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100% G + B ?

Themenstarteram 5. April 2012 um 16:16

Hi

ich möchte wissen was der vorteil oder nachteil von den B ist ?

Meine frau 42j hat seit 3j 100% G, unbegrenzt wegen lungenkrebs bekommen lungen vollumen 91% noch gehabt,jetzt ist der Krebs wieder da seit november, hatte chemo und ist jetzt zur Kur in der Klinik wurde gesagt Arbeiten ist nichts mehr lungenvollumen ist jetzt bei 75% nach 20m is die vertig wie nach einen Maraton :rolleyes:

Arbeiten möchte sie aber noch versuchen ,in der Klinik wurde gesagt sie soll einen Verschlechterungsantrag stellen das wird in der klinik gemacht auf A und B .

ich sehe bei B nachteile für sie mit den Autofahren und und was meind ihr dazu ?

Grüße

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12 Antworten

Was A bedeuten soll weiß ich jetzt nicht.

Ich selber habe auch das Merkzeichen B, kann aber keinen Grund erkennen dadurch Nachteile im Verkehr zu haben.

 

Denn dies bedeutet nur, daß Du/Deine Frau eine Begleitperson in Anspruch nehmen kannst, nicht mußt.

Beim Autofahren ist dies völlig unerheblich, ob ich alleine, mit meiner Frau oder einer sonstigen mitfahrenden Person unterwegs bin.

 

Einzig im öffentlichen Leben bringt mir dies "Vorteile".

Beim Bahnfahren, auf Veranstaltungen wie Kino oder ähnliches geht meine Begleitperson für lau mit.

Und auch hier "müßte" ich keinen mitnehmen, denn B bedeutet nichrt automatisch, daß ich nicht mehr alleine unterwegs sein kann.

Themenstarteram 6. April 2012 um 10:58

ok danke :)

kino für den 2ten kostenlos :eek:

Bei vielen Veranstaltungen kommt meine Begleitperson, meine Frau in diesem Fall, umsonst oder mit einer Ermäßigung mit rein.

Und ja, bei unserem Stammkino umsonst.

Wenn ich alleine gehe, auch bei anderen Veranstaltungen, gibt es sehr oft Ermäßigungen auf den SB-Ausweis.

Nachfragen hilft.

 

Auch bei Bahnfahrten reist meine Begleitperson ohne Kosten mit.

Einzig die Sitzplatzreservierung müssen beide zahlen.

 

Und mit dem Merkzeichen A meinst Du sicherlich H für Hilflos.

Denn A gibt es nicht.

 

Wende Dich doch mal an das Versorgungsamt, oder wer bei euch für die Ausweise zuständig ist.

Dort gibt es Merkblätter und Broschüren wo die ganzen "Erleichterungen" drinnen stehen.

am 6. April 2012 um 11:48

http://www.fh-dortmund.de/.../Nachteilsausgleich.pdf

Schau da mal rein.

mein vorschreiber hat recht ein B im Ausweis hat viele Vorteile. So die Lufthansa gewährt einer Begleitperrson innerdeutsch Kostenlose Beförderung.

Auch bei vielen Veranstalltungen kommt die Begleitperson Kostenlos oder Ermäsigt in die Veranstalltungen.

lg

peter

am 6. April 2012 um 12:16

Oder schau mal hier rein, da gibt es auch einiges an Information:

Behinderung, Merkzeichen und Schwerbehindertenausweis

Der TE meint mit dem Verschlecherungsantrag die Feststellung weitere / erweiterter Merkzeichen. Bislang hat seine Frau 100 % mit G. Mit der Beantragung von "A" wird er meinen, dass seine Frau "aG" statt "G" bekommen kann. Das ist bekanntlich ein ganz gravierender Unterschied in Bezug auf die Nachteilsausgleiche. (volle Steuerbefreiuung Kfz, Parkerleichterung etc. ... bitte genau bei den Merkzeichen nachschauen. Mit "A" ist kein eigenständiges Merkzeichen gemeint. Sie kann ggf. "aG" für eine "außergewöhnliche Gehbehinderung" bekommen, was bei schweren Einschränkungen der verbliebenen Gehstrecke möglich ist. Die Ursache dafür kann wiederum in einer Reduzierung des Lungenvolumens liegen. Ob 75% Lungenvolumen für ein "aG" reichen, das kann ich nicht sagen.

Das Merkzeichen "B" wurde ja schon klar beschrieben; dem ist nichts Gravierendes hinzufzufügen.

Am Rande : Das eigenständige Führen eines Kfz dürfte die Erteilung des Merkzeichens "H" (für Hilflosigkeit) regelmäßig ausschließen. Mir wurde es mal damit verweigert, da ich mit meine E-Rolli selbsttändig das Sozialamt als zuständige Einrichtung erreichen konnte. Das Merkzeichen "H" wird hier auch nicht gemeint sein. Aber auch wenn im Schwerbehindertenausweis keine Hilflosigkeit anerkannt wird, kann trotzdem im Sinne anderer Träger "Hilflosgikeit" vorliegen. Z.B. wird bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit auch Hilflosigkeit festgestellt Der Begriff wird halt im Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert.

Ich würde hier zum "Verschlechterungsantrag" raten. Man bekommt eh nichts zuerkannt, was nicht vorliegt - und wenn es so ist, dann stehen einem auch die erweiterten Nachteilsausgleiche zu. Vor dem Verschlechterungsantrag aber bitte nachschauen, welche Merkzeichen beantragt werden sollen. Dann kann gezielt überprüft werden.

LG JoJoMS

 

am 2. Mai 2012 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Am Rande : Das eigenständige Führen eines Kfz dürfte die Erteilung des Merkzeichens "H" (für Hilflosigkeit) regelmäßig ausschließen. Mir wurde es mal damit verweigert, da ich mit meine E-Rolli selbsttändig das Sozialamt als zuständige Einrichtung erreichen konnte.

Ich denke bei dir wird es weniger was mit dem Merkzeichen H gewesen sein, sondern mehr mit einem Antrag auf Fahrzeughilfe(Finanzierung) zu tun gehabt haben. Denn diese Fahrzeughilfe hat nichts mit diesem Merkzeichen zu tun. Hier habe ich mal ein Fall gelesen, wo die Fahrzeughilfe(als Erwerbsunfähig) abgelehnt wurde, da der E-Rolli als ausreichend angesehen wurde.

Wie hier zuvor richtig gesagt wurde, muss dass Merkzeichen H nichts mit dem Führen eines Fahrzeuges zu tun haben, da es bei jedem anders aussehen kann und es auf die Körperliche Verfassung ankommt.

Wer hier am Tag Hilfe beim waschen, anziehen, Ernährung und Verpflegung usw. benötigt, kann wenn das Fahrzeug auf den Körperlichen Zustand abgestimmt und auch geeignet ist durchaus ohne Hilfe ein Fahrzeug führen. Hier ist man sogar mehr auf Hilfe angewiesen wenn man alleine mit Rollstuhl unterwegs ist statt einem Auto.

Wenn ich alleine mit der Prothese mit der Bahn fahren müsste und diese nicht lang genug steht und ich mich noch nicht hin setzen konnte, liege ich dann auf dem Boden. Wenn ich mit dem Rollstuhl unterwegs bin komme ich alleine die Bordsteinkanten nicht alleine rauf und runter. Steigungen kann ich wegen meinem Linken Arm auch nicht alleine mit dem Rollstuhl bewältigen. Im Auto dagegen habe ich ein Gaspedal, wo ich mit Steigungen keine Probleme habe. Mit dem Linken Arm geht es auch, solange ich den Rechten Arm mit benutze und der Linke Arm nicht alles alleine machen muss(geht auch alleine mit dem linken Arm, nur dann zieht es und schmerzt etwas und es fällt mir etwas schwerer da ich nicht soviel Kraft einsetzen kann). Die Servolenkung erleichtert hier das Lenken noch zusätzlich. Probleme habe ich mit dem Wagen mit dem Aussteigen egal ob mit Prothese oder Rollstuhl, wenn ich die Fahrertür nicht ganz aufmachen kann. So bin ich auf Behindertenparkplätze abhängig.

Hier nochmal, hatte hierzu schon ein Link eingestellt:

Zitat:

Merkzeichen "H"

Hilflose Personen erhalten das Merkzeichen H.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe geleistet werden muss.

Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.

Wer von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe III eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegestufe I liegt noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechtes vor. Bei Pflegestufe II kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Bei Kindern gelten für die Hilflosigkeit besondere Kriterien.

Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html#A93

Hi cpedv,

bei mir war es so, dass die Fähigkeit alleine mit dem E-Rolli zum Sozialamt kommen zu können, in der Sache der Gewährung des Kennzeichens H abträglich war. Ich hätte einen Verschlechterungsantrag stellen können - nur hatte ich keine Lust mehr aus diese Verwaltungsmühlen.

LG JoJoMS

Themenstarteram 1. Juni 2012 um 16:54

Hi.Post von Versorgungsamt is da,

100% G,AG,B is durch ohne Probleme, nun habe ich nachgefragt bei der stadt wegen stellplatz vor den Haus die stadt sagt :

Einen Anspruch auf einen eigenen Behinderten-Stellplatz begründet eine Schwerbehinderung allerdings nicht!

Stimmt das so ??

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Pitt4

http://www.fh-dortmund.de/.../Nachteilsausgleich.pdf

Schau da mal rein.

mein vorschreiber hat recht ein B im Ausweis hat viele Vorteile. So die Lufthansa gewährt einer Begleitperrson innerdeutsch Kostenlose Beförderung.

Auch bei vielen Veranstalltungen kommt die Begleitperson Kostenlos oder Ermäsigt in die Veranstalltungen.

lg

peter

habe grade dein Nachteilsausgleich gelesen, nur die letzte sparte ist nicht mehr richtig ! das haben die geändert, durch die Arbeitszeit verlängerung,warum ist das nicht geändert worden, oder ist das wieder so eine falle von Vater Stadt ? das die bezüge gekürzt werden können und verlohren sind? ist gut ist ein anderes tema , aber man muss doch drauf hinweisen,oder ?mfg fritz

Zitat:

Original geschrieben von METAL-MAX

Hi.Post von Versorgungsamt is da,

100% G,AG,B is durch ohne Probleme, nun habe ich nachgefragt bei der stadt wegen stellplatz vor den Haus die stadt sagt :

Einen Anspruch auf einen eigenen Behinderten-Stellplatz begründet eine Schwerbehinderung allerdings nicht!

Stimmt das so ??

Grüße

Stimmt! Allerdings um überhaupt einen eigenen Schwerbehindertenparkplatz zu bekommen muß das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung ) vorliegen.

Themenstarteram 5. Juni 2012 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Zitat:

Original geschrieben von METAL-MAX

Hi.Post von Versorgungsamt is da,

100% G,AG,B is durch ohne Probleme, nun habe ich nachgefragt bei der stadt wegen stellplatz vor den Haus die stadt sagt :

Einen Anspruch auf einen eigenen Behinderten-Stellplatz begründet eine Schwerbehinderung allerdings nicht!

Stimmt das so ??

Grüße

Stimmt! Allerdings um überhaupt einen eigenen Schwerbehindertenparkplatz zu bekommen muß das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung ) vorliegen.

hat sie doch ! 100% A,Ag,G unbefristet , war eben bei der stadt die sagen es gibt keinen Antrag auf einen stellplatz vor den haus ! stimmt das so wens einen antrag gibt wo bekomme ich den zum runderladen ?

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