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"Freundin Fährt Auto platt" Was nun, Bitte um Hilfe!!!

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 10:13

Moin Moin Jungs und Mädels,

Ja wie und wo soll Ich Anfangen, zum Glück ist niemand zu schaden gekommen nur Jediglich mein Auto ist Komplett Kaputt :(

Eigentlich wollte ich das Auto verkaufen, aber das hat sich wohl jetzt erledigt, werde mal schauen ob ich nachher Bilder vom Auto reinstellen bzw. machen kann, aber das ist jetzt nebensache, denn ich habe hier einige Fragen an Die Experten.

Ich Versuche mal den Fall zu Schildern:

Meine Freundin war gestern Nacht mit meinem BMW unterwegs, um zu einer Freundin zufahren. Aus welchen Gründen auch immer ist sie an der Einfahrt vorbei gefahren und wollte dann an der nächsten Kreuzung drehen. Dieser Versuch scheiterte jedoch....Sie fuhr auf der Vorfahrststraße zur nächsten Kreuzung, fuhr dann etwas weiter rechts auf die Kreuzung, setzte den Blinker nach links und wollte dann drehen.

Naja sie setzte zum Drehen an und hatte auch schon über die Hälfte der Kurve geschaftt, als ein kleiner PKW, welcher auf der Vorfahrtsstraße fuhr, ihr voll in die B-Säule und die hintere Türe der Fahrerseite reinfuhr.

Beide Autos haben einen Totalschaden. Laut Polizei war der Fahrer des kleinen PKW`s wohl etwas schnell unterwegs gewesen und wenn man sich die Autos so anschaut sieht es so aus, als hätte der Fahrer auch voll draufgehalten. Meine fraundin hatte die Kurve schon fast geschafft und in dem Moment hat er sie voll erwischt! Im Moment liegt wohl die volle Schuld bei meiner Freundin und jetzt habe ich einige Fragen zum Ablauf:

- Da ich der Halter des PKW`s bin, würde ich gerne wissen wie das mit der Versicherung abläuft, da meine Freundin ja gefahren ist!?

- Wer wird jetzt hochgestuft, der Halter oder der Fahrer??

- Trägt meine Freundin wirklich die alleinige Schuld??

Fragen über Fragen....Ich weiss nicht wo ich anfangen soll :( ich bin ja wirklich Froh das meiner Freundin nichts passiert ist, aber wie geht es jetzt weiter?!?!?

Danke im vorraus

Gruß Ricky

Beste Antwort im Thema
am 10. Januar 2009 um 11:31

Ich merke schon mal an, dass "zu schnell" häufig eine subjektive Einschätzung ist. Entweder man kann die überhöhte Geschwindigkeit beweisen oder nicht. Kann man es nicht, braucht man über diesen Haftungseinwand nicht weiter nachzudenken.

Gruß

traumzauber

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Versicherung ist immer Sache des Halters, also wirst DU hochgestuft. Problematisch wird es, wenn deine Freundin nicht als Fahrerin eingetragen ist bei der VS. Meist steht da:

Fzg wird von folgenden Pers gefahren: X, Y

Wenn dann nicht folgt, "Gelegentl Fahren von anderen ist zulässig", dann wird die Versicherung zwar den Haftpflichtschaden zahlen, aber wohl nicht den an deinem Auto.

Zur Schuldfrage kann man so nix sagen, da der Unfallort und -hergang nicht ganz bekannt sind. Wahrscheinlich hat sie Schuld, da der andere Vorfahrt hatte. Evtl. kann man ihm n Teilschuld zuweisen weil zu schnell gefahren oder Unfall nicht verhindert etc.

Tipp: Versicherungspolice nachlesen und dann (nach Rücksprache mit Vers.) ggf. zum Anwalt.

Viel Glück!

am 10. Januar 2009 um 10:25

Hochgestuft wird der Versicherungsnehmer auf den der Versicherungsvertrag läuft.

Ob deine Freundin allein schuld hat/ist, darüber können wir hier nur spekulieren.

Den Schaden auf jeden Fall erst mal der Versicherung melden.

Mit deiner Freundin, wenn sie wieder einen klaren Kopf hat, den Unfallhergang schon mal genau aufschreiben und eine Skizze erstellen. Da tut ihr euch leichter wenn der Fragebogen der Versicherung kommt.

Nach einiger Zeit ist das mit der Erinnerung immer so eine Sache.

Gruß

Frank, Blech lässt sich leichter ersetzen als Gesundheit. ;)

am 10. Januar 2009 um 10:27

Zitat:

Original geschrieben von rickybmw

 

- Da ich der Halter des PKW`s bin, würde ich gerne wissen wie das mit der Versicherung abläuft, da meine Freundin ja gefahren ist!?

- Wer wird jetzt hochgestuft, der Halter oder der Fahrer??

- Trägt meine Freundin wirklich die alleinige Schuld??

 

Fragen über Fragen....Ich weiss nicht wo ich anfangen soll :( ich bin ja wirklich Froh das meiner Freundin nichts passiert ist, aber wie geht es jetzt weiter?!?!?

Zunächst einmal kannst du wirklich froh sein das es nur zu einem Blechschaden gekommen ist und deine Freundin sowie der andere Unfallbeteiligte sich nicht verletzt haben.

 

Deine Freundin hat wohl gegen §5 STVO verstoßen  www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php   und so wie der Unfall geschildert wurde hat  deine Haftpflichtversicherung den Schaden wohl regulieren.

 

Wegen der Schadensregulierung bitte dann sofort die  PKW Versicherung in Kenntnis setzen.

Der Halter des Fahrzeuges wird dann in der SB Klasse hochgestuft nicht der Fahrer.

 

 

am 10. Januar 2009 um 11:31

Ich merke schon mal an, dass "zu schnell" häufig eine subjektive Einschätzung ist. Entweder man kann die überhöhte Geschwindigkeit beweisen oder nicht. Kann man es nicht, braucht man über diesen Haftungseinwand nicht weiter nachzudenken.

Gruß

traumzauber

am 10. Januar 2009 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

.......................

Fzg wird von folgenden Pers gefahren: X, Y

Wenn dann nicht folgt, "Gelegentl Fahren von anderen ist zulässig", dann wird die Versicherung zwar den Haftpflichtschaden zahlen, aber wohl nicht den an deinem Auto.

....................

Viel Glück!

Die Aussage ist so pauschal Unfug. (Nicht bös' gemeint)

Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, VOR der Schadensmeldung zu eruieren

was für Fahrerkreis Restriktionen dein Versicherungsvertrag hat.

Wenn Du solche finden solltest.

Besonders wichtig sind hierbei Alterbeschränkungen.

"Alle Fahrer sind mindestens...."

Wenn dies der Fall ist und deine Freundinn ist nicht eingetragen,

Dich schlau machen wie die Gesellschaft in der PRaxis damit umgeht.

Hast Du einen Vermittler DEINES Vertrauens?

Im Forum hier finden sich auch immer gute Ansprechpartner.

Natürlich dann ist auch die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch einen

Rechtsanwalt kein Fehler.

Im Allgemeinen verlierst Du aber nicht automatisch und gänzlich den Vollkaksoschutz.

 

 

am 10. Januar 2009 um 13:14

Egal was im Vertrag steht oder nicht. Es ist passiert, die Dinge nehmen ihren Lauf. Ändern kann man das nicht.

Und um zu wissen wie das Fahrzeug versichert ist, einfach mal in die Police schauen.

Gruß

Frank

am 10. Januar 2009 um 13:38

Ne,ne,ne.

Man kann schon eine Menge Einflussauf den Lauf der Dinge nehmen wenn man gut

informiert auf die Dinge auf den Weg bringt!

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

.......................

Fzg wird von folgenden Pers gefahren: X, Y

Wenn dann nicht folgt, "Gelegentl Fahren von anderen ist zulässig", dann wird die Versicherung zwar den Haftpflichtschaden zahlen, aber wohl nicht den an deinem Auto.

....................

Viel Glück!

Die Aussage ist so pauschal Unfug. (Nicht bös' gemeint)

In wie fern? Könntest du das etwas genauer darlegen? Ist so etwas pauschal... ;)

am 10. Januar 2009 um 14:13

Kein Problem.

Deine Schlussfolgerung, dass die Versicherung den Schaden am eigenen Auto nicht zahlen

wird, wenn der Passus "Gelegentl Fahren von anderen ist zulässig" fehlt.

Ist zu pauschal.

Es ist zwar möglich dass dies passiert,

aber keine zwingende Folge!

OK?

Ahso, klar. ok. War genauso von mir gemeint: Sie könnte Schwierigkeiten machen, muss aber nicht.

Ich hab mein Auto jetzt in die Gesellschaft geholt, wo ich auch den ganzen Betrieb usw. versichere. Wenn die dann rumzicken würden, würden etliche Vertäge gekündigt. All sowas mag dann auch das Verhalten der Versicherung beeinflussen.

Versicherungen sind ja nicht per se dazu da, den Anspruchssteller zu ärgern. Wenngleich eine das bei mir als Geschädigtem gerade versucht, aber das ist ne andere Baustelle und nicht wirklich ärgerlich, sondern ein Anreiz...

Zitat:

Original geschrieben von rickybmw

...

Beide Autos haben einen Totalschaden. Laut Polizei war der Fahrer des kleinen PKW`s wohl etwas schnell unterwegs gewesen und wenn man sich die Autos so anschaut sieht es so aus, als hätte der Fahrer auch voll draufgehalten. Meine fraundin hatte die Kurve schon fast...

...interessanter Aspekt!!

 

Gibt es den Bremsspuren oder ähnliches? War der andere Fahrer besoffen?? Wichtig für die Haftungsfrage...!

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