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,,neuer" c240 und schon Probleme

Themenstarteram 17. März 2010 um 17:12

hey

mein ,,schätzchen,, hat heute morgen gleich mal den dienst verweigert , auto aufgeschloßen per funkfb. auto ist sofort aufgegangen , reingesetzt schlüßel rein und auf das typische klacken beim einziehn des schlüssels gewarte, fehlanzeige nichts tat sich , schlüssel ging zwar rein doch mit drehn war nichts. das ganze auch mit meinem 2. schlüssel. woran liegt das?

-batterie ist voll

-licht , bzw tacho funktionieren einwandfrei

-fb voll funktionstüchtig ( aufschliessen , zuschliessen , kofferraumdeckel)

was soll ich machen? hab zwar die händlergarantie jedoch ist der händler 75 km entfernt , wenn es also was kleines wär würd ichs gern selbst machen . so viel ich weiss ist die zündung ja eigens abgesichert . kann also die sicherung durchgebrannt sein? wenn ja wo ist diese und kann auch ich als laie sie austauschen?

fragen über fragen , hoff ihr könnt mir helfen und habt vorallem verstanden was ich mein :D

gruß pascal

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14 Antworten
am 17. März 2010 um 17:31

Hallo Pascal,

das klingt für mich nach einem defektem Zündschloss.

Wird also nichts kleines werden.

Du müsstest das elektronische Zündschloss haben oder?

Dann hilft wohl nur ein Gang zu Mercedes-Benz, wobei die Frage eher ist: Wie bekommst Du das Auto dahin?

Gruß Pascal :D

Themenstarteram 17. März 2010 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Sat.PK

Hallo Pascal,

das klingt für mich nach einem defektem Zündschloss.

Wird also nichts kleines werden.

Du müsstest das elektronische Zündschloss haben oder?

Dann hilft wohl nur ein Gang zu Mercedes-Benz, wobei die Frage eher ist: Wie bekommst Du das Auto dahin?

Gruß Pascal :D

:( hoffte eigentlich auf die sicherung.. bis gesterns gings ja noch . was kostet denn so ein zündschloss bzw übernimmt sowas die händlergarantie? das hinkommen is nich das problem , freundin in den benz und mit ihrm auto abschleppen :P

gruß namensvetter:D

Hallo Pascal,

die "Kleinigkeit" neues Zündschloß hatte ich letzte Woche :

Konnte Schlüssel zwar drehen - aber nichts passierte.

Der Mann vom ADAC hat dann "Plus" direkt auf den Anlasser gelegt,

sprang an, dann zu MB.

Erst wurde ein "Leihzylinder" eingebaut, damit ich fahren konnte.

Dann wurde innerhalb von 4 Tagen ein Zylinder für meinen Schlüssel

angefertigt und eingebaut.

Kosten : 370,00 € 8-(

Viele Grüße & viel Erfolg !

Johanna

Du hast aber noch das mechanische Zündschloss Johanna. Bei dem 240 sollte der Wechsel des Schlosses um die 700Eur kosten.

 

Gruß

du hast doch noch garantie ,also ist es das problem deines händlers wie er den wagen holt und richtet.

also ich würde es aufjedenfall auf diesem weg versuchen......

Was die Garantie/Händlergarantie-Geschichte betrifft... solltest du eine Zusatzversicherung aka Zusatzgarantie abgeschlossen haben, gelten deren Umfang und Bedingungen (die kann ich dir natürlich nicht erklären).

Falls nicht, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung, nach der du 2 Jahre Gewährleistung hast, und nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr stattfindet - bis zu diesem Tag gilt, dass der Mangel beim Kauf vermutlich schon vorhanden war, anschließend bist du in der Beweispflicht dass dem nicht so war.

Das erste halbe Jahr kann man also auf jeden Fall ruhig schlafen.

Außer natürlich der Händler hat seine Haftung durch "Bastelfahrzeug", "im Kundenauftrag", "nur gewerblich/Export" oder sowas ausgeschlossen.

 

Mit Überbrücken wird außerdem auch nicht so weit her sein, da der gesteckte Schlüssel auch die Wegfahrsperre deaktiviert...

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Was die Garantie/Händlergarantie-Geschichte betrifft... solltest du eine Zusatzversicherung aka Zusatzgarantie abgeschlossen haben, gelten deren Umfang und Bedingungen (die kann ich dir natürlich nicht erklären).

Falls nicht, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung, nach der du 2 Jahre Gewährleistung hast, und nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr stattfindet - bis zu diesem Tag gilt, dass der Mangel beim Kauf vermutlich schon vorhanden war, anschließend bist du in der Beweispflicht dass dem nicht so war.

Das erste halbe Jahr kann man also auf jeden Fall ruhig schlafen.

Außer natürlich der Händler hat seine Haftung durch "Bastelfahrzeug", "im Kundenauftrag", "nur gewerblich/Export" oder sowas ausgeschlossen.

 

Mit Überbrücken wird außerdem auch nicht so weit her sein, da der gesteckte Schlüssel auch die Wegfahrsperre deaktiviert...

Einspruch, Euer Ehren ;)

Die Sachmängelhaftung ist (innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf) erstmal das, was gilt. Die Händler versuchen sich gerne über die Garantieversicherung rauszureden und so dem Kunden und der Versicherung die Kosten aufzudrücken, rechtlich sind aber die Händler in der Pflicht! Ohne Kosten für den Kunden! Etliche Händler rechnen "die Schäden aus der Sachmängelhaftung" dann zwar trotzdem mit der Garantieversicherung ab, allerdings ohne das der Kunde das mitbekommt bzw. zuzahlen muss.

@ TE

Ferndiagnose: Zündschloss oder die Schlüssel sind defekt (was ja ein Zufall wäre, wenn beide zeitgleich den Bach runter gehen). Hast Du es mal mit dem Werkstattschlüssel (dieses schlanke Teil ohne FB-Funktion) versucht? Wenn der auch nicht funktioniert, dann dürfte es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am Schloss liegen.

Themenstarteram 18. März 2010 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Was die Garantie/Händlergarantie-Geschichte betrifft... solltest du eine Zusatzversicherung aka Zusatzgarantie abgeschlossen haben, gelten deren Umfang und Bedingungen (die kann ich dir natürlich nicht erklären).

Falls nicht, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung, nach der du 2 Jahre Gewährleistung hast, und nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr stattfindet - bis zu diesem Tag gilt, dass der Mangel beim Kauf vermutlich schon vorhanden war, anschließend bist du in der Beweispflicht dass dem nicht so war.

Das erste halbe Jahr kann man also auf jeden Fall ruhig schlafen.

Außer natürlich der Händler hat seine Haftung durch "Bastelfahrzeug", "im Kundenauftrag", "nur gewerblich/Export" oder sowas ausgeschlossen.

 

Mit Überbrücken wird außerdem auch nicht so weit her sein, da der gesteckte Schlüssel auch die Wegfahrsperre deaktiviert...

Einspruch, Euer Ehren ;)

Die Sachmängelhaftung ist (innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf) erstmal das, was gilt. Die Händler versuchen sich gerne über die Garantieversicherung rauszureden und so dem Kunden und der Versicherung die Kosten aufzudrücken, rechtlich sind aber die Händler in der Pflicht! Ohne Kosten für den Kunden! Etliche Händler rechnen "die Schäden aus der Sachmängelhaftung" dann zwar trotzdem mit der Garantieversicherung ab, allerdings ohne das der Kunde das mitbekommt bzw. zuzahlen muss.

@ TE

Ferndiagnose: Zündschloss oder die Schlüssel sind defekt (was ja ein Zufall wäre, wenn beide zeitgleich den Bach runter gehen). Hast Du es mal mit dem Werkstattschlüssel (dieses schlanke Teil ohne FB-Funktion) versucht? Wenn der auch nicht funktioniert, dann dürfte es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am Schloss liegen.

welchen ,,werkstattschlüssel,, meinst du den?

http://www.mikrocontroller.net/attachment/9360/schluessel.jpg

so einer ist das , ich habe nur den zwei mal sonst nichts.

werde wohl nicht um den händler herumkommen ,hoffe das gibt keine probleme.

zusätzlich habe ich noch eine ,,externe,,garantie bis ende april meinte der händler , was die beinhaltet weiss ich leider nicht !

danke für die vielen antworten!!! ich halt euch auf dem laufenden.

ps. an der sicherung des zündschloss kanns gar nicht liegen?

gruß pascal

am 18. März 2010 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Chillzinator

ps. an der sicherung des zündschloss kanns gar nicht liegen?

gruß pascal

Eine Sicherung für das Zündschloss ist mir nicht bekannt.

Grüße vom Namensvetter :D

Nein, das ist ja der "normale" Schlüssel mit FB. Es gibt da noch den "Notschlüssel". Habe gerade kein Bild davon. Der ist flach, hat keine Batterie und auch keine Funktionstasten. Der ist immer dann vonnöten, wenn die Hauptschlüssel wg. leerer Batterie etc. streiken. Bei einem defekten Zündschloss kann der natürlich auch nichts ausrichten.

am 18. März 2010 um 16:46

ist es möglich vom elektronischen auf das mechanische zurückzurüsten?

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Einspruch, Euer Ehren ;)

Die Sachmängelhaftung[...]

Alles klar, nächstes Mal muss ich in der Passage "Falls nicht" deutlicher machen, was ich meine... -> "Falls deren Leistungen nur eine Teilbehebung oder gar keine beinhalten, ist..." macht sich irgendwie besser.

Und ja, zuerstmal gilt die Gewährleistung. Nur, sollte es auch über die Garantie abgedeckt sein, hat man es womöglich viel einfacher.

Zitat:

Original geschrieben von cederer

ist es möglich vom elektronischen auf das mechanische zurückzurüsten?

Nein - der elektronische Schlüssel ist u.a. via CAN-Bus mit der Wegfahrsperre verbunden.

Themenstarteram 19. März 2010 um 18:32

also mein auto geht am montag direkt zum daimler um den fehlerspeicher auszulesen .

dann weiss ich bescheid obs das zündschloss ist. händler ist auch kontaktiert er war zwar nicht sehr begeister , wird aber wahrscheinlich die kosten tragen :)

am 19. März 2010 um 18:45

Hier gugst Du - Werkstattschlüssel

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