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118D umtypisieren auf ohne DPF?

BMW 1er
Themenstarteram 3. November 2013 um 20:45

Hallo,

meiner ist einer der ersten wo der DPF als Aufpreis gelistet wird, mittlerweile ist er draussen, kann ich den Wagen umtypisieren lassen? Komme aus Ö. Die 2000€ für Austausch wollte ich einem fast 9 Jahre alten Auto eigentlich ersparen, darum wurde er entfernt und rauscodiert.

Es gab ihn ja auch ohne und bei uns gibts keine Zonen wie bei euch in D oder Steuervorteil.

Hat das schonmal jemand gemacht?

 

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36 Antworten
Themenstarteram 5. November 2013 um 11:39

Das hast du natürlich recht mit vorher nachher Messung!

Er hatte mit dem verstopften Filter 147PS (ist ein 122PS) er stand ja noch am Prüfstand, die Software wurde aber von einem schlechte Tuner so überlistet das er den verstopften DPF nicht erkannt hat...und mit voller Leistung eben fuhr, nur oben raus hat man gemerkt da stimmt was nicht.

Ach..lange Geschichte...

Jetzt geht er noch um einiges besser (sehr schnell im Begrenzer drin) heißt er dreht bis zum roten Bereich eben voll aus. DPF entfernt, Software neu schreiben lassen(optimiert halt;))

Wir haben ihn aus Zeit und Geldgründen(zahl nicht gern alles doppelt, wollte einfach nur mehr einen funktionierenden Wagen) nicht mehr gemessen, schätze aber das er jetzt bei 160-170PS liegt und mit dem Vorteil oben raus hab ich nichts mehr im Auto verbaut was den Durchfluss hindert:D

Vermutlich 120D Niveau, bis auf die Injektoren dürften die ja recht gleich gebaut sein.

Zitat:

Original geschrieben von tom535i

Das hast du natürlich recht mit vorher nachher Messung!

 

Wir haben ihn aus Zeit und Geldgründen(zahl nicht gern alles doppelt, wollte einfach nur mehr einen funktionierenden Wagen) nicht mehr gemessen, schätze aber das er jetzt bei 160-170PS liegt und mit dem Vorteil oben raus hab ich nichts mehr im Auto verbaut was den Durchfluss hindert:D

Vermutlich 120D Niveau, bis auf die Injektoren dürften die ja recht gleich gebaut sein.

sollte das so sein fährst du gerade komplett ohne Betriebserlaubniss und Versicherungssschutz durch die Gegend. Auch in Ö gilt die EU Typ Zulassung und bei allem über 20% Mehrleistung benötigst du ein Vollgutachten, aber das weist du ja bestimmt.....

Themenstarteram 11. November 2013 um 10:18

Wer behauptet das ich fahre? Auto steht auf meinem Privatparkplatz.

Es ist alles original an dem Wagen, sogar die Sommerstahlfelgen;)

Aber deine Aussage klingt interessant, heißt wenn einem der Kat hochgeht oder der DPF während der Fahrt ist man plötzlich Versicherungstechnisch nicht mehr gedeckt...? Da Abgase nicht passen?

Was machst du wenn dein VTG hängt und du plötzlich mit 2 Bar Ladedruck rumfährst? Hast auch Mehrleistung, erkläre das mal im Falle eines Crashs das du das nicht absichtlich schwergängig gemacht hast.

Also schön am Boden bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von sPeterle

sollte das so sein fährst du gerade komplett ohne Betriebserlaubniss und Versicherungssschutz durch die Gegend. Auch in Ö gilt die EU Typ Zulassung und bei allem über 20% Mehrleistung benötigst du ein Vollgutachten, aber das weist du ja bestimmt.....

Ohne Betriebserlaubnis mag sein, ohne Versicherungsschutz bedeutet das jedoch nicht.

Eine widerrechtliche Änderung muss im Falle eines Unfalls einen kausalen Zusammenhang mit der Unfallursache haben, sonst gilt der Versicherungsschutz.

z.b. Wenn du an einer Kreuzung anhalten musst, weil jemand anderer Vorrang hat, und dir knallt jemand ins Heck, heißt das nicht dass die Versicherung nicht Zahlen muss weil du ein Chiptuning gemacht hast. Anders sieht's aus, wenn du nicht zugelassene Rückleuchten verbaut hast, dann kannst du ganz leicht eine Mitschuld bekommen.

im Umgekehrten Fall, man fährt selbst jemanden auf, dann ist ein Chiptuning nicht automatisch ein Grund dass die Versicherung nicht zahlen muss. Btw. in dem Fall bekommt der Gegner dennoch von Deiner Versicherung das Geld, es kann aber sein dass diese versucht sich einen Teil von Dir wieder zu holen...

mfg

Peter

Themenstarteram 11. November 2013 um 11:10

Danke dir für die Antwort, mein Wortschatz hat das grad nicht hergegeben um es so zu formulieren :D

Aber war klar das dieser Satz kommt. Gibt immer einen mit erhobenen Finger, bei mir ists dann meist der in der Mitte:D

Zitat:

Original geschrieben von tom535i

Danke dir für die Antwort, mein Wortschatz hat das grad nicht hergegeben um es so zu formulieren :D

Aber war klar das dieser Satz kommt. Gibt immer einen mit erhobenen Finger, bei mir ists dann meist der in der Mitte:D

das war kein erhobener Finger, du warst nur so blauäugig in deinen Schilderungen dass ich davon ausgegangen bin dass dir dieser Aspekt nicht aufgefallen ist ;-)....

zur Haftung, falls du nicht Schuld bist und dir fährt einer rein, kein Thema. Du fliegst aus der Kurve und bist Kasko versichert musst du hoffen dass der Gutachter nicht genau schaut. Wenn die Versicherung auch nur die geringste Chance sieht nicht zu zahlen lässt sie es darauf ankommen.

Themenstarteram 11. November 2013 um 20:15

Vl hat es sich so gelesen...ich weiß schon was ich tu. Hab nur Teilkasko (Ö) die beinhaltet bei Selbstverschulden das ich auf meinem Schaden sitzen bleibe. Da interessiert es wirklich niemand ob der jetzt hinten etwas Ruß ausstoßt oder nicht.

Ausserdem woher soll ich wissen welcher der Vorbesitzer den DPF hat ausbauen lassen, oder besser gesagt wie sollen die denjenigen finden der es war...? Die Nachforschung und der Aufwand steht ja gar nicht dafür.

Es heißt jedoch Allgemeine Betriebserlaubnis. Auch wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und einer Änderung besteht, wird die Versicherung sicher genau prüfen, wenn sie nachweisen kann, dass die ABE erloschen ist.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Es heißt jedoch Allgemeine Betriebserlaubnis. Auch wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und einer Änderung besteht, wird die Versicherung sicher genau prüfen, wenn sie nachweisen kann, dass die ABE erloschen ist.

Auf die Erklärung/Prüfung bin ich mal gespannt, wenn jemand mit Gurten, Zierkappen oder Standlicht-LEDs ohne ABE herum fährt... ;)

Dass die Kasko schneller aussteigt als eine Haftpflicht ist auch klar, nur bei oberen Änderungen wird's auch schwer z.b. die Leistung für einen Einbruch/Vandalismus/Glasbruch/Wildschaden... auszusetzen.

Die ABE ist in allen Fällen erloschen!

Ich bin kein Freund von widerrechtlichen Änderungen, und habe auch keine an meinen Fahrzeug, aber man sollte schon realistisch bleiben.

Spannend wird's natürlich wenn man Anbauteile (z.b. Frontspoilerlippe) ohne ABE verbaut und dann z.b. einen Fußgänger damit leicht Verletzungen zuführt. Da sehe ich einen kausalen zusammenhang, da durch die Änderungen eventuell das Verletzungsrisiko/der Verletzungsgrad erhöht wurde....

aber jetzt sind wir schon weit weg vom Thema!

mfg

Peter

Themenstarteram 12. November 2013 um 8:54

Du dürftest nicht mal ein andres Radio einbauen wenn mans genau nimmt. Jede Änderung müsste eingetragen werden, auch ein Schaltknauf, oder ein zusätzlicher Becherhalter wie auch immer.

Das stimmt meiner Meinung nach nicht zu 100%. Damit die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs intakt bleibt, haben die Komponenten ja eine ABE oder ein Gutachten.

Baut man natürlich Komponenten ohne dies ein, erlischt die ABE des Fahrzeugs.

Themenstarteram 12. November 2013 um 9:41

Ja und den 118d gabs ohne DPF, bei mir wurde der DPF extra dazubestellt, heißt ich habe nur eine Sonderausstattung entfernt ;)

Themenstarteram 12. November 2013 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Das stimmt meiner Meinung nach nicht zu 100%. Damit die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs intakt bleibt, haben die Komponenten ja eine ABE oder ein Gutachten.

Baut man natürlich Komponenten ohne dies ein, erlischt die ABE des Fahrzeugs.

Stimmt mit der ABE aber du musst es eintragen lassen, dann dürfte ich mit unsrem Toyota auch nicht fahren, da ich mit Felgen fahre die nicht Original Toyota sind. Dimension usw alles passt, aber eben nicht eingetragen. Und ehrlich in Österreich interessiert das niemand. Nur wenn die Dimension nicht passt dann wird's haarig.

Nur weil man zwischen mit Partikelfilter und ohne Partikelfilter wählen konnte, heißt das nicht, dass TSN und HSN gleich sind. Und selbst wenn sie gleich sind, sind die Abgaswerte in der Allgemeinen Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs nicht mehr einzuhalten, wenn du den Partikelfilter ausbaust. Wir hatten es doch schon am Anfang: Damit alles legal ist, muss eine Umtypisierung her.

Felgen müssen nicht vom Hersteller sein, sondern mit den Angaben in der Übereinstimmungsbescheinigung übereinstimmen. Wenn das nicht der Fall ist (egal ob ne Toyota Felge ist oder nicht), muss die Rad-Reifen-Kombination nachgetragen werden.

Themenstarteram 12. November 2013 um 11:20

Wie wird dann zwischen defekt und ausgebaut unterschieden? Beide halten Abgaswerte nicht ein.

Müsste hiermit ja auch klar definiert sein.

Wie ist die Sachlage wenn ich so einen Wagen kaufe und ich über den Ausbau nicht bescheid weiß, die schuldigen finden wird fast nicht möglich sein bei 4 Vorbesitzern. Oft scheint ein Verkäufer gar nicht auf wenn der Wagen nur weiterverkauft wird ohne Garantie oder ähnliches.

Ich glaube das geht einfach zu weit hinaus, es wird zu 99% niemand interessieren selbst bei einem Crash nicht. Es ist optisch alles Original und ein defekter DPF haut auch Abgase raus die nicht sein sollten.

Kann mir nicht vorstellen das die den aufmachen und nachschauen;) und wenn doch baue ich halt wieder einen ein, über kurz oder lang wird mir sowieso nichts andres überbleiben. Spätestens beim Verkauf oder wie gesagt Marktwert und ich geh einen 1000er drunter.

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