack "ungünstig" davon läuft, dann fängt er die Arbeit nochmal von vorne an.

Da hat jemand tiefe Dellen mit viel Spachtel aufgefüllt. Spachteldicke von 1mm ist schlichtweg Pfusch. Wurde das Fahrzeug mit Unfallschaden deklariert? Was sagt die Fahrzeughistorie?

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Man man Man E220 Du bist ein ..... Ich hab mir das alles gut Überlegt und die Entscheidung ist nicht so einfach. Ich wollte ein Auto mit M278 Motor da gibt's nur welche mit vielen KM oder sehr alt oder mit Macken für 50.000 Euro. Ich glaube ich habe mir das beste Angebot ausgesucht zumal er noch Sachen hat wie Standheizung etc. Ich wollte lediglich wissen wie der Schaden zu bewerten ist. Kalgen möchte ich noch lange nicht.

Zitat:

@ompre schrieb am 6. März 2016 um 18:42:47 Uhr:


Man man Man E220 Du bist ein ..... Ich hab mir das alles gut Überlegt und die Entscheidung ist nicht so einfach. Ich wollte ein Auto mit M278 Motor da gibt's nur welche mit vielen KM oder sehr alt oder mit Macken für 50.000 Euro. Ich glaube ich habe mir das beste Angebot ausgesucht zumal er noch Sachen hat wie Standheizung etc. Ich wollte lediglich wissen wie der Schaden zu bewerten ist. Kalgen möchte ich noch lange nicht.

Moin,
dann ist ja alles bestens!
Denke immer daran, der Feind hört oder liest mit!

Gruß

Was mich etwas wundert ist das es zwar gespachtelt ist 1mm ich aber eine Beule nun habe die 1mm nach außen geht. Das macht irgendwie keinen Sinn. Die Fläche vom Radkasten soll ja eben sein. Leider geht sie genau an der gespachtelten Stelle 1mm nach außen. Wieso spachtelt man das wenn das maß doch stimmt?
Hmmm

Was mich auch wundert. Man sieht immer nur bei kleinen Beulen das von außen was gemacht wird. Sind die Lacke innen so flexible das sie nicht brüchig werden wenn sich das Blech wegen einer Beule verformt.

Schade, dass Du Ärger mit Deinem Fahrzeug hast, aber wenn der Rest passt, ist das ja nicht so tragisch.

Interessieren würde mich nur Deine Ansicht mit dem Fernabsatzgesetz. Hast Du keinen richtigen Kaufvertrag unterschrieben? Reichte Deine Email dem Händler als Vertragsgrundlage? Sicherlich kann man dem Händler eine Mail senden mit dem Text "Ich kaufe den Wagen" - aber dann kommt danach der Kaufvertrag und somit habe ich Zweifel, ob der ganze Vorgang im Rahmen des Fernabsatzgesetzes bewertet und entsprechend rückabgewickelt werden kann. Und da der Händler Dir "Unfallfreiheit" zugesichert hat, wirst Du wohl einen ordentlichen Kaufvertrag haben - oder hat er Dir das dann nur per Email bestätigt?

Rückabwicklung wegen fehlender Unfallfreiheit, ok, das kann klappen. Aber Rückabwicklung im Hinblick auf das Fernabsatzgesetz, das halte ich eher für unwahrscheinlich. Und die oftmals angeführte "Rücknahme" ist normalerweise an weitere Bedingungen gekoppelt. Das letzte Mal, als ich mich damit befasst habe, war die Rücknahme nichts anderes als das Umtauschrecht bei Nichtgefallen in ein mindestens gleich teures Fahrzeug aus dem Bestand des Händlers. Ist dann natürlich etwas doof, wenn das in Deinem Fall so ist. Lies Dir da mal die Unterlagen durch, die Du mit dem Kaufvertrag bekommen hast, da steht so etwas dann normalerweise irgendwo in den Textpassagen.

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Zitat:

@ompre schrieb am 6. März 2016 um 22:37:57 Uhr:


... Die Fläche vom Radkasten soll ja eben sein. Leider geht sie genau an der gespachtelten Stelle 1mm nach außen. Wieso spachtelt man das wenn das maß doch stimmt?

Genau diese Frage solltest du dem Stümper stellen, der den Pfusch gemacht hat.

Wieso lässt du den nicht einfach von innen auch nacharbeiten?
Zur not wird halt der Unterbodenschutz und Lack entfernt und neu aufgetragen.

Dann biste auf der sicheren Seite was zukünftige mögliche Rostlöcher an dieser Stelle betrifft.

Das sehe ich auch so... wenn es DAS Auto ist und keine Alternativen da sind, dann würde ich mir überlegen, diese Stelle nachträglich machen zu lassen. Ich hatte bei meinem einen ziemlich tiefen Kratzer im Kofferraumdeckel, den ich dort nicht haben wollte. Das Autohaus hat da mit dem Lackstift gearbeitet und das war unschön.

Allerdings habe ich deswegen keine Diskussionen oder Streitigkeiten angefangen, weil ich so blöd war, beim Kauf nicht eindeutig zu vereinbaren, wie das ganze behoben wird - bzw. das war an der Stelle etwas schwammig formuliert.

Letztlich habe ich es mir gegönnt, nochmal 250 Euro bei einem Lackierer zu bezahlen und habe die Stelle nun wieder (für meine Augen) schön gemacht bekommen. Bei einem Auto mit einem solchen Preis, das man ein paar Jahre fahren will, war es mir das dann allerdings wert.

Ich würde das von einem Fachmann für Karosserie und Lackierung begutachten lassen, ein möglichst günstiges Angebot machen lassen und auf dieser Basis entscheiden, ob ich den Händler damit konfrontiere. Vielleicht tun dem 500 Euro nicht besonders weh, wenn er damit ein Problem lost ist und dann wäre beiden Seiten geholfen.

Mit Klagen und Rückabwicklung usw. würde ich mich erstmal ganz verdeckt halten. Sowas sollte immer der letzte Weg sein. Erstmal muss man es über Entgegenkommen und Kulanz probieren und respektvoll und sachlich miteinander umgehen. Wenn die Leute gleich mit Paragraphen und Anwälten daher kommen, wird die andere Seite meistens den gleichen Weg gehen - verständlicherweise.
Ergebnis davon ist dann: es kostet unnötig Geld, es dauert seine Zeit und es kann anders ausgehen, als man das wollte.

Also ich war heute bei einem Gebrauchtwagengutachter. Das Auto ist soweit gut in Schuss und die Achsvermessung sowie der Achsversatz zeigen keine Auffälligkeiten. Leider meint der Gutachter das die Arbeiten recht schlampig ausgeführt wurden und man noch mal schauen muss was Innen gemacht wurde. Ich werde jetzt morgen zu meinem Mercedeshändler fahren und das nochmal begutachten lassen.

Da hat der Blechner wohl etwas früher Feeierabend gemacht und der Lackierer musste übernehmen....
Der Radlauf ist "in Blech" schwierig exakt auf Kontur zu richten. Billiger und schneller geht´s natürlich mit Spachtel. Mit dem Statement "Unfallwagen" wäre ich vorsichtig. Wenn da nur Blecharbeit / Lackarbeit ohne jegliche Schweiß- bzw. Blechtauscharbeiten war, ist dies lt. gängiger Definition kein Unfallwagen !

Und normalerweise schaut man sich den Karton bei Übernahme an. So was muss in´s Übergabeprotokoll !

KLagen würde da nicht wirklich Spass machen.

Gruß, Martin

Das steht auch im Protokoll. Nur war mir das Ausmaß nicht klar. Ich werde jetzt noch mal zum Freundlichen Fahren und den Radkasten sowie den Hohlraum mit Wachs konservieren lassen. Dann rostet da auch nichts. Die Achse ist ja o.K. ich habe ein Achsversatzt von 0,01 Grad. Deshalb behalte ich Ihn so gut war bis jetzt noch keines Meiner letzten unfallfreien 🙂

Weiß jemand wie ich den Sturtz an der Hinterachse etwas korrigieren kann. Der ist auf beiden Seiten auf 2,0 Grad. Das ist sehr knapp an der Toleranz.

Das ganze muss von der Stelle her auch nicht unbedingt mit einem Unfall zu tun haben. Ich bin mit genau dieser Ecke mal aus unachtsamkeit an einer Ecke in einer Tiefgarage hängen geblieben. Das war sehr ärgerlich...... aber zum Glück mit meinem Mercedes 🙂.

Klar ist aber auch, dass gescheite Lackierer sowas nicht machen. Ich hatte auch mal einen von der Werkstatt verursachten Schaden am Kotflügel. Da waren zwei Dellen drin... minimal. Hätte man es mir nicht gesagt, hätte ich es ggf. ein halbes Jahr nicht gemerkt. Vermutlich ist ein Werkzeug draufgefallen oder was weiß ich. Wie dem auch sei: da hat man dann ähnlich experimentiert und gespachtelt. Nach Auskunft der Werkstatt waren die Worte des Lackierers: "Des könnt ihr so net lasse". Daraufhin wurde der Kotflügel getauscht.

Zitat:

@Erdoel schrieb am 7. März 2016 um 21:54:15 Uhr:


Der Radlauf ist "in Blech" schwierig exakt auf Kontur zu richten. Billiger und schneller geht´s natürlich mit Spachtel. Mit dem Statement "Unfallwagen" wäre ich vorsichtig. Wenn da nur Blecharbeit / Lackarbeit ohne jegliche Schweiß- bzw. Blechtauscharbeiten war, ist dies lt. gängiger Definition kein Unfallwagen !

Seit wann denn das? Ist doch eher genau andersrum... wenn alle beschädigten Teile gegen Neuteile ausgetauscht sind, ist es kein Unfallwagen, da kein repariertes Teil mehr dran ist.

Interessant wäre allerdings schon, um was für einen Schaden es sich überhaupt handelt... Parkdelle, oder auch nur nen Abplatzer vom Radhaus ausgehend, scheint ja doch sehr lokal begrenzt zu sein.

Nur doof, wenn irgendwann die Arbeitsqualität durchkommt und man dort ein Ersatzblech einschweißen kann...

Nein es ist so wie Erdoel schreibt. Man kann niemals mehr aus einem Unfallwagen einen Nichtunfallwagen. Das hat das BGH mit Ihren Urteilen sogar so entschieden.

Leider ist es das Problem. Das keiner weiß wo der Schaden her kommt. Man vermutet das der Lackierer das Auto über Nacht Ausgeführt hat und dabei einen Unfall hatte und es dann schnell repariert wurde. Sieht nach einer Parkdelle aus.

Es ist immer wieder das gleiche Problem mit den PS Autos. Die nimmt sich gerne mal ein Mitarbeiter mit nach Hause um damit zu Protzen.

Moin,
das muss aber eine unseriöse Werkstatt sein, wo sich ein Mitarbeiter, ohne zu fragen, ein Fahrzeug mitnimmt?
Als ich das Problem mit dem Turbo beim Vormopf hatte, da wurde ich gefragt, ob ein Mitarbeiter mein Fahrzeug mit nehmen könnte um am Samstag Nachmittag bzw. Sonntag Morgen damit zu fahren und den Fehler zu reproduzieren!

Gruß

Zitat:

@GPX8888 schrieb am 6. März 2016 um 23:44:24 Uhr:


....

Interessieren würde mich nur Deine Ansicht mit dem Fernabsatzgesetz. Hast Du keinen richtigen Kaufvertrag unterschrieben? Reichte Deine Email dem Händler als Vertragsgrundlage? Sicherlich kann man dem Händler eine Mail senden mit dem Text "Ich kaufe den Wagen" - aber dann kommt danach der Kaufvertrag und somit habe ich Zweifel, ob der ganze Vorgang im Rahmen des Fernabsatzgesetzes bewertet und entsprechend rückabgewickelt werden kann. Und da der Händler Dir "Unfallfreiheit" zugesichert hat, wirst Du wohl einen ordentlichen Kaufvertrag haben - oder hat er Dir das dann nur per Email bestätigt?
....

Ist zwar vom TE nicht beantwortet worden, ich vermute aber mal, er hat sich den Wagen telefonisch bzw. Email "gesichert", der Händler hat eine Kaufvertrag per Email/Fax/Post gesandt und der TE hat ihn dann per Fax/Email unterschrieben zurückgesandt. Bei der Abholung des Wagens hat der Händler den TE dann nicht mehr "live" auf dem Kaufvertrag unterschreiben lassen, er hat also nur ein Fax/Scan mit Unterschrift. Ist dem so, dann unterliegt der Kaufvertrag dem Fernabsatzgeschäft mit alle seinen Nachteilen (für den Händler). IdR kennen die Händler das Thema, lassen den Kunden bei Abholung nochmals den KV unterzeichnen und damit ist der Fernabsatzgesetz passe.

Beste Grüße, Dieter

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