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!!!!!!!!!!!!das kann doch nicht wahr sein!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 13. April 2009 um 13:28

Habe heute meine Harlay aus dem Hänger geholt sie auf Bürgersteig abgestellt und den Häner weg gebracht. In der zwichenzeit kam die Polizei und hatten mal wieder nichts besseres zutun als ein paar mängel zu suchen. Und siehe da nachdem nichts gefunden wurde sah der gute mann das ich kein katzenauge hinten dran hatte. darauf hin haben sie eine Anzeige geschrieben obwohl die kiste aus war und ich nicht gefahren bin. er meinte zu mir 150 Euro und 3 punkte gebe das!!!!!!!!!!!!!!!

jetzt die frage: dürfen die eine anzeige schreiben obwohl sie ausgewesen ist und auf dem bürgersteig stand und keinen behindert hat??????

 

Bitte um antwort...

gruß harald

es lebe unsere Polizei :o

Beste Antwort im Thema

Hallo Harry 123,

erst einmal zu Deiner Frage:

Ja, die Polizei darf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, wenn die Karre aus ist, auf dem Gehweg steht und niemanden behindert. Der Gehweg zählt zum öffentlichen Straßenverkehr und somit zum Geltungsbereich der StVZO, StVO usw.

Zum Thema fehlender Rückstrahler habe ich folgendes im Bussgeldkatalog gefunden:

330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

( B - 1 ) 25,00

330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat

( B - 3 ) 50,00

 

Sofern der Beamte die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründen kann, wären es 3 Flens und 50 €.

Wie es da zu 150,- Euro kommen soll, kann ich mir nicht erklären.

Ob man eine wesentliche Beeinträchtigung hinbekommt, weiß ich auch nicht, hab zu wenig mit dem Verkehrskram zu tun.

Gab mal eine Zeit da haben die Cops auch ohne Ende getunte Pkw usw. aus dem Verkehr gezogen, weil alle die "neuen" schwarzen Rücklichter im Zubehör gekauft haben und die eingebauten Rückstrahler damit nicht mehr funktionierten......

Ich würde erst mal Abwarten, was da tatsächlich kommt. Geredet wird oftmals viel und in der "Aufregung" kann man auch schon mal was falsch verstehen.

Gruß Brus

62 weitere Antworten
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62 Antworten

Auf dem Bürgersteig darf Sie wohl nicht stehen.:D

Themenstarteram 13. April 2009 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von fxstshd

Auf dem Bürgersteig darf Sie wohl nicht stehen.:D

aber für so ne scheiße weil kein katzenauge vorhanden war und kein motor lief soll es punkte geben?????

Ich denke,daß Du eher Probleme wegen Halten oder Parken auf dem Bürgersteig bekommen wirst.:D

Hättest vorher das Moped,und dann erst den Hänger wegbringen sollen.;)

Hi

Laß dich nicht verarschen.Fehlender Rückstrahler ist ein geringer Mangel und dafür gibt es nur eine Mängelkarte.

Abwarten was kommt,Rechtsanwalt einschalten und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

PS. diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und gibt nur meine persönliche Vorgehensweise wieder.

Themenstarteram 13. April 2009 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von mischirojo

Hi

Laß dich nicht verarschen.Fehlender Rückstrahler ist ein geringer Mangel und dafür gibt es nur eine Mängelkarte.

Abwarten was kommt,Rechtsanwalt einschalten und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

PS. diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und gibt nur meine persönliche Vorgehensweise wieder.

danke aber der frosch hat ne anzeige geschrieben....

150€ und drei Punkte für ein fehlendes Katzenauge :confused::confused::confused:

Heute ist doch nicht der erste April!:eek:

Themenstarteram 13. April 2009 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von Nobbi-One

150€ und drei Punkte für ein fehlendes Katzenauge :confused::confused::confused:

Heute ist doch nicht der erste April!:eek:

doch soll so sein meinte der grüne die haben doch immer den 1 april

am 13. April 2009 um 15:36

Hatteste vielleicht mal`n Krösken mit der Ehefrau des Guten.;) Sieht mir ein bissken nach Willkür aus. 

Hallo Harry 123,

erst einmal zu Deiner Frage:

Ja, die Polizei darf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, wenn die Karre aus ist, auf dem Gehweg steht und niemanden behindert. Der Gehweg zählt zum öffentlichen Straßenverkehr und somit zum Geltungsbereich der StVZO, StVO usw.

Zum Thema fehlender Rückstrahler habe ich folgendes im Bussgeldkatalog gefunden:

330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

( B - 1 ) 25,00

330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat

( B - 3 ) 50,00

 

Sofern der Beamte die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründen kann, wären es 3 Flens und 50 €.

Wie es da zu 150,- Euro kommen soll, kann ich mir nicht erklären.

Ob man eine wesentliche Beeinträchtigung hinbekommt, weiß ich auch nicht, hab zu wenig mit dem Verkehrskram zu tun.

Gab mal eine Zeit da haben die Cops auch ohne Ende getunte Pkw usw. aus dem Verkehr gezogen, weil alle die "neuen" schwarzen Rücklichter im Zubehör gekauft haben und die eingebauten Rückstrahler damit nicht mehr funktionierten......

Ich würde erst mal Abwarten, was da tatsächlich kommt. Geredet wird oftmals viel und in der "Aufregung" kann man auch schon mal was falsch verstehen.

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von harry 123

jetzt die frage: dürfen die eine anzeige schreiben obwohl sie ausgewesen ist und auf dem bürgersteig stand und keinen behindert hat??????

es dürfen sich nur zugelassene fahrzeuge im geltungsbereich der stvo (zu denen auch nunmal der bürgersteig zählt!) befinden, undabhängig davon ob der motor angeschaltet ist oder nicht.....

damit das fz zugelassen ist, muss es der stvzo entsprechen.....

und die stvzo schreibt sehr klar vor was und was nicht an einem fz angebracht sein darf....

von daher ist das verhalten des beamten zu 100% korrekt!

@te: das wenn dir einer nachts auf deine kiste draufknallt weil er sturtzbesoffen hinterm steuer eingepennt ist, und du KEINEN cent bekommst da er sich mit der ausrede "aufgrund des fehlenden reflektors, konnte ich das motorrad nicht sehen" rausreden kann ist dir bekannt?

Themenstarteram 13. April 2009 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von harry 123

jetzt die frage: dürfen die eine anzeige schreiben obwohl sie ausgewesen ist und auf dem bürgersteig stand und keinen behindert hat??????

es dürfen sich nur zugelassene fahrzeuge im geltungsbereich der stvo (zu denen auch nunmal der bürgersteig zählt!) befinden, undabhängig davon ob der motor angeschaltet ist oder nicht.....

damit das fz zugelassen ist, muss es der stvzo entsprechen.....

und die stvzo schreibt sehr klar vor was und was nicht an einem fz angebracht sein darf....

von daher ist das verhalten des beamten zu 100% korrekt!

@te: das wenn dir einer nachts auf deine kiste draufknallt weil er sturtzbesoffen hinterm steuer eingepennt ist, und du KEINEN cent bekommst da er sich mit der ausrede "aufgrund des fehlenden reflektors, konnte ich das motorrad nicht sehen" rausreden kann ist dir bekannt?

Themenstarteram 13. April 2009 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von harry 123

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

es dürfen sich nur zugelassene fahrzeuge im geltungsbereich der stvo (zu denen auch nunmal der bürgersteig zählt!) befinden, undabhängig davon ob der motor angeschaltet ist oder nicht.....

damit das fz zugelassen ist, muss es der stvzo entsprechen.....

und die stvzo schreibt sehr klar vor was und was nicht an einem fz angebracht sein darf....

von daher ist das erhalten des beamten zu 100% korrekt!

@te: das wenn dir einer nachts auf deine kiste draufknallt weil er sturtzbesoffen hinterm steuer eingepennt ist, und du KEINEN cent bekommst da er sich mit der ausrede "aufgrund des fehlenden reflektors, konnte ich das motorrad nicht sehen"uote]

ich habe sie doch blos aus dem hänger geholt um jemanden zu zeigen. es war tag und habe sie nicht angehabt... können sie mir dann dafür eine anzeige schreiben so da es 3 punkte dann gibt????

am 13. April 2009 um 20:26

Ich würde mal abwarten was passiert.Wenn es wirklich so kommen sollte wie das Schnittlauch

gedroht hat würde ich wohl dagegen angehen.Hier wird ja wohl dann mit Kanonen auf Spatzen geschossen.Und ich find die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt werden.

DWG

Zitat:

Original geschrieben von harry 123

ich habe sie doch blos aus dem hänger geholt um jemanden zu zeigen. es war tag und habe sie nicht angehabt... können sie mir dann dafür eine anzeige schreiben so da es 3 punkte dann gibt????

war an meiner aussage irgendwas unklar?

es dürfen sich NUR zugelassene fahrzeuge im geltunsgbreich der stvo befinden......

damit ein fz zugelassen ist, muss es der stvzo entsprechen....

entspricht es nicht der stvzo, gibts halteben ne strafe....ob das ding ausgeschaltet war oder an war, ist dabei vollkommen unrelevant!

JA, der darf dir vollkommen legal (und zurecht!) punkte nebst strafe aufbrummen!

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