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Ausnahme Genehmigung für Abgas

Yamaha FZR 1000
Themenstarteram 23. Januar 2024 um 12:09

Moin Leute,

ich habe mir vor kurzem mein erstes Motorrad zugelegt.

Ein gebrauchtes von 2005. Der Vorbesitzer hatte nie Probleme wegen anmelden oder der gleichen.

Ich wollte das Bike gestern also auf mich anmelden aber die Dame meinte ich bräuchte eine Ausnahmegenehmigung für das Abgas, da es im Fahrzeugschein vermerkt ist. Folgende Zeile:

§47 (8A) STVZO: ABGAS 2002/51 EG(EURO II), Nicht Nachgewiesen*AUSN.GEN.ERFORDERLICH**

Die Dame konnte mir weder sagen woher ich das bekomme noch sonstige Infos. Und weder ich noch der Vorbesitzer haben davon gehört bisher.

Hat jemand vllt eine Idee woher ich so eine Genehmigung bekommen kann ? Oder was ich sonst machen kann? Bin etwas Ratlos, weil mir Google keine gute Hilfe gibt bisher.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß Kater

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15 Antworten
Themenstarteram 23. Januar 2024 um 12:10

Das Modell ist eine RN06 ka wieso ich das falsche angegeben habe.

Wenn der Vorbesitzer die mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben hat, dann mus er die auch vorliegen haben und Dir bei Kauf übergeben

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 12:13

Der Vorbesitzer meint er hätte noch nie davon gehört und brauchte beim anmelden auch keinerlei nachweise.

Moin,

vielleicht meint das ja blos eine aktuelle AU... Ich würde mal beim Tüv oder bei Yamaha nachfragen...

Welche Schadstoffklasse hat das Ding denn lt. Papieren aktuell, wenn Euro2 nur per Sondergenehmigung zu erteilen wäre

oh oh... netter Hinweis zum Thema Baujahr 2005.

http://cvieth.bplaced.net/motorrad_modellgeschichte.html

Ich denke, hier wäre wohl Yamaha ein guter Ansprechpartner

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 12:55

Ja hab das alles schon gegoogelt. Aber der Hinweis das ich mich bei Yamaha melden sollte war eigentlich ganz gut. Der meinte man könnte da eventuell was machen. Au und Hu hat das Bike ja bestanden und der Vorbesitzer ist auch Jahre damit umher gefahren ohne jeh Probleme zu haben. Habe das Gefühl die Dame beim Amt mag keine Männer oder steht darauf ihren Job so genau wie möglich durchzuziehen.

Ich schau mal was Yamaha tun kann für mich.

Danke erstmal für die Hinweise.

Zitat:

@DrKaterKatze schrieb am 23. Januar 2024 um 13:09:19 Uhr:

Moin Leute,

ich habe mir vor kurzem mein erstes Motorrad zugelegt.

Ein gebrauchtes von 2005. Der Vorbesitzer hatte nie Probleme wegen anmelden oder der gleichen.

Ich wollte das Bike gestern also auf mich anmelden aber die Dame meinte ich bräuchte eine Ausnahmegenehmigung für das Abgas, da es im Fahrzeugschein vermerkt ist. Folgende Zeile:

§47 (8A) STVZO: ABGAS 2002/51 EG(EURO II), Nicht Nachgewiesen*AUSN.GEN.ERFORDERLICH**

Die Dame konnte mir weder sagen woher ich das bekomme noch sonstige Infos. Und weder ich noch der Vorbesitzer haben davon gehört bisher.

Hat jemand vllt eine Idee woher ich so eine Genehmigung bekommen kann ? Oder was ich sonst machen kann? Bin etwas Ratlos, weil mir Google keine gute Hilfe gibt bisher.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß Kater

Mit ist unklar warum dies im Fahrzeugschein steht und es noch keinen interessiert hat? Steht es dann so auch im Teil II? Dann wäre es ja schon immer nachzuweisen gewesen.

§47 (8A) STVZO: ABGAS 2002/51 EG(EURO II), Nicht Nachgewiesen*AUSN.GEN.ERFORDERLICH**

Kann es sein, dass dir der Verkäufer etwas verheimlicht? Mich würde interessieren ob baugleiche Modelle auch das Problem haben oder nur deine. Wende dich doch mal an einen größeren Yamaha Händler, die auch gebrauchte Maschinen verkaufen. Die wissen vielleicht mehr. Hier mal Fuchs in Uslar. Kontakt kannst du ergogglen.

Moin,

da muss nicht unbedingt ein böser Wille hinter stehen, sondern einfach nur die Tatsache, dass es halt da steht…

Mir hat mal eine Dame nach meinem Umzug in ein neues Bundesland nach besten Wissen und Gewissen meine vor Ewigkeiten mal eingetragene metrische Reifengrößen wieder raus genommen (brauchts nicht mehr, da gibt es Tabellen für)… Als ich dann kurze Zeit später mit der Tüvbescheinigung (durchgefallen wegen unzulässiger Reifengröße) wieder an Ihrem Schreibtisch stand, war es Ihr ernsthaft unangenehm, dass sie sich ein paar Wochen vorher von mir nicht dazu überreden ließ, die Reifengröße bitte mit zu übernehmen. Sie hatte auch wirklich alles versucht die neue „Wiedereintragung“ der Größe kostenfrei in die Papiere kriegen, leider erfolglos…

Naja, war ein Zwanni glaube ich. Und ernsthaft übel konnte ich es ihr nicht nehmen, da sie ja nicht überheblich oder sonstwie arrogant an die Sache rangegangen ist. Sondern wirklich davon überzeugt war dass es genauso sein muss…

Die erforderlichen Unterlagen bekommst du bei Yamaha in Neuss.

Fahrzeugdaten hinschicken und gut ist.

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 23. Januar 2024 um 15:56:57 Uhr:

Die erforderlichen Unterlagen bekommst du bei Yamaha in Neuss.

Fahrzeugdaten hinschicken und gut ist.

Ja, am besten gleich zum Häuptling!

Von solchen Problemen hab' ich noch nie gehört - und ich bin seit 15 Jahren "an der Front", Kontakt mit Fahrern aller Marken/Modelle.

Ich wäre auch mal zum 'TÜV'ler meines Vertrauens' gegangen. In Passau gibt's einen motorradaffinen Ing., der hat's wirklich drauf. Gibt Tipps, bzw. erwägt bei unklarer Sachlage nach physikalisch-STVZO- konformen Gesichtspunkten. Sowas braucht's auch manchmal...

Viel Glück!

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 18:08

Hey,

danke für eure Antworten.

Ich habe wirklich keinen Plan von Motorrädern und ich habe auch keine Kontakte in der Szene.

Ich hab meinen Führerschein erst im November bestanden und der Verkäufer schien auch sehr lieb.

Ich komme aus Berlin und habe vorhin bei Yamaha angerufen. Ich hoffe die können mir dann weiter helfen damit.

Die Dame vom Amt hat sich nicht mal die ABE Nummern usw angeschaut für die Eintragungen war mir einfach sehr suspekt.

Zitat:

(...)

Ich habe wirklich keinen Plan von Motorrädern und ich habe auch keine Kontakte in der Szene.

Ich hab meinen Führerschein erst im November bestanden (...)

hi newbie :-)

siehe mein impressum zu meiner hp - da steht meine tel. - ruf am besten mal an ;-)

Zitat:

(...)

Ich komme aus Berlin ....

ich komme auch aus berlin, habe das whb zur 2001er fazer (technisch = ??? 2005er ??? ) als pdf und könnte dir zumindest mal technische fragen zu deiner "neuen" nach besichtigung und probelauf / - fahrt beantworten .

nicht dass dir der ach so liebe (har har har) verkäufer mist verkauft hat - selbst wenn sie ne frische plakette hat .

und da ich als reiner privatmann / und -schrauber niemandem verpflichtet bin , könnte ich dir evtl. den einen oder anderen rat geben .

 

Zitat:

(...)

Ich ... habe vorhin bei Yamaha angerufen. Ich hoffe die können mir dann weiterhelfen damit.

yamaha deutschland in neuss

oder yamaha fuhrmann in der weserstraße hier in berlin?

ich schätze diesen nonsense wg. abgas müsste man von einem §21-prüfer (TÜV, DEKRA, etc.) streichen lassen - dann wäre für immer ruhe.

Zitat:

( Ab 2005:

Zur Erfüllung der Euro2 Abgasvorschriften wurde ein ungeregelter Katalysator in das Verbindungsrohr zum Endschalldämpfer eingefügt. Die Vergaserabstimmung wurde minimal verändert, ebenso die ECU mit einer modifizierten Kennlinie für das Exup.

Wegen dieser Massnahmen wurde der Typcodes von RN06 auf RN14 geändert. Es kann deshalb Probleme bei der Akzeptanz von RN06 Teilegutachten geben. )

 

Vielleicht ist ja eine Zubehörabgasanlage verbaut ? mfg-

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