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Gesundheitsprüfung

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 13:52

Hallo Freunde,

kurze Frage;

Würde man auch ohne Gesundheitsprüfung ( Ü 50 ) , Module natürlich gemacht , einen neuen Führerschein bekommen ?

 

Grüße Rolf

22 Antworten

ganz kurze Antwort: NEIN

und die Module werden nicht mehr im Führerschein eingetragen ausserdem haben die nichts mit dem Führerschein zutun... wenn man nicht Gewerblich fährt braucht man auch keine Module...

Man bekommt aber den Führerschein verlängert mit Gesundheitszeugniß ,

aber ohne Module und darf trotzdem einen

40 oder 120 Tonner fahren,mit und ohne Ladung.

MfG

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 15:14

Ok, also verstehe ich das so wenn man aufs Amt geht und die Module vorlegt , Ausweis und Bilder usw. wird zwingend auch die Gesundheitsprüfungsbescheinigung - schönes Wort - benötigt ?!

Grüße

Zitat:

@henrymaske schrieb am 03. Mai 2023 um 17:14:49 Uhr:

wird zwingend auch die Gesundheitsprüfungsbescheinigung - schönes Wort - benötigt ?!

Korrekt.

 

Gruß

Andre

Wenn die Grenze bei 50 liegt dürfte es sich wohl um einen Inhaber der alten Klasse 2 handeln.

Der darf ab 50 auch ohne Gesundheitsprüfungen weiterhin Fahrzeuge bzw. Züge der Klassen C1 und C1E fahren, und braucht dabei ggf. auch die Module. Die aber, wie schon geschrieben, nicht mehr in den Führerschein eingetragen werden sondern mit einer eigenen Karte, eben dem Fahrerqualifizierungsnachweis, nachgewiesen werden.

Insofern braucht der Betreffende wegen der Module schonmal keinen neuen Führerschein. Wenn er den braucht weil der alte abgelaufen ist (oder weg oder beschädigt oder...) bekommt er auch ohne Gesundheitsprüfung einen neuen. Auf dem sind dann halt nur noch die Klassen eingetragen, die auch noch "gültig" sind.

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 17:04

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Mai 2023 um 18:44:38 Uhr:

Wenn die Grenze bei 50 liegt dürfte es sich wohl um einen Inhaber der alten Klasse 2 handeln.

Der darf ab 50 auch ohne Gesundheitsprüfungen weiterhin Fahrzeuge bzw. Züge der Klassen C1 und C1E fahren, und braucht dabei ggf. auch die Module. ,

Wie bitte ??? Seit wann darf man ohne Gesundheitsprüfung fahren , was ist das für ein gefährliches Halbwissen ? Jetzt wo alles geklärt ist :(

Grüße

Rein führerscheintechnisch (und darum geht es ja hier) gilt:

Inhaber der alten Klassen 2 und 3 brauchen keine Gesundheitsprüfungen, wenn sie keine Fahrzeuge der Klassen C/CE (mehr) fahren wollen. Das stand schon 1999 so in der ersten Fassung der FeV und steht dort heute noch.

§76, Nummer 9.

Wenn man LKW/Bus noch fahren möchte und

Man wird 50 hat man noch ca etwas weniger

Wie "ein" Jahr Zeit die Gesundheitsprüfung abzulegen und

in diesem "einen" Jahr bis vor dem 51 Geburtstag den Führerschein "Neu" zu beantragen um

weiterhin einen LKW /Bus weiter fahren zu dürfen.

Damit verbunden wird man einen "neuen" Führerschein bekommen,

Mit weiteren 5 Jahren Verlängerung,

ergo bei 50,55,60 und evtl 65 Jahren muß man hin,

um weiter LKW/Bus Beruflich fahren zu dürfen.

Macht man das nicht darf verfällt der Führerschein privat nicht,

man kann dann halt nur Beruflich keinen

LKW/Bus mehr fahren.

MfG

Die Module lassen Wir mal jetzt weg.

Themenstarteram 3. Mai 2023 um 18:05

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Mai 2023 um 19:44:29 Uhr:

Rein führerscheintechnisch (und darum geht es ja hier) gilt:

Inhaber der alten Klassen 2 und 3 brauchen keine Gesundheitsprüfungen, wenn sie keine Fahrzeuge der Klassen C/CE (mehr) fahren wollen. Das stand schon 1999 so in der ersten Fassung der FeV und steht dort heute noch.

§76, Nummer 9.

Dann habe ich mich vielleicht unglücklich ausgedrückt, ich meine natürlich Gewerblich über 3,5 to

Grüße

Es steht alles hier-

https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fuehrerschein-ab-50/

Arzt,ca 100-150 Euro

Fahrerlaubnis, ca 45 Euro

MfG

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 3. Mai 2023 um 19:54:24 Uhr:

Macht man das nicht darf verfällt der Führerschein privat nicht,

man kann dann halt nur Beruflich keinen

LKW/Bus mehr fahren.

Der Führerschein macht keinen Unterschied zwischen privat und beruflich, nur zwischen den verschiedenen Klassen. Wenn die Klasse C/CE/D erloschen sind darf man weder privat noch beruflich Fahrzeuge dieser Klassen fahren.

Zitat:

@henrymaske schrieb am 3. Mai 2023 um 20:05:51 Uhr:

 

Dann habe ich mich vielleicht unglücklich ausgedrückt, ich meine natürlich Gewerblich über 3,5 to

Das ist im Rahmen der Klassen C1/C1E dann auch weiterhin kein Problem.

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 3. Mai 2023 um 20:07:50 Uhr:

Es steht alles hier-

https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fuehrerschein-ab-50/

Das steht leider (wie bei der Seite so häufig) ganz ganz viel Blödsinn :mad:

hkdo ,

ich habe das schon 3 mal Beruflich durch,

da bin ich bestimmt nicht aus Lust und Freude hingegangen.

Übrigens kann man auch mit einem abgelaufenen Führerschein Klasse 2 / C und

wenn man noch nicht 50 geworden ist ,

aber einen sonst gültigen Führerschein PKW hat und

bei einem noch "NICHT" zugelassenen LKW diesen Fahren bis

man schwarz wird und das ohne Lenkzeitbegrenzung und

das mit Out of Scope !

 

 

FAQ: LKW-Führerschein verlängern lassen

Müssen alle Inhaber den LKW-Führerschein verlängern, wenn sie weiter fahren wollen?

Ja, der LKW-Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE sowie der Busführerschein der Klassen D1, D1E, D und DE muss gemäß § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) alle fünf Jahre verlängert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Führerschein der C-Klassen zu verlängern?

LKW-Fahrer müssen das Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.

Beim Busführerschein muss ab dem 50 Lebensjahr zudem auch ein Funktions- und Leistungstest bestanden sowie ein Führungszeugnis vorgelegt werden.

Welche Sanktionen drohen, wenn der LKW-Führerschein nicht verlängert wird?

Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, dürfen die entsprechenden Fahrzeuge nicht mehr geführt werden. Tun Fahrer dies dennoch, droht ein Geld- oder eine Freiheitsstrafe.

Quelle -

https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fuehrerschein-verlaengern/

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